Hansenet stoppt frei tarifierbare 01900-Nummern

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Fernabsatzgesetz?
§ 3
Widerrufsrecht,
Rückgaberecht

(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt


1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und

2. bei Dienstleistungen

a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder

b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Das klingt für mich nach dem Anscheinsbeweis bei Mehrwertnummern.
 
Hansenet stoppt frei tarifierbare 01900 Nummern

:cry: Sorry,
der Ausdruck "Fernabsatzgesetz" nicht ganz richtig.
Fernabsatzverträge müsste aber stimmen.
Aus "PC-Welt: Betroffene Unternehmen gehen in Revision:
Die Gerichte stützen sich bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die seit 01.Januar02 geltenden neuen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Nach Paragraph 312ff.BGB müssen Unternehmen die im Internet Handel treiben, Verbraucher bereits bei der Produktwerbung ausführlich über die entstehenden Kosten und die Vertragsbestimmungen informieren.

Danke Heiko, was falsches möchte ich nicht schreiben.
 
gast

Hallo,
ich habe bisher 2 Mahnungen von Nexnet bekommen. Wie ich hier gelesen habe, kommen die Mahnungen 3 und 4 von SAF. Mich würde interessieren, wie es danach weitergeht. Hat schon jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen?
 
@schitiger

bis dato hat in sachen hansenet offenbar noch kein geschädigter einen mahnbescheid bekommen...

cu,

sascha
 
Hansenet stoppt frei tarifierbare 01900 Nummern

:cry: Sorry,
Fernabsatzverträge heißt es.

Aus pc-welt: Betroffene Unternehmen gehen in Revision
"Die Gerichte stützen sich bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die seit 01.01.02 geltenden neuen Vorschriften über Fernabsatzverträge. nach Paragraph 312b ff. BGB müssen Unternehmen, die im Internet Handel treiben, Verbraucher bereits bei der Produktwerbung ausführlich über die entstehenden Kosten und die Vertragsbestimmungen informieren."

Danke Heiko, denn falsch soll es nicht sein was ich schreibe.
 
hallo, bin sichtlich erleichtert nicht alleine einer 600,- € Forderung gegenüberzustehen. schon mal vielen dank an alle.
bin derzeit auf dem stand der ersten mahnung der nexnet gmbh. sehe der zweiten allerdings jetzt deutlich gelassener entgegen!
die rechnung der dtag erhielt ich im märz, darauf hin habe ich ihnen die einzugsermächtigung entzogen und die rechnung ohne den betrag der hansenet überwiesen. der hansenet habe ich dann direkt schriftlich mitgeteilt, daß ich nicht bereit bin zu zahlen. leider nicht per einschreiben. von der hansenet kam keine reaktion, dafür vor 6 tagen die mahnung.
ich habe der nexnet gmbh daraufhin folgende e-mail geschickt:


Kundennummer: ........
Ihre Mahnung vom 08.05.02


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin einigermaßen überrascht von Ihnen eine Mahnung über € 600,00 zu erhalten.

Es erschließt sich mir nicht, warum ich für eine Verbindungsdauer von einmal 25 Sekunden und einmal von 2 Minuten und 21 Sekunden jeweils € 300,00 (!!!) bezahlen soll! Auch aus der entsprechenden Internet-Seite ging dies nicht hervor. Dies ist in meinen Augen -mit Verlaub- glatter Betrug.

Entsprechendes habe ich der HanseNet Telekommunikation bereits in einem Schreiben Mitte März mitgeteilt. Bis zu Ihrer Mahnung erhielt ich von der HanseNet keinerlei Reaktion.

Ich würde Sie bitten mir mitzuteilen, woher sich dieser horrende Betrag rechtfertigt und was bitte mich verpflichten soll, ihn zu bezahlen?


Hochachtungsvoll
....


Habe jetzt zwei Fragen an Euch:
Frage 1: Hat irgendjemand schon mal eine reaktion der nexnet gmbh auf eine e-mail erhalten??

Frage 2: Sollte ich diesen text noch einmal per einschreiben an die nexnet gmbh schicken??

gruss
h.
 
du würdest weder von hanse-, noch von nexnet irgendeine reaktion erhalten. inzwischen schaut es wohl so aus, dass niemand in diesem thread neben einer androhung zur gerichtlichen auseinandersetzung mehr erhalten hat, als mahnungen.
du darfst dich natürlich jetzt auch fragen, wie man in 2 minuten und 46 sekunden so ein dickes rohr aufmachen kann, dass tatsächlich für 600 euro dienstleistungen fliessen können. bei nexnet kennt man die antwort darauf auch schon länger und deswegen probiert man´s mit einer reihe mahnungen.
die mahnungen solltest du aber trotzdem erst mal aufheben. eine anzeige wäre nicht schlecht (mit verlaub: das ist betrug, da muss man nicht noch höflich sein), allerdings sind die erfahrungen hier wohl unterschiedlich. kommt tatsächlich ein gerichtlicher mahnbescheid zustande, solltest du allerdings diesen zu deinem anwalt tragen, dann bliebe noch zeit genug, angemessen zu reagieren.
und bitte: melde dich nochmal hier, wenn dir tatsächlich ein mahnbescheid ins haus flattert. wir wüssten gerne, ob es irgendjemanden gibt, bei dem hanse-, nexnet oder saf tatsächlich den rechtsweg so weit beschritten haben...
 
Hansenet stoppt frei tarifierbare 01900 Nummer

@Hank
würde den Widerspruch per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein abschicken. Dann hast Du etwas sicheres in der Hand. Mit Rückschein erhältst Du sogar das Zustell-Datum. Kostet zwar mehr, als per e-mail, aber der Beweis ist handfest und gerichtsfest.
 
vielen dank für die tips.
werde meinen wiederspruch nochmal schriftlich fixieren und per einschreiben an nexnet schicken.
sobald ich wieder was höre/zugeschickt bekomme werde ich das hier veröffentlichen, wobei ich denke es wird alles erstmal den hier bereits beschriebenen weg gehen (nexnets 2. mahnung, 3 u. 4 von saf!)..
 
Marieta schrieb:
Ich habe heute von der Firma NEXNET eine Mahnung zugestellt bekommen. Auf der Rechnung der Telekom war die Firma Hansenet aufgetaucht-darunter die E-mail Adresse von NexNet. Die Telefonnummer und die E-Mail Adresse von HANSENET ist nicht rauszubekommen Die Firma fordert den Betrag von der Firma Hansenet ein!
Habe Einspruch bei Hansenet eingelegt und bei der Telekom Meldung gemacht. Weiters werde ich die Verbraucherzentrale einschalten.
Die Forderung beträgt 75,01 Euro.


Hallo
Bei mir ist das genau das gleiche Nex-Net verlangt von mir 300€ .Angeblich habe ich einen Service von Hanse -Net genutzt.
Habe nun eine Frist bekommen in der ich zahlen soll, ansonsten wird das Gericht eingeschaltet.
Werde jetzt auch einen Anwalt einschalten müssen,da Nex-net keine Telefonanrufe annimmt und auf mails nicht reagiert.
 
Mir ist das gleiche passiert. HanseNet will 900.-E von mir. Ich habe sofort Einspruch erhoben bei der Telekom und bei HanseNet. Von HanseNet kam keine Reaktion, dafür kam von NexNet eine Mahnung. Ich habe jetzt auch an Nexnet geschrieben. Bin auf die Reaktion gespannt.
 
Mails und Anrufe sind für eventuelle Streitfälle denkbar ungeeignet weil schlecht beweisbar.
Tut Euch einen Gefallen: produziert Papier. Und zwar nachweisbar. Also am besten Einschreiben mit Rückschein.
Sonst seid Ihr später bei der Beweiswürdigung auf das Wohlwollen des Richters angewiesen.
 
Hi
So wie es aussieht macht keine der Firm rund um Nex-Net richitg ernst.
Werde nun aber doch mal nen Anwalt beauftragen der sich da mal drum Kümmert.
Werde mich melden wenn ich weiß wie es ausgegangen ist.
Nochmal danke an alle für die Beiträge ohne diese Seite hätte ich wohl aus Angst vorm Gericht bezahlt.
cu
 
vielleicht wäre für die leute, die bereits einen rechtsbeistand haben, auch folgendes interessant:
primär denke ich an die, die nur relativ kleine beträge für ganz kurze einwahlzeiten in rechnung gestellt bekommen haben, denn da sollte die rechtslage klar sein.
ihr könntet den spieß umdrehen indem ihr die rechnungsbeträge bezahlt. auf diese weise macht ihr euch zum geschädigten, könntet nexnet eine frist setzen und dann die gezahlten gebühren mitsamt anwaltskosten per mahnbescheid zurückfordern.
vielleicht sollte man das mal mit dem jeweiligen rechtsbeistand erörtern, weil es tatsächlich die billigste variante sein könnte...
 
Hansenet rührt sich - über 2 Monate nach erster Beschwerde !

Über 2 Monate, nachdem ich Hansenet per Einschreiben mit Rückschein aufgefordert habe, Stellung zu nehmen (300 €-Forderung) UND 2 Mahnschreiben von Nexnet (die 2.Mahnung kam vorgestern), kam heute ein Schreiben von Hansenet !
Inhalt:
"die Beschwerde bzgl. einer Hansenet-Rechnungsposition in Ihrer Telefonrechnung von der DTAG haben wir erhalten. Ggfs. haben Sie auch schon ein anderes Infoschreiben aus unserem Haus erhalten. Nachfolgend möchten wir Ihnen das Auftreten dieser Rechnungsposition erläutern und den allgemeinen Ablauf für die Erbringung der Dienstleistung 0190-0 darstellen. Außerdem werden wir ihnen Ansprechpartner nennen, mit denen Sie bei Bedarf weitere Schritte abschließend klären können.
Neben normalen Call-by-Call-Gesprächen werden auch 0190-0-Verbindungen grundsätzlich über die Rechnung der DTAG abgerechnet. Genutzt werden 0190-0 Nummern u.a für die in den Medien zur Zeit häufig angeführten Internet-Dialer. Die Diensteanbieter der 0190-0-Inhalte werden u.a über Hansenet an das öffentliche Telefonnetz angeschaltet. Hierbei übernimmt Hansenet nur die Vermittlung der Gespräche, die Inhalte werden von den Diensteanbietern bereitgestellt.
Der Diensteanbieter kann bei 0190-0 selbst bestimmen, welchen Preis der Nutzer für die angebotene Dienstleistung zu entrichten hat. Die Entgelte können z.T. deutlich über den bekannten Telefontarifen liegen, müssen dem Nutzer aber immer vorab per Ansage oder Informationstext aufgezeigt werden. Hansenet verpflichtet vertraglich alle Diensteanbieter, deren 0190-Rufnummern über Hansenet vermittelt werden, zur Einhaltung des sog. FST-Kodex, dessen Ziel die Wahrung der Verbraucherinteressen ist.
Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt im Namen des Netzbetreibers, in diesem Fall Hansenet. Hansenet leitet die Zahlungen an die jeweiligen Diensteanbieter weiter. Für das eigentliche Inkasso und das Mahnwesen hat Hansenet das Unternehmen Nexnet GmbH beauftragt, mit welchem sie ggfs. auch schon Kontakt hatten.
Um Ihnen bei Fragen und Beschwerden zur Rechnung und zum Mahnverfahren schnell und abschließend Auskunft geben zu können, haben wir das Unternehmen Nexnet GmbH beauftragt, in diesen Fällen als zentraler und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Die Nexnet GmbH wird den sachverhalt prüfen und nach Möglichkeit eine kulante Lösung finden. alle uns vorliegenden Unterlagen werden wir schnellstmöglich an Nexnet weiterleiten. Die Nexnet GmbH wird sich dann innerhalb der nächsten Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie nocht etwas Geduld.Für weitere Rückfragen bzgl. der Rechnung wenden Sie sich künftig bitte an: Nexnet GmbH Am Borsigturm 12 13507 Berlin
Für den Fall, dass Sie aus technischen Gründen schon Mahnschreiben erhalten haben, bitten wir Sie darum, schnellstmöglich Kontakt mit dem Unternehmen Nexnet GmbH aufzunehmen, damit nach Klärung des Sachverhalts das Mahnverfahren in beiderseitigem Interesse abgeschlossen werden kann.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. MfG"

Was meint Ihr dazu ? Ich halte den Brief für eine ziemliche Frechheit: erst 2 Monate warten lassen, Mahnungen schreiben (lassen), auf Briefe (Einschreiben mit Rückschein) nicht reagieren (weder Hansenet noch Nexnet) und dann dies !
Anmerkungen zum Brief:
Ich denke, Hansenet hat die frei tarifierbaren Nummern gestoppt ?Oder doch nicht ? Oder seit wann mit Verpflichtung ?
Wo sind die versprochenen Ansprechpartner? Nexnet ? Schon mal besser gelacht - Nexnet hat offenbar viel zu tun oder die Telekomrechnung nicht bezahlt, jedenfalls ist die Telefon- bzw. Faxnummer ständig besetzt !! (soviel zum "schnellstmöglich Kontakt aufnehmen ")
Nexnet "zentraler und kompetenter Ansprechpartner" ? Na danke- null Reaktion und 2 Mahnungen ! ... :roll: :evil:
Geduld ? Hat sich schon erlegt, habe diese Woche rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen !

Übrigens: Die 1. Mahnung von Nexnet (Briefdatum 03.05.02) erhielt ich am 04.05.02 (Samstag). Die 2. Mahnung kam am 16.05.02 (Briefdatum 15.05.02) Darin wird erwähnt, daß Zahlungseingänge bis 06.05.02 (Montag !!) berücksichtigt wurden. Noch Fragen ? :roll: :bigcry: [/b]
 
Hallo,

nachdem ich noch mal so die Foren durchforstet habe, glaube ich daß Hansenet/Nexnet auf Zeit spielen und die Abgezockten unter psychologischen Terror (Nervenkrieg) setzen wollen, in der wahrscheinlich berechtigten Hoffnung, daß viele den Mut verlieren und bezahlen.
Eine Forderung kann erst dann wirklich durchgesetzt werden, wenn vor einem odentlichen Gericht ein Titel erwirkt wird. Diese Auseinandersetzung vor einem Gericht fürchten aber diese Leute wie der Teufel das Weihwasser.

Die Mahnungen sollte man gelassen abheften und erst dann aktiv werden (mit Einspruch) wenn ein tatsächlicher Zahlungsbefehl eines Gerichts vorliegt.

Dies ist jedenfalls die Aussage eines befreundeten Anwalts.

Technofreak
 
Hansenet verpflichtet vertraglich alle Diensteanbieter, deren 0190-Rufnummern über Hansenet vermittelt werden, zur Einhaltung des sog. FST-Kodex, dessen Ziel die Wahrung der Verbraucherinteressen ist.

wow...
und was gibt´s, wenn nicht? 2x mit dem Wattebausch?
wer kontrolliert´s und wo kann ich mich beschweren???
haha...

andererseits:
wie nett, dass die sich überhaupt melden, ich glaube allerdings immer noch, dass nexnet gar nicht beauftragt wird. die kaufen hansenet den anspruch einfach ab. sonst wäre es schlicht eine frechheit, wenn ein inkasso-unternehmen ein inkasso-unternehmen beauftragt, das dann wieder ein inkasso-unternehmen beauftragt... wie war das bei hot shots? ...die männer zu holen, die geschickt wurden, die männer zu holen...

@technofreak:
ist so wohl richtig, deswegen würde ich entweder auf einen gerichtlichen mahnbescheid warten oder selbst einen gegen nexnet anstreben. dann hat man nämlich tatsächlich einen echten und auch kompetenten ansprechpartner, weil das gericht erst beide standpunkte prüfen muss und beide parteien zwangsläufig zur stellungnahme auffordert. von daher sollte niemanden interessieren, zu welchem schluss hanse-, nexnet oder sonstwer kommen...



:laber:
 
je länger ich draufschaue, desto deutlicher ist eigentlich, was als nächstes kommen muss:
nach standardschreiben a von hansenet folgt dann standardschreiben b von nexnet, etwa in der art:


...Bezugnehmend auf die uns vorliegenden Unterlagen der Hansenet GmbH und nach nochmaliger Überprüfung des Sachverhaltes sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Rechtmässigkeit unserer Forderung außer Frage steht...


und wahrscheinlich wird dafür nochmal ordentlich "bearbeitungsgebühr" aufgeschlagen...

wie gesagt: nicht mürbe machen lassen...




:bash:
 
"mein" neuester stand zu Hansenet/nexnet
aufgrund der ersten nexnet mahnung habe ich sofort per einschreiben widersprochen und um eine antwort binnen dem 17.5. gebeten..
dies am 6.5. am 10.5. ist die 2. mahnung ausgestellt worden!
witzig fand ich, dass die erste mahnung vo nexnet GmbH-Postfach 260273-13412 Berlin (also daher wo ich auch mein einschreiben hingeschickt hab) die 2. kam von NEXNET GMBh-postfach 13 10 55-13631 berlin.
na ja...die herrschaften haben wohl verschiedene postfächer.....letztendlich müssen die mahnungen ja auch ausseinander gehalten werden!

habe dann noch einmal das ganze per fax sowohl an die deutsche telekom als auch an nexnet und hansenet geschickt.
mit der ersten mahnung wird ja gedroht, dass die 0190er nummern gesperrt werden. die zweite weist darauf hin, dass man den telefonzugang sperren wird.
promt am 17., um 18.45(!!!!!!!!!!!!!!!!!!).... hat mich eine frau andrea knote von nexnet angerufen...."die mahnung ist erstmal bis ende mai gesperrt....wir haben ja zu viele fälle zu bearbeiten!!!!"
es sollte nur eine zwischeninfo sein.
um ehrlich zu sein zweifel ich jetzt ganz gewaltig an der seriösität der firma nexnet. verba volant, scripta manent!
normalerweise ist es üblich in solchen verfahren schriftlich vor zu gehen!!!!
ich bin fast auch technofreaks meinung, die versuchen noch zu retten was noch zu retten ist!

liebe grüsse, eure coco
 
:lol:


die scheinen ja hoffnungslos in ihrer bürokratie gefangen...

Gleichzeitig weisen wir Sie daraufhin, dass die von Ihnen benutzten Anbieter der Telefondienstleistungen gemäß §19 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) das Recht haben, Ihnen den Zugang zu Ihrem angebotenen Telefondienstleistungen solange zu sperren, bis Sie die offenen Forderungen bezahlt haben.


den telefonanschluss können die gar nicht sperren lassen, da muss schon ein wenig mehr passieren. vor allem anderen müsste die rechtmäßigkeit der forderung außer frage stehen. wenn es sich allerdings um den standardtext, handelt, dann weist man auf die möglichkeit hin, dich vom tollen angebot von hansenet auszuschließen. bitte, bitte, bitte...

seriös?
die sind schlicht überfordert! da häufen sich "sonderfälle", auf die man gar nicht eingestellt war, weil man doch eigentlich nur mit den unstrittigen pfennig-forderungen der anbieter den reibach machen wollte.
in einer pressemeldung auf der nexnet-homepage steht: "kleinvieh macht auch mist." - und was für welchen...


:roll:
 
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