Hansenet stoppt frei tarifierbare 01900-Nummern

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Hansenet und die 1. Mahnung über nexnet

Auch ich habe gedacht, jetzt würde Hansenet (über nexnet) nicht weiter mahnen und der End-Anbieter müsste sich mal offen zeigen.

Aber die Mahnung über nexnet kam heute.

PS: Ich bin mit 100 Euro dabei. Ich kenne bis heute noch nicht mal die Nummer, die ich angerufen haben soll. Wir haben auf dem Einzelverbindungsnachweis die letzten 3 Stellen unterdrücken lassen, aber mal aus ganz anderen Gründen.
.
 
Gast

Wir haben auch eine HanseNet-Rechnung über € 500,-- bekommen, haben bei Hansenet und der Telekom Einspruch eingelegt und haben heute eine Mahnung von Nexnet bekommen. Was sollen wir jetzt machen,kann uns jemand helfen?
Wenn jemand informationen für uns hat, schickt uns eine Mail:[email protected]
 
Jura-Student

Hi Leidensgenossen!

Bin selber mit 300 € bei HanseNet dabei:-(
Hab natürlich noch nicht gezahlt und bin heute von Nexnet angemahnt worden. Mich hats beim chatten erwischt, hatte keine Ahnung und mich auf ne Homepage locken lassen... wie diese Rechnung dann zustande kam??? Keine Ahnung! In meinen Augen Betrug, Verschleierung, Wucher!!! Ich finde das darf man sich nicht gefallen lassen und werde mit Sicherheit Wiederspruch einlegen und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten! Hab nur das Problem, dass ich die Homepage über die sich der Dialer eingewählt hat, nicht mehr rauskrieg.
Weiss vielleicht jemand wohin diese Nummer führt?
0190062968

Die volle Beweisslast liegt nämlich bei den Geschädigten, soviel ich weiss!
Gruss Max ( Und auf in den Kampf-den wir alle gemeinsam gewinnen werden!!!) [email protected]
 
0190-0 -Betrug

Hallo,

auch ich bin bei HanseNet / nexnet mit (nur) 75,01€ (wie Marieta) für 58 Sekunden dabei.
Die Nr. 0190 062968 war es auch bei mir (=> siehe Max).
Der Anbieter der 0190-0er-Nr. war nicht zu erfahren, auch nicht über die entspr. Telekom-Auskunftsnummern für 0190- und 0900-Nummern.
Alle, auch Telekom, stellen sich stur.
Die Polizeidienststelle hat uns "abgeschreckt", eine Anzeige wegen Betruges zu stellen, mit der "Drohung", daß wir eine Gegenanzeige
wegen falscher Anschuldigung bekommen könnten, falls unsere Anzeige nicht zutrifft.
Übel !, wie man bereits "an der Basis" abgewimmelt wird, dabei sind doch alle "kleinen Leute" von solchen Machenschaften betroffen !
Zu Max: Übeltäter(in) könnte auf der Seite www.uboot.de gewesen sein (bist du dort Mitglied?).
Gruß
Didi
[email protected]
 
Re: 0190-0 -Betrug

Didi schrieb:
Die Polizeidienststelle hat uns "abgeschreckt", eine Anzeige wegen Betruges zu stellen, mit der "Drohung", daß wir eine Gegenanzeige
wegen falscher Anschuldigung bekommen könnten, falls unsere Anzeige nicht zutrifft.
Die spinnen wohl.
Die haben Deine Anzeige aufzunehmen und gut is.
Man kann von einem juristischen Laien nicht erwarten, daß er sich bis ins allerkleinste auskennt. Das ist nicht Deine Aufgabe.
Außerdem setzt eine Straftat "Falsche Verdächtigung" voraus, daß Du "wider besseres Wissen" handelst.
Und das ist wohl hier nicht gegeben und nicht beweisbar.

Du hast zwei Möglichkeiten: an die nächsthöhere Dienststelle schreiben daß die Annahme einer Strafanzeige verweigert wurde oder das gleiche an die Staatsanwaltschaft. In beiden Fällen sollte sich der Beamte warm anziehen.
 
Re: 0190-0 -Betrug

Didi schrieb:
Der Anbieter der 0190-0er-Nr. war nicht zu erfahren, auch nicht über die entspr. Telekom-Auskunftsnummern für 0190- und 0900-Nummern. Alle, auch Telekom, stellen sich stur.
Naja, die Telekom-Hotline war noch nie die allerbeste...

Didi schrieb:
Die Polizeidienststelle hat uns "abgeschreckt", eine Anzeige wegen Betruges zu stellen, mit der "Drohung", daß wir eine Gegenanzeige
wegen falscher Anschuldigung bekommen könnten, falls unsere Anzeige nicht zutrifft.
Sowas darf (eigentlich) nicht passieren. :evil:
Die Polizei ist verpflichtet jede Anzeige entgegenzunehmen, wenn sie nicht völlig abwegig ist oder offensichtlich keine Straftat zu erkennen ist. (Aber selbst dann muß sie, wenn der Anzeigeerstatter darauf besteht, den Vorgang der Staatsanwaltschaft vorlegen; schließlich ist die Staatsanwaltschaft die "Herrin des Ermittlungsverfahrens" und nicht der Polizeiobermeister Nullbock.)
Wenn der Polizist in der Wache keine Ahnung hat, dann ist er der Depp und nicht der Geschädigte, der eine Anzeige erstatten will. Genau dafür gibt es bei jeder Polizei in jedem Bundesland Spezialdienststellen, die sich auskennen. (In diesem Fall wäre es für den POM Nullbock sogar sehr einfach gewesen, die Anzeige aufzunehmen, weil er sie gleich an die Spezialdienststelle hätte abgeben können...)

Heiko schrieb:
Außerdem setzt eine Straftat "Falsche Verdächtigung" voraus, daß Du "wider besseres Wissen" handelst.
Zustimmung! Soll heißen: Wenn du schon weißt, daß deine Behauptung nicht stimmt, dann bekommst du auch (zurecht) eins mit der Schaufel.

Heiko schrieb:
Du hast zwei Möglichkeiten: an die nächsthöhere Dienststelle schreiben daß die Annahme einer Strafanzeige verweigert wurde oder das gleiche an die Staatsanwaltschaft. In beiden Fällen sollte sich der Beamte warm anziehen.
Nochmal: Zustimmung! Dem POM Nullbock und allen seinen Geistesgenossen sollte ruhig gezeigt werden, wie und wohin der Hase läuft. Vielleicht wachen sie dann aus ihrer Lethargie auf. Denn genau diese Deppen sind es, die Aussagen wie "Beamte sind faul" prägen.

Schade, daß du an den Falschen geraten bist.


Matthias
 
brauche bitte Tipps zum weitern Vorgehen

hallo,
auch ich habe eine nette rechnung von hanse net bekommen, über 300 euro, habe alle 0190 nummern durch die telekom sperren lassen und nicht bezahlt, denn ich habe diesen anbieter nicht genutzt.
jetzt bekam ich die 1 mahnung.
ich bin froh "gleiche beroffene " gefunden zu haben. denn ich werde die rechnung auf keinen fall bezahlen, das ist eine große sauerei.
wer kann mir weitere schritte die ich einleiten kann und muß sagen ????
 
Marieta schrieb:
Ich habe heute von der Firma NEXNET eine Mahnung zugestellt bekommen. Auf der Rechnung der Telekom war die Firma Hansenet aufgetaucht-darunter die E-mail Adresse von NexNet. Die Telefonnummer und die E-Mail Adresse von HANSENET ist nicht rauszubekommen Die Firma fordert den Betrag von der Firma Hansenet ein!
Habe Einspruch bei Hansenet eingelegt und bei der Telekom Meldung gemacht. Weiters werde ich die Verbraucherzentrale einschalten.
Die Forderung beträgt 75,01 Euro.

Hier die fehlenden Daten:
HanseNet Telekommunikation
Hammerbrookstraße 63
20097 Hamburg
E-Mail: [email protected]
Tele: 0800-0639638
Fax: 01802-639638
 
erschreckend

Es ist erschreckend so viele Geschädigte hier vorzufinden !!!!
Und wir sind nur ein kleiner Teil von den Leuten die diese eine Abzocke nicht über sich ergehen lassen.
Wieviele werden wohl aus Angst bezahlen, vielleicht doch mal auf einigen Seiten gestöbert haben und denken sie müßten dafür nun bitter blechen.......und überweisen, dieser Betrug schreit gen Himmel !

Medien warnen" wie ahnungslosen Internetnutzern 0190er-Dialer untergejubelt werden " gehört zu unserem alltag !?
Was können wir tuhn, Sammelklage ?????
Laßt uns gemeinsam kämpfen, wer hat Ideen ?
 
Das deutsche Recht kennt keine Sammelklagen nach dem amerikanischen Vorbild.
Bei uns ist jeder Fall ein einzeln zu betrachtender Fall.
 
Nein, Sammelklagen in dem Sinne gibt es tatsächlich nicht, aber es macht durchaus Sinn, sich mit mehreren Geschädigten untereinander abzusprechen und gezielt den selben Rechtsbeistand für sämtliche Angelegenheiten zu wählen. Abgesehen davon, dass bei vielen in gleicher Weise geschädigten Klienten der Anreiz viel höher ist, sich intensiv in die Thematik einzuarbeiten, würde sich Nexnet wahrscheinlich enorm freuen, wenn bei jeder Verhandlung ein ums andere Mal der selbe juristische Beistand auftaucht, der sich aus dem Stehgreif auf konkrete ähnlich gelagerte Fälle berufen kann.
Ach so:
Eine Mahnung ist eine Mahnung, nicht mehr und nicht weniger. Sie darf ruhig als psychologisches Mittel betrachtet werden. Meist werden zur Einschüchterung noch überzogen mögliche Rechtsfolgen geschildert, jedoch begründet sich daraus sicherlich nicht die Rechtmäßigkeit der Forderungen. Also sollte deswegen niemand kalte Füße kriegen.
Mich würde brennend interessieren, ob jemand von Euch eine zweite oder auch dritte Mahnung von Nexnet erhalten hat, nachdem er der Rechtmäßigkeit der Forderung widersprochen hat. Der Wortlaut wäre auch hilfreich.


Gruß

H
 
Heute ist die 2. Mahnung von NEXNET angekommen!
Diese Inkasso Firma weist in einem Beiblatt doch tatsächlich darauf hin, wie man sich gegen Dialer schützen kann und das aller schärfste ist der Artikel
"NEXNET deckt Missbrauch auf"


Auf meinen Einspruch bei TELEKOM und HANSENET habe ich bis heute nichts gehört.

Übrigens die Adresse von HANSENET habe ich und die Telefonnumern darunter sowie die E-mail Adresse gehören zur NEXNET!
 
Nexnet übernimmt seit dem 1.07.2001 das Inkasso für folgende Firmen:
BT Ignite, Colt Telecom, Conos, dtms, HanseNet, MCI WorldCom, TelDaFax und telegate - alle geben für Beschwerden dieselbe E-Mail-Adresse an: [email protected] - soweit ist noch alles normal. Hat sich jemand direkt mit Nexnet auf dem Briefweg auseinandergesetzt?
Mich würde interessieren, ob die noch mehr machen, als Mustermahnungen rauszuschicken. Wenn jemand mal den Text posten würde, könnte man sehen, ob erste und zweite Mahnungen immer gleich aussehen und ob die überhaupt in der Lage sind, auf die Vorwürfe einzugehen. Vielleicht macht es nach einer Nexnet-Mahnung Sinn, denen mal zu schreiben:

...

Unter Bezugnahme auf meine Schreiben an die Deutsche Telekom AG vom ... und an die HanseNet Telekommunikation GmbH vom ... möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich gegenüber dem Telekommunikationsanbieter, für den Sie das Inkasso übernehmen bereits schriftlich erklärt habe, dass für eine entsprechende Rechnungsstellung keine rechtlichen Gründe vorliegen. Da mir seitens der Hansenet Telekommunikation GmbH leider bis heute keine Reaktion vorliegt, würde ich Sie bei Aufrechterhaltung der Mahnung um eine entsprechende schriftliche Stellungnahme zur mangelnden Rechtsgrundlage unter konkretem Bezug auf das Zustandekommen der Forderung bis zum ... bitten.

MfG

...

So in der Art würde ich mir das vorstellen. Einfach mal eine Frist setzen, am besten per Einschreiben mit Rückschein und dann müsste sich ja jemand melden.

Gruß

H
 
Das ist eine genaue Abschrift meiner 2 Mahnungen der Fa. NEXNET.
Lauten die anderen Mahnungen genau so?
Ich habe wieder EINSPRUCH eingelegt und zwar diesmal per E-mail bei NEXNET mit dem Hinweis, dass ich noch auf eine detaillierte Rückantwort der Hansenet und der Telekom warte. Ich habe weiters gebeten, mich mit weiteren Mahnungen zu verschonen, weil das die Kosten unnötig in die Höhe treibt. Mal abwarten was passiert.

1.Mahnung:
nach dem Inkrafttreten des mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abgestimmten Verfahrens zum Inkasso von Telefondienstleistungen ist die NEXNET GmbH im Wege der Abtretung Inhaberin der Forderung folgender Anbieter geworden:

BT-Ignite GmbH&Co.,dtmsAG,MCI Worldcom Deutschland GmbH, TelDaFax AG, VarTec Telekom Deutschland GmbH, Colt Telecom AG, HanseNet Telefongesellschaft mbH &Co.KG, QS Communications AG/IN-telegence GmbH&Co.KG, telegate AG, Conos AG, Interoute Telecom Deutschland GmbH, Startec Global Communications GmbH, TELIX AG.

Im Namen dieser Anbieter bedanken wir uns, dass Sie deren Angebot genutzt haben.
Die vorliegende Mahnung bezieht sich auf die im Teil "andere Anbieter" Ihrer Rechnung der Deutschen Telekom AG aufgeführten Forderungen der oben genannten ANbieter (s.umseit.Kto.-auszug).
Bisher konnten wir leider noch kein vollständiger Zahlungseingang festgestellt werden. Wir bitten Sie daher um unverzügliche Zahlung unserer Forderungen auf das unten angegebene Konto der NEXNET GmbH.

Anmerkung hierzu:
Es ist nicht nur ein unvollständiger Zahlungseingang sondern ich habe gar nicht überwiesen!!!!! Auch keinen Teilbetrag.

2.Mahnung
Trotz unserer vorausgegangener 1. Mahnung konnten wir leider noch keinen vollständigen Zahlungseingang feststellen.
Wir fordern SIe daher nochmals auf, die offenen Beträge (s.Kto.-Auszug) unverzüglich zu begleichen. Sollten Sie innerhalb der nächsten Woche keine Reaktion von Ihnen erhalten, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wir machen Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Ihnen gem. §§286 BGB, 284BGB die hierfür zusätzlichen anfallenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Daher liegt die zügige Zahlung in Ihrem eigenen Interesse.
Gleichzeitig weisen wir Sie daraufhin, dass die von Ihnen benutzten Anbieter der Telefondienstleistungen gemäß §19 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) das Recht haben, Ihnen den Zugang zu Ihrem angebotenen Telefondienstleistungen solange zu sperren, bis Sie die offenen Forderungen bezahlt haben.
 
Der eigentliche Mahntext ist vom sogenannten "Kontoauszug getrennt" - also keine individuelle Mahnung. Ist nicht wichtig, zeigt aber schonmal, wie Nexnet arbeitet. Liest sich doch ganz nett! Wäre es nicht schön, wenn man von den Leistungen der HanseNet GmbH ausgeschlossen würde? Ansonsten finde ich es schlicht sehr unpassend, wenn ganz grob auf 2 Paragraphen verwiesen wird.
Hat Nexnet eigentlich irgendwo darauf aufmerksam gemacht, seit wann Verzug besteht? Auf der Telefonrechnung steht im allgemeinen, dass "Forderungen mit Zugang der Rechnung" fällig werden. Trotzdem käme Nexnet bezüglich des Verzuges und der Zinsen ja nicht umhin, den Zeitpunkt der Fälligkeit zu nennen. Ist der im "Kontoauszug" oder sonst irgendwo im Nexnet-Schreiben enthalten?
Habe ich einen Schuldner wirksam in Verzug gesetzt (inwiefern das durch die Telekom-Rechnung geschehen sein kann, lasse ich mal außen vor...), benötige ich eigentlich gar keine Mahnungen mehr... Dann könnte man sofort einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Wenn, ja wenn man nicht vorher bereits wüsste, wie der Forderungsgegner auf die Aufforderung zur Stellungnahme vom Amtsgericht reagiert und die Rechtslage ohnehin nicht so eindeutig ausschaut.
Warum Nexnet trotzdem noch doppelt mahnt, liegt wohl auf der Hand: Die Hoffnung, dass sich der eine oder andere doch noch erbarmt und zahlt...
@Marieta & alle anderen Geschädigten:

Setzt Nexnet eine Frist!!!
Bittet um konkrete Stellungnahme bis zu einem bestimmten Termin und wenn das unbedingt per E-Mail geschehen muss, macht es mit Lesebestätigung. Wobei der Postweg meiner Meinung nach der bessere ist...

H
 
haudraufundschluss schrieb:
Setzt Nexnet eine Frist!!!
Bittet um konkrete Stellungnahme bis zu einem bestimmten Termin und wenn das unbedingt per E-Mail geschehen muss, macht es mit Lesebestätigung. Wobei der Postweg meiner Meinung nach der bessere ist...
Wenn es um den Zugangsnachweis geht ist E-Mail (noch) Schrott. Da lieber Papier produzieren. Lesebestätigungen sind immer optional.
 
@haudraufundschluss;
...Du bist auf dem richtigen Weg. Wenn ich den Text richtig verstanden habe, ist Nexnet unter anderem so eine Art Konkurs-Nachlass-Übernahmeverwalter diverser hingeschiedener Unternehmen, z.B.: TelDaFax und weitere...
leider blickt nun mal wieder kein Schwein durch, wie die genauen Regelungen durch die Regulierungsbehörde lauten...
2.Mahnung
Trotz unserer vorausgegangener 1. Mahnung konnten wir leider noch keinen vollständigen Zahlungseingang feststellen.
Wir fordern SIe daher nochmals auf, die offenen Beträge (s.Kto.-Auszug) unverzüglich zu begleichen. Sollten Sie innerhalb der nächsten Woche keine Reaktion von Ihnen erhalten, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wir machen Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Ihnen gem. §§286 BGB, 284BGB die hierfür zusätzlichen anfallenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Daher liegt die zügige Zahlung in Ihrem eigenen Interesse.
Gleichzeitig weisen wir Sie daraufhin, dass die von Ihnen benutzten Anbieter der Telefondienstleistungen gemäß §19 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) das Recht haben, Ihnen den Zugang zu Ihrem angebotenen Telefondienstleistungen solange zu sperren, bis Sie die offenen Forderungen bezahlt haben.
Diesem kann man ja teilweise mit gelassener Heiterkeit begegnen. Zumindest was die Zugangssperrung incl. Rechtschreibung betrifft...haha, aber gerne die Herrschaften. Und kostet nich mal was! :D
 
Im Umkehrschluss heißt das doch eigentlich auch, dass ich die Telekom gezielt darum bitten können müsste, die Nummernblöcke, die z. B. an HanseNet, Interfun, Starweb-Service, EOPS,... vermietet sind, für meinen Telefonanschluss zu sperren, oder???
Die Rolle von Nexnet verstehe ich allerdings immer noch nicht so ganz: Ich dachte, die sind beauftragt und nehmen anteilige Gebühren für das Inkasso. Der Mahnung nach, werden die Forderungen aber tatsächlich abgetreten. Das heißt, zum Zeitpunkt der Mahnung ist HanseNet schon raus, weil die bereits ihr Geld von Nexnet haben. Dementsprechend sollte eigentlich das Interesse von Nexnet um so größer sein, Ungereimtheiten aufzuklären, weil die dann ihr Geld von Hansenet zurückfordern müssten...
 
Das mit den Inkassounternehmen ist eine ziemlich verbreitete Sache. Ich habe fast den Eindruck, daß umso schneller ein Inkasso-Unternehmen beauftragt wird, je schwindliger die Forderung ist. Ich hatte da mal so ne Sache mit Mobilcom (nein, nix mit 0190-)

Ist aber nur eine Vermutung.
 
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