Mir kommt das immer noch spanisch vor...
Was Nexnet da fabriziert ist nämlich erstaunlich unprofessionell:
Nexnet gelangt in den Besitz der Forderung durch Abtretung, was heißen würde, dass die ursprünglichen Gläubiger ausbezahlt werden. Ist wohl notwendig, da Nexnet gar keine Inkasso-Erlaubnis zu haben scheint, wenn ich mich nicht irre. Nexnet mahnt damit für sich und in eigenem Namen. Was dann mit den beiden Mahnungen passiert, ist umso seltsamer: Zwar ist von Verzug die Rede, wann aber dieser konkret eingetreten sein soll, weiss man bei Nexnet selbst nicht so genau und holt es auch gar nicht nach, diese Frage aus der Welt zu räumen.
SAF hat schließlich eine Inkasso-Erlaubnis. Das bedeutet, die SAF darf im eigenen Namen für einen Auftraggeber die Forderung eintreiben. Will sagen, dass potentieller Gläubiger immer noch Nexnet bleibt. Bei der SAF ist man immerhin so schlau, die Forderung an einen festen Zahlungstermin zu koppeln, um nachzuweisen, dass der Schuldner in Verzug gesetzt wurde. Ist wichtig für Rechtstreit oder gerichtliches Mahnverfahren.
Interessant finde ich, dass in der dritten Mahnung mit einem gerichtlichen Mahnverfahren "gedroht" wird. Auf diese Weise kann man zwar am schnellsten einen Gerichtstitel erwirken, allerdings würde das nur Sinn machen, wenn die Forderung wirklich unstreitig ist. Die folgende vierte Mahnung zeigt damit, dass man sich auch bei der SAF der Problematik durchaus bewusst ist.
Ich muss mich Heiko anschließen: Allerspätestens, wenn eine gerichtliche Aufforderung zum Sachverhalt Stellung zu nehmen ins Haus flattert, solltet Ihr Euch mit einem Rechtsbeistand darüber beraten. Die darf nicht ignoriert werden, sonst würdet Ihr Euren "Gläubigern" einen vollstreckbaren Titel in die Hände spielen. Dabei gilt für Euch logischerweise das Gleiche, wie für Eure Antragsgegner: Siegt Ihr vor Gericht, darf die Gegenseite Eure Auslagen mittragen.
@Marieta: Ich würde die zweite Mahnung nicht mehr abwarten, sondern sofort an Nexnet schreiben, da Du jetzt noch sicher sein kannst, dass die auch Inhaber der Forderung sind (Quittung für das Einschreiben schön abheften!!!). Den Schreiben der SAF darf man dann gelassen entgegensehen und abwarten, ob die wirklich einen Mahnbescheid beantragen wollen. Eventuell in einem Telefonat klären, dass man gegenwärtig trotz Aufforderung keinen Nachweis zur Rechtmäßigkeit der Forderung erhalten hat und daher zwangsläufig auch in einem Mahnverfahren widersprechen wird. Dabei sollte man sich nicht einschüchtern lassen: Alle Nachteile, die für Euch aufgezählt werden könnten, gelten für die SAF genauso.
Zur Rechtmäßigkeit der Forderung an sich: Grundsätzlich haben die gute Karten, die für wenige Sekunden Einwahl mehrfach mit zweistelligen Euro-Beträgen bedacht wurden. Da fällt es leichter, einen Nachweis zu erbringen, dass für dieses Geld in so kurzer Zeit unmöglich eine Leistung erbracht worden sein kann.
Was den Schriftverkehr mit Nexnet oder anderen Inkasso-Firmen betrifft, solltet Ihr im Gegenzug genauso handeln, wie die: Da die auf keine Vorwürfe eingehen wollen, solltet Ihr Eure auch ganz allgemein halten: Nicht drauf versteifen, dass es sich um eine Straftat handeln könnte, sondern allenfalls von einer Rechnungsstellung für eine Leistung schreiben, die weder erbracht, noch in Anspruch genommen wurde. Das hat den Vorteil, dass Ihr Euch zu einem späteren Zeitpunkt mit Eurem Anwalt eine bessere Strategie überlegen könnt.
Ich drücke Euch die Daumen
H