Hansenet stoppt frei tarifierbare 01900-Nummern

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Wichtig ist wohl, folgendes zu verstehen: Marieta z. B. hat die Telekom und HanseNet angeschrieben.
Die Telekom führt die Forderungen anderer Anbieter zwar noch auf der Rechnung auf, bei Widerspruch gibt sie diesen jedoch ungeprüft an den jeweiligen Telekommunikationsanbieter weiter. Hansenet anzuschreiben macht auch keinen Sinn, da die scheinbar bereits ihr Geld von Nexnet haben, wenn Nexnet Inhaber der Forderung ist. Dann ist es auch witzlos, Nexnet mitzuteilen, dass man auf eine Stellungnahme von Hansenet warte. Die werden sich nicht mehr rühren, weil die schon satt sind und keinerlei rechtliche Beziehung zwischen dem unfreiwilligen Nutzer Ihrer Leistungen und Ihnen besteht. Wozu also noch Stellungnahme?
Also muss Nexnet genötigt werden, die Rechtmäßigkeit der Forderung bei HanseNet zu überprüfen.
 
@haudraufundschluss;
...wenn die DTAG schon mal eine Forderung weiter gibt, weiss sie meistens genau, dass da irgendwas dampft...ansonsten bleibt die AG ihrer Inkassoverantwortung sehr treu. Aktuell hat mir eben ein Betroffener mitgeteilt, dass Nexnet ihm mit der Sperrung der 0190er-Rufnummer gedroht hat! Da wird der Witz schon zur Realität!
 
Die DTAG gibt diese Forderung nicht weiter: Sie ist nicht mehr dazu verpflichtet, das Inkasso für Hinz und Kunz und HanseNet zu übernehmen. Der Einfachheit halber, damit der Kunde nicht dutzende von Rechnungen bekommt und 10x im Monat an Hinz und Kunz überweisen muss, findet sich alles auf einer Rechnung. Einspruch bei der Telekom ist lediglich wichtig, damit die weiß, welchen Dienstleister auf der Rechnung ich nicht zu bezahlen gedenke. Warum, das interessiert dann auch gar nicht mehr, damit muss sich der jeweilige Dienstleister selbst auseinandersetzen.
Nummernsperrung: Ist doch genau das, was eigentlich in der 2. Nexnet-Mahnung steht, oder? Absichtlich etwas ungeschickt formuliert, aber versteht man es, kann man eigentlich nur drüber lachen... ;)
 
Dritte Mahnung etc.

Mahnungen 1 und 2 kommen von Nexnet, 3 und 4 kommen dann aber von SAF, einer 100% Tochter der DTAG (!!! - hier schließt sich der Kreis ?). Weiter bin ich noch nicht durch den Inkasso-Wirrwarr vorgedrungen.
 
Was steht da drin???
Sieht so aus, dass Nexnet, wenn man nicht weiterkommt, die Forderung entweder ein weiteres Mal abtritt, oder SAF beauftragt. Ich wüsste gerne, was der Fall ist...
 
Mahnungen 3 und 4 (SAF)

SAF bietet großzügig Begleichung der Forderung+Zinsen in kleinen monatlichen Raten an und droht mit Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens (nunmehr ohne weitere Vorwarnung).
 
Poste doch bitte mal den ganzen Text. Verstehe ich es richtig, wäre das Mahnverfahren scheinbar die erste Gelegenheit dazu, sich zur Rechtmäßigkeit der Forderung zu äußern und auch wirklich Gehör zu finden. Ist natürlich ätzend, wenn ein ums ander Mal von immer neuen Firmen dieselbe Forderung eingetrieben wird. Bevor etwas vom Gericht kommt, würde ich darauf nicht mal mehr eingehen. Sofern man Nexnet gegenüber bereits die Rechtmäßigkeit angezweifelt hat, erübrigt es sich ohnehin, nochmal und nochmal zu mahnen, egal von wem es denn nun kommt. Von daher finde ich es um so wichtiger, Nexnet mit einer Frist zur Stellungnahme zu zwingen.
 
@haudraufundschluss;
...ja, ich hab es auch gegoogelt. Ich logg mich jetzt mal aus und geh ins Bett. Es ist zum Kotzen...sorry! :evil:
 
@haudraufundschluss;
...nee, war nix mit schlafen... muss nochmal abladen:
imagine: Mainpean/Stardialer/Starweb gehen konkurswärts. Zunächst scheinbar erheiternd. Aber dann übernimmt SAF den Einzug der ausstehenden Zahlungseingänge, da ja noch Forderungen der DTAG gegenüber der Firma bestanden. Das ist bei der Nexnet-etc.-Geschichte sicher so, TelDaFax ist z.B. auch Bestandteil der Sache, und da hat die Telekom jede Menge Aussenstände. Kurzum: es bestünde die Möglichkeit, hahaha, dass die Telekom auch irgendwann über SAF die Beiträge für Mainpean/Stardialer/Starweb einziehen will. So hat der integere Briefträger schon, obwohl er ja nicht den Inhalt und Preis der Sendungen kennt, vorgesorgt. Ein neues Puzzle-Teil im Spiel: SAF!
Das Bild der DTG verändert sich zunehmend in das Bild Shivas: sieben Arme, viele Beine, ständig im Tanz...jetzt wird mir auch klar, warum die Regulierungsbehörde damit schwer zurechtkommt!
:eek:
 
Mahnungen 3 und 4 (SAF)

Hier also der Wortlaut der Mahnungen des von der nexnet GmbH beauftragten Inkassounternehmens SAF (DTAG Tochter):

[3. Mahnung]

[Datum] SU-Nr. ...

Forderungssache nexnet GmbH

Buchungskontonummer: ...

Sehr geehrte...

die oben genannte Gläubigerin hat uns mit dem Einzug der nachstehenden Forderung gegen Sie beauftragt, die Sie trotz Mahnung bisher nicht beglichen haben. Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung ...
Auslagen
Verzugszinsen ...
Kosten bisheriger Ermittlungen
Inkassokosten ...

Gesamtbetrag ...

zuzüglich weiter anfallender Zinsen.
Wir fordern Sie hiermit auf, den offenstehenden Betrag bis spätestens ... zu bezahlen.
Die Zahlung ist unter Angabe der oben genannten SU-Nummer auf das unten benannte Konto zu leisten. Sollte es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, die Forderung auf einmal auszugleichen, erklären wir uns mit monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von mindestens ... ab oben genanntem Termin einverstanden.

Bitte bedenken Sie, dass zwangsläufig das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet wird, falls keine Zahlung erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

SAF mbH

[4. Mahnung]

[Datum] SU-Nr. ...

Forderungssache nexnet GmbH

Buchungskontonummer: ...

Sehr geehrte...

wie Sie bereits wissen, hat uns die oben genannte Gläubigerin mit dem Einzug einer gegen Sie bestehenden Forderung beauftragt.
Obwohl wir Ihnen ein entgegenkommendes Angebot zur Rückführung Ihrer Schuld unterbreitet haben, steht die Forderung in Höhe von derzeit ... immer noch zur Zahlung offen.
Wir fordern Sie letztmalig auf, den oben genannten Betrag bis spätestens ... unter Angabe der SU-Nummer auf das unten benannte Konto zu überweisen, zumindest jedoch monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von ... ab oben genanntem Termin aufzunehmen.

Sollte bis zu der genannten Frist keine Zahlung bei uns feststellbar sein, wird diese Forderung ohne weitere Vorwarnung gerichtlich gegen Sie geltend gemacht, was mit erheblichen Kosten für Sie verbunden ist.

Wir gehen davon aus, dass Sie dies jedoch in Ihrem eigenen Interesse vermeiden wollen und erwarten daher Ihre Zahlung.

Der weitere Verlauf der Angelegenheit liegt nun in Ihren Händen.

Mit freundlichen Grüßen

SAF mbH
 
Bei der nächsten Mahnung von NEXNET werde ich eine Frist setzen.
Einschreiben mit Rückschein versteht sich.

Den Einspruch TELEKOM und HANSENET habe ich postalisch gemacht nur bei NEXNET gestern per e-mail.

Mal sehen was passiert, wenn ich denen eine Frist setze.

Danke, für Eure Ratschläge. Wenn man das alles liest, fühlt man sich auf jeden Fall darin bestärkt, aufzuklären und nicht zu zahlen!
 
Habe ich das jetzt alles richtig mitbekommen?

Also:

- Hansenet gibt die Forderung an Nexnet zur Mahnung
- Nexnet mahnt und kriegt kein Geld
- Nexnet gibt die Forderung an SAF zur Beitreibung
- SAF erweist sich als wenig freundliche, 100%ige Tochter der DTAG

Hab ich was vergessen oder stimmt das so?
 
Marieta schrieb:
Danke, für Eure Ratschläge. Wenn man das alles liest, fühlt man sich auf jeden Fall darin bestärkt, aufzuklären und nicht zu zahlen!
Nichtsdestotrotz solltest Du über die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands ernsthaft nachdenken!
 
Inkasso Nexnet --> SAF

Heiko schrieb:
Habe ich das jetzt alles richtig mitbekommen?

Also:

- Hansenet gibt die Forderung an Nexnet zur Mahnung
- Nexnet mahnt und kriegt kein Geld
- Nexnet gibt die Forderung an SAF zur Beitreibung
- SAF erweist sich als wenig freundliche, 100%ige Tochter der DTAG

Hab ich was vergessen oder stimmt das so?

Präzisierung: Meine Beispiele bezogen sich nicht konkret auf Hansenet sondern auf einen anderen Anbieter (dtms) aus der Liste der Unternehmen, für die Nexnet das Inkasso durchführt, aber es wird wohl überall ähnlich laufen - die Abläufe sind weitgehend automatisiert.
 
Mir kommt das immer noch spanisch vor...

Was Nexnet da fabriziert ist nämlich erstaunlich unprofessionell:
Nexnet gelangt in den Besitz der Forderung durch Abtretung, was heißen würde, dass die ursprünglichen Gläubiger ausbezahlt werden. Ist wohl notwendig, da Nexnet gar keine Inkasso-Erlaubnis zu haben scheint, wenn ich mich nicht irre. Nexnet mahnt damit für sich und in eigenem Namen. Was dann mit den beiden Mahnungen passiert, ist umso seltsamer: Zwar ist von Verzug die Rede, wann aber dieser konkret eingetreten sein soll, weiss man bei Nexnet selbst nicht so genau und holt es auch gar nicht nach, diese Frage aus der Welt zu räumen.
SAF hat schließlich eine Inkasso-Erlaubnis. Das bedeutet, die SAF darf im eigenen Namen für einen Auftraggeber die Forderung eintreiben. Will sagen, dass potentieller Gläubiger immer noch Nexnet bleibt. Bei der SAF ist man immerhin so schlau, die Forderung an einen festen Zahlungstermin zu koppeln, um nachzuweisen, dass der Schuldner in Verzug gesetzt wurde. Ist wichtig für Rechtstreit oder gerichtliches Mahnverfahren.
Interessant finde ich, dass in der dritten Mahnung mit einem gerichtlichen Mahnverfahren "gedroht" wird. Auf diese Weise kann man zwar am schnellsten einen Gerichtstitel erwirken, allerdings würde das nur Sinn machen, wenn die Forderung wirklich unstreitig ist. Die folgende vierte Mahnung zeigt damit, dass man sich auch bei der SAF der Problematik durchaus bewusst ist.
Ich muss mich Heiko anschließen: Allerspätestens, wenn eine gerichtliche Aufforderung zum Sachverhalt Stellung zu nehmen ins Haus flattert, solltet Ihr Euch mit einem Rechtsbeistand darüber beraten. Die darf nicht ignoriert werden, sonst würdet Ihr Euren "Gläubigern" einen vollstreckbaren Titel in die Hände spielen. Dabei gilt für Euch logischerweise das Gleiche, wie für Eure Antragsgegner: Siegt Ihr vor Gericht, darf die Gegenseite Eure Auslagen mittragen.
@Marieta: Ich würde die zweite Mahnung nicht mehr abwarten, sondern sofort an Nexnet schreiben, da Du jetzt noch sicher sein kannst, dass die auch Inhaber der Forderung sind (Quittung für das Einschreiben schön abheften!!!). Den Schreiben der SAF darf man dann gelassen entgegensehen und abwarten, ob die wirklich einen Mahnbescheid beantragen wollen. Eventuell in einem Telefonat klären, dass man gegenwärtig trotz Aufforderung keinen Nachweis zur Rechtmäßigkeit der Forderung erhalten hat und daher zwangsläufig auch in einem Mahnverfahren widersprechen wird. Dabei sollte man sich nicht einschüchtern lassen: Alle Nachteile, die für Euch aufgezählt werden könnten, gelten für die SAF genauso.
Zur Rechtmäßigkeit der Forderung an sich: Grundsätzlich haben die gute Karten, die für wenige Sekunden Einwahl mehrfach mit zweistelligen Euro-Beträgen bedacht wurden. Da fällt es leichter, einen Nachweis zu erbringen, dass für dieses Geld in so kurzer Zeit unmöglich eine Leistung erbracht worden sein kann.
Was den Schriftverkehr mit Nexnet oder anderen Inkasso-Firmen betrifft, solltet Ihr im Gegenzug genauso handeln, wie die: Da die auf keine Vorwürfe eingehen wollen, solltet Ihr Eure auch ganz allgemein halten: Nicht drauf versteifen, dass es sich um eine Straftat handeln könnte, sondern allenfalls von einer Rechnungsstellung für eine Leistung schreiben, die weder erbracht, noch in Anspruch genommen wurde. Das hat den Vorteil, dass Ihr Euch zu einem späteren Zeitpunkt mit Eurem Anwalt eine bessere Strategie überlegen könnt.

Ich drücke Euch die Daumen

H
 
Ein weiteres Hansenet/Nexnet-Opfer unter vielen

Hallo ihr Geschädigten,

auch ich bin eines der Hansenet-Nexnet-Opfer. Mein 16-jähriger Sohn hatte sich am 10. Januar beim Chatten unwußt unter der Nummer 0190 062968 eingewählt. Anschließend erfolgten innerhalb weniger Minuten 7 unerklärbare Einwahlen zu je 74,24 Euro inkl. Mwst.. Die kürzeste Online-Zeit betrug hierbei 1 Sekunde! Das technisch Unbegreiflichste: die kürzesten Einwahldistanzen zwischen zwei Einwahlen betrugen nur 3 Sekunden!!! Wie ist das überhaupt möglich? Obwohl ich die ganze Angelegenheit schon vor längerer Zeit einem Rechtsanwalt übergeben habe, habe ich inzwischen die 2. Mahnung der Firma Nexnet bekommen. Auskünfte bezüglich des Anbieters (Einwahlnummer) habe ich noch keine bekommen. Diese Ignoranz stinkt zum Himmel !!!

Gruss Simiane
 
Re: Ein weiteres Hansenet/Nexnet-Opfer unter vielen

Simiane schrieb:
Die kürzeste Online-Zeit betrug hierbei 1 Sekunde! Das technisch Unbegreiflichste: die kürzesten Einwahldistanzen zwischen zwei Einwahlen betrugen nur 3 Sekunden!!! Wie ist das überhaupt möglich?
Zuerst einmal: dieser Einwahlabstand geht nur, wenn Ihr ISDN nutzt. Über ein Modem ist das nicht machbar.

2. Eine Berechnung von derart hohen Einwahlkosten sofort ist IMHO nicht seriös. Normalerweise wird der Betrag erst nach 15 - 30 Sekunden berechnet um die "Verwähler" außen vor zu lassen. Der Mieter der Nummer kann das aber entsprechend mit dem Betreiber der Nummer vereinbaren.
Hier sollte man vielleicht auch mal ansetzen.
 
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