Hansenet stoppt frei tarifierbare 01900-Nummern

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wenn man sich den Text des Zitats genau durchliest, wird dort ja nicht gesagt, daß der Telefonanschluß
(DTAG oder anderer Provider) gesperrt werden kann, sondern der Telefondienstanbieter! Das ist
aber bei diesen Forderungen ja nicht der Provider, sondern eine Firma xyz in jwd vertreten durch Nexnet!
Das einzige das ich daraus entnehmen kann, ist das man die "Dienste" der Firma xyz gesperrt bekommt! :rofl:
 
Geschädigten Liste

Hallo Heiko,

die Idee mit einem eigenen Forum nur für Geschädigte finde ich klasse.

Wir brauchen aber auch eine Liste mit Namen und Summen, damit man
vor gericht auch mal klar zeigen kann das man kein Einzelfall mehr ist.

und damit wir mal einen Überblick bekommen um wieviele Geschädigte es hier eigentlich schon geht.

Außerdem sollten wir die Medien (Fernsehen) dringend bitten sich diesem Thema agressiv anzunehmen.

Wilfried
 
Sagt, was Ihr braucht/wollt - ich versuche Euch das dann zur Verfügung zu stellen.
Ob das ein Forum, eine Mailingliste oder schlicht die Öffentlichkeit ist...
 
nachdem im forum von dialerschutz.de die beiden threads zu hansenet und nexnet auch schon über 5500 views haben, wäre eine etwas größer angelegte aktion zum thema tatsächlich überlegenswert.

interessant für alle geschädigten: nexnet verschickt derzeit (nach der zweiten mahnung und erfolgtem einspruch) briefe an betroffene, in denen in dieser angelegenheit eine "sonderaktion" versprochen wird. wörtlich heisst es:

"wir haben Ihre Anfrage bezüglich der HanseNet-Rechnungsposition erhalten.
Die NEXNET GmbH wird im Auftrag der HanseNet Telekommunikation GmbH die Bearbeitung Ihrer Reklamation im Rahmen einer Sonderaktion übernehmen.
Nach eingehender rechtlicher Prüfung erhalten Sie bis voraussichtlich Ende Mai 2002 eine Antwort. Bis zur abschließenden Bearbeitung des Vorgangs wird das Mahnverfahren selbstverständlich ausgesetzt.
Wir bitten Sie um noch etwas Geduld und werden in dieser Sache wieder unaufgefordert auf Sie zukommen."

also immer fleissig einspruch einlegen...

cu,

sascha
 
Die NEXNET GmbH wird im Auftrag der HanseNet Telekommunikation GmbH die Bearbeitung Ihrer Reklamation im Rahmen einer Sonderaktion übernehmen.

besonders diesen satz habe ich in mein herz geschlossen.
was soll das denn heißen? normalerweise beschäftigen wir uns ja gar nicht mit so einem unsinn wie reklamationen, aber ausnahmsweise und nur für sie machen wir unsere arbeit??? fehlt eigentlich nur noch, dass man an einer "endlösung" arbeitet...
muss man nicht verstehen...
 
Hallo uns geht es ähnlich wir haben 1400 € inkl Steuer nur keiner konnte uns sagen wo für . Wir haben auch einen Anwalt eingeschaltet .

Gruss Matthias
eMail: [email protected]



Ich glaube ich habe den Vogel abgeschossen!!
Bei vier Verbindungen, wobei sich der Dailer automatisch eingewählt hat und die Verbindungen von mir aber sofort beim Bemerken unterbrochen wurden, (Besitze ein analoges Modem) ist eine Rechnung von 1270,- € zusammengekommen. Die Einwahlzeit der vier Verbindungen betrugen 73 sec. ???
Habe Einspruch bei HanseNet eingelent und einen Rechtsanwalt eingeschaltet.[/quote]
 
Die Firma NexNet droht mit der Sperrung der 190er Nummern und mit der Sperrung der Telefonleitung. Die Telekom sagte mir telefonisch, dass eine Sperrung der Telekom-Leitung durch die NexNet oder Hansenet überhaupt nicht möglich ist und da ich meine reguläre Telefonrechnung bezahle auch gar nicht zur Diskussion steht "Sperrung ja oder nein"!

Also im Klartext: Nur Panikmache, damit man gegebenenfalls bezahlt.
 
...das mit der Sperrung der 0190er ist sogar ein Dankesschreiben an Nexnet wert! :D (Porto zahlt Empfänger!)
Die Drohung, die Rufnummer komplett sperren zu lassen, ist dreist, weil von Nexnet nicht durchführbar, lässt aber den Verdacht aufkommen, dass da jemand mit allen Tricks versucht, an die Kohle zu kommen, bevor es gar nix gibt! 8)
 
dialerfucker schrieb:
Die Drohung, die Rufnummer komplett sperren zu lassen, ist dreist, weil von Nexnet nicht durchführbar, lässt aber den Verdacht aufkommen, dass da jemand mit allen Tricks versucht, an die Kohle zu kommen, bevor es gar nix gibt! 8)
Diese Drohung läßt sogar den Anfangsverdacht einer (zumindest versuchten) Nötigung entstehen.
Ich darf zwar mit legalen Mitteln drohen ("Ich zeig Dich an, wenn..."), aber nicht mit Mitteln, die mir überhaupt nicht rechtens zur Verfügung stehen.
 
Hansenet-Nexnet

:argue:
Auch ich bin mit 300 Euros u. zwei Nexnetmahnungen dabei. Habe aber keine Ahnung welche Nummer ich (bzw. der PC ) angewählt haben soll und für welche Zeit.
Anzeige wegen Betrugs habe ich bei der Kripo gestellt,aber die kommen auch nicht groß weiter.
Der Pc wurde leider kurze Zeit nach dem angeblichen Einwahltermin neu eingerichtet, also leider nichts mit Beweissicherung.
Gibt es im Raum HN ev. weitere Personen die betroffen sind ?
Ein eigenes Forumteil mit Angaben, Tabellen Mailadressen der Betroffenen usw. einzurichten könnte recht hilfreich sein für die weitere Vorgehensweise gegen diese Abzocker. Ich würde sehr gerne mitmachen.
Ich denke auch daß viele Betroffene von diesem Forum keine Ahnung haben. Wie könnte man diese Leute informieren ?
Ich werde jedenfalls diese Thematik in anderen Foren mal (mit Adresse ) verbreiten.
Gruß Thommy
 
Bin eben während meiner Expedition durchs Internet auf folgendes, erschreckende Urteil zum Thema Dialer gestoßen:

"Für den Vertragspartner eines Computerbenutzers stellt sich die Schaltung einer Verbindung regelmäßig als vom Anschlussinhaber gebilligt dar. Das ergibt sich daraus, dass jeder Computerbenutzer die Möglichkeit hat, der Nutzung seines Anschlusses durch Unbefugte etwa durch die Installierung eines Zugangscodes entgegenzuwirken. Speziell im Hinblick auf die Nutzung der in Rede stehenden 0190-ger-Nummern kommt hinzu, dass es dem Anschlussinhaber möglich ist, den Zugang zu solchen Nummern von vorneherein gänzlich sperren zu lassen. Da es dem Softwareanbieter im multimedialen Zeitalter - anders als dem Ladeninhaber bei Geschäften mit persönlichem Kundenkontakt - naturgemäß nicht möglich ist, sich der Identität seines Vertragspartners zu vergewissern, obliegt die Einrichtung eines entsprechenden Schutzmechanismusses gegen vom Anschlussinhaber nicht gebilligte Rechtsgeschäfte allein diesem."

Nachzulesen bei
http://www.lawcommunity.de/index2.html
0190-Dialer, Urteil LG Berlin 11.07.2001

In dem Urteil geht es um die Benutzung des Internet durch den minderjährigen Sohn. Ok, wenn der an meinem PC spielt und damit Kosten verursacht, hafte ich dafür. Ok, wenn ich das verhindern will, könnte ich einen Zugangscode installieren.
Aber das mit der 0190-Sperre hinterlässt einen bitteren Geschmack.

Heißt doch soviel wie "Selbst schuld, wenn Du ausgeraubt wirst, schließlich hättest Du ja Fenster und Türen zumauern können"!

Das kann doch nicht wahr sein... :bigcry:

Bei so einem Urteil müßte doch eigentlich generell jeder Anschluß für 0190 gesperrt sein und erst auf Anfrage frei geschaltet werden... :-?
 
jau, das taucht im moment überall auf...
allerdings hat die beklagte mutter rechtsmittel eingelegt, was man fast nirgends zu lesen bekommt. bei der streitsumme fällt die entscheidung allerdings nicht allzu schwierig, schließlich ist es ja eine existenzielle frage...
außerdem ist es ein landgerichts-urteil und zwischen dem 11.07.2001 und heute liegt eine schuldrechtsreform. will sagen: es sind zweifel angebracht, ob andere richter diesem urteil überhaupt folgen würden (von anwälten zitiert wird es dagegen sicherlich gerne...).
da stellt sich aber wieder eine andere frage:
premium-rate-services: wenn es doch extra-dienste sind, sollten die dann nicht bei bereitstellung des telefonanschlusses gesperrt sein und auf antrag verfügbar gemacht werden (opt-in/opt-out)? anders könnte es kaum als mutmaßliche einwilligung verstanden werden. schließlich ist die argumentation ziemlich albern: "ich habe nicht 'nein' gesagt, also muss es ein 'ja' gewesen sein."...


:o
 
Die Idee mit dem Opt-in finde ich nicht schlecht. Vielleicht sollte mal jemand, der von einem Neuanschluß betroffen ist, hier ein Urteil anstreben. Leider gibts halt in D kaum Klagemöglichkeiten von Nichtbetroffenen...
 
alles eine frage der betrachtungsweise:
wenn ich einen neuen anschluss beantrage, sollte ich im rahmen der vertragsfreiheit ja entsprechendes äußern können. die telekom löst das dann so: "klar geht das, kostet aber extra." - ich bezahle also mehr, obwohl ich gar nicht das ganze paket will? ein neuer anschluss muss doch ohnehin freigeschaltet werden. als laie kann ich da keinen mehraufwand erkennen, der eine gebühr rechtfertigen würde. mit rufnummerübertragung, telefonbucheintrag ist es doch auch so: ich werde explizit gefragt, ob ich das wünsche und es kostet mich auch keinen pfennig mehr.
was mir an diesem thread aber spanisch vorkommt und was ich mir momentan nicht erklären kann: das entsperren eines telefonanschlusses für mehrwertdienste kostet nichts??? wenn es so ist, müsste man da wohl ansetzen...


:evil:
 
"außerdem ist es ein landgerichts-urteil und zwischen dem 11.07.2001 und heute liegt eine schuldrechtsreform."

die frage ist allerdings, ob im berufungsfall tatsächlich nach der neuen rechtslage, oder nach der alten geurteilt wird. meines erachtes gilt immer die rechtslage, die zum tatzeitpunkt gültig war. heiko?

cu,

sascha
 
@sascha:
ist so richtig. allerdings gibt es bei der urteilbegründung so einiges, was ich für äußerst fragwürdig halte (die mutmaßliche einwilligung des anschlussinhabers bei nicht gesperrten telefonmehrwertdiensten, die säumnisse der telekom bei der rechnungstellung,...).
was nun die schuldrechtsreform betrifft, gibt es aber sicherlich den einen oder den anderen, der sein dialer-problem erst in diesem jahr bekommen hat und der sollte sich von diesem urteil eben keinesfalls abschrecken lassen...

:roll:
 
[quote="saschadie frage ist allerdings, ob im berufungsfall tatsächlich nach der neuen rechtslage, oder nach der alten geurteilt wird. meines erachtes gilt immer die rechtslage, die zum tatzeitpunkt gültig war. heiko?
[/quote]
Jo. Ist korrekt.
 
http:/ /www.focus.de/G/GN/gn.htm?snr=106064&streamsnr=241
(Link nicht mehr gültig, 05.06.02)
Text der Seite des Focus-Magazins:

>>> Die Bundesregierung denkt über ein Preislimit für 0190er-Nummern nach, um Betrügern das Handwerk zu legen. „Wir erwägen die Einführung einer Obergrenze“, sagte der Staatssekretär im Bundesverbraucherschutzministerium , Alexander Müller, dem FOCUS. Damit sollen die in letzter Zeit überhand nehmenden Betrügereien mit diesen Nummern eingedämmt werden.

Das Preislimit soll greifen, wenn die von Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) angekündigte Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung keinen Erfolg zeigt. Mit der Änderung müssten Anbieter von 0190er-Nummern nachweisen, dass sie zu Recht Geld vom Kunden verlangen. <<<

Land in Sicht... :P
 
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