Hansenet stoppt frei tarifierbare 01900-Nummern

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hansenet stoppt frei tarifierbare Nummern

Klagen können wir Geschädigte nur, wenn Schaden entstanden ist, d.h. wenn bezahlt wurde, so ist die Aussage meines Anwalts, jedoch Anzeige erstatten.
Die Verbraucherzentralen sind sich anscheinen nicht einig über eine Vorgehensweise in dieser Angelegenheit, Amberg sagt keine Aussichten, ich erhielt von der Verbraucherzentrale Bayern e.V. -Referat Verbraucherschutz- Petra v. Rhein-Szeppat die Auskunft Rechnungsbetrag zurückbuchen und Telekom den um die Hansenet-Forderung gekürzten Betrag zu überweisen.Weiter wörtlich: "Eine Vielzahl von Verbrauchern ist hier das Opfer von Betrügern geworden. Diese Forderung wird auch niemals eingeklagt, da die Telekom keinerlei rechtliche Schritte unternimmt und die Betrugsfirma eine Klage nicht riskiert."
Bis heute wurde anscheinen noch kein einziger Widerspruch von Hansenet bearbeitet, aber Nexnet ist mit den Mahnungen viel schneller. Auf dem Beiblatt, das Nexnet mit den Mahnungen verschickt, steht unter "Fragen Sie Nexnet" die Internetadresse, diese bescherte uns Anfang Februar zum 2. Mal eine Forderung von Hansenet. Da ich nach der 1. Forderung nicht wußte woher der geforderte Betrag von HanseNet stammte wählte ich den Teil aus der E-Mail von HanseNet an, um mehr über diese Firma zu erfahren. Auch die auf dem EV genannte Einwahlnummer (0190 062968)steht anscheinend nicht nur für eine Internetadresse (www.nexnet), sondern auch für sunny mouse here .com.
 
Re: hansenet stoppt frei tarifierbare Nummern

panda schrieb:
Die Verbraucherzentralen sind sich anscheinen nicht einig über eine Vorgehensweise in dieser Angelegenheit, Amberg sagt keine Aussichten, ich erhielt von der Verbraucherzentrale Bayern e.V. -Referat Verbraucherschutz- Petra v. Rhein-Szeppat die Auskunft Rechnungsbetrag zurückbuchen und Telekom den um die Hansenet-Forderung gekürzten Betrag zu überweisen.Weiter wörtlich: "Eine Vielzahl von Verbrauchern ist hier das Opfer von Betrügern geworden. Diese Forderung wird auch niemals eingeklagt, da die Telekom keinerlei rechtliche Schritte unternimmt und die Betrugsfirma eine Klage nicht riskiert."
Gerade die Verbraucherzentralen machen teilweise recht ungut von sich reden. Mir sind Fälle bekannt, da werden EUR 15,- für eine Beratung eingezogen, die dieses Begriffs nicht wert ist. Grundsätzlich ist mir die Rolle der Verbraucherschützer in dieser Sache nicht ganz klar. Mir jedenfalls erscheinen diese mit der Thematik überfordert...
 
Die Verbraucherzentralen sind wirklich nicht sehr hilfreich in diesem Fall. Auf mein Schreiben, mit der Bitte um Hilfe, wurde bis heute nicht geantwortet.


Wie mir aus verschiedenen Zeitungsberichten bekannt ist, kauft ein Inkassounternehmen (NEXNET) dem Gläubiger (HANSENET) die Forderung zu geringen Konditionen ab und versucht diese dann zzgl. Kosten vom Schuldner (in diesem Fall wir als Geschädigte)einzutreiben. Das würde im Fall Hansenet bedeuten, dass wenn der ein oder andere Schuldner bezahlt, sind die Kosten, die nicht eingetrieben werden konnten durch die Ueberzahlung der anderen Geschädigten gedeckt. Weiters kommt ja dann noch die andere Inkasso ins Bild und kauft der NEXNET die zahlungsunwilligen Gläubiger (Geschädigten) ab usw.

Ich finde das alleine sollte für die Verbraucherzentrale Grund genug sein, eine Hotline für geschädigte Verbaucher einzurichten.
 
Ich gewinne langsam aber sicher den Eindruck, daß die Verbraucherzentralen
1. wenig Ahnung von der Materie haben
2. erst was unternehmen, wenn man die EUR für die Beratung abgedrückt hat
 
@Marieta:

So ungefähr funktioniert das wohl. Seltsam, dass Nexnet selbst dann ein Inkasso-Unternehmen beauftragt, oder?
Ich denke, die Unternehmensstrategie von Nexnet sollte in einer anderen Richtung aufgehen: Die kaufen von einer größeren Zahl Dienstleister die Forderungen ein, bei denen es sich meist um Pfennigbeträge handeln sollte. Fast immer geht das ja auch glatt und der Kunde zahlt. Meistens wird ohnehin aus anderen Gründen eine Mahnung fällig, mangelnde Liquidität zum Beispiel. Ist es günstig, betrifft es einen Kunden, der gleich mehrere Forderungen, die durch Nexnet eingetrieben werden müssten, offenstehen hat und dann geht die Unternehmensstrategie auch auf. Die Rechtslage ist klar, für kleines Geld wird ein Gerichtstitel für ursprünglich mehrere Forderungen erwirkt. Die HanseNet-Nummern scheinen da wie ein Frosch, der gerade im Halse stecken bleibt. Die SAF schließlich ist ein echtes Inkasso-Unternehmen. Die werden lediglich beauftragt und haben dann, obwohl Nexnet Schuldner bleibt, die Wahl der Mittel. Ich habe auch erst vermutet, dass die Forderung einfach weiterverkauft wird und so der "Kunde" mit horrenden Forderungen und Bearbeitungsgebühren eingeschüchtert wird, aber das kann gar nicht legitim sein: Was nützt eine Unzahl Mahnungen, auf die immer wieder eine Bearbeitungsgebühr aufgeschlagen wird, wenn seit der ersten Mahnung bereits deutlich ist, warum der "Kunde" nicht zahlt und dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich ist? Liegt der Sachverhalt so, dass die Hansenet-Geschädigten nach der ersten Mahnung durch Nexnet unmissverständlich ihre Rechtsposition klarstellen, erübrigt sich jede weitere Mahn- und Folgegebühr und selbst im Falle eines Unterliegens vor Gericht könnte es sein, dass die Folgegebühren nicht mehr gezahlt werden müssen. - Letzteres kann ich im Moment allerdings nicht rechtlich fundieren.
 
@haudraufundschluss;
... es gibt bereits ein Urteil über die Sache mit den mehreren Einwahlen innerhalb kürzester Zeit, muss es nur noch rauskramen... denke, dass Du mit den guten Karten für diese Betroffenen in jedem Fall richtig liegst!
 
Grüsse euch alle!

Also wies aussieht, giebt es ja mehr geschädigte als gedacht mit der Nummer 01900629868 !!!
Ich hoffe, ihr habt euch auch schon alle beschwert und beantragt, diese Nummer sperren zu lassen! Denn das macht das klagen später erheblich leichter, wenn die betroffene Nummer bereits nicht mehr existiert, also eigentlich gar kein Rechtsgrund mehr vorhanden ist.
Beschwerde-Nummer: 030/ 22480500

Die Idee mit dem Zusammenschliessen aller Betroffenen in Punkto Rechtsbeistand finde ich gut. Wäre auf jeden Fall dabei! (höre weiteres von euch?)

Auch ich werde nun schnell noch, bevor die zweite Mahnung von NexNet kommt einen Rechtsbeistand einschalten und wahrscheinlich NexNet zu einer Stellungnahme mit Befristung auffordern!

Diesen (verzeiht) " Arschlöchern" muss auf jeden Fall gründlich das Handwerk gelegt werden!
Frage an Panda: was ist auf der genannten Homepage genau? - weil ausprobieren werde ich es lieber nicht mehr!
Ist das die liebevolle Aufforderung aus dem chat, diese folgenschwere Seite zu besuchen???
Freue mich über jede Art von Hilfe und Auskunft gerade im Fall NUMMER 0190062968.

Danke Euch,
und weiter allen viel viel Glück und Kraft!!!

Mfg Max [email protected]
 
:roll: Hallo, auch ich bin in die Falle geraten. HanseNet fordert 900,--E plus 133,--E Internetgebühr. Wir haben Einspruch bei HanseNet und Telekom eingelegt. Von Telekom kam eine Mahnung, aber nur für die Internetgebühr, sonst haben wir noch nichts gehört.

Gruß Heikeline
 
Hansenet stoppt frei tarifierbare 0190 - Nummern

Hallo Max,

es ging auf dieser Seite schon um Inkasso, kein weiteres sich einblendendes Fenster oder sonst etwas, das irgendwelche Kosten verursachen würde.
Nur sind die als Inkasso nicht gerade empfehlenswert, wenn nur das anklicken dann für 18sec. 75Euro kostet.
 
hallo,
wurde auch durch einen dialer gelinkt. das teil hat sich ohne vorwarnung 2mal eingewählt und hansenet forderte dann für 2 mal 36 sek jeweils 43 Euro. also insgesamt 86 euro. ich habe bei der telekom beantragt, den betrag nicht abbuchen zu lassen. dann habe ich an hansenet geschrieben, dass ich den betrag nicht zahlen werde.
die polizei war sehr kooperativ und hat meine anzeige entgegengenommen. heute kam dann von nexnet der brief, dass ich nun 99 euro zahlen muss. anbei lag auch so ein toller wisch: nexnet deckt computerbetrug mit 0190 dialern auf. echt lachhaft. ich werde den brief auch wieder zur polizei bringen und sowohl an hansenet, als auch an nexnet schreiben, dass ich noch immer nicht gewillt bin den betrag zu zahlen. zumal hansenet es nicht fertig gebracht hat, auf meinen 1. brief zu antworten.
die nummer, die soviel kostet: 01900 62964
 
Kannst Du mir den "tollen Brief" bitte mal zukommen lassen?

Evtl. per Fax: 0971/99159
 
@[email protected];
Liegt das Entgelt für die Einwahl über etwa 6 Euro pro Minute, ist von einem sittenwidrigen, wucherischen und daher nichtigen Rechtsgeschäft auszugehen.
Auszug aus den aktuellen Informationen einer Kanzlei, die sich u.a. damit beschäftigt. Bedingung ist selbstredend wieder die Vorlage von Beweisen. (Daten, Festplatte, etc...)
Aber immerhin...
 
Ich habe zur 1 Mahnung einen Wiederspruch bei Nexnet eingelegt, per Einschreiben mit Rückschein und bei Aufrechterhaltung der Mahnung um eine schriftl. Stellungnahme gebeten und eine Frist gesetzt.
Bin mal gespannt, denke das keine Reaktion erfolgen wird. Heute ist mir die 2 Mahnung ins Haus geflattert, wie auch hier schon mit dem bekannten standart Text.
Dank der ganzen Beiträge hier, habe ich diese Mahnung mit einem lächeln geöffnet.
Habe noch keinen Anwalt eingeschaltet, sollte ich das besser tuhn ??
 
ist da mahnung nach dem zugang des einschreibens rausgegangen?
was steht denn auf dem rückschein als empfangsdatum und wann ist die 2. mahnung ausgestellt worden?
ist nicht wirklich wichtig, dient nur dem besseren verständnis...
 
Hansenet stoppt frei tarifierbare Nummern

Hallo Maja,

wir haben den Anwalt bereits mit der 1.Forderung von Hansenet im Januar eingeschaltet. Rechtsschutz hat zugestimmt ohne weitere Fragen. Da diese Angelegenheit sehr undurchsichtig ist, den eigentlichen Anbieter seiner angewählten Nummer kennt niemand, natürlich aus "Datenschutzgründen" ;), haben wir diesen Weg sofort genommen. Ein Anwalt ist über die Gesetzeslage doch besser informiert als wir.
 
Mich hast mit 1200,- € erwischt. Ich frag mich wann da endlich etwas gegen gemacht wird, aber anscheinend verdienen ja alle kräftig daran.
Hab auch von der Firma NexNet eine Mahnung erhalten.
Suche noch eine Klagegemeinschaft bei denen ich mich einklinken kann.
Diese Leute machen den E-Commerce kaputt - das kann ja wohl nicht im Interesse der Wirtschaft sein, oder etwa doch???
 
Hansenet stoppt frei tarifierbare 01900 Nummer

@Matzinger,

da Du von Nexnet eine Mahnung erhalten hast, hast Du ebenso wie viele hier, nicht bezahlt. Dir ist somit kein Schaden entstanden, kannst Du nicht klagen. Weshalb Geld für eine Klage ausgeben, sollen die doch klagen, die wollen Geld. Der Weg von Mahnung bis Gericht dauert seine Zeit: Mahnungen, Mahnbescheid (Widerspruch muß innerhalb 14Tg. eingereicht werden), Gericht. Ich habe mit unserem "kleinen" Betrag von 2x75Euro gleich den Anwalt eingeschaltet. Denn in 2Min. bzw. 18 Sek. für nichts zu bezahlen sehe ich absolut nicht ein. Mit Rechtsschutz war das kein Problem. Aber da gegen Hansenet/Nexnet haufenweise Widersprüche und es gegen die Strafanzeigen massenhaft laufen, sehe ich die Sache im allgemeinen sehr positiv. Denn es lief im Grunde immer nach dem gleichen Schema ab, höhere Kosten, aber kein Hinweis oder wenn es zu spät war.
 
haudraufundschluss schrieb:
ist da mahnung nach dem zugang des einschreibens rausgegangen?
was steht denn auf dem rückschein als empfangsdatum und wann ist die 2. mahnung ausgestellt worden?
ist nicht wirklich wichtig, dient nur dem besseren verständnis...

ja die mahnung ist nach dem zugang des einschreibens rausgegangen.
die 2 mahnung ist 3 tage vor dem empfangsdatum des rückscheins rausgegangen.
 
Hi Floh,

leider bin ich nicht im rechtschutz, deswegen habe ich noch gezögert.
denn dann wird mich das ganze wohl was kosten ( wieviel weiß ich nicht ) ? ist es das wert, den einschreibenkosten, anwaltskosten...... oder sollte ich lieber warten was aus der ganzen sache wird!?
 
Hansenet stoppt frei tarifierbare 01900 Nummern

Hallo Maja,

schau mal auf die Seite www.dialerundrecht.de, Interview: Von Inkassounternehmen nicht beeindrucken lassen. Dort ist auch die Rede über Anwaltskosten. Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg scheint auf der Seite der User zu stehen. Mein Anwalt sieht die Angelegenheit übrigens sehr positiv und bei einer Einwahl in diesem Jahr tritt das neue Fernabsatzgesetz in Kraft.
Auch die Seite www.polizei.bayern.de/ppmuc/schutz/text10.htm ist informativ.
 
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