Hanseatische Abrechnungs Systeme GmbH

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Re: hanseatische abrechnungssysteme

unbekannt schrieb:
Widerspruch wurde nicht beantwortet,stattdessen Mahngebühr Euro 5
und angedrohte Erinnerungsgebühr von Euro 5. Die Gesamtsumme
würde demnach Euro 79,95 betragen.Wie soll ich mich verhalten?
erbitte Hilfe !!

Zivilrechtlich:
Abwarten

Strafrechtlich:
Brief schreiben an die
Staatsanwaltschaft Hamburg
(0 40) 4 28 43-0
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg
Fax (0 40) 4 28 43-43 87

Strafanzeige und Strafantrag unter allen rechtlichen Gesichtspunkte stellen.
 
BenTigger schrieb:
bald Zti schrieb:
Hallo,

Ich habe, wie Ihr Euch sicherlich denken könnt, auch Post von HAS bekommen. Nur leider nicht eine Rechnung, sondern gleich drei (im Abstand von zwei Wochen).

Na ja, eigentlich habe ich ja gar keine Post bekommen, sondern ein (mir nicht bekannter) Mensch, mit dem ich zwar Nachname und Adresse teile, der mir vom Vornamen jedoch nicht bekannt ist....

Vorsicht, auch das nichtreagieren in speziell deinem Fall, kann das anerkennen der Rechnung bedeuten.
Du musst zumindest einmal der Firma anzeigen, das in deinem Haushalt keiner wohnt, an den die Post addressiert ist.
Ein Versandhaus hat vor Jahren mal trotzdem das Geld vom Gericht zugesprochen bekommen, obwohl der "Kunde" nichts bestellt hat und bei ihm auch keiner wohnte, der genau dem Rechnungsinhabernamen entsprach. Tippfehler sind durchaus auch auf Rechnungen möglich und ein nichtreagieren deinerseits kann als Einverständniss ausgelegt werden. Irgendwann ist dann die widerrufsfrist abgelaufen :(

Das anzeigen könnte auch so geschehen, das du die Rechnungen ungeöffnet, mit dem Vermerk, das der Empfänger an der Adresse nicht wohnhaft ist ;) zurückgehen lässt.

Ähhmm, Ben, ist das sicher???

- ich bin nicht bei der Post oder einem anderen Briefbeförderungsunternehmen beschäftigt - wieso sollte ich dann eine Sendung weiter befördern (womöglich mit Ändern einer Urkunde (?) durch überschreiben mit "Empfänger unbekannt") ?
- ich bin auch nicht in der Inkassofirma mit der Pflege der Adressdateien beauftragt - geschweige denn das ich überhapt da beschäftigt bin. Wie komme ich dazu unbezahlt für die eine Arbeit zu verrichten (in dem Fall hätte ich einen exorbitant hohen Stundensatz - quasi als 'Mehrwert')?
- und auch sonst übe ich keine hoheitliche Tätigkeit aus, die mich zu einer Reaktion (indirekt) verpflichten würde

Wenn es nicht gerade ein höchstrichterliches Urteil war, kann man eher von einem unfähigen Anwalt ausgehen (ein "Sachkundiger" hier aus dem Forum wäre mir da lieber). Aber es ist dann noch lange kein Rechtsgrundsatz.

> Gleich ne Einschränkung: Auf hoher See und vor Gericht, insbesondere wenn die deutsche Rechtsprechung zuschlägt, ist man in Gottes Hand.
(Ironie oder Sarkasmus fand ich fehl am Platz)
 
Der Genervte schrieb:
- ich bin nicht bei der Post oder einem anderen Briefbeförderungsunternehmen beschäftigt - wieso sollte ich dann eine Sendung weiter befördern (womöglich mit Ändern einer Urkunde (?) durch überschreiben mit "Empfänger unbekannt") ?
Behalten wäre ja auch nicht richtig - ist ja fremde Post. Zurück mit dem Vermerk "versehentlich geöffnet"?

@bald Zti:
Ruf doch einfach mal die im Brief angegebene Telefonnummer an - der Anschlussinhaber sollte doch erfahren, dass er sich nicht ausreichend gegen Dialer schützt.
Wie war denn vor drei Jahren der Telefonbucheintrag? Ohne Vorname?
 
HAS und ihre "Geschäfte"

Bezüglich der Anschrift kann ich in meinem Fall mitteilen, daß nur mein Nachname auf der Rechnung und später auf der Mahnung eingetragen war (anlog meines Eintrages im Fernsprechbuch bzw. im "Örtlichen").
Also klar, wo die Anschrift her ist. Klar ist auch, dass die HAS Widersprüche ignoriert, selbst wenn sie diese per Rückschein zugestellt bekommt.
Mein Rechtsanwalt kennt die Machenschaften solcher Firmen. Meist bleibt es nach seiner Meinung bei Mahnungen; Mahnverfahren werden nicht oder selten vom Rechnungssteller eingeleitet. Sollte das allerdings passieren, wird er für mich tätig werden. Ich habe ihn so verstanden, die Sache gelassen zu sehen, sofern es bei Mahnungen seitens der HAS bleibt.

Mittlerweile habe ich den gesamten Sachverhalt der RegTP in Bonn schriftlich mitgeteilt, dazu Kopien von Rechnung, Widerspruch, Mahnung und der Briefumschläge der HAS mit übersandt und freundlichst um Auskunft gebeten, wie ich mich verhalten solle, wenn ich weiterhin mit Mahnungen von dieser Firma belästigt würde.
Ich bin allerdings gespannt, ob ich von dort eine Antwort erhalte. :roll:
 
has schrieb:
Desweiteren wurde eine neue Internetseite geschaffen auf der noch einmal alle Details einzusehen sind.

Eure
H.A.S. Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH


Vemutlich läßt sich die "neue" Internetseite nur nach vorherigem
"Flatrate Abo" für 69.-€ anzeigen. :respekt:
 
So,

nun bin auch ich registriert :lol:

@Johinos: Ich hatte vor 3 Jahren bereits ISDN mit 3 Rufnummern; einer fürs Telefon, einer fürs Fax und eine, an dem mein Rechner hing.
Die Telefonnummer, mit der ich im Internet hing wurde in KEINEM Telefonbuch vermerkt, was mich auch etwas verwundert!!!

Das 2. was mich nun etwas stutzig macht ist, das ich gestern (mit dem hier in einem anderen Forum verlinkten Dialer-Detektor) zwar Dialer auf meinem Rechner gefunden habe, jedoch der hier im Thread genannte nicht auf dem Rechner zu finden war.....

hmmm

... und da fiel es mir wieder wie Schuppen von den Augen....

ich habe damals desöfteren (ist aber auch schon so ca. 3-4 Jahre her) mehrfach an Preisausschreiben unter dem nun auftauchenden Vornamen teilgenommen???

==> ich schließe daraus, daß HAS bzw. die Firma, für die HAS hier Geld eintreiben will, hier u.U. irgendwelche Adressen irgendwoher gekauft hat...

.. bleibt für mich nur die Frage, wie sine die an meine neue Adresse gekommen??

bis bald

Zti
 
Der Genervte schrieb:
BenTigger schrieb:
Du musst zumindest einmal der Firma anzeigen, das in deinem Haushalt keiner wohnt, an den die Post addressiert ist.

Das anzeigen könnte auch so geschehen, das du die Rechnungen ungeöffnet, mit dem Vermerk, das der Empfänger an der Adresse nicht wohnhaft ist ;) zurückgehen lässt.

Ähhmm, Ben, ist das sicher???

- ich bin nicht bei der Post oder einem anderen Briefbeförderungsunternehmen beschäftigt - wieso sollte ich dann eine Sendung weiter befördern (womöglich mit Ändern einer Urkunde (?) durch überschreiben mit "Empfänger unbekannt") ?
- ich bin auch nicht in der Inkassofirma mit der Pflege der Adressdateien beauftragt - geschweige denn das ich überhapt da beschäftigt bin. Wie komme ich dazu unbezahlt für die eine Arbeit zu verrichten (in dem Fall hätte ich einen exorbitant hohen Stundensatz - quasi als 'Mehrwert')?
- und auch sonst übe ich keine hoheitliche Tätigkeit aus, die mich zu einer Reaktion (indirekt) verpflichten würde

Wenn es nicht gerade ein höchstrichterliches Urteil war, kann man eher von einem unfähigen Anwalt ausgehen (ein "Sachkundiger" hier aus dem Forum wäre mir da lieber). Aber es ist dann noch lange kein Rechtsgrundsatz.

> Gleich ne Einschränkung: Auf hoher See und vor Gericht, insbesondere wenn die deutsche Rechtsprechung zuschlägt, ist man in Gottes Hand.
(Ironie oder Sarkasmus fand ich fehl am Platz)

1. Bei der nächsten Mahnung, gleich beim Briefträger die Annahme ablehnen bzw. am nächsten Tag wieder in die Hand drücken. Oder zum nächsten Postamt gehen und dort dann abgeben mit entsprechendem Hinweis.
Kann natürlich auch mit der "versehentlich" geöffneten Rechnung geschehen.

2. Natürlich bist du nicht für die Adresspflege des Inkassounternehmens zuständig. Du sollst ja auch nicht die neue Adresse für den Inkassodienst liefern, sondern nur den Hinweis, das die jetzige nicht stimmt.

3. Dazu bist du nicht durch hoheitsrechtliche Aufgaben verpflichtet, sondern durch ganz normales Geschäftsgebahren. Du lässt dir ja auf dem Wochenmarkt auch nicht Äpfel in die Hand drücken und lehnst die Bezahlung dann ab, weil du keine hoheitsrechtliche Aufgaben des bezahlens auf deiner oder des Verkäufers Seite siehst.
Ebenso lehnst du ja auch das bezahlen der Tomaten ab, die die Dame neben dir einpackte, nur weil der Verkäufer dachte, das wäre deine Frau und sagst ihm doch auch, das die nichts mit dir zu tun hat. Ist das dann eine hoheitsrechtliche Aufgabe??

4. Rechtsgundsatz.....
Naja, es gibt da so viele §§ die ich nicht kenne und einer sagt z.B. sicher aus, das ein nichtreagieren auf eine Rechnung diese als stille Anerkennung
gewertet werden kann. Sonst hätte ein Richter sicher nicht so entschieden.
Sicher ist die Entscheidung auch auf die Anwaltliche Vertretung zurückzuführen. Aber deswegen gleich nen Staranwalt angagieren, u´m 69,95 Euro vor Gericht wegen ignorieren der Rechnung abzuwürgen??

Dann wenigstens in diesem Falle den Weg zur Postfiliale aus sich nehmen um dann sich solchen späteren Ärger und Kosten zu ersparen. Dann ist man wenigstens etwas weniger deiner "Einschränkung" ausgeliefert
 
HAS, Rechnungslegungsverbot der RegTP

Hallo liebe Forumteilnehmer und Betroffene,
ich habe heute Antwort von der RegTP erhalten. Darin bedanken sie sich für meine Mitteilung, erläutern nochmals den Stand der derzeitigen Rechtslage hinsichtlich ihres Verbots zur Rechnungslegung der HAS und weisen darauf hin, dass das Verbot noch nicht bestandkräftig ist, ein Widerspruch (-der HAS gegen das Verbot-) jedoch keine aufschiebende Wirkung hat.
Ferner zitiere ich wörtlich: "Sollten Sie entgegen der Anordnung der Regulierungsbehörde weiterhin Rechnungen oder Mahnungen über die o.g. Rufnummer" (-die auch hier im Forum bekannte Frankfurter Festnetznummer-) "erhalten, so bitte ich Sie, mich darüber in Kenntnis zu setzen. Ich werde dann unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen". :bash: Ende des Zitats

Schlechte Zeiten für die HAS fangen an, meine ich. :bigcry:

Vielen Dank an alle, insbesondere die Moderatoren um Anna, die im hier im Forum geschrieben und somit geholfen haben, sich gegen diese dubiose Rechnungslegung zu wehren. :lol:
Ich denke, werde künftig nicht mehr als Gast, sondern als Mitglied hier erscheinen. lg. Euer SILVER :p
 
Konto der Hanseatischen Abrechnungssysteme

Hallo zusammen,

zunächst mal vielen Dank für die Tipps, die ihr hier bietet. Ein Bekannter hatte dieselben Probleme: Es kam eine Rechnung, als Antwort gab es den Brief von der Verbraucherzentrale und anschließend kam statt einer Antwort eine Mahnung.

Da aber dieser Bekannte auf einer Bank arbeitet, hat er mal die Kontonummer, auf die er das Geld überweisen sollte, überprüft: Dieses Konto existiert nicht mehr! Eine Überweisung führt dann wohl dazu, dass das Geld zurückkommt (so geschehen bei einer Kundin von ihm, aber bitte nicht ausprobieren, sie kannte diese Seiten hier wohl nicht!).

Er hat trotzdem nochmal Widerspruch gegen die Mahnung eingelegt (man weiß ja nie), aber das sollte es jetzt wohl gewesen sein. Bis jetzt kam noch keine Antwort.
 
Hanseatische Abrechnungssysteme

Habe auch so eine Rechnung bekommen, hab recherchiert und ein paar schon bekannte Sachen herausbekommen:

Jyske Bank Hamburg distanziert sich von H.A.S.
Die versicherten mir telefonisch Die Im Februar rauszuschmeißen!!!

Sparkasse Hamburg telefonisch letzte Woche tut das gleiche Rausschmiß!!! Die distanzieren sich ebenfalls, mit der Bitte anzurufen wenn einer die Adresse herausbekommt. Die benötigen die ebenfalls!!!

...

Euer Heiner


[Edit: Siehe NUB / HDUS]
 
Hallo Heiner B.,

und wenn Du glaubst, dass Du in Deiner Ehrverletzung den Krieg alleine gewonnen hast, dann sei Deinem Glauben die virtuelle Absolution erteilt! Etwas mehr Sachlichkeit würde den anderen Interessenten bestimmt mehr Information bringen.
Im übrigen, natürlich kennen die Banken und auch die Post die entsprechende Adresse in der Hamburger wiewarsnochmalstr. 49b.
 
Feststellungsklage

KatzenHai schrieb:
Tobias Lambrecht schrieb:
Wenn da was unkoscher gelaufen ist, dann wird das Inkassobüro den Beweis nicht führen können. Ausgetrickste Nutzer können auch eine negative Feststellungsklage gegen das Inkassobüro erheben und die Trickser damit ins Gerichtsverfahren zwingen.

nur dass Du als Kläger einer negativen Feststellungsklage in gewissem Umfang selsbt darlegungs- und beweispflichtig wirst! Ich kann da nur von abraten, sind schon einige mit "baden" gegangen. Dann lieber einen möglichen Rechtsstreit abwarten und auf den Eintritt der Verjährung hoffen!

Lieber Gast-Tobias,
das ist falsch. Für eine negative Feststellungsklage musst du nur beweisen, dass sich die Gegenseite eines Anspruchs gegen dich ernsthaft berühmt - alles weitere, insbesondere die Behauptungen zum berühmten Anspruch, folgt der Darlegungs- und Beweislast einer theoretischen Leistungsklage.
Das heißt: Die HAS muss beweisen, dass ein Vertrag über das behauptete Abo mit dem Rechnungsempfänger wirksam zu Stande kam (und weiteres). Diesen Beweis müssen die führen, sonst ist der neg. Feststellungsklage statt zu geben.


Hi, Frage zu Feststellungsklagen gegen die HAS- kennt ihr Leute, die ihre Verfahren verloren haben? Hab nämlich selber eine erhoben, wenn aber andere schon erfolglos waren, würde ich sie zurücknehmen
robert
 
Re: Feststellungsklage

robert schrieb:
Hi, Frage zu Feststellungsklagen gegen die HAS- kennt ihr Leute, die ihre Verfahren verloren haben? Hab nämlich selber eine erhoben, wenn aber andere schon erfolglos waren, würde ich sie zurücknehmen
robert

Bisher sind keine rechtlichen Schritte (damit sind nicht! private Mahnungen gemeint) bekannt

tf
 
Tobias Lambrecht schrieb:
[
Wenn da was unkoscher gelaufen ist, dann wird das Inkassobüro den Beweis nicht führen können. Ausgetrickste Nutzer können auch eine negative Feststellungsklage gegen das Inkassobüro erheben und die Trickser damit ins Gerichtsverfahren zwingen.

nur dass Du als Kläger einer negativen Feststellungsklage in gewissem Umfang selsbt darlegungs- und beweispflichtig wirst! Ich kann da nur von abraten, sind schon einige mit "baden" gegangen. Dann lieber einen möglichen Rechtsstreit abwarten und auf den Eintritt der Verjährung hoffen![/quote]
 
Tobias Lambrecht schrieb:
[
Wenn da was unkoscher gelaufen ist, dann wird das Inkassobüro den Beweis nicht führen können. Ausgetrickste Nutzer können auch eine negative Feststellungsklage gegen das Inkassobüro erheben und die Trickser damit ins Gerichtsverfahren zwingen.

nur dass Du als Kläger einer negativen Feststellungsklage in gewissem Umfang selsbt darlegungs- und beweispflichtig wirst! Ich kann da nur von abraten, sind schon einige mit "baden" gegangen. Dann lieber einen möglichen Rechtsstreit abwarten und auf den Eintritt der Verjährung hoffen![/quote]
 
Anonymous schrieb:
. Dann lieber einen möglichen Rechtsstreit abwarten und auf den Eintritt der Verjährung hoffen!

Wieso Verjährung , bisher hat dieses Unternehmen es noch nie auf rechtliche Schritte drauf ankommen lassen,
es wäre interessant erst mal einen gerichtlichen Mahnbescheid und den daraus mit Sicherheit erfolgenden
Prozess dieses Unternehmens zu sehen. Das würde sicher zur Klärung beitragen ;)
(ich hab aber den dumpfen Verdacht, daß das nicht passieren wird, nach der vollmundigen Ankündigung
des HAS-Vertreters hier im Forum , hat er sich nie wieder zu Wort gemeldet....)
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=36832#36832

tf
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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