Hallo, ich bin spät auf dieses Forum aufmerksam geworden und habe mit der Verbraucherschutzzentrale BW Kontakt zwecks Widerspruch aufgenommen. Ich bin schon am 26.12.03 von der HAS "beglückt" worden, mein Sohn am 21.1.04. Nach Widerspruch, Mahnungen und Mitteilung an die REG TP habe ich Post von der REG TP bekommen. Da steht drin, was auch in den Presseerklärungen steht: Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung ab 15.8.03 usw. Bei Erhalt weiterer Rechnungen und Mahnungen bittet die REG TP um Mitteilung. Bei der letzten Mahnung (aus dem bayrischen Olching) fragt die REG TP nach dem Datum des Poststempels dieses Schreibens, falls Mahnungen nachweislich nach dem 1.3.04 versandt worden sind, können weiter Maßnahmen eingeleitet werden. Meines ist vom 8.3.04.
Ich werde noch ein besonderes Bonbon anfügen: Bei meiner ersten Rechnungsstellung waren auf der Rückseite noch die Allgem. Geschäftsbedingungen dieser Firma abgedruckt, höchst interessant, da kam mir glatt der Eindruck, dass zwischen Rechnungssteller und Kunde kein so grosser Unterschied ist. Also: In den Papierkörben kramen - oder hat jemand intuitiv alles wichtige aufbewahrt?