technofreak
Forenveteran
bald Zti schrieb:nun denn, dann werde ich doch wohl mal alle Register ziehen, so mit Widerspruch
siehe :
http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/mediabig/3676A.pdf
tf
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bald Zti schrieb:nun denn, dann werde ich doch wohl mal alle Register ziehen, so mit Widerspruch
unbekannt schrieb:Widerspruch wurde nicht beantwortet,stattdessen Mahngebühr Euro 5
und angedrohte Erinnerungsgebühr von Euro 5. Die Gesamtsumme
würde demnach Euro 79,95 betragen.Wie soll ich mich verhalten?
erbitte Hilfe !!
BenTigger schrieb:bald Zti schrieb:Hallo,
Ich habe, wie Ihr Euch sicherlich denken könnt, auch Post von HAS bekommen. Nur leider nicht eine Rechnung, sondern gleich drei (im Abstand von zwei Wochen).
Na ja, eigentlich habe ich ja gar keine Post bekommen, sondern ein (mir nicht bekannter) Mensch, mit dem ich zwar Nachname und Adresse teile, der mir vom Vornamen jedoch nicht bekannt ist....
Vorsicht, auch das nichtreagieren in speziell deinem Fall, kann das anerkennen der Rechnung bedeuten.
Du musst zumindest einmal der Firma anzeigen, das in deinem Haushalt keiner wohnt, an den die Post addressiert ist.
Ein Versandhaus hat vor Jahren mal trotzdem das Geld vom Gericht zugesprochen bekommen, obwohl der "Kunde" nichts bestellt hat und bei ihm auch keiner wohnte, der genau dem Rechnungsinhabernamen entsprach. Tippfehler sind durchaus auch auf Rechnungen möglich und ein nichtreagieren deinerseits kann als Einverständniss ausgelegt werden. Irgendwann ist dann die widerrufsfrist abgelaufen
Das anzeigen könnte auch so geschehen, das du die Rechnungen ungeöffnet, mit dem Vermerk, das der Empfänger an der Adresse nicht wohnhaft ist zurückgehen lässt.
Behalten wäre ja auch nicht richtig - ist ja fremde Post. Zurück mit dem Vermerk "versehentlich geöffnet"?Der Genervte schrieb:- ich bin nicht bei der Post oder einem anderen Briefbeförderungsunternehmen beschäftigt - wieso sollte ich dann eine Sendung weiter befördern (womöglich mit Ändern einer Urkunde (?) durch überschreiben mit "Empfänger unbekannt") ?
has schrieb:Desweiteren wurde eine neue Internetseite geschaffen auf der noch einmal alle Details einzusehen sind.
Eure
H.A.S. Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH
Der Genervte schrieb:BenTigger schrieb:Du musst zumindest einmal der Firma anzeigen, das in deinem Haushalt keiner wohnt, an den die Post addressiert ist.
Das anzeigen könnte auch so geschehen, das du die Rechnungen ungeöffnet, mit dem Vermerk, das der Empfänger an der Adresse nicht wohnhaft ist zurückgehen lässt.
Ähhmm, Ben, ist das sicher???
- ich bin nicht bei der Post oder einem anderen Briefbeförderungsunternehmen beschäftigt - wieso sollte ich dann eine Sendung weiter befördern (womöglich mit Ändern einer Urkunde (?) durch überschreiben mit "Empfänger unbekannt") ?
- ich bin auch nicht in der Inkassofirma mit der Pflege der Adressdateien beauftragt - geschweige denn das ich überhapt da beschäftigt bin. Wie komme ich dazu unbezahlt für die eine Arbeit zu verrichten (in dem Fall hätte ich einen exorbitant hohen Stundensatz - quasi als 'Mehrwert')?
- und auch sonst übe ich keine hoheitliche Tätigkeit aus, die mich zu einer Reaktion (indirekt) verpflichten würde
Wenn es nicht gerade ein höchstrichterliches Urteil war, kann man eher von einem unfähigen Anwalt ausgehen (ein "Sachkundiger" hier aus dem Forum wäre mir da lieber). Aber es ist dann noch lange kein Rechtsgrundsatz.
> Gleich ne Einschränkung: Auf hoher See und vor Gericht, insbesondere wenn die deutsche Rechtsprechung zuschlägt, ist man in Gottes Hand.
(Ironie oder Sarkasmus fand ich fehl am Platz)
KatzenHai schrieb:Tobias Lambrecht schrieb:Wenn da was unkoscher gelaufen ist, dann wird das Inkassobüro den Beweis nicht führen können. Ausgetrickste Nutzer können auch eine negative Feststellungsklage gegen das Inkassobüro erheben und die Trickser damit ins Gerichtsverfahren zwingen.
nur dass Du als Kläger einer negativen Feststellungsklage in gewissem Umfang selsbt darlegungs- und beweispflichtig wirst! Ich kann da nur von abraten, sind schon einige mit "baden" gegangen. Dann lieber einen möglichen Rechtsstreit abwarten und auf den Eintritt der Verjährung hoffen!
Lieber Gast-Tobias,
das ist falsch. Für eine negative Feststellungsklage musst du nur beweisen, dass sich die Gegenseite eines Anspruchs gegen dich ernsthaft berühmt - alles weitere, insbesondere die Behauptungen zum berühmten Anspruch, folgt der Darlegungs- und Beweislast einer theoretischen Leistungsklage.
Das heißt: Die HAS muss beweisen, dass ein Vertrag über das behauptete Abo mit dem Rechnungsempfänger wirksam zu Stande kam (und weiteres). Diesen Beweis müssen die führen, sonst ist der neg. Feststellungsklage statt zu geben.
robert schrieb:Hi, Frage zu Feststellungsklagen gegen die HAS- kennt ihr Leute, die ihre Verfahren verloren haben? Hab nämlich selber eine erhoben, wenn aber andere schon erfolglos waren, würde ich sie zurücknehmen
robert
Tobias Lambrecht schrieb:[
Wenn da was unkoscher gelaufen ist, dann wird das Inkassobüro den Beweis nicht führen können. Ausgetrickste Nutzer können auch eine negative Feststellungsklage gegen das Inkassobüro erheben und die Trickser damit ins Gerichtsverfahren zwingen.
Tobias Lambrecht schrieb:[
Wenn da was unkoscher gelaufen ist, dann wird das Inkassobüro den Beweis nicht führen können. Ausgetrickste Nutzer können auch eine negative Feststellungsklage gegen das Inkassobüro erheben und die Trickser damit ins Gerichtsverfahren zwingen.
Anonymous schrieb:. Dann lieber einen möglichen Rechtsstreit abwarten und auf den Eintritt der Verjährung hoffen!