Hanseatische Abrechnungs Systeme GmbH

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Re: Hanseatische Abrechnungssysteme

anna schrieb:
Demzufolge nehme ich hier zurück, dass Crosskirk für die Anwendung verantwortlich sein soll - vielmehr steht nun Sun Telecom SL (auf Malorca) am Pranger. Nur gut, dass man in Deutschland auf die Hamburger Partner zählen kann. Man beachte die Whoisdaten von pzdinfo.com:

registrant-firstname: ***
registrant-lastname: *****
registrant-organization: Sun Telecom
registrant-street1: Nordkanalstr. **
registrant-pcode: 20097
registrant-city: Hamburg
registrant-ccode: DE


Also doch icomag? Immerhin zählt sun telecom zu deren Partner. Gebetsmühlenartig plädierend für seine Netzwerkstheorie grüsst

cicojore
 
Siegfried Krause schrieb:
Auf der ursprünglichen Rechnung war ja von dem Vertragspartner , wie jetzt genannt, nicht die Rede. Der Widerspruch erging ja deshalb an die HAS. Ist dieser Widerspruch jetzt noch gültig, oder muß erneut Widerspruch bei der genannten Digital Web Limited erfolgen?
Der Widerspruch an die HAS muss denen reichen, da die ja die Schnittstelle zum deutschen Markt darstellen wollen.
sascha schrieb:
Die Reg TP verbietet der HAS Rechnungslegung und Inkasso. Welche Folgen hat dieser Verwaltungsakt(?) eigentlich für das eventuelle "Vertragsverhältnis" zwischen Betroffenen und HAS? Ist das nun generell hinfällig (auch wenn die Anordnung der Reg TP noch nicht rechtskräftig ist), oder müssen Betroffene trotzdem Widerspruch einlegen?
Sicher ist sicher und da hier juristisch nicht ganz geklärtes Neuland beackert wird, sollte das jedem Betroffenen die Gebühr für das Einschreiben wert sein, der Text der Verbraucherzentrale BW ist äußerst anlehnenswert - mehr braucht es nicht.
http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/mediabig/3676A.pdf
 
Re: HAS- 1.Mahnung

Siegfried Krause schrieb:
Hanseatische Abrechnungssysteme (es folgen Anschrift wie bekannt usw.)
Geschäftsführer:Matthias M.....
Edit HDUS: Siehe NUB

Die Loeschung/Unkenntlichmachung des Namens des Geschaeftsfuehrers der H.A.S. Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH, Nordkanalstr. 49b, Hamburg, steht nicht im Einklang mit den Nutzungsbestimmungen:

"Die Wiedergabe persönlicher Daten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der betreffenden Person erlaubt. Bei Angabe persönlicher Daten fremder Personen werden die Moderatoren diese löschen wenn nicht von einem Vorliegen der Erlaubnis auszugehen ist."

Da dem Namenstraeger ( http://www.ripe.net/perl/whois?MM2512-RIPE ) hier kein Recht zukommt, die Verbreitung obiger Passage ueber das Internet von diesem Server aus unter Berufung auf sein Namensrecht untersagen, d.h. von seiner Zustimmung abhaengig machen zu koennen (da darin weder ein Bestreiten seines Namensfuehrungsrechts, noch dessen Beeintraechtigung durch eine unbefugte Namensamassung liegt), ist die Loeschung/Unkenntlichmachung jedenfalls nicht mit einem Verstoss gegen Foren-Nutzungsbestimmungen zu begruenden(zustimmungsbeduerftige Wiedergabe von Daten ohne ausdrueckliche, oder zu vermutende Genehmigung).

gal.
 
@ galdikas


Bitte stelle einmal folgende Überlegung an:

Wie steht es um das Forum, wenn Deine Rechtsansicht ständig in Prozessen überprüft werden muss.

Ist es nicht klüger diese Fälle zu vermeiden, weil sonst das Forum in Gefahr geraten könnte.

Denn auch unberechtige Angriffe machen mürbe.

Im übrigen können sich Foren-Teilnehmer auch anderweitig und ausserhalb des Forums austauschen.

Übrigens ebenso mürbe wie Prozesse machen auch ständige Grundsatz-Diskussionen, was noch zulässig ist und was nicht.
 
Hallo habe mitte Januar auch so ne nette rechnung bekommen hab dann gleich schriftlich einsprucheingelegt dachte es würde alles passen aber sie da heute kam die erste Mahnung .Hat sonst noch jemand eine oder mehrere Mahnungen bekommen was habt ihr gemacht gezahlt ?
Gruß Tom
 
Was andere gemacht haben, spielt doch eigentlich keine Rolle! Viele werden auf jeden Fall gezahlt haben. Andere wiederum haben es nicht getan und sind damit dem Ratschlag der Verbraucherzentralen gefolgt. Und auch die RegTP hat zu diesem Thema bereits ein Statement abegeben.
Aber eigentlich ist Deine Frage auch aus einem anderen Grunde müßig: Mach Dir einfach mal die Arbeit, diesen - zugegebenermaßen sehr lang gewordenen - Thread durchzuackern. Da stehen praktisch alle Informationen drin.
 
1.Mahnung von HAS

Habe heute die erste Mahnung von HAS erhalten.

Mein erster Weg war, zur Polizei um eine Anzeige wegen Betrug aufzugeben. Dort war HAS schon hinreichend bekannt.
Ich kann nur jedem Empfehlen es genauso zu machen um solche Machenschaften in Zukunft schon im Keim zu ersticken.
 
mahnung

Sicher ist sicher und da hier juristisch nicht ganz geklärtes Neuland beackert wird, sollte das jedem Betroffenen die Gebühr für das Einschreiben wert sein, der Text der Verbraucherzentrale BW ist äußerst anlehnenswert - mehr braucht es nicht.
http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/mediabig/3676A.pdf


Na klar! Nach der ersten Mahnung gibts wieder Post an die HAS.
Was nicht so klar ist: Ist ein Widerspruch an die DIGITAL WEB MEDIA LIMITED, HERTS, UK auch notwendig?
Klage ich demnächst notwendigerweise auch vor einem britischen Gericht?
Oder reicht´s gegen die HAS in Hamburg?
 
Re: mahnung

Was nicht so klar ist: Ist ein Widerspruch an die DIGITAL WEB MEDIA LIMITED, HERTS, UK auch notwendig?
Klage ich demnächst notwendigerweise auch vor einem britischen Gericht?
Oder reicht´s gegen die HAS in Hamburg?

Sorry, Fragen waren schon weiter oben beantwortet, hab da nicht aufgepasst.
-C-

[Virenscanner: Quoting korrigiert]
 
Klage ich demnächst notwendigerweise auch vor einem britischen Gericht?
Oder reicht´s gegen die HAS in Hamburg?

Du klagst überhaupt nicht, sondern lässt Dich verklagen. Wichtig ist nur, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, solltest Du jemals einen erhalten. Aber Du wirst niemals einen erhalten...
 
Re: mahnung

carlo schrieb:
Sicher ist sicher und da ...
@ carlo, auch wenn Du hier ganz dolle Recht hast, so setzt man geistige Werke anderer hier im Forum als Zitat ein, einfach auf den entsprechenden Button im Posting klicken!
 
Na schade aber auch, dass ich der schwedischen Sprache nicht mächtig bin. Aber wir haben demnächst eine Austauschschülerin von dort zu Gast. Die wird uns das wohl aufdröseln können.
 
HAS GmbH

Hawkeye schrieb:
Quelle: www.heise.de

Regulierungsbehörde verbietet Inkasso für Festnetz-Dialer

Die Firma Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH (HAS) darf nach einem Beschluss der Regulierungsbehörde keine Verbindungen nach dem 15. August 2003 berechnen oder ein Inkasso dafür betreiben. "Dies bedeutet, dass Rechnungen der HAS über die Frankfurter Festnetzrufnummer 0 69/42 72 69 98 nicht bezahlt werden müssen", so der Präsident der Behörde, Matthias Kurth. Bislang sei die Entscheidung der Regulierungsbehörde zwar noch nicht bestandskräftig, ein möglicher Widerspruch habe aber keine aufschiebende Wirkung, erklärte Kurth.

Das Unternehmen hatte Dialer verbreitet, die die genannte Festnetznummer anwählen und damit Sicherungsvorrichtungen wie Rufnummernsperren aushebeln. Die Firma verlangte von den Opfern, die in die Dialer-Falle getappt waren, 69,95 Euro für ein Monats-Abonnement eines Erotik-Angebots. Laut RegTP werde bei der Verbindung die Telefonnummer des Anwenders übertragen und die Daten des Benutzers ausspioniert. Mehr als 100.000 Rechnungen soll die Firma für den dubiosen Service versandt haben.

Die Regulierungsbehörde fordert Verbraucher, die Rechnungen oder Mahnungen über die Anwahl der genannten Rufnummer erhalten, auf, sich schriftlich an die Behörde zu wenden. Die Adresse lautet Tulpenfeld 4, 53113 Bonn. (uma/c't)

Die HAS scheint von dieser Entscheidung nicht beeindruckt zu sein. Heute ging mir trotz meines Widerspruchs, der bislang von dort unbeantwortet blieb, eine Mahnung, datiert auf den 27.02.2004 zu. Datum der Absendung lt. Klischee-Aufdruck:08.03.2004. Zahlungsziel über 74,95€: 12.03.2004. Werde jetzt ein Schreiben an die Regulierungsbehörde in Bonn aufsetzen.
 
1. Mahnung

Habe heute die 1. Mahnung von von der Fa. HAS bekommen, ich kann nur sagen, daß ich diese Firma HASse.

Werde selbstverständlich nicht zahlen, da diese Fa. wohl auch schon polizeilich bekannt ist.

Meine bitte an Anna ist, das AZ des StA Hamburg so schnell wie möglich zu veröffentlichen.
 
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