Hanseatische Abrechnungs Systeme GmbH

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Re: H.A.S. und die Mallorca-Connection

Stalker2002 schrieb:
Whois-Daten für pzdinfo.com ... bin fast aus allen Wolken gefallen.
Als Inhaber ist eingetragen ein Herr U.. S.... für Sun Telecom in der allseits bekannten Nordkanalstr. 49b in Hamburg.
Die angegebene Mailadresse führt allerdings
<Tusch!> zu:

suntelecom.es
Calle del Ter, 27
Pol[ígono] Son Fuster, C.P. 07009
Palma de Mallorca, España.


Leute, das stinkt mal wieder 10 Meilen gegen den Wind!

Mit Wind und Wolken liegst Du nicht schlecht ... unter dieser Adresse
sind u.a. zu Hause:

LTE International Airways
Departamento de Tripulantes de Cabina de Pasajeros
C/ Ter, 27 - 1er piso - 07009 Palma de Mallorca
Tel.: 971475700 /
http://www.lte.es/

LTU
www.ltu.com
Ter, 27
Palma de Mallorca
Tlf: 971 47 57 00

Viajes Cosmelli - Seniorenreisen
Calle de Ter, 27-3°, Poligono Son Fuster
07009 Palma de Mallorca
( DRK - Stuttgart )

In diesem Reisebüro residiert auch der Honorarkonsul von Belize in Mallorca:

MALLORCA
Consulate of Belize
C/Del Ter 27-3
Poligono Son Fuster
07009 - Palma de Mallorca, Spain
Mailing address: P. O. Box 5200
Palma de Mallorca 07080, Spain
Honorary Consul
Mr. J*

Außerdem das Hauptbüro der Hotelkette Prinsotel:

Oficina central:
C/ del ter, 27 1º B
Polígono Son Fuster .
07009 Palma de Mallorca
Tel. (0034) 971 *
Fax. (0034) 971 *
http://www.prinsotel.es/

Und noch ein Reisebüro, laut Mitgliedsliste des Reisbüro-Verbands der Balearen:
M.T.S. INCOMING
Del Ter, 27 1º.
PALMA DE MALLORCA 07009
971 *
971 *

In der Calle del Ter 27 dürfte eher die Sun Infomedia S.L., Palma Nova zu Hause sein;
für die Sun Telecom wird von Neurona.com als Adresse

Sun Telecom, Reina Esclaramunda 9, Palma de Mallorca

angegeben.

Die Sun Infomedia S.L. bewirbt Domains wie chupa-me.com der

COMET MEDIA LIMITED
CAUSEWAY HOUSE
1 DANE STREET
BISHOPS STORTFORD
HERTFORDSHIRE CM23 3BT

(zufälligerweise ist auch in England unter derselben Adresse ein (eigenartiges) Luftfahrtunternehmen gemeldet:

T.A.S. TOP-A-SERVICES LTD. Flugzeugverkauf & Vermittlung

Reg. Hauptsitz: Causeway House
BISHOPS STORTFORD/ North-London
Herts CH23 3BT, ENGLAND )

gal
 
Ich wusste schon immer, dass das Überflieger in der Branche sind ;) Gut recherchiert, galdikas :respekt:
 
H.A.S.

zu dem Thema:

habe gerade eine Rechnung von denen bekommen - die Anschrift auf der Rechnung ist nicht richtig geschrieben. Vor ein paar Tagen hat jemand meine Frau angerufen und unter dem Vorwand " die Anschrift auf einer 2xCD-großen Sendung ist verwischt" unsere Anschrift erfragt.

Ich werde selbstverständlich die Rechnung nicht begleichen, da ich keinen Auftrag für die Leistung gegeben habe - auch nicht durch anklicken eines Fensters im Internet!
 
Hab heute Post von dieser HAS bekommen

Hallo Anna.

Ich habe heute Post von dieser dubiosen H.A.S bekommen und bin darauf im Internet auf keine Resonanz gestossen.

Erst hier bei euch habe ich dann weitere Infos dazu bekommen.

Habe auch jetzt erst bemerkt, das ich einen Dialer drauf hatte.

Meine Fragen dazu sind folgende:

1.
Richtet dieser Dialer mehr Schaden an, als bei euch die angegebenen 69,95 Euro?

2.
Ich habe mich bei D-Info, sowie bei der Telefonauskunft schlau gemacht...
da gibts nur ein Tonband von einem gewissen Dr. G.
Ist das eine Briefkastenfirma?

3.
Bei der genannten Adresse tauchen verschiedene Firmen auf.

Mir kommt das etwas spanisch vor, wenn gut 6 bis 10 Firmen auf die selbe Adresse laufen.
Was meint ihr dazu?

4.
Ich beabsichtige eine Strafanzeige gegen den Betreiber des Dialers bzw. gegen die HAS zu erwirken. Bringt das etwas?

Danke für eure Antworten!

Gruß aus dem Saarland

Markus
 
Hab ebenfalls nette Post bekommen, allerdings gleich doppelt. Kann nur jedem empfehlen was schon gesagt wurde, Widerspruch einlegen auf jeden Fall, lasst euch dabei nicht von nem Hans Sonstwem sagen es sei alles mit Rechten Dingen zugegangen. Der möchte nur verunsichern.

Ist jemand evtl. behilflich beim Auffinden von diesem blöden Dialer? Bin da nich so bewandert, hab zumindest bis nu nix gefunden. Hilfe wäre nett.

Gruß
Jölle
 
Re: Hab heute Post von dieser HAS bekommen

MarkusSB schrieb:
1. Richtet dieser Dialer mehr Schaden an, als bei euch die angegebenen 69,95 Euro?

2., 3.,

4. Ich beabsichtige eine Strafanzeige gegen den Betreiber des Dialers bzw. gegen die HAS zu erwirken. Bringt das etwas?
Zu 1.) das weiß ich nicht - könnte gut sein, dass wenn Du ihn wieder benutzt, erneut das Zählwerk bei Colt anspringt und eine neue Rechnung kommt. Möglich ist auch, dass in dem spanischen Tool eine zeitliche Komponente eingearbeitet ist, die nach einem Monat wieder aktiv wird und nach einer Abo-Verlängerung verlangt. Da ist nix gewiss, möglich ist alles, spekulativ aber auch!
Zu 2. und 3. ist eher nichts zu sagen - der spanische Dialerhersteller tut hier nur wenig zur Sache - das ist so, als würde man einen Waffenhersteller für eine Tat mit seinem Produkt verfolgen wollen. Und wieviele Firmen ihren Briefkasten an irgendeine Hauswand nageln lässt zwar Raum für Spekulationen, ist aber ebenfalls nicht sonderlich von Bedeutung.
Zu 4.) Persönlich rate ich Dir, Deine örtliche Polizei/StA im Saarland aus dem Spiel zu lassen. Schreibe direkt an die StA Hamburg, denn die scheinen zuständig zu sein. Sende neben der Rechnung dabei möglichst viel Material mit (z. B. den Dialer auf Diskette und Screenshots von den Temporary Internet Files).
 
Jotoho74 schrieb:
Ist jemand evtl. behilflich beim Auffinden von diesem blöden Dialer? Bin da nich so bewandert, hab zumindest bis nu nix gefunden.
Nimm Deinen Windows-Explorer und verwende die Suchoption. Gehe dabei in die Tiefe mit "weitere Optionen" und suche Dateien nach dem Datum, das auf Deiner Rechnung angegeben ist.

Vergleiche mal Deine Rechnungen, ob sie zumindest bei dem Service, für den Du bezahlen sollst, gleich sind - sollte die erste auf ein Monatsabo lauten und die zweite identisch sein, so bestätigt das schon immer mal, das mehrere "Dial in" des Tools zu immer neuen Rechnungen führen. Für Dich hat sich damit der Streitwert schon mal halbiert.
 
dialer Has

Hallo alle zusammen,
habe gerade Post erhalten ihr könnt euch ja denken von wem.
Auf meiner Rechnung steht Gebührenpflichtige Serviceleistung, bestätigung ihrer Anmeldung für Internetmehrwertdienst.
Hier im Forum stehen so viele Forgehensweisen welche ist denn die beste
oder besser gesagt die einfachste? Hatte Übrigens schon jemand Erfolg oder melden Die sich dann einfach nicht mehr?
 
Bastle Dir selbst eine Antwort aus den Beiträgen - von mir gibts nur eine Empfehlung:

1. Du willst nicht bezahlen - Zivilrecht - einmaliger Widerspruch per Einschreiben/Rückschein und abwarten.
2. Du fühlst Dich betrogen - Strafrecht - Anzeige unter Vorlage von Beweismitteln bei der StA Hamburg. (Nicht vergessen: den s. g. "Strafantrag" zu stellen)


Beachte - 2. ersetzt nicht 1. und läuft allenfalls parallel!
 
Unklarheiten beseitigen

Hallo,

war ja lange nicht mehr hier. :)

Also: Mir ist da was total unverständlich. :(

In einem mir bekannten Fall ist das so gewesen, dass man auf einer Seite im Internet ganz bewusst, unter Aktivieren der "Ja, ich bin 18"-Option, jedoch ohne die AGBs zu lesen, den Aktionsbutton gedrückt hat, obwohl man zur Kenntnis genommen hatte, dass es sich um ein "paschal für 30 Tage geltendes Angebot" handelt und dass der Preis 69,59 EUR betragen soll.

In der Folge ist ein Dialer heruntergeladen worden, der offenbar zu einer 069-Rufnummer verbindet. Dazu erhält der Betroffene einen Benutzernamen mit Zugangscode, was eben 30 Tage lang ohne Einschränkungen benutzen kann.

Bis dahin würde ich bei dieser Sachlage nicht von Betrug ausgehen wollen, weil das doch sehr nach einem zivilrechtlich rechtmäßigem Vertrag aussieht, der mir auch nicht nach Wucher oder Sittenwidrigkeit aussieht.
Letztlich kann sich jeder kaufen, was er will, wenn es denn erlaubt ist. Und mir ist nicht bekannt, dass man Sex-Angebote im Internet nicht buchen darf, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Letztlich ist das eine Einstellungs- und Geschmackssache, was sich der eine oder andere so antun und wofür er freiwillig sein Geld ausgeben möchte.

Bekanntermaßen gibt es ja auch andere pauschale Angebote, die am Stück abgesurft werden müssen. Unterbricht man dort die Verbindung, verfällt das Restguthaben. So etwas würde ich dann schon eher als Betrug ansehen wollen.

Anders sieht das aus, wenn der Betroffene gar nicht weiß, wie er zu dem Vertrag gekommen ist, wobei man sicher nicht verkennen darf, dass es auch auf Verbrauscherseite "schwarze Schafe" gibt, die nunmehr, nachdem die Verbraucherzentralen aktiv geworden sind, wieder einmal auf so einen Zug aufspringen wollen, weil sie meinen, dann die selbst und ganz bewusst verursachten Kosten nicht bezahlen zu brauchen.

Es wäre deshalb auch mal interessant, zu erfahren, wie oft denn Einwahlen von "diesen" Personen über die 069er Nummer erfolgt sind.

Es ist mir auch nicht klar bisher, was die Anwahlen zu dieser 069-Rufnummer eigentlich kosten. Sollten sie gebührenpflichtig sein, dann würde ich zumindest darin einen Betrug sehen wollen, da das Anbebot ja offenbar zusichert, dass keine weiteren Kosten enstehen.

Speziell würde dies auf Flatrate-Kunden mit DSL zutreffen.

Offenbar werden ja Internetseiten angesurft in der Folge, was für jeden, der einen solchen Vertrag geschlossen hat, keine Hürde sien dürfte, wenn er seinen normalen Internetzugang benutzt, da die Seiten ja nur über die Benutzerkennung und Kennwort zugänglich sind.

Wofür also überhaupt diese Rufnummer? Ist sie doch kostenlos? Bei der Privatkundenberatung der Telekom, 0800-330-1000, hat man mir erklärt, dass es sich um eine normale Deutschland-Verbindung handelt, also kostenpflichtig in der Höhe, je nachdem, von wo man anruft.

Wer kann dazu mal was eigerner Erfahrung mitteilen?
Erscheinen diese Einwahlen auf dem EVN überhaupt und wenn ja, in welchem Tarif?

Dass es sich im vorliegenden Fall um einen Dialer handelt, ist doch erst einmal überhaupt nicht verwerflich für mein Verständnis, weil ja nun einmal jedes Programm, das eine Verbindung herstellen kann, ein Dialer ist.
Und in diesem Sinne glaube ich auch nicht, dass so etwas über die RegTP genehmigt sein muss, weil sich dann die Frage stellen würde, was mit den DFÜ-Verbindungen ist, die sich jeder selbst, zu jeder x-beliebigen Rufnummer, erstellen kann.
So eine DFÜ wird letztlich auch zum Dialer. :)
Und müssten die dann nicht auch bei der RegTP zur Genehmigung eingereicht werden?
Nee, nee, ich glaube, so einfach kann und darf man das nicht abtun. :)

Für mein Verständnis sind nur Dialer genehmigungspflichtig, über die das Angebot erst kostenpflichtig wird. Da gelten dann die Bestimungen mit der Höchstgebühr/Minute und Zwangstrennung nach einer Stunde usw..

Wozu soll so etwas im vorliegenden Fall denn gut sein? Der Vertrag besteht doch schon vorher pauschal, bevor die erste Nutzung überhaupt stattfinden kann und da er pauschal ist, kann man die Höchstpreisregelung und die Zwangstrennung ja nicht anwenden, die für Dialergenehmigungen eine wesentliche Rolle spielen.

Gruß, Wolfgang
 
Re: Unklarheiten beseitigen

Anonymous schrieb:
Speziell würde dies auf Flatrate-Kunden mit DSL zutreffen.

seit wann kann ein DSL-Anschluß sich einwählen? einloggen ja , einwählen nein, daher gibt es
auch keine DSL-pur User, die von irgendeinem dieser dubiosen "Geschäfte" betroffen sind.

Über die IP hat es noch kein Abzocker geschafft, unberechtigte Rechnungen direkt nach Hause zu schicken.
 
Re: Unklarheiten beseitigen

Anonymous schrieb:
Hallo,
war ja lange nicht mehr hier. :)

So ein Mift. :(
Ich wollte nicht als Gast posten. So etwas habe ich nicht nötig. Ich stehe natürlich mit meinem Namen für mein Produkt, oder wie das heißt? :)

Hatte den Beitrag über die Suchen-Funktion gesucht. Ich war dabei auch angemeldet im Forum. Wie kommt das denn, dass man plötzlich nicht angemeldet ist, wenn die Suchen-Funktion was findet?

Gruß, Wolfgang
 
Re: Unklarheiten beseitigen

BigWoelfi schrieb:
Wie kommt das denn, dass man plötzlich nicht angemeldet ist, wenn die Suchen-Funktion was findet?
Garnicht.
Aber wenn Du den Haken bei "Automatisch anmelden" nicht setzst, dann fliegst Du nach zehn Minuten raus.
 
Re: Unklarheiten beseitigen

technofreak schrieb:
Anonymous schrieb:
Speziell würde dies auf Flatrate-Kunden mit DSL zutreffen.
seit wann kann ein DSL-Anschluß sich einwählen? einloggen ja , einwählen nein, daher gibt es auch keine DSL-pur User, die von irgendeinem dieser dubiosen "Geschäfte" betroffen sind.

Das hast Du ganz einfach "flasch" verstanden. Ich meinte nicht den Vertragsabschluss, sondern die späteren Einwahlen über die 069-Rufnummer. Die hat nähmlich mit dem Vertrag eigentlich gar nichts zu tun.

Man bucht einen Pauschalzugang auf einer Seite. Erfahrungsgemäß steht dann da die Zugangsart und in der Folge dann, wie man den Vertrag abschließen kann. Ob das hier und vor allem, auf allen betroffenen Seiten, wo man den Vertrag schließen kann, auch so ist, weiß ich natürlich nicht.

Danach bekommt man jedenfalls einen Benutzernamen und ein Kennwort.

Und wofür brauche ich jetzt noch eine Rufnummer? Kostet doch angeblich nix mehr zusätzlich.

Also reicht doch mein DSL-Zugang völlig aus, um die Seite zu erreichen, wo ich Benutzername und Kennwort eingeben kann, oder?

Dann prüfen die dort, ob ich noch im 30-Tage-Limit bin und öffnen die Seite oder auch nicht.

Gruß, Wolfgang
 
Re: Unklarheiten beseitigen

BigWoelfi schrieb:
Danach bekommt man jedenfalls einen Benutzernamen und ein Kennwort.

Und wofür brauche ich jetzt noch eine Rufnummer? Kostet doch angeblich nix mehr zusätzlich.

Also reicht doch mein DSL-Zugang völlig aus, um die Seite zu erreichen, wo ich Benutzername und Kennwort eingeben kann, oder?

Irgendwie hab ich den Eindruck, das du nicht mal im Ansatz begriffen hast, wie ein DSL-Zugang
funktioniert, wenn das so einfach wäre, hätten die Schlauberger längst den Trick eingesetzt.
meld dich mal bei den einschlägigen Foren (Jagin z.B) die werden dir die Füsse küssen für diesen
"revolutionären" Denk-Ansatz
:punk:

cp
 
@Wolfgang

...was Du schreibst kling sehr nach Schadenbegrenzung - ein Schelm, der meint, dass Du womöglich gar der Anwalt von Matthias seiest.

Die 069er Nummer wird bei den Betroffenen mit Sicherheit auf der Telefonrechnung stehen und im EVN zu finden sein.
Die HAS versucht zu erklären, dass der Vertrag bereits über die Website mit diversen Mausklicks zu stande kam und lediglich mit der Einwahl des spanischen "SUN"-Dialers (Crosskirk) belegt werden sollte.
Du schreibst was von DSL-Nutzern - die Quittierung des Dialers würde da ja nur bei den wenigsten fruchten, so lange keine andere Verbindung zum Internet besteht, außer der DSL-Leitung. Demzufolge ist dieses Argument in meinen Augen Humbuck. Immerhin könnten dann alle DSL-Nutzer ohne üblicher Telefonleitung am PC auf Teufel komm raus surfen.

Außerdem beruft sich Matthias darauf, dass ausschließlich eine Website angesurft wurde, die dann auch auf der Rechnung steht. Komisch dabei nur, dass bislang all diejenigen, die mit der Rechnung nichts anzufangen wussten, ihrer Meinung nach niemals auf derartigen Seiten gewesen sind. Wer ist denn nach heutiger Rechtslage in der Beweispflicht? Und soll als Beweis der angesurften Website einschließlich dem Betätigen einiger Button etwa der illegale Dialer genutzt haben?

Wie fischchen immer meinte: tstststst!
 
anna schrieb:
@Wolfgang
...was Du schreibst kling sehr nach Schadenbegrenzung - ein Schelm, der meint, dass Du womöglich gar der Anwalt von Matthias seiest.
Das ist doch wirklich amüsant, oder auch nicht, in welche Ecke man gestellt wird, wenn man nicht mit den Wölfen heult. :)

Was soll diese Humbuck-Bewertung? Verstehst Du so etwas unter Diskussion? Ich möchte hier etwas hinterfragen und werde auf eine solche Art abgestempelt?

Seht Euch doch mal Seiten an, auf denen Pauschalangebote gemacht werden, wo man explizit über Button wählen muss, ob man analog, über ISDN oder mit DSL online ist. Das muss doch einen Grund haben, oder?

Ich hatte in meiner letzten Antwort einfach nur darauf hingewiesen, dass es sicher möglich ist, dass auch Nutzer, die mit DSL eingeloggt sind, solche Verträge schließen können (müssen). Oder soll ich ernsthaft glauben, dass ich so ein Angebote nicht nutzen könnte, nur weil ich DSL benutze? Vielelicht sollte das mal jemand ausprobieren, der Lust drauf hat. Mir ist mein Geld zu schade dafür.

Ihr könnt aber gern mal eine Internetseite posten, wo man sich so etwas mal anschauen kann, weil die Betroffene aus meinem Beispiel das nicht merh genau wusste, auf welcehr Seite sie den Vertrag geschlossen hat und die Seite h..p://www.4netmedia.com, die auf der Rechnung stand, will offenbar selbst schon einen Kennwort-Login sehen.

Zu der Nutzung des Vertrages über DSL:
Das ist doch auf allen mit Zugangskennwort geschützten Internetseiten so, dass in einer Datenbank gegengeprüft wird, ob man berechtigt ist, die Seite zu betreten.

Was hat das bitte dem Grunde nach mit DSL oder ISDN oder Analogzugang zu tun,
unter Beachtung des Umstandes, dass der Anbieter sein Geld für die Nutzung doch über die Rechnung bereits hat oder genau weiß, von wem er es bekommt.

Hat das denn schon mal jemand hinterfragt bei der HAS, warum diese Einwahl über die 069er Rufnummern notwendig ist? Vielleicht äußert sich ja mal der ominöse Matthias zu diesem Punkt.
Ich würde das ganz einfach mal definitiv wissen wollen.

Übrigens: Mein Anfangsbeispiel war voll aus dem Leben gegriffen, ganz aktuell heutige Feststellung.

Gruß, Wolfgang
 
Captain Picard schrieb:
anna schrieb:
@Wolfgang
...was Du schreibst kling sehr nach Schadenbegrenzung - ein Schelm, der meint, dass Du womöglich gar der Anwalt von Matthias seiest.
:rofl: :thumb:
:respekt: Bejubelt Euch und klatscht Euch brav gegenseitig Beifall.

Ihr wollt nicht wirklich helfen, oder? Es gefällt Euch einfach, über jeden und alles herzufallen und wirklich ernstgemeinte Fragen einfach so abzuwerten, wie es Euch passt, anstatt mal richtig zu lesen, was hinterfragt wird, oder?

Gruß, Wolfgang
 
BigWoelfi schrieb:
Oder soll ich ernsthaft glauben, dass ich so ein Angebote nicht nutzen könnte, nur weil ich DSL benutze?

Ja

BigWoelfi schrieb:
Zu der Nutzung des Vertrages über DSL:
Das ist doch auf
allen mit Zugangskennwort geschützten Internetseiten so, dass in einer Datenbank gegengeprüft wird,
ob man berechtigt ist, die Seite zu betreten.

aber nur wenn dem Betreiber die vollständige Adresse vom User freiwillig mitgeteilt wurde.
Über die IP ist eine Zuordnung nicht möglich. Jedenfalls nicht unter der bestehenden Gesetzgebung

Weitere Diskussionen sind wenig sinnvoll.
 
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