Hallo und noch einmal ganz eindeutig zur Klarstellung:
Ich habe absolut nichts mit der Firma HAS oder sonstigen hier involvierten Firmen zu tun, sondern bin beruflich auf der anderen Seite angesiedelt.
Und deshalb auch noch einmal die Hinterfragung folgender Aspekte:
Wenn es klar ist, dass im konkreten Fall der Betroffene, obwohl ihm der Preis für die Leistung bekannt gemacht worden ist, unter Bekundung, dass er mindestens 18 Jahre alt ist, auf die Schaltfläche oder auf den Link klickt, mit dem man dann offensichtlich einen zivilrechtlichen Vertrag schließt, oder mit dem ein solcher Vertrag vorbereitet wird, kann man für mein Verständnis zunächst einmal nicht von Betrug im strafrechtlichen Sinne sprechen.
Wie der weitere Ablauf dann ist, in Bezug auf die tatsächliche Registrierung beim Vertragspartner, darüber lässt sich sicher streiten. Dennoch muss doch auch dem Betroffenen klar sein, dass er auf irgend eine Weise das vereinbarte Entgelt zahlen muss, oder?
Wenn das nun auf der Internetseite der HAS so detailliert dargestellt wird, wäre die Frage zu klären, ob das denn bei Vertragsabschluss auf dieser Internetseite auch schon so dargestellt worden ist.
Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass ich gestern auf dem PC eines Betroffenen dieses Programmicon mit dem roten Türchen vorgefunden habe.
Dieses Programm, welches sich bei Aufruf (bei getrennter Leitung natürlich) als "der" Dialer entpuppte, hat jedoch überhaupt nicht versucht zu wählen, sondern zunächst einen Dialog eingeblendet, der auch eine Schaltfläche "AGB" enthielt.
Die Formulierungen habe ich jetzt nicht zur Verfügung, habe das jedoch so in Erinnerung, dass da eben kein Geheimnis draus gemacht wird, was passiert, wenn man auf "Verbinden" klickt.
Es liegt also offenbar voll im Ermessen des Betroffenen, ob diese Verbindung hergestellt und damit diese Registrierung durchgeführt wird oder nicht?
Dazu kommt, dass der Betrag ja auch nicht direkt über die Telefonrechnung abgebucht wird, wie sonst bei Dialern üblich, sondern dass der Betroffene eine separate Rechnung mit Überweisungsträger erhält.
Ich war ja bisher immer irriger Weise davon ausgegangen, dass die Registrierung von der Webseite aus erfolgt und dass man den Vertrag dann über die 069er Nummer absurft.
Dem ist ja offenbar doch nicht so. Man registriert sich lediglich auf diesem Wege, erhält dann die entsprechende Webseite mitgeteilt und kann mit Benutzername und Kennwort loslegen, und zwar mit seinem stink normalen Webzugang, also auch mit DSL, wie ich ja schon mehrfach versucht hatte, klar zu machen, oder?
Aus gegebenem Anlass noch einmal deshalb meine Frage:
Wenn man, wie schon mitgeteilt, gleich bei Registrierung auf der Webseite Benutzername und Kennwort erhält, kann man dann auch schon gleich das Angebot nutzen, ohne dass man die Rechnung erhalten und auch schon bezahlt hat?
Und wenn man das dann tatsächlich auch schon vorher tut, kann man dann noch von Betrug reden und sich der Rechnungsbezahlung verweigern oder betrügt in einem solchen Falle nicht auch schon der Betroffene ganz bewusst.
Zusätzlich auch noch die Frage:
Bekommt man eigentlich neue Rechnungen für neue Registrierungen, wenn man diesen Dialer (Icon mit Türchen) mehrfach hintereinander ausführt und auf "Verbinden" klickt?
Stand da eigentlich wirklich "Verbinden" oder stand da "Registrieren"? (Weiß ich nicht mehr genau. Ich sitze hier vor meinem eigenen Rechner zu Hause.)
Das würde ich dann auf jeden Fall zumindest nicht in Ordnung finden und „diese“ Rechnung dann auch nicht bezahlen. Man bekommt dafür ja sicher auch kein neues Kennwort. Das wäre sicher im Wege eines Widerspruches dann zu klären.Oder taucht da eine Warnmeldung auf möglicherweise?
Mir ist zudem aufgefallen, dass der Dialog selbst, als auch die AGB weder Preis- noch Rufnummernhinweis enthalten.
Es wird aber im Hintergrund eine DFÜ-Verbindung angelegt und beim Schließen des Dialoges wieder abgebaut. In den Eigenschaften dieser DFÜ stand bei Rufnummer lediglich "049" drin. Da stand nichts von einer 069er Rufnummer.
Normalerweise müsste es ja zusätzlich auch so sein, dass dieser Dialer restlos gelöscht werden muss, wenn die Registrierung erfolgt ist, der man auf der Webseite vorher zugestimmt hatte.
Also abschließend noch einmal konkret:
Ist die Geschichte wirklich strafrechtlich relevant oder handelt es sich nicht doch "nur" um ein reines zivilrechtliches Problem?
Aus meiner Sicht sind in vorliegender Sache auf jeden Fall für die Beurteilung folgende Dinge mit einzubeziehen:
Niemand wird offenbar dazu gezwungen, etwas explizit zu bestätigen, sondern da muss schon der eigene Wille usw..
Dass dies so ist, wird mir immer wieder von Betroffenen bestätigt. "Habe nicht so genau hingesehen", "Waren viele Fenster, bin durcheinander gewesen", "Was mein Sohn da gemacht hat, kann ich nicht sagen, hab selbst keine Ahnung", "Wollte mal sehen, was passiert." bis hin zum Löschen der relevanten Dateien, damit es nicht mehr nachzuvollziehen ist, habe ich alles bereits erlebt. Leider
Dass viele Betroffene sagen, dass sie sich nicht erinnern können, lasse ich mal lieber unkommentiert.
Niemand ist verpflichtet, überall draufzuklicken, was sich bewegt oder im Internet angeboten wird.
Niemandem kann aber erspart werden, zu lesen, was als Begleittext, insbesondere AGB, angeboten wird und niemand ist von eigener Verantwortung frei, wenn er dies ganz bewusst nicht tut.
Jeder kann offenbar auch darauf verzichten, den Vertrag wirklich rechtskräftig zu machen, indem er den Dialog eben nicht bestätigt, der durch den Dialer vorgelegt wird.
Und: Jeder kann auf die Nutzung des Angebotes verzichten und Widerspruch einlegen, also privat- oder zivilrechtlich handeln, wenn er eine solche Rechnung erhält, oder?
Ich meine, dass hier Ermittlungsbehörden mit einem Problem überzogen werden, für welches diese Behörden eher nicht zuständig sind.
Gruß, Wolfgang
Nachtrag:
Was muss man denn eigentlich alles auf so einem PC finden und sichern, um den Nachweis zu erbringen, dass man in der Sache Opfer geworden ist, egal erst mal, ob zivil- oder strafrechtlich relevant?