Hanseatische Abrechnungs Systeme GmbH

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anna schrieb:
@all

Seit Mitte Dezember gibt es übrigens einen neune Artikel im StGB, der echten Dialerfreunden, von der unbelehrbaren Liga, zu schaffen machen sollte:....

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da ich rechtlich ja doch recht unkundig bin, mal eine Frage zum Verständnis:

Ist damit die vollständige Onlineclique gemeint?
Programmierer, Contentanbieter, deren Provider, ev. Webspaceanbieter wo die Teile abgelegt sind,...
Und, ist das schon ein Teil, wo die StA von sich aus ermitteln muß oder erst auf Aunzeige/Antrag?
 
Nach den mir vorliegenden Informationen (Stand: heute früh) ist der veröffentlicht und in Kraft.
 
Jo, bei dejure hab ich ihn auch gerade gefunden. Eröffnet das neue Möglichkeiten des Vorgehens?
 
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ich denke schon, sofern die grundlegenden Bedingungen erfüllt sind.
 
Devilfrank schrieb:
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt (M.D.?), sich oder einem anderen verschafft (M.P.?), feilhält, verwahrt (Webspaceanbieter?) oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ich denke schon, sofern die grundlegenden Bedingungen erfüllt sind.

???
 
Gast schrieb:
Ich habe eine Rechnung von 69,95 bekommen, aber nie eine dieser Seiten besucht. Betrug!!! Werde es Anzeigen BIS IN HÖCHSTER EBENE
Bei der StA Hamburg reicht für´s erste, das ist (zumindest für mich) schon ganz weit oben! :lol:
Der Genervte schrieb:
Ist damit die vollständige Onlineclique gemeint?
Programmierer, Contentanbieter, deren Provider, ev. Webspaceanbieter wo die Teile abgelegt sind,...
Und, ist das schon ein Teil, wo die StA von sich aus ermitteln muß oder erst auf Anzeige/Antrag?
Damit sind alle Mitverdiener fällig, die sich einem illegalen Dialerprogramm bedienen. Generell ist das ein Offizieldelikt, d. h. die StA arbeitet auf Anzeige, Strafantrag des Geschädigten ist nicht nötig aber dennoch nicht unnütz.
sascha schrieb:
Ist dieser Paragraph im Zuge der Dialer-Diskussion entstanden, oder in Hinsicht auf Viren und Trojaner?
Da kommt alles zusammen - sweit neuestem lässt sich ja auch ungeniert behaupten, dass ein illegaler Dialer einem Virus recht ähnlich ist, oder weshalb können Antivirenproramme (z. B. Norton von Symantec) plötzlich auch nach Dialern scannen?
 
@Der Genervte,
Das Gesetz ist erst seit Mitte Dezember 2003 rechtskräftig - Deine Zitatsänderungen sind somit falsch, da der Spuk um M.D. und Mainpean am 15.08. bereits ein Ende hatte. Der Schnee von gestern wird hier nicht mehr berührt.
 
anna schrieb:
@Der Genervte,
Das Gesetz ist erst seit Mitte Dezember 2003 rechtskräftig - Deine Zitatsänderungen sind somit falsch, da der Spuk um M.D. und Mainpean am 15.08. bereits ein Ende hatte. Der Schnee von gestern wird hier nicht mehr berührt.

Aber es sollte doch zivilrechtlich ein Killerargument sein?
 
fischchen schrieb:
Gibt es empfehlenswerte Staatsanwaltschaften für bestimmte dialer oder Einwahlfälle?
Wie meinst´n das?

Entweder gilt das Tatortprinzip oder der Erfüllungsort beim Geschädigten, bis der eigentliche Tatort der Initalisierung einer Tat feststeht.

Argumente sind immer gut, wenn sie auch einer glauben tut!
 
Wenn ich mich richtig erinner, war in erster Linie an Programme gedacht, die beispielsweise den Kopierschutz knacken, aber nach der Begründung passen auch betrügerische Dialer darunter.

Insbesondere, wenn ich den Satz lese "Das Programm muss nicht ausschließlich für die Begehung eines Computerbetrugs bestimmt sein" geht mir das Herz auf. Gerade hinsichtlich der Dialer, die sowohl seriös als auch unseriös verwendet werden können, hat da offenbar wirklich mal einer mitgedacht ;)
 
@anna

Ob M.D. jetzt auf der sicheren Seite ist - sollte mal die StA überprüfen.
Nicht die Altfälle, er hat immer noch Seiten mit eindeutig falschen Versprechungen und läßt die Dialer in seiner neuen Firma proggen, bietet sie an,..... wäre zumindest für den einen oder anderen eine Genugtung.
 
Re: Hanseatische Abrechnungssysteme

Hanseatische Abrechnungs Systeme GmbH
Nordkanalstr. 49b
20097 Hamburg

Nordbaerchen schrieb:
Konkreter Hinweis
Das o. a. ist gar nicht im HRB 86731 eingetragen.
Nach Rücksprache mit dem dem Amtsgericht in HH handelt es sich bei der Eintragungsnummer um eine Autoglas Firma, weiterhin ist der Geschäftsführer " *** " nicht genannt!

Falls auf der H.A.S.-Rechnung tatsächlich "Handelsregister Hamburg HRB 86731" genannt wird, dann ist dies (laut telefonischer Auskunft vom 23.1.2003 beim Registergericht Hamburg) die Gesellschaft:

HRB 86731 DENALI 235. Verwaltungsgesellschaft mbH,
Willistr. 7
22299 Hamburg

Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2003. Gegenstand: Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens für eigene Rechnung. ....
Geschäftsführerin: C*, B*, geb. R*, Hamburg, *26.03.1955. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Amtlichen Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- u. Verordnungsblattes.

(Quelle: Handelsregister Hamburg )

Es wurden bereits mehrere dieser Hamburger DENALI-Vorrats-GmbHs benutzt:

HRB 62908
DENALI Einhundertsiebte Verwaltungsgesellschaft mbH, umbenannt in:
EURO-TELEKOM (Deutschland) GmbH,
Spaldingstraße 152, Hamburg

HRB64131:
DENALI Einhundertsiebzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, umbenannt in:
Euro Line (Deutschland) GmbH
Firmensitz: Spaldingstr. 152
Postadresse: Nordkanalstraße 49B, 20097 Hamburg
Geschäftsführer: Matthis M*

HRB 82690
DENALI Zweihundertdreizehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, umbenannt in:
McMobil`s GmbH,
Spaldingstraße 152, 20097 Hamburg
Geschäftsführer: Matthias M*
umbenannt in:
MCM Mobile Solutions GmbH, und aufgelöst.

HRB 85742:
DENALI 230. Verwaltungsgesellschaft mbH, umbenannt in
KDJ-MEDIA GmbH,
Firmensitz: Spaldingstr. 152, 20097 Hamburg
Postadresse: Cesar-Klein-Ring 40, 22309 Hamburg
Geschäftsführer: Thomas K*

Im Cesar-Klein-Ring 40 gründete er kurzem die

HRB 88858
Funquadrat GmbH,
Cesar-Klein-Ring 40
22309 Hamburg

(Quelle: Handelsregister Hamburg )

Die Funquadrat betreibt jetzt

http://www.extraffic.de/
http://www.maxicounter.com/

Ältere Projekte von ihm sind/waren:

http://www.tknetdesign.de/
http://www.hottip.de/

Die DENALI-Vorrats-GmbHs werden zunächst unter der Privatadresse, Willistr. 7, von Herrn (und Frau) Steuerberater Dr. Manuel C*,
CADMUS + BARTSCH Steuerberatungsgesellschaft mbH
Esplanade 41, 20354 Hamburg
http://www.cadmus.de/

eingetragen.

(Herr C* ist übrigens Mitglied im Vorstand des NORDDEUTSCHEN REGATTA VEREIN )

gal.
 
Vielleicht klärt mich noch jemand auf...
...von dem Sie dann Ihre Persönlichen Zugangs Daten erhalten. Diese Verbindung wir dann automatisch wieder getrennt und sie können mit ihrer Standard Internet-Verbindung weiter surfen.
Die Daten wurden also angezeigt.
Der Datenbankserver speichert nun Ihre Rufnummer und die Zeit Ihres Erstzugangs.
Nun wird es für mich schon interessant: Wann soll denn dieser Erstzugang erfolgt sein? Der User hat doch wohl kaum "im gleichen Moment" die erhaltene Kombination Benutzername/Kennwort eingegeben...
Ihre Persönlichen Zugangs Daten sollten sie sich gut notieren oder "ausdrucken", um sie jederzeit wieder verwenden zu können.
Sie erhalten diese auch mit ihrer Rechnung.
Wieso wieder verwenden...? Wer hat sie denn bereits "verwendet"?
 
Hallo und noch einmal ganz eindeutig zur Klarstellung:

Ich habe absolut nichts mit der Firma HAS oder sonstigen hier involvierten Firmen zu tun, sondern bin beruflich auf der anderen Seite angesiedelt.

Und deshalb auch noch einmal die Hinterfragung folgender Aspekte:

Wenn es klar ist, dass im konkreten Fall der Betroffene, obwohl ihm der Preis für die Leistung bekannt gemacht worden ist, unter Bekundung, dass er mindestens 18 Jahre alt ist, auf die Schaltfläche oder auf den Link klickt, mit dem man dann offensichtlich einen zivilrechtlichen Vertrag schließt, oder mit dem ein solcher Vertrag vorbereitet wird, kann man für mein Verständnis zunächst einmal nicht von Betrug im strafrechtlichen Sinne sprechen.

Wie der weitere Ablauf dann ist, in Bezug auf die tatsächliche Registrierung beim Vertragspartner, darüber lässt sich sicher streiten. Dennoch muss doch auch dem Betroffenen klar sein, dass er auf irgend eine Weise das vereinbarte Entgelt zahlen muss, oder?
Wenn das nun auf der Internetseite der HAS so detailliert dargestellt wird, wäre die Frage zu klären, ob das denn bei Vertragsabschluss auf dieser Internetseite auch schon so dargestellt worden ist.

Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass ich gestern auf dem PC eines Betroffenen dieses Programmicon mit dem roten Türchen vorgefunden habe.
Dieses Programm, welches sich bei Aufruf (bei getrennter Leitung natürlich) als "der" Dialer entpuppte, hat jedoch überhaupt nicht versucht zu wählen, sondern zunächst einen Dialog eingeblendet, der auch eine Schaltfläche "AGB" enthielt.
Die Formulierungen habe ich jetzt nicht zur Verfügung, habe das jedoch so in Erinnerung, dass da eben kein Geheimnis draus gemacht wird, was passiert, wenn man auf "Verbinden" klickt.

Es liegt also offenbar voll im Ermessen des Betroffenen, ob diese Verbindung hergestellt und damit diese Registrierung durchgeführt wird oder nicht?

Dazu kommt, dass der Betrag ja auch nicht direkt über die Telefonrechnung abgebucht wird, wie sonst bei Dialern üblich, sondern dass der Betroffene eine separate Rechnung mit Überweisungsträger erhält.

Ich war ja bisher immer irriger Weise davon ausgegangen, dass die Registrierung von der Webseite aus erfolgt und dass man den Vertrag dann über die 069er Nummer absurft.
Dem ist ja offenbar doch nicht so. Man registriert sich lediglich auf diesem Wege, erhält dann die entsprechende Webseite mitgeteilt und kann mit Benutzername und Kennwort loslegen, und zwar mit seinem stink normalen Webzugang, also auch mit DSL, wie ich ja schon mehrfach versucht hatte, klar zu machen, oder?

Aus gegebenem Anlass noch einmal deshalb meine Frage:
Wenn man, wie schon mitgeteilt, gleich bei Registrierung auf der Webseite Benutzername und Kennwort erhält, kann man dann auch schon gleich das Angebot nutzen, ohne dass man die Rechnung erhalten und auch schon bezahlt hat?

Und wenn man das dann tatsächlich auch schon vorher tut, kann man dann noch von Betrug reden und sich der Rechnungsbezahlung verweigern oder betrügt in einem solchen Falle nicht auch schon der Betroffene ganz bewusst.

Zusätzlich auch noch die Frage:
Bekommt man eigentlich neue Rechnungen für neue Registrierungen, wenn man diesen Dialer (Icon mit Türchen) mehrfach hintereinander ausführt und auf "Verbinden" klickt?
Stand da eigentlich wirklich "Verbinden" oder stand da "Registrieren"? (Weiß ich nicht mehr genau. Ich sitze hier vor meinem eigenen Rechner zu Hause.)

Das würde ich dann auf jeden Fall zumindest nicht in Ordnung finden und „diese“ Rechnung dann auch nicht bezahlen. Man bekommt dafür ja sicher auch kein neues Kennwort. Das wäre sicher im Wege eines Widerspruches dann zu klären.Oder taucht da eine Warnmeldung auf möglicherweise?

Mir ist zudem aufgefallen, dass der Dialog selbst, als auch die AGB weder Preis- noch Rufnummernhinweis enthalten.
Es wird aber im Hintergrund eine DFÜ-Verbindung angelegt und beim Schließen des Dialoges wieder abgebaut. In den Eigenschaften dieser DFÜ stand bei Rufnummer lediglich "049" drin. Da stand nichts von einer 069er Rufnummer.

Normalerweise müsste es ja zusätzlich auch so sein, dass dieser Dialer restlos gelöscht werden muss, wenn die Registrierung erfolgt ist, der man auf der Webseite vorher zugestimmt hatte.

Also abschließend noch einmal konkret:
Ist die Geschichte wirklich strafrechtlich relevant oder handelt es sich nicht doch "nur" um ein reines zivilrechtliches Problem?

Aus meiner Sicht sind in vorliegender Sache auf jeden Fall für die Beurteilung folgende Dinge mit einzubeziehen:

Niemand wird offenbar dazu gezwungen, etwas explizit zu bestätigen, sondern da muss schon der eigene Wille usw..
Dass dies so ist, wird mir immer wieder von Betroffenen bestätigt. "Habe nicht so genau hingesehen", "Waren viele Fenster, bin durcheinander gewesen", "Was mein Sohn da gemacht hat, kann ich nicht sagen, hab selbst keine Ahnung", "Wollte mal sehen, was passiert." bis hin zum Löschen der relevanten Dateien, damit es nicht mehr nachzuvollziehen ist, habe ich alles bereits erlebt. Leider :(

Dass viele Betroffene sagen, dass sie sich nicht erinnern können, lasse ich mal lieber unkommentiert. 

Niemand ist verpflichtet, überall draufzuklicken, was sich bewegt oder im Internet angeboten wird.
Niemandem kann aber erspart werden, zu lesen, was als Begleittext, insbesondere AGB, angeboten wird und niemand ist von eigener Verantwortung frei, wenn er dies ganz bewusst nicht tut.

Jeder kann offenbar auch darauf verzichten, den Vertrag wirklich rechtskräftig zu machen, indem er den Dialog eben nicht bestätigt, der durch den Dialer vorgelegt wird.

Und: Jeder kann auf die Nutzung des Angebotes verzichten und Widerspruch einlegen, also privat- oder zivilrechtlich handeln, wenn er eine solche Rechnung erhält, oder?

Ich meine, dass hier Ermittlungsbehörden mit einem Problem überzogen werden, für welches diese Behörden eher nicht zuständig sind.

Gruß, Wolfgang

Nachtrag:
Was muss man denn eigentlich alles auf so einem PC finden und sichern, um den Nachweis zu erbringen, dass man in der Sache Opfer geworden ist, egal erst mal, ob zivil- oder strafrechtlich relevant?
 
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