Allmählich ahne ich, worum es Dir hier geht - den Tenor habe ich vor einer guten Woche schon mal vernommen. Generell ist zu sagen, dass die Bewertung der Strafbarkeit in die Hände der zuständigen StA Hamburg gelegt werden sollte. Einer u. U. nicht richtigen oder vorschnellen Meinungsbildung durch vorgeschaltete Institutionen sollte durch Kanalisierung der Vorgänge direkt an die StA Hamburg vorgebeugt werden.
BigWoelfi schrieb:
...Wenn es klar ist, ....
Das ist eben genau nicht klar.
BigWoelfi schrieb:
...Wie der weitere Ablauf dann ist, ...auf der Internetseite der HAS so detailliert dargestellt wird...
Und wenn diese dargestellte Site überhaupt nichts mit der ursprünglichen, einseitigen Vertragsabsicht der HAS zu tun hat sondern lediglich für ein zivilrechtliches Debakel und Unsicherheit bei den Ermittlungsbehörden sorgen soll?
BigWoelfi schrieb:
Dieses Programm, welches sich bei Aufruf (bei getrennter Leitung natürlich) als "der" Dialer entpuppte, hat jedoch überhaupt nicht versucht zu wählen, sondern zunächst einen Dialog eingeblendet, der auch eine Schaltfläche "AGB" enthielt.
Die Formulierungen habe ich jetzt nicht zur Verfügung, habe das jedoch so in Erinnerung, dass da eben kein Geheimnis draus gemacht wird, was passiert, wenn man auf "Verbinden" klickt.
Da steht "Verbinden" für weitere Verbindungen. Aber nichts desto Trotz - hast Du schon mal davon gehört, dass derartige Verbindungstools auch Eigenschaften besitzen können, die über Scriptste aus dem Internet (AktiveX) gesteuert werden und deren bloße Anwesenheit auf dem Rechner für den Augenblick keine definitiven Rückschlüsse auf deren tatsächliche Arbeitsweise zulässt? Bist Du so fit in der Materie, dass Du hier einem EDV-Sachverständigen das Wasser reichen könntest? Damit meine ich natürlich nicht mich, da ich das nicht bin - aber die Auswertung des Dialers mit all seinen Nebendateien und Steuerungsmechanismen sollte man wohl einem vom Gericht bestellten Gutachter überlassen. Hierbei sei angemerkt, dass für Dich (sehr geehrter
Gutachter) wieder Arbeit aus HH kommen könnte, die Empfehlung ist bereits versandfertig.
BigWoelfi schrieb:
Dieses Programm, welches sich bei Aufruf (bei getrennter Leitung natürlich) als "der" Dialer entpuppte, hat jedoch überhaupt nicht versucht zu wählen, sondern zunächst einen Dialog eingeblendet, der auch eine Schaltfläche "AGB" enthielt. Es liegt also offenbar voll im Ermessen des Betroffenen, ob diese Verbindung hergestellt und damit diese Registrierung durchgeführt wird oder nicht?
Siehe zuvor!
BigWoelfi schrieb:
Es liegt also offenbar voll im Ermessen des Betroffenen, ob diese Verbindung hergestellt und damit diese Registrierung durchgeführt wird oder nicht?
Das wäre jetzt der Punkt, der Dir gestern eine bestimmte Rolle im Thread zugewiesen hat - genau so hätte es gern die HAS, d. h. Du schreibst denen ihre eigene Argumentation, positiv betrachtet, zu.
BigWoelfi schrieb:
Ich war ja bisher immer irriger Weise davon ausgegangen, dass die Registrierung von der Webseite aus erfolgt und dass man den Vertrag dann über die 069er Nummer absurft.
Dem ist ja offenbar doch nicht so. Man registriert sich lediglich auf diesem Wege, erhält dann die entsprechende Webseite mitgeteilt und kann mit Benutzername und Kennwort loslegen, und zwar mit seinem stink normalen Webzugang, also auch mit DSL, wie ich ja schon mehrfach versucht hatte, klar zu machen, oder? Aus gegebenem Anlass noch einmal deshalb meine Frage: Wenn man, wie schon mitgeteilt, gleich bei Registrierung auf der Webseite Benutzername und Kennwort erhält, kann man dann auch schon gleich das Angebot nutzen, ohne dass man die Rechnung erhalten und auch schon bezahlt hat?
Hier hast Du Recht - folgt man der Finte von HAS, dann gerät man direkt auf eine Website mit "normaler Weise" allen erforderlichen Angaben für einen Vertragsschluss:
1. eine untaugliche Altersabfrage, die nicht dazu geeignet ist, den Erfordernissen des § 184 StGB gerecht zu werden;
2. Hinweis auf die Kosten;
3. Hinweis auf die Anwendung der
bereitgestellten Tools u. s. w.
Es ist dabei durchaus möglich, dass der Zugang zu
4netmedia (oder so) auch per DSL angesurft werden kann und das sofort, noch bevor man die Rechnung erhalten hat.
BigWoelfi schrieb:
Und wenn man das dann tatsächlich auch schon vorher tut, kann man dann noch von Betrug reden und sich der Rechnungsbezahlung verweigern oder betrügt in einem solchen Falle nicht auch schon der Betroffene ganz bewusst.
Womit wir beim Unwort des Jahres 2003 wären - das
Tätervolk. Das aber auf dieser Wiese neben den weißen auch die schwarzen Schafe grasen können, tut für den Einzelfall nichts zur Sache.
BigWoelfi schrieb:
Stand da eigentlich wirklich "Verbinden" oder stand da "Registrieren"?
Siehe zuvor! Und was registrieren betrifft, da sollte sich die HAS bei der RegTP kundig machen - alles was für Internetverbindungen tauglich ist, muss registriert werden. Dazu kommt, dass dieser Dialer nicht registrierungsfähig ist, schon allein deshalb, weil er eine dafür nicht zugelassene Rufnummerngasse verwendet.
Beispiel: meine Feinde aus Dänemark oder deren neuen Geschäftspartner aus Mallorca basteln eine Site, die einem Nutzer z. B. via Mousover mit einem Popup offeriert wird. Die Site enthält nichts anderes als Scripte und ein Dialerprogramm, dass auf den Rechner uploadet wird. Der Dialer wird über die Scripte gesteuert, beendet die bestehende Verbindung und stellt eine neue, zu irgendeiner Festnetznummer her. Hinter der Nummer verbirgt sich ein rechnergesteuertes Zählwerk, dass für den eingehenden Anruf die Nummer des A-Teilnehmers (der spätere Rechungsempfänger) registriert. Die Adressdaten werden ermittelt, so sie nicht bereits in Klarform vorliegen. Die Initiatoren dieser Geschäftsidee bedienen sich eines deutschen Abrechnungshauses, dass auf eigene Rechnung die vorgegebenen Kosten erhebt. Auf dieser Rechnung steht dann irgendeine URL, die zu einer Site führt, die beispielgebend, parallel zu der gebastelten Scriptsite im Netz zu finden ist.
Nun, glaubst Du anhand dieses Szenario immer noch, dass hier alles mit rechten Dingen zugeht?
BigWoelfi schrieb:
Normalerweise müsste es ja zusätzlich auch so sein, dass dieser Dialer restlos gelöscht werden muss, wenn die Registrierung erfolgt ist, der man auf der Webseite vorher zugestimmt hatte.
Wenn der Dialer eh schon illegal ist, wieso sollen da noch irgendwelche Vorgaben erfüllt werden? Man könnte aber auch davon ausgehen, dass die Anwendung schlampig programmiert wurde - vielleicht klappts beim nächsten Mal besser!? Hinzu kommt der Aspekt der Datenveränderung gem. StGB, der Dir hier Stirnrunzeln bereiten sollte. Womöglich wurde der Dialer aber auch absichtlich hinterlassen, um einen Umkehrschluss zu der Rechnung zu zu lassen - der Betrachter könnte meinen:
da ist der Dialer, Du böser User, Du warst auf der in der Rechung angegebenen Website.
BigWoelfi schrieb:
Ist die Geschichte wirklich strafrechtlich relevant oder handelt es sich nicht doch "nur" um ein reines zivilrechtliches Problem?
Das sollte nicht Dein Problem sein - die Bewertung ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, der Herrin eines Ermittlungsverfahrens.
BigWoelfi schrieb:
...Niemand wird offenbar dazu gezwungen, etwas explizit zu bestätigen, sondern da muss schon der eigene Wille usw...
Na da haben wir es doch - Du sagst, es wird niemand gezwungen irgendwas zu betätigen - und wenn der Niemand zuvor irgendwelche Bestätigungen gar nicht wahrgenommen hat, weil sie schlichtweg nicht da waren?
BigWoelfi schrieb:
...habe ich alles bereits erlebt.... ....Dass viele Betroffene sagen,..... ????????
Ich auch und viele andere hier ebenfalls - könnten wir die alten Kamellen bitte beiseite lassen?
BigWoelfi schrieb:
...Niemand ist verpflichtet, überall draufzuklicken, was sich bewegt oder im Internet angeboten wird.
Niemandem kann aber erspart werden, zu lesen, was als Begleittext, insbesondere AGB, angeboten wird und niemand ist von eigener Verantwortung frei, wenn er dies ganz bewusst nicht tut.
Wer tut was bewusst, siehe zuvor!
BigWoelfi schrieb:
Jeder kann offenbar auch darauf verzichten, den Vertrag wirklich rechtskräftig zu machen, indem er den Dialog eben nicht bestätigt, der durch den Dialer vorgelegt wird.
Wie bereits festgestellt ist, soll nicht mit dem illegalen Dialer nicht der Vertrag bestätigt werden sondern anstatt einer IP-Protokollierung die Einwahltelefonnummer dokumentiert werden. Außerdem sehe ich für weitere Spekulationen bei dem spanischen Dialerprodukt noch mehr Nährboden für ungeklärte Geschäftsideen.
BigWoelfi schrieb:
Und: Jeder kann auf die Nutzung des Angebotes verzichten und Widerspruch einlegen, also privat- oder zivilrechtlich handeln, wenn er eine solche Rechnung erhält, oder?
Es steht auch jedem frei, sich überhaupt in die Welt des WWW zu wagen. Wenn ihm dann was passiert, egal ob rein zivilrechtlich von Bedeutung oder gar strafrechtlich relevant, muss er immer selbst zu sehen, wo er bleibt.
BigWoelfi schrieb:
Ich meine, dass hier Ermittlungsbehörden mit einem Problem überzogen werden, für welches diese Behörden eher nicht zuständig sind.
Wer unterscheidet, wofür die Behörden zuständig sind - ja wohl die Behörden selbst und, wie bereits oben bemerkt, in erster Linie die Herrin eines Strafverfahrens. Und wenn beispielsweise einer seiner Hilfsbeamten meint, diese Entscheidung selbstherrlich tragen zu müssen, dann ist das für meine Begriffe eine Fehlentscheidung mit entsprechenden Konsequenzen.