Bonus.net

ich will mir eine Strafanzeige gegen Bonus.net stellen

die Bonus.net belästigt mich ständig!gestern hab ich die letzte Mahnung bekommen-ich will morgen zur Polizei gehen,stelle mir eine Anzeige wegen Betrug.
 
@ ost,

das wird Dich aber nicht von weiteren Schritten oder Mahnungen der Bonusnetter befreien - versprich´ Dir nicht zu viel von den Behörden.
 
@Reducal

Danke für deine Antwort,aber wenn die Behörden mir nicht helfen können,was kann ich noch tun?Ich ärgere mich,dass die Schädigeren bis heute keine Strafe bekommen :evil:
 
bonusnet

habe nooch nie von Bonusnet gehört. Plötzlich erhalte ich von denen eine LETzte Mahnung. Habe perE-Mail geantwortet da auf dem Briefkopf nur eine 0190 Nummer war.
 
Bonus Net die unendliche Geschichte

Hallo, ich bin es mal wieder. Nachdem ich von Bonus Net lediglich Mahnungen per e-mail erhalten habe, ist jetzt endlich mal was schriftlliches gekommen, nämlich das Schreiben vom Anwalt mit der Aufforderung umgehend 103,-- Euro zu überweisen. In diesem Schreiben wird mir aber nicht, wie vorher bei anderen schon geschehen, mit einem Schufa Eintrag, oder mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Der Anwalt erwähnt mit keinem Wort, was passiert, wenn ich nicht überweise. Ich habe das Thema Bonus Net intensiv im Internet und in den Medien verfolgt, und muss feststellen, dass Bonus Net schon wieder einen neuen Anwalt mit der Einforderung des Geldes beauftragt hat. Es gibt in diversen Foren im Internet so viele Namen von Anwälten, das Bonus Net sie bald alle "durchhaben" muss. Ich werde nicht bezahlen und am Montag zum Anwalt gehen. Allmählich reicht es mir, aber ich bin ja nicht der einzige. Allerdings wäre es interessant zu wissen, ob tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus kommt, wenn man nicht bezahlt. Hat jemand schon damit Erfahrungen gemacht ? Ich kann nur sagen: "Durchhalten und nicht bezahlen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!"
 
Re: @Reducal

ost schrieb:
Danke für deine Antwort,aber wenn die Behörden mir nicht helfen können,was kann ich noch tun?Ich ärgere mich,dass die Schädigeren bis heute keine Strafe bekommen :evil:

Schreiben Sie doch Ihren Fall an:
www.wettbewerbszentrale.de
www.VZBV.de
Die können aus eigenem Recht was unternehmen. Entweder als unlauterer Wettbewerb oder eine andere Rechtsverletzung. Haben Sie sich mal dort informiert oder bei Ihrer lokalen Verbraucherzentrale Futter geholt?
 
Re: Bonusnet; hawking

supasaiyaschonnieh schrieb:
Meine Tochter ( 13 Jahre ) hat auch eine Rechnung von bonusnet mit mittlerweile letzter Mahnung bekommen, ohne auch nur zu wissen, um was es geht.
Ich verweigere die Zahlung und gehe notfalls gegen die Leute gerichtlich vor.

Vielleicht sollten sich einige Betroffene zusammentun und gegen diese Machenschaften vorgehen???

Guten Tag wünsche ich noch!!

Es gibt, alter Irrglaube, keine Form von "Sammelklage":
Jeder muss einzeln etwas unternehmen. Aber haben Sie sich mal per "Beschwerde" an die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg und an den VZBV (Verbraucherzentralen Bundesverband) gewendet?
Die sammeln solche Beschwerden automatisch und unternehmen etwas aus eigenem Recht. Wenn man Glück hat, braucht man nicht einmal einen Anwalt.
 
Laut verbraucherzentrale ist die firma bonus.net garnicht an die schufa angeschlossen also können die auch keinen da eintragen lassen.
ich habe auch eine mahnung und ein schreiben vom anwalt bekommen, mitlerweile sind es schon 107 euro aber ich werde nicht zahlen.
habe eine anzeige gemacht, wegen versuchtem betrug.
der polizist hat mir gesagt daß das die 81.ste anzeige ist.
also ich kann allen nur raten anzeige zu erstatten und nicht zu bezahlen.
ausserdem habe ich noch nicht gehört das die firma bonus.net jemanden verklagt hat und die ganze geschichte vor gericht ging.
 
das leidige Thema

Hallo, ich bin heute wegen Bonus Net beim Anwalt gewesen. Ihm war die Firma schon sehr gut bekannt. Ich habe auch ein Schreiben vom Anwalt Hansen aus Hamburg bekommen und soll 107,- € bezahlen. Mein Anwalt hat mich auf ein paar interessante Dinge aufmerksam gemacht, die die Unseriösität dieses Anwalts belegen. 1. Die "Anwaltskanzlei" besteht nur aus einer Postfachadresse und einer 0180er Telöefonnummer. 2. Das Schreiben ist nur "gedruckt" durch den Anwalt unterschrieben. 3. Normalerweise wird eine Legitimation des Anwaltes solchen Schreiben beigefügt, die belegt das der Anwalt tatsächlich im Auftrag einer Firma handelt (dieses Schreiben fehlte gänzlich). Mein Anwalt sagte, das solche Briefe höchstwahrscheinlich fertig vorgedruckt bei irgendeinem Sachbearbeiter der Firma liegen würden, und der Anwalt nur seinen Namen hergibt (für gutes Geld natürlich). Außerdem wird Bonus Net einen Teufel tun, die Sache der Staatsanwaltschaft zu übergeben (von wegen um zu klären, wer sich denn über die angeblich gespeicherte IP- Adresse bei Bonus Net angemeldet hat), da sie dann der Staatsanwaltschaft interne Dinge mitteilen müßten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die [] Machenschaften der Firma Bonus Net aufdecken würden. Mein Anwalt sagt, das diese Firma irgendwann von der Bildfäche verschwunden sein wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen sie, der Inhaber (selber Jurist) weiß es nur geschickt zu verstehen die Ermittlungen immer weiter hinauszuzögern. In diesem Zeitraum zahlen natürlich unheimlich viele aus Angst, und wenn nur 50 % bezahlen, dann verdient sich Bonus Net eine "goldene" Nase. Ich kann nur jedem Raten, nicht zu zahlen, alles was von Bonus Net kommt (Mahnungen, Mails etc.) aufzubewahren und zum Anwalt zu gehen, i.d.R. ist das ganze nach max. 2 Schreiben vom Anwalt erledigt, und man hört nie wieder was von denen. Also nichts gefallen lassen und zurückschießen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

[Virenscanner: Ein Wort entfernt]
 
Es ist sicher kein Zufall, dass bonusnet und Quizionaer den gleichen Geschäftsführer J.K. haben.

Es dürfte auch nicht weiter verwundern, dass Quizionaer bei seinem "Geschäftsmodell" knallhart rechnet:

Unsere Erfahrungen sind, dass ca. 30%-40% der Forderungen uneinbringlich sind. Wir bitten Sie das bei Ihrer Kalkulation zu beachten.

(...)

Mit freundlichen Grüßen

Quizionaer GmbH
Partnerbetreuung

Quelle: http://www.affiliates.de/ftopic3756.html

Nicht viel anders dürfte es bei bonusnet laufen: Wer sich abkassieren lässt, wird abkassiert. Wer sich nichts bieten lässt, wird rausgerechnet. Das Geschäft lohnt sich trotzdem - für die Geschäftsführung...
 
Anonymous schrieb:
Es ist sicher kein Zufall, dass bonusnet und Quizionaer den gleichen Geschäftsführer J.K. haben.

Den ganze Sumpf wird man wohl kaum trocken legen können.

Man beachte auch die (früheren) Beziehungen von J. K. zur EBS und dann zu topjoy und Crosskirk. Sehr interessant finde ich persönlich die Positionen, die J. K. in seinem jungen Leben schon inne hatte. Die Karriere begann im Vorstand bei Freenet und geht über die Hamburger Firmen Orangemedia GmbH, Care GmbH usw.
Bei Betrachtung der Gesamtumstände ergeben sich einige Rückschlüsse über die erfolgreiche Positionierung von Werbebannern, was z. B. eines der Geschäfte der Orangemedia ist. Produziert und vermarktet wird in diesem Firmenverbund auch gleich vom feinsten - alles aus einer (großen) Hand!


Jetzt könnte einer fragen, warum ich so sauer auf J. K. bin. Das ist kurz berichtet: als Betreiber von mehreren Webs, unter anderem zum Thema "Dialerhilfe", hatte ich die Domains bei Freecity gehostet. Das Ganze war durch Werbung finanziert.
Als seit dem letztem Frühjahr plötzlich der Quizionaer ausgerechnet auf meinen Seite aufpoppte, sollte Freecity das abschalten. Das taten sie nur auf einem Teil der Domains, so dass ich es vor zog, von Freecity weg zu ziehen. Beim Umzug (übrigens zu T-Online) gingen letztlich, durch Fehler beim Provider, zwei Domains und ein vollständiges Web verloren. :cry:
 
Re: Bonusnet

hawking schrieb:
Hat hier irgendjemand Erfahrungen mit der Firma Bonusnet gemacht?
Habe eine Rechnung bekommen, mit der ich nichts anfangen kann!
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte.

Warum soll es dir besser gehen als mir. Diese Firma ist die reinste Pest. Ich werde aber ums Verrecken nicht bezahlen. Last Euch bloß nicht einschüchtern. Solange ihr nichts untrschreibt, ist ein gültiger Vertrag mit dieser dubiosen Firma nicht zu Stande gekommen. Erst das Bezahlen der Rechnung schafft möglicherweise Tatsachen.
Wie man lesen konnte hat die Schufa mittlerweile eine Klage gegen Bonusnet angestrengt. Wahrscheinlich auch auf Grund der vielen Proteste hier und in anderen Foren. Ich werde auf jeden Fall beim nächsten Brief Anzeige erstatten.
 
Bonus net

Hallo,

ich habe mich im Falle Bonus net an die Landesregierung gewendet. Diese haben mein Schreiben an das Justizministerium weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung. MAL sehen, obs was nützt.
Gissel
 
Erfahrungsbericht Bonus.net

Bonus.net Erfahrung

Auch ich habe mit Bonus.net die gleichen Erfahrungen gemacht, wie die zahlreichen User, die sich hier bereits zu Wort gemeldet haben. Gegenwärtig befinde ich mich den der Phase,

- die letzte Mahnung –

von dem Hamburger Anwalt Arne Platzbecker bekommen zu haben. Dies verbindet er mit der Berechnung seiner Gebühr nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), was die Forderung auf den Stand von 82,26 € gebracht hat.

Natürlich werde ich auch jetzt nicht zahlen, sondern abwarten, wie sich die Sache weiterentwickelt. Von einem Inkasso-Unternehmen befürchte ich nichts, denn diese Experten können sich zwar mehr oder weniger qualifiziert äußern, aber mehr auch nicht, denn ihnen fehlt die rechtliche Grundlage.

Interessant wird es erst, wenn der Herr RA Platzbecker wirklich gerichtliche Schritte unternimmt. Ich glaube nicht, dass er sofort Zahlungsklage erheben wird. Schneller und billiger ist es, den Weg über einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beschreiten. Trifft dieser ein, dann besteht natürlich Handlungsbedarf. Trotzdem braucht man auch jetzt nicht in Panik auszubrechen. Wichtig ist jetzt, beim zuständigen Amtsgericht innerhalb der Widerspruchsfrist (diese beträgt 14 Tage) schriftlich Widerspruch einzulegen. Dafür gibt es ein extra für diesen Zweck ein kleines rötliches Formular, dass man am besten in der Geschäftsstelle für Zivilsachen des Amtsgerichts ausfüllt, womit die Termineinhaltung gleichzeitig gerichtsnotorisch wird.

Jetzt hat Herr Platzbecker notfalls 6 Monate Zeit, um aus dem Mahnbescheid Klage zu erheben. Sollte es dazu kommen, muß Herr Platzbecker an dem für den User zuständigen Amtsgericht, also an oder in der Nähe des Wohnortes des Betroffenen die Klage einreichen und nicht in Hamburg oder ggf. Husum.

In dieser schriftlichen Klage muß er dann glaubwürdig den Nachweis führen, dass die Klage berechtigt ist. Vor der mündlichen Verhandlung wird dem Betroffenen die Gelegenheit gegeben, auf die Klage schriftlich zu erwidern. Hier kann man dann ausführlich darlegen, wann und wie die Firma Bonus.net mit ihren fragwürdigen Methoden in das zweifelhafte Geschäft gebracht hat.

In der durch das Gericht anzuberaumenden mündlichen Verhandlung muß der Richter dann ein Urteil fällen, mit dem nicht nur geklärt wird, ob die Forderung der xxxxxx Firma Bonus.net gerechtfertigt ist, sondern ob sie mit ihren Methoden weiter fortfahren darf oder nicht.

Da es meines Wissens bisher kein solches Urteil gibt, halte ich es für sinnvoll, dass möglichst bald ein solches zustande kommt. Deshalb werde ich auch jetzt nicht reagieren, sondern mich so lange passiv verhalten, bis es entweder zu einer Klage kommt, oder Herr RA Platzbecker zurücksteckt, was ich auch für möglich halte.

Warum ich dabei optimistisch bin, will ich auch gern erklären. Als Jurist – wenn auch bereits Rentner - muss ich konstatieren, dass die Art und Weise des Zustandekommens der „Verträge“ mit Bonus.net nicht nur fragwürdig, sonder in höchstem Maße „sittenwidrig“ gemäß BGB
§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Wenn man sich diese vorgenannten gesetzlichen Ausführungen vor Augen hält und sie mit den Praktiken der Firma Bonus.net vergleicht, kommt man ohne große geistige Anstrengung dahinter, dass es sich um ein ausgesprochen sittenwidriges Verhalten handelt, welches auch in vollem Maße gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstößt.
Treu und Glauben bezeichnet das Verhalten eines redlich und anständig denkenden und handelnden Menschen. Auf den Grundsatz von Treu und Glauben wird in der Rechtsordnung häufig Bezug genommen. Im Schuldrecht ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Vgl. § 242 BGB.

Dass die Firma Bonus.net unter Verwendung von Rabatten, die die Anbieter wie z.B. Otto-Versand ohnehin allen ihren Kunden gewähren, Käufer sucht, die auf ihre Bonus-Angebote, die keiner braucht, hereinfallen, ist zunächst noch durchaus legal, wenn auch zweifelhaft und unseriös.

Rechtlich nicht nur äußerst bedenklich aber ist die Praxis von Bonus.net Kunden in eine ausgeklügelte Falle zu locken, indem

- Internet-Surfer zu einem 14-tägigen Test verleitet werden für den die Anmeldung zugleich den Vetragsabschluss mit einschließt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen den Widerruf abschickt. Hier wird eindeutig darauf spekuliert, dass der überwiegende Teil der User diese Frist überschreitet.
- alle Personen eines Haushaltes (darunter minderjährige) quasi in Sippenhaft genommen werden, obwohl dies der Gipfel der Unverfrorenheit und keinesfalls zulässig ist und
- sogar Internet-User, die überhaupt keine Aktivitäten in Bezug auf Bonus.net unternommen haben, mit wahrscheinlich unzulässigen technischen Methoden (offensichtlich bei Gewinnspielen) abgegriffen werden.
- offensichtlich auch Gewinnspielmasken verschiedener Anbieter (wie. Z.B. Discount24 genutzt werden), weil dort alle Angaben zur Verfügung stehen, die auch von Bonus.net genutzt werde.

So gesehen gerät die Praxis der Kundenwerbung- und Vereinnahmung der User durch Bonus.net sehr nahe an den Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB Abs. 1; 1.1. Täuschungshandlung
Täuschung ist die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, durch die eine unrichtige Vorstellung über Tatsachen erzeugt oder aufrechterhalten werden soll
Ein seriöses Unternehmen würde zwar die Anbahnung der Mitgliedschaft in einer Rabatt-Gemeinschaft online vornehmen, aber den Vertragsabschluss in Schriftform durchführen und damit auch die rechtliche Wirksamkeit des Vertrages sichern Wie z. B. der Bonus-Club BSW.
Einem Unternehmen wie Bonus.net muss daher vorgehalten werden, bewusst die Irreführung der User zum Zweck der unfreiwilligen Zahlung zu bewirken, um unliebsamen Inkasso-Maßnahmen, oder gar gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen.

Wie bereits ausgeführt, ist dem Verfasser bisher noch kein Urteil bekannt geworden, welches die Praktiken von Bonus.net sanktioniert. Es sind aber Fälle bekannt geworden, wie das nachstehende
o LG München I: Abonnementbestellungen im Internet.
Urteil vom 13.8.1998 – 7 O 22251/97
Leitsatz:
Die Online-Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung genügt nicht den Anforderungen des § 7 Verbraucherkreditgesetzes, der eine gesonderte Aushändigung an den Besteller verlangt. Die Ansicht, eine solche gesonderte Aushändigung sei im Zeitalter des Internets praxisfremd und daher verzichtbar, findet keine Stütze im Gesetz.
auch andere Urteile des Hanseatischen OLG Hamburg, sowie des Landgerichts Köln zu einem ähnlich gelagerten Unternehmen „Power Shopping“, lässt eine zuversichtliche Betrachtung der Sach- und Rechtslage zu.

Abschließend möchte ich noch ein weiteres Argument in die einbringen, das bisher noch keine Rolle in der gesamten Diskussion gespielt hat, das Fernabsatzgesetz (FernAbsG), gültig ab Juli 2000 mit seinen Regelungen zum Widerrufsrecht und Rückgaberecht und seine Integration in das BGB (§§ 312 b ff., 356 BGB)
Das Fernabsatzgesetz gilt für Verträge über Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen, die insbesondere im E-Commerce zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossen werden (Fernabsatzverträge), jedoch nicht für Verträge, die zwischen einzelnen Verbrauchern geschlossen werden.
Insbesondere folgende Verträge sind nicht Gegenstand der Regelungen des Gesetzes:

Verträge im Rahmen von Kleinanzeigenbörsen

Verträge im Rahmen von Internet-Auktionen

Fernunterrichtverträge

Time-Sharing-Verträge


Verträge über Finanzdienstleistungen

Verträge im Zusammenhang mit Immobilien

Verträge über Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie im Rahmen der Unterbringung, Beförderung oder Lieferung von Speisen

Automatenverträge, Fernsprecherverträge

Nach Ansicht des Verfassers sind die Leistungen des Unternehmens Bonus.net eindeutig den Finanzdienstleistungen hinzuzurechnen, denn es werden lt. Angebot Rabatte vermittelt, also finanzielle Vorteile für die Kunden von Bonus.net (zumindest in der Kundenwerbung versprochen). Da die Ware von anderen Anbietern geliefert wird, erstreckt sich die Dienstleistung von Bonus.net also ausschließlich auf ein Finanzgeschäft für welches ein Entgelt (in der als Mitgliedsbeitrag getarnten Form) erhoben wird.
Insofern muss die gesamte Geschäftstätigkeit von Bonus.net als ungesetzlich , die Ergebnisse dieser Geschäftstätigkeit also als nichtig betrachtet werden.

Im Ergebnis dieser Erfahrungen sehe ich einem gerichtlichen Verfahren mit großer Gelassenheit entgegen. Sollte es zu einem solchen kommen, würde ich auch (zumindest die örtliche) Presse zur Teilnahme auffordern.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein seriöser Jurist (es sei denn. es geht ihm nur um sein Honorar) für Bonus.net die Chance des Obsiegens sieht. Daher denke ich, dass spätestens nach dem Vorliegen meiner Klageerwiderung, die Klage zurückgezogen wird, denn was Bonus.net mehr fürchtet, als der Teufel das Weihwasser, wäre ein Urteil, dass ihnen in Zukunft das Geschäft untersagen würde.


Fortschreibung in der Sache:

Die „Letzte Mahnung“ des RA Platzbecker war mit dem 13.05.2004 datiert. Sie war gewissermaßen mit einer „Gelben Karte“, der Androhung der Benachrichtigung der SCHUFA verbunden.

Mit Datum vom 21.07.2004 erfolgte nun eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ eines RA Frank J. Hansen. Diese war mit einer „Roten Karte“ – der Erläuterung der wichtigsten Grundsätze des gerichtlichen Mahnverfahrens - sowie der Androhung weiterer höherer Kosten verbunden.

Interessant war, dass Herr RA Hansen keine zustellfähige Anschrift, sondern nur ein Postfach angegeben hat. Dieses ist allerdings das gleiche, welches auch auf dem Geschäftsbogen der RAe Beiler-Karl-Platzbecker angegeben ist. Weiterhin interessant ist, dass die beigefügte Kostenberechnung nicht nach dem seit 01.07.2004 gültigen RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgestz), sondern noch nach BRAGO erfolgte.

Ein Wort entfernt (siehe NUB) BT/MOD
 
RA Frank J. Hansen / Artikel KURSCHY

Hallo, ich habe den Artikel sehr aufmerksam gelesen, habe aber festgestellt, dass der Herr RA Hansen dazugelernt hat, denn unter meinem "Letzen außergerichtlichen Mahnung"-Anschreiben wurde die Gebühr " 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VVRG
Auslagenpauschale Nr. 7002 VVRG" berechnet.
Die Unterschrift ist noch immer gedruckt und eine Rechtsbehelfsbelehrung war auch nicht dabei. Mit Schufaeintrag wurde nicht gedroht, aber trotzdem klingt das Schreiben so sehr bedrohend, dass ich sofort meinen RA anrief der mich dann beruhigte und sagte, dass ein seriöser Anwalt alles eigenhändig unterschreibt und solche Dinge nicht rausschickt !!! Es bleibt bei mir trotzdem noch ein gewisser Unsicherheitsfaktor - wie geht das aus etc. ???
Ich werde natürlich nicht zahlen und lasse es darauf ankommen. Ich habe natürlich in der Anwaltsliste der Stadt Hamburg nachgeschaut und siehe da, es gibt den Herrn Hansen und auch eine reguläre Anschrift. Warum verwendet er diese nicht ?
Dann rief ich dort an, landete im Viorzimmer und die Dame sagte dann sofort, dass der Herr Hansen telefoniert und ich später zurückrufen soll.
Da Sie ja ein alter Rechtsgelehrter sind und ich ein sogenannter Vollstreckunsbeamter, können wir uns beide denken, warum man hier so reagiert.
Ich werde abwarten was auf Grund der "roten Karte" und der Androhung passiert.
Ach ja was mir aufgefallen ist, er vertritt nicht mehr den Herrn Kunath als Mandanten sonder "eine Mandantin" na nun frag ich mich wer sich als Frau hergibt im Namen des Herrn K. weiterhin Schrecken und Unruhe zu verbreiten.
Traurig ist es auch, dass sich junge RA vor den Karren solch unseriöser Unternehmen spannen lassen. Gut ja das Honorar! Das wäre ein Grund aber Ehre im Leib hat dieser Herr Hansen scheinbar nicht, oder doch ?
Ich würde mich gern im Bezug auf dieses Thema mit dem Autor KURSCHY weiter unterhjalten /email: []

Tschau

[Hallo ThomasB. Du hast die Möglichkeit, Dich hier anzumelden und über das foreneigene Nachrichtensystem auch persönliche Nachrichten auszutauschen. Daher habe ich zum eigenen Schutz Deine E-Mail-Adresse gelöscht. Wir haben uns in den NUB darauf verständigt. HDUS]
 
Re: RA Frank J. Hansen / Artikel KURSCHY

ThomasB. schrieb:
....und ich ein sogenannter Vollstreckunsbeamter,
Bist Du Hänker oder Gerichtsvollzieher? :p

ThomasB. schrieb:
....Ach ja was mir aufgefallen ist, er vertritt nicht mehr den Herrn K. als Mandanten sonder "eine Mandantin" na nun frag ich mich wer sich als Frau hergibt.
Wird wohl die Firma des Herrn K. sein - juristische Personen werden zumeist weiblich erklärt.
 
bonus.net hat Nachfolger

Hallo, ich bin auch stark bonus.net geschädigt, jetzt habe ich ein neues Angebot, jedoch vorher in die AGB geschaut:

http://www.bonusdirekt.de/about.php

lasst Euch nicht darauf ein.
Dieses Mal war die Verlinkung unter HOTPEPPER und mein Name erschien in der Adress-Zeile des IE.
 
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