Bonus.net

Bonusnet

Habe auch eine Rechnung über 60.- Euro erhalten soll mit dem Call-Center gesprochen haben. Zwar kam ein Heft (Werbung ab in den Müll) aber nie Zugangsdaten, habe nie und nimmer dort angerufen und auch keinen Vertrag abgeschlossen. Auf Anfragen kommt nur Standarttext ohne jeden Bezug zur Mail. Habe heute mit unserer Rechtsanwältin in der Firma gesprochen,. Werde alles noch einmal mit einem Einschreiben zu Bonusnet schicken. Auch werde ich Anzeige beim K32 in Frankfurt a/M stellen habe heute schon mit einer Kommissarin gesprochen, Firma ist schon bekannt, also willkommen im Club. Ich werde auch die Firmen anschreiben die mit diesen Leuten Geschäfte machen und mich beschweren und die solchen Firmen die sich zu solchen Praktiken nicht eindeutig äußern nichts mehr kaufen!! Also ich Glaube je mehr sich beschweren diese Vorgänge anprangern und zu Anzeige bringen desto eher ist Schluss mit Ihnen, Ich werde Bonusnet negativ weiter empfehlen!! und alle Möglichkeiten die uns dieses Medium „Internet“ gibt aus schöpfen.

Gruß Froschi :evil:
 
Re: Bonusnet

hawking schrieb:
Hat hier irgendjemand Erfahrungen mit der Firma Bonusnet gemacht?
Habe eine Rechnung bekommen, mit der ich nichts anfangen kann!
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte.
:oops: Hi, ich habe auch eine Rechnung bekommen. Wat ist das fürn nen Scheiß??
Gehe mit Anwalt vor.
 
Bonusnet

Partner von Bonusnet z.B. abebooks.de bietet Partnervertäge an Orginaltext:

Hierfür stellen wir Ihnen eine Auswahl an Bannern und Links zur Verfügung. Für jeden Verkauf, der im Rahmen eines direkten und ursächlichen Einstiegs über einen Link auf unsere Seite erfolgt, erhält der Partner eine Werbekostenerstattung (Provision) in Höhe von 5% des Verkaufspreises und 1 Euro für jede Neuregistrierung eines Kunden, die mit einem Buchkauf verbunden ist.

Immerhin gibt Bonusnet 4,3% vom Umsatz an seine Kunden lobenswert?
 
Re: Erfahrungsbericht Bonus.net

Bonus.net Erfahrung

Auch ich habe mit Bonus.net die gleichen Erfahrungen gemacht, wie die zahlreichen User, die sich hier bereits zu Wort gemeldet haben. Gegenwärtig befinde ich mich den der Phase,

- die letzte Mahnung –

von dem Hamburger Anwalt Arne Platzbecker bekommen zu haben. Dies verbindet er mit der Berechnung seiner Gebühr nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), was die Forderung auf den Stand von 82,26 € gebracht hat.

Natürlich werde ich auch jetzt nicht zahlen, sondern abwarten, wie sich die Sache weiterentwickelt. Von einem Inkasso-Unternehmen befürchte ich nichts, denn diese Experten können sich zwar mehr oder weniger qualifiziert äußern, aber mehr auch nicht, denn ihnen fehlt die rechtliche Grundlage.

Interessant wird es erst, wenn der Herr RA Platzbecker wirklich gerichtliche Schritte unternimmt. Ich glaube nicht, dass er sofort Zahlungsklage erheben wird. Schneller und billiger ist es, den Weg über einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beschreiten. Trifft dieser ein, dann besteht natürlich Handlungsbedarf. Trotzdem braucht man auch jetzt nicht in Panik auszubrechen. Wichtig ist jetzt, beim zuständigen Amtsgericht innerhalb der Widerspruchsfrist (diese beträgt 14 Tage) schriftlich Widerspruch einzulegen. Dafür gibt es ein extra für diesen Zweck ein kleines rötliches Formular, dass man am besten in der Geschäftsstelle für Zivilsachen des Amtsgerichts ausfüllt, womit die Termineinhaltung gleichzeitig gerichtsnotorisch wird.

Jetzt hat Herr Platzbecker notfalls 6 Monate Zeit, um aus dem Mahnbescheid Klage zu erheben. Sollte es dazu kommen, muß Herr Platzbecker an dem für den User zuständigen Amtsgericht, also an oder in der Nähe des Wohnortes des Betroffenen die Klage einreichen und nicht in Hamburg oder ggf. Husum.

In dieser schriftlichen Klage muß er dann glaubwürdig den Nachweis führen, dass die Klage berechtigt ist. Vor der mündlichen Verhandlung wird dem Betroffenen die Gelegenheit gegeben, auf die Klage schriftlich zu erwidern. Hier kann man dann ausführlich darlegen, wann und wie die Firma Bonus.net mit ihren fragwürdigen Methoden in das zweifelhafte Geschäft gebracht hat.

In der durch das Gericht anzuberaumenden mündlichen Verhandlung muß der Richter dann ein Urteil fällen, mit dem nicht nur geklärt wird, ob die Forderung der xxxxxx Firma Bonus.net gerechtfertigt ist, sondern ob sie mit ihren Methoden weiter fortfahren darf oder nicht.

Da es meines Wissens bisher kein solches Urteil gibt, halte ich es für sinnvoll, dass möglichst bald ein solches zustande kommt. Deshalb werde ich auch jetzt nicht reagieren, sondern mich so lange passiv verhalten, bis es entweder zu einer Klage kommt, oder Herr RA Platzbecker zurücksteckt, was ich auch für möglich halte.

Warum ich dabei optimistisch bin, will ich auch gern erklären. Als Jurist – wenn auch bereits Rentner - muss ich konstatieren, dass die Art und Weise des Zustandekommens der „Verträge“ mit Bonus.net nicht nur fragwürdig, sonder in höchstem Maße „sittenwidrig“ gemäß BGB
§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Wenn man sich diese vorgenannten gesetzlichen Ausführungen vor Augen hält und sie mit den Praktiken der Firma Bonus.net vergleicht, kommt man ohne große geistige Anstrengung dahinter, dass es sich um ein ausgesprochen sittenwidriges Verhalten handelt, welches auch in vollem Maße gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstößt.
Treu und Glauben bezeichnet das Verhalten eines redlich und anständig denkenden und handelnden Menschen. Auf den Grundsatz von Treu und Glauben wird in der Rechtsordnung häufig Bezug genommen. Im Schuldrecht ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Vgl. § 242 BGB.

Dass die Firma Bonus.net unter Verwendung von Rabatten, die die Anbieter wie z.B. Otto-Versand ohnehin allen ihren Kunden gewähren, Käufer sucht, die auf ihre Bonus-Angebote, die keiner braucht, hereinfallen, ist zunächst noch durchaus legal, wenn auch zweifelhaft und unseriös.

Rechtlich nicht nur äußerst bedenklich aber ist die Praxis von Bonus.net Kunden in eine ausgeklügelte Falle zu locken, indem

- Internet-Surfer zu einem 14-tägigen Test verleitet werden für den die Anmeldung zugleich den Vetragsabschluss mit einschließt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen den Widerruf abschickt. Hier wird eindeutig darauf spekuliert, dass der überwiegende Teil der User diese Frist überschreitet.
- alle Personen eines Haushaltes (darunter minderjährige) quasi in Sippenhaft genommen werden, obwohl dies der Gipfel der Unverfrorenheit und keinesfalls zulässig ist und
- sogar Internet-User, die überhaupt keine Aktivitäten in Bezug auf Bonus.net unternommen haben, mit wahrscheinlich unzulässigen technischen Methoden (offensichtlich bei Gewinnspielen) abgegriffen werden.
- offensichtlich auch Gewinnspielmasken verschiedener Anbieter (wie. Z.B. Discount24 genutzt werden), weil dort alle Angaben zur Verfügung stehen, die auch von Bonus.net genutzt werde.

So gesehen gerät die Praxis der Kundenwerbung- und Vereinnahmung der User durch Bonus.net sehr nahe an den Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB Abs. 1; 1.1. Täuschungshandlung
Täuschung ist die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, durch die eine unrichtige Vorstellung über Tatsachen erzeugt oder aufrechterhalten werden soll
Ein seriöses Unternehmen würde zwar die Anbahnung der Mitgliedschaft in einer Rabatt-Gemeinschaft online vornehmen, aber den Vertragsabschluss in Schriftform durchführen und damit auch die rechtliche Wirksamkeit des Vertrages sichern Wie z. B. der Bonus-Club BSW.
Einem Unternehmen wie Bonus.net muss daher vorgehalten werden, bewusst die Irreführung der User zum Zweck der unfreiwilligen Zahlung zu bewirken, um unliebsamen Inkasso-Maßnahmen, oder gar gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen.

Wie bereits ausgeführt, ist dem Verfasser bisher noch kein Urteil bekannt geworden, welches die Praktiken von Bonus.net sanktioniert. Es sind aber Fälle bekannt geworden, wie das nachstehende
o LG München I: Abonnementbestellungen im Internet.
Urteil vom 13.8.1998 – 7 O 22251/97
Leitsatz:
Die Online-Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung genügt nicht den Anforderungen des § 7 Verbraucherkreditgesetzes, der eine gesonderte Aushändigung an den Besteller verlangt. Die Ansicht, eine solche gesonderte Aushändigung sei im Zeitalter des Internets praxisfremd und daher verzichtbar, findet keine Stütze im Gesetz.
auch andere Urteile des Hanseatischen OLG Hamburg, sowie des Landgerichts Köln zu einem ähnlich gelagerten Unternehmen „Power Shopping“, lässt eine zuversichtliche Betrachtung der Sach- und Rechtslage zu.

Abschließend möchte ich noch ein weiteres Argument in die einbringen, das bisher noch keine Rolle in der gesamten Diskussion gespielt hat, das Fernabsatzgesetz (FernAbsG), gültig ab Juli 2000 mit seinen Regelungen zum Widerrufsrecht und Rückgaberecht und seine Integration in das BGB (§§ 312 b ff., 356 BGB)
Das Fernabsatzgesetz gilt für Verträge über Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen, die insbesondere im E-Commerce zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossen werden (Fernabsatzverträge), jedoch nicht für Verträge, die zwischen einzelnen Verbrauchern geschlossen werden.
Insbesondere folgende Verträge sind nicht Gegenstand der Regelungen des Gesetzes:

Verträge im Rahmen von Kleinanzeigenbörsen

Verträge im Rahmen von Internet-Auktionen

Fernunterrichtverträge

Time-Sharing-Verträge


Verträge über Finanzdienstleistungen

Verträge im Zusammenhang mit Immobilien

Verträge über Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie im Rahmen der Unterbringung, Beförderung oder Lieferung von Speisen

Automatenverträge, Fernsprecherverträge

Nach Ansicht des Verfassers sind die Leistungen des Unternehmens Bonus.net eindeutig den Finanzdienstleistungen hinzuzurechnen, denn es werden lt. Angebot Rabatte vermittelt, also finanzielle Vorteile für die Kunden von Bonus.net (zumindest in der Kundenwerbung versprochen). Da die Ware von anderen Anbietern geliefert wird, erstreckt sich die Dienstleistung von Bonus.net also ausschließlich auf ein Finanzgeschäft für welches ein Entgelt (in der als Mitgliedsbeitrag getarnten Form) erhoben wird.
Insofern muss die gesamte Geschäftstätigkeit von Bonus.net als ungesetzlich , die Ergebnisse dieser Geschäftstätigkeit also als nichtig betrachtet werden.

Im Ergebnis dieser Erfahrungen sehe ich einem gerichtlichen Verfahren mit großer Gelassenheit entgegen. Sollte es zu einem solchen kommen, würde ich auch (zumindest die örtliche) Presse zur Teilnahme auffordern.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein seriöser Jurist (es sei denn. es geht ihm nur um sein Honorar) für Bonus.net die Chance des Obsiegens sieht. Daher denke ich, dass spätestens nach dem Vorliegen meiner Klageerwiderung, die Klage zurückgezogen wird, denn was Bonus.net mehr fürchtet, als der Teufel das Weihwasser, wäre ein Urteil, dass ihnen in Zukunft das Geschäft untersagen würde.


Fortschreibung in der Sache:

Die „Letzte Mahnung“ des RA Platzbecker war mit dem 13.05.2004 datiert. Sie war gewissermaßen mit einer „Gelben Karte“, der Androhung der Benachrichtigung der SCHUFA verbunden.

Mit Datum vom 21.07.2004 erfolgte nun eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ eines RA Frank J. Hansen. Diese war mit einer „Roten Karte“ – der Erläuterung der wichtigsten Grundsätze des gerichtlichen Mahnverfahrens - sowie der Androhung weiterer höherer Kosten verbunden.

Interessant war, dass Herr RA Hansen keine zustellfähige Anschrift, sondern nur ein Postfach angegeben hat. Dieses ist allerdings das gleiche, welches auch auf dem Geschäftsbogen der RAe Beiler-Karl-Platzbecker angegeben ist. Weiterhin interessant ist, dass die beigefügte Kostenberechnung nicht nach dem seit 01.07.2004 gültigen RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgestz), sondern noch nach BRAGO erfolgte.

Ein Wort entfernt (siehe NUB) BT/MOD
 
Antwort auf meine Anfrage bei www.rossmann.de , den Firmen fehlen nur Informationen über die Geschäftspraxis von Bonus.net. Gibt sie Ihnen doch!!

vielen Dank für Ihre Mail und die damit verbundenen Informationen.

Diese Problematik war uns bis dato nicht bekannt. Wir werden dies
schnellstmöglich prüfen und ggf. entsprechende Konsequenzen gegenüber
bonus.net ziehen.

Bei evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe


mit freundlichen Grüßen - aus Burgwedel
ROSSMANN Online GmbH

Gruß


:evil: Froschi
 
Re: Bonusnet

hawking schrieb:
Hat hier irgendjemand Erfahrungen mit der Firma Bonusnet gemacht?
Habe eine Rechnung bekommen, mit der ich nichts anfangen kann!
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen mitteilen könnte.

Bekomme auch ständig Rechnungen, die nicht nachvollziehbar sind. Bonus.net hat zwischenzeitlich schon mehrere Inkasso-Büros bemüht, die allerdings bis heute immer wieder aufgegeben haben. Frechheit, muss mich ständig mit dem Mist herumschlagen. Bin ja mal gespannt, was jetzt kommt. Anzeige von meiner Seite nicht mehr ausgeschlossen!
 
Re: Bonusnet

Anonymous schrieb:
Bekomme auch ständig Rechnungen, die nicht nachvollziehbar sind. Bonus.net hat zwischenzeitlich schon mehrere Inkasso-Büros bemüht, die allerdings bis heute immer wieder aufgegeben haben.

Was tust Du, damit die immer aufgeben? Oder wird eine einzelne Forderung lediglich weiter gereicht?
Wenn Du was anzeigen willst, ich nehme an bei den Behörden wegen Betrug oder so, dann entbindet Dich das nicht davon, Deine zivilen Belange selbst zu regeln!
 
Hallo,

ook in Nederland zendt bonus net rekeningen.
Ich habe letzte Woche auch ein Rechnung von bonusnet aus Hamburg bekommen (60 Euro). Mann hat mir ungefragt ein Probe magazin geschickt und innerhalb von drei wochen habe ich es nicht zuruck geschikt. Ich habe nichts unterschrieben und habe kein Vertrag mit diese Firma.
Ich habe kopien durch gesendet nach der "Consumentenbond"in die Niederlanden.
Zahlen? Nimmer und niemals.
 
Hallo,

ich treten dann mal heute in eurem Club mit bei! *fg*

Leider gehöre auch ich dazu! Bonus.net behauptet, ich hätte mich am 12.05 bei denen angemeldet.
Vor einigen Wochen habe ich einen Brief vom RA Hansen aus HH bekommen. Der will doch glatt 102,70€ von mir. Bis zum erhalt des Briefes war mir diese Firma noch nicht mal bekannt.

Sofort habe ich dort angerufen und nach gefragt, was das denn soll?
Antwort war: Blablabla angemeldet am 12.05. diese und jene Daten.
War schon merkwürdig! Mein Geburtstdatum stimmte nicht und die angegebene E-mail addy hab ich zwar, nutze sie aber für ganz andere Zwecke.
Hab denen gesagt, dass ich für Verträge, die ich im I-net mache, die E-mail Addy meines Providers benutze.

Darauf hin wurde mir gesagt, dass die ja meine (angeblich meine) IP-Addy haben und gern überprüfen würden.
Da musste ich ganz schön laut lachen. (Ich glaub der Typ am Telefon war dann einwenig sauer deswegen)
Hab denen gesagt, dass ich keine Angst davor habe und dass ich weis, dass ich mich bei so einem Verein nie anmelden würde, da ich Quellen im I-net kenne, wo ich solche Gutscheine usw. kostenlos bekomme.

Naja, letzte Woche hab ich dann ein Fax an die Staatsanwaltschaft in HH geschickt. (Bis heute noch kein Bescheid)
Einen Tag später hab ich dann noch ein Fax zum RA und ein Fax an Bonus. net versendet.

Keine drei Tage später hatte ich einen Brief vom RA im Kasten. In dem steht: Name, Anschrift, Anmelde Datum, Uhrzeit, IP-Addy usw.
Er erwartet mein Geld! Richtige Unterschrift! (Frage ist nur, ob die U-schrift von dem RA auch wirklich ist?)
Auf das Geld kann der erst mal lange warten!

Hab gerade wieder ein Fax zum RA gesendet! Darin steht, dass ich erst mal auf eine Benachrichtigung von der Staatsanwaltschaft warte und meinem RA davon unterrichten werde.

Gespannt bin auf seine Antwort.

Gruß Nicky
 
Nicky0815 schrieb:
Keine drei Tage später hatte ich einen Brief vom RA im Kasten. In dem steht: Name, Anschrift, Anmelde Datum, Uhrzeit, IP-Addy usw.

hast du eine feste IP? ( per Denic ermittelbar ) andernfalls ist das etwas mysteriös
die Zuordnung der Zugangsdaten eines "Otto Normalos " per IP ist nur auf staatsanwaltlichen
Antrag per richterlichem Beschluß möglich.

cp
 
Im Brief an "Nicky0815" dürfte die IP aufgeführt sein, mit der die Anmeldung durchgeführt wurde.

Es wurde wohl noch nicht geprüft, dass "Nicky0815" diese IP zu der genannten Zeit hatte.
 
Hi,

ich hab keine feste. Denke aber, dass irgent ein Volltrxxx mich ärgern wollte und mich einfach dort angemeldet hat. Deswegen nutze ich die eine E-mail addy gar nicht mehr. Bei meinem Provider hab ich schon meine Addys geändert. Nur noch bestimmte Leute bekommen sie.
 
Ups, verwirrung! Sorry!

Wollt euch jetzt nicht verwirren!

Also noch mal, meine Ip-Addy ist nicht fest!

Meine E-mail Addy dagegen habe ich nach dem Brief des Ra´s geändert! Da ich vermute, dass mich jemand einfach so zum (bösen) spaß dort angemeldet hat. Jemand aus meinem Verwandeten- oder Bekanntenkreis!

In dem letzten Brief stand nur die IP-Addy mit der ich mich angemeldet haben soll. Sie wurde also noch nicht (was schreibt man da?) enttarnt?

Ich hoffe, die Verwirrung ist jetzt aufgelöst?

Gruß Nicky
 
Nicky0815 schrieb:
....angemeldet am 12.05. diese und jene Daten.
Nicky0815 schrieb:
In dem letzten Brief stand nur die IP-Addy mit der ich mich angemeldet haben soll.
Gute Situation für Dich, schlecht für den dubiosen Forderungssteller - die Einwahltelefonnummer bzw. der genutzte Internetaccount kann somit nicht mehr festgestellt werden, da die längste Speicherfrist für Verbindungsdaten längst überschritten ist. Außerdem kommt weder Bonus.net noch deren Hansen ohne einen richterlichen Beschluss an diese Daten und den wird man in der Zwischenzeit, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht beschafft haben.
Selbst wenn die die Telefonnummer für die Einwahl dokumentiert oder den angemeldeten Nutzer (z. B. von T-Online) lt. Aktenlage wissen sollten, so rechtfertigt das noch lange nicht die Forderung gegen den - die eigentliche Forderung ist an den tatsächlichen Nutzer und somit Vertragspartner zu richten. Wenn der nicht bekannt ist, dann muss von den Bonus.nettern bzw. ihrem Hansen der Nachweis geführt werden, wer für den Vertragsschluss verantwortlich ist.

...und ob das gelingt, kannste Dir nun selbst ausmalen! :lol:
 
Hi,

das hört sich doch mal gut an!

Was mich noch interessiert, was wäre denn, wenn es eine Feste IP wäre?
Kann man die immer nach verfolgen?

Bei der anderen weis ich es ja!

Gruß Nicky
 
Nicky0815 schrieb:
Was mich noch interessiert, was wäre denn, wenn es eine Feste IP wäre?
Dann muss immer noch der tatsächliche Nutzer des Computers ausgemacht werden. Das wird besonders dann schwierig für den Interessenten, wenn die IP nur bis zu einem Proxy-Server führt. Die in i. d. R. in einem Netzwerk daran angeschlossenen Einzelplatz-PC haben eine eigene IP, die normaler Weise nicht zu Abrechnungszwecken dient und somit in den meisten Fällen auch nicht gespeichert wird. Sollte dennoch ein PC ausfindig gemacht werden können, dann ist immer noch nicht kalr, wer daran gearbeitet hat.
Und außerdem hier wird über Bonus.net und den Aktivitäten von deren Hansen gesprochen. Derartig hochwertige, private Ermittlungen eines Inkassobüros dürften eher in der Kategorie "Forderungsausfall/Risko" abzulegen sein.
 
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