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Inaktiv
http://openjur.de/u/527867.html
Zudem sei bereits seit dem Jahr 2008 ein Strafverfahren gegen ihn vor einer großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main anhängig gewesen. Diese Verfahren hätten ihn - so der Geschäftsführer der Schuldnerin - enorm in Anspruch genommen.
Allein dieser Vortrag zeigt, dass sich der Geschäftsführer der Schuldnerin in vorwerfbarer Weise der Erkenntnis verschlossen hat, dass er sich nicht mit der gehörigen Sorgfalt der Geschäftsführerrolle widmen kann. Er hat mehrere Geschäftsführerrollen innegehabt und war zwei großen Strafverfahren ausgesetzt. Es war damit leicht vorhersehbar, dass er die Sorgfaltspflichten nicht einhalten kann.



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