Antiscammer
Sehr inaktiv
Beides stimmt. Es hat negative Feststellungsklagen gegeben, die sehr gut begründet waren. Und trotzdem hat sie der Amtsrichter abgewiesen, aus dem Grund, weil er vielleicht a) etwas gegen NFKs hat, weil die ihm lästige Arbeit verursachen, und b) von der Materie Internet weder einen blassen Schimmer hat noch einen solchen haben will.
Gerade bei NFKs kommen solche Pleiten leider vor. Es gibt Amtsrichter, denen nachgesagt wird, dass sie NFKs grundsätzlich abweisen.
Bei primären Klagen der Abzocker sind solche Dinge allerdings extrem selten. Wenn es sich also um Trophäenurteile nach primären Klagen der Abzocker handelt, dann liegt hier immer der Verdacht nahe, dass entweder aus Dummheit oder aus Absicht die beklagte Partei nicht qualifiziert zur Sache vorgetragen hat. Sehr verräterisch sind dann z.B. solche Formulierungen wie: "....unstreitig war ein Preishinweis zu sehen...". Gerade dieses verräterische Wort "unstreitig" zeigt dann immer, dass es eben am qualifzierten Bestreiten gefehlt hat. In dem Moment kann und darf der Richter nicht anders urteilen, er ist im Zivilrecht nicht mit der objektiven Wahrheitsfindung beauftragt.
Gerade bei NFKs kommen solche Pleiten leider vor. Es gibt Amtsrichter, denen nachgesagt wird, dass sie NFKs grundsätzlich abweisen.
Bei primären Klagen der Abzocker sind solche Dinge allerdings extrem selten. Wenn es sich also um Trophäenurteile nach primären Klagen der Abzocker handelt, dann liegt hier immer der Verdacht nahe, dass entweder aus Dummheit oder aus Absicht die beklagte Partei nicht qualifiziert zur Sache vorgetragen hat. Sehr verräterisch sind dann z.B. solche Formulierungen wie: "....unstreitig war ein Preishinweis zu sehen...". Gerade dieses verräterische Wort "unstreitig" zeigt dann immer, dass es eben am qualifzierten Bestreiten gefehlt hat. In dem Moment kann und darf der Richter nicht anders urteilen, er ist im Zivilrecht nicht mit der objektiven Wahrheitsfindung beauftragt.


