Unter den Betrugsdelikten im Netz sind vor allem Abofallen und versteckte Kosten bei Online-Dienstleistern weit verbreitet. Bisher musste der Verbraucher im Fall eines unfreiwilligen Vertragsabschlusses beweisen, dass er getäuscht wurde - schwierig, da nur wenige Nutzer solche Fälle dokumentieren.
Deswegen haben Nordrhein-Westfahlen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz eine Verschärfung der Beweispflicht gefordert: nach ihrem Vorschlag müssen Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien die Umstände des Vertragsabschlusses offenlegen. Können sie zum Beispiel nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Kunde wusste, ein IQ-Test werde ihn 150 Euro kosten oder dass er nach einem Telefonat tatsächlich etwas bestellt habe, ist die Sache vom Tisch.