Banditentum im Internet

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Er hat wohl schon genug! ;)
savonarola.org/2011/08/24/abschaltung-zensierung-kommentarfunktion/

Der total durchgeknallte Netzindianer hatte vermutlich zuletzt keine Möglichkeit mehr, in Ruhe die Goldmünzen im Geldspeicher zu polieren, weil ständig neue Beiträge in seinem Nebelkerzenblog einschlugen.

Tagelang hingerannt und wieder war es keiner von den zufriedenen Kunden:
Wirkliche Kunden haben sich hier jedenfalls nicht gemeldet.
Ich glaube, es haben alle zufriedenen Kunden gepostet, die es gibt.

Die Wahrheit begreift sogar ein total durchgeknallter Netzindianer und braucht nur ein paar Wochen, bis er wieder absperrt.
 
http://www.nordbayern.de/nuernberge....1474515?rssPage=TsO8cm5iZXJnZXIgWmVpdHVuZw==
Brief vom Inkassobüro: Das Geschäft mit der Angst

Nürnberg - Es gibt Wörter, mit denen man sehr schnell sehr große Wirkung erzielt. "Inkassobüro" ist so ein Wort. Steht es auf einem amtlich aussehenden Briefbogen, löst es meist erst einen Schreck und dann Angst vor Ärger aus – viel Ärger. Um diesen zu vermeiden und mögliche Forderungen nicht noch in die Höhe zu treiben, zahlen viele Verbraucher lieber – obwohl sie es oft gar nicht müssten. Ein einträgliches Geschäft für betrügerische Unternehmen, dem die Verbraucherzentralen einen Riegel vorschieben wollen.
 
Nürnberger Zeitung schrieb:
Um gegen die Flut unberechtigter Inkassoforderungen vorzugehen, haben sich jetzt in Deutschland acht Verbraucherzentralen zusammengeschlossen – darunter die in Nürnberg. Bis Ende September wollen sie unseriöse Anschreiben sammeln und anschließend auswerten. Auf dieser Basis soll dann die Politik gezielt zum Handeln aufgefordert werden.
Glauben die VZ wirklich an die Schlachtung heiliger Kühe?
 
Vor einem eventuellen Regierungswechsel wird sich in dieser Angelegenheit nichts bewegen. Und selbst unter einer anderen Regierung wäre es äußerst fraglich. Das RDG ist damals wesentlich auf dem Mist der SPD-Justizministerin Zypries gewachsen.
 
Auch die TK-Nummerierungsverordnung, mit der die Registrierung von Dialern kostenpflichtig werden sollte, ist damals im Regierungswechsel untergegangen und kam nie wieder. Der Staat verlor Millionen, Dialer-Abzocker und Komplizen wurden und blieben reich...
 
http://www.swp.de/geislingen/lokales/geislingen/Die-Abo-Falle-im-Internet;art5573,1097492
Dass solche Einschüchterungsschreiben versandt werden, ist auch bei der Göppinger Kriminalpolizei bekannt, die mindestens einmal pro Woche eines vorgelegt bekommt. Die Dunkelziffer freilich dürfte weitaus höher sein, mutmaßt ein Beamter. Denn die relativ geringen Beträge, die gefordert würden, führten vermutlich dazu, dass sie verängstigte Menschen irgendwann überweisen.
 
http://www.taz.de/!77543/
Unter den Betrugsdelikten im Netz sind vor allem Abofallen und versteckte Kosten bei Online-Dienstleistern weit verbreitet. Bisher musste der Verbraucher im Fall eines unfreiwilligen Vertragsabschlusses beweisen, dass er getäuscht wurde - schwierig, da nur wenige Nutzer solche Fälle dokumentieren.

Deswegen haben Nordrhein-Westfahlen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz eine Verschärfung der Beweispflicht gefordert: nach ihrem Vorschlag müssen Inkassounternehmen und Anwaltskanzleien die Umstände des Vertragsabschlusses offenlegen. Können sie zum Beispiel nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Kunde wusste, ein IQ-Test werde ihn 150 Euro kosten oder dass er nach einem Telefonat tatsächlich etwas bestellt habe, ist die Sache vom Tisch.
Das wäre besser als nichts.
 
TAZ schrieb:
Bisher musste der Verbraucher im Fall eines unfreiwilligen Vertragsabschlusses beweisen, dass er getäuscht wurde - schwierig, da nur wenige Nutzer solche Fälle dokumentieren.

Nein, das stimmt nicht. Im Streitfall vor Gericht (der bei Abofallen extremst selten überhaupt vorkommt) müsste der Betroffene als Beklagter im Zivilrecht erst einmal nur bestreiten, sich auf einer Webseite angemeldet zu haben, wo sofort und deutlich erkennbar ein Kostenhinweis angebracht war. Die Beweisführung obliegt dann auch heute schon primär dem Kläger, nämlich bei demjenigen, der sich auf die für ihn günstigen Tatsachen beruft und einen Anspruch geltend macht.

Die Sache ist also auch jetzt schon ganz schnell "vom Tisch", wenn es denn tatsächlich hart auf hart kommt. Es geht aber beim Angstinkasso gar nicht um "hart auf hart", da wollen die gar nicht hin. Sondern es geht um die Einschüchterung unter Geltendmachung irreführender und arglistig täuschender Behauptungen. Das aber würde mit dem Gesetzesvorschlag nach wie vor nicht ausdrücklich verboten. Das Angstinkasso könnte man ausschließlich mit einer Überarbeitung des RDG etwa in Anlehnung an den amerikanischen "Fair Debt Collection Practices Act" angehen. Dieser enthält z.B. eine Bestimmung, dass wiederholte Mahnungen trotz Streitigkeit der Forderung zu unterlassen sind. Der US-Consumer hat damit ein Mittel gegen Inkassostalking in der Hand. Der deutsche Verbraucher hat dies nicht, und er soll es nach dem Wunsch der lobbyistisch neoliberal indoktrinierten Politprominenz auch gar nicht haben.
 
Die Schlappe am Verwaltungsgericht war ja abzusehen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz gibt keine Gründe dafür her, einem Inkassobüro unlauteres Arbeiten zu verbieten. Lediglich bei einer rechtskräftigen Verurteilung z.B. wegen Betrugs kann dem Inhaber eines Inkassobüros die Zulassung entzogen werden. Die Drohung gegenüber einem 15-jährigen mit Schufa-Eintrag, Gerichtsvollzieher u.s.w. wegen einer Forderung aus einem untergeschobenen Vertrag ist jedoch gemäß dem Willen der Politik einem Inkassobüro nicht zu verbieten.

Während der Beratungen im Bundestag zum 2008 in Kraft getretenen RDG wurde explizit in der Bundestagsdrucksache der Wille der beratenden Gremien festgehalten, dass bezüglich der Durchführung der Inkassotätigkeit keine irgendwie einschränkenden Berufsregelungen ins RDG aufgenommen werden sollen. Begründet wurde dies mit der abstrusen Behauptung, dies sei aus Erfordernissen der europarechtlichen Harmonisierung und Liberalisierung so notwendig. Ein absoluter Unsinn, denn überall im europäischen Ausland gibt es verbindliche Regelungen zur Durchführung des Forderungseinzugs - nur in Deutschland herrscht bezüglich des Inkassorechts der Wilde Westen.
 
http://www.locally.de/nachricht/193...nkasso-quotabzocke-darf-nicht-laenger-ein-luk
Die Ministerin weiter: "Inkassodienstleister und Rechtsanwälte, die Forderungen aus solchen angeblichen Telefon- und Internetverträgen eintreiben, müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Sie sollen darlegen müssen, mit wem und unter welchen Umständen der behauptete Vertrag geschlossen wurde, wenn ein Verbraucher der angeblichen Forderung widerspricht. Sie sind dann verpflichtet, die wichtigsten Voraussetzungen des Vertrages selbst zu prüfen oder sich von ihren Auftraggebern bestätigen zu lassen. Bei Verstößen kann dann hart durchgegriffen werden!".
Obwohl promovierte Juristin hat sie von der bestehenden Rechtslage offensichtlich nicht die geringste Ahnung
 
...oder sich von ihren Auftraggebern bestätigen zu lassen.
Damit dürfte der Stacheldrahtkönig oder der Halmfruchtverwamser kein Problem haben.
Der Verbraucher aber schon, denn der denkt dann: das Inkassobüro hat es geprüft, als legal bezeichnet - also muss ich jetzt zahlen.

Warum machen sie es nicht wie in den USA? - Mahnung trotz streitig gestellter Forderung: 500 US-$ Schadenersatzanspruch für den Verbraucher.
 
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