Banditentum im Internet

Ich glaub grad Du willst mich nicht verstehen ...
Wenn ich dem Richter aufdrösele daß es sehr wohl die Möglichkeit gibt daß eine Webseite unterschiedlich aussehen kann je nach dem ob ich über einen personalisierten Werbelink draufkomme oder die URL direkt aufrufe dann ist das eine für uns hier unstrittige Wahrheit.
Ein technisch interessierter und aufgeschlossener Richter wird der Argumentation folgen, ein technisch uninteressiertes Rindviechchter wird das verwerfen weil nicht sein kann was er sich nicht vorstellen kann.
Das ist was ganz anderes als Deine Argumentation in der der Abgezockte selbst zu doof ist sich zu verteidigen und erwartet daß der Richter selbst Ermittlungen anstellt
 
Das Urteil wird schon seit über einem Jahr als Drohkasperle eingesetzt.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ka...rhalt-einer-rechnung-oder-mahnung_012897.html
Der Verfasser weist nicht darauf hin, daß es Urteile gibt, die gerade von einer Wirksamkeit des Angebots outlets.de ausgehen, eines davon ist Amtsgericht Langen (Urteil vom 14. Juni 2010 zum Az. 58 C 6/10)
Die übrige Rechtsprechung hat sich ganz offensichtlich durch dieses
"Grundsatzurteil" nicht beeindrucken lassen.

PS: Einfach mal mit dem AZ googeln

Warum jetzt auf einmal ein solches Aufheben darum gemacht wird, ist mir unverständlich
 
Es hat negative Feststellungsklagen gegeben, die sehr gut begründet waren. Und trotzdem hat sie der Amtsrichter abgewiesen, aus dem Grund, weil er vielleicht a) etwas gegen NFKs hat, weil die ihm lästige Arbeit verursachen, und b) von der Materie Internet weder einen blassen Schimmer hat noch einen solchen haben will.

Gerade bei NFKs kommen solche Pleiten leider vor. Es gibt Amtsrichter, denen nachgesagt wird, dass sie NFKs grundsätzlich abweisen.
Warum sollte darunter nicht auch Kasperletheateraufführungen sein, einfach um von diesem Weg abzuschrecken?
 
Wenn Du unter Kasperlestheater verstehst daß da ein Abgezockter sich gekauft bewußt blöd anstellt - das würde ich sofort unterschreiben
 
Im Einzelfall wird sich das nie beweisen lassen, aber manche Urteilstexte legen doch den Verdacht nahe, dass da mit Absicht nicht qualifiziert vorgetragen wurde. Das ist natürlich gerade bei einer negativen Feststellungsklage (NFK) besonders fatal.

Auch das Urteil des AG Langen war wohl so eine NFK. Und es findet sich dort auch kein Hinweis im Urteilstext, wo etwa auf qualifizierte Argumente des NFK-Klägers eingegangen würde. Es werden im Gegenteil fast ausschließlich die Argumente der Abzockerbude zitiert, fast schon "nach Aktenlage".
 
Man muß sich doch vor Augen halten, dass die "Theateraufführungskosten"
Peanuts sind im Vergleich zu den dadurch zu erzielenden Einnahmesteigerungen
durch Betroffene, die sich zusätzlich durch solche "Rocky Horror Picture Shows"
einschüchtern lassen und zahlen.

Für eine angemessene Gage lassen sicherlich ausreichend Laiendarsteller engagieren
und in einem Zivilprozess zu verlieren, geht schließlich nicht ins Vorstrafenregister ein...
 
http://www.bdiu.de/presse/pressemeldungen/hinweis/index.html
Die „Deutsche Zentral Inkasso“ hatte in einer Pressemitteilung am 8. August verbreitet, das Unternehmen lehne eine Mitgliedschaft im BDIU ab. Weiterhin hatte es behauptet, es unterstütze den Verhaltenskodex des BDIU, den dieser seinen Mitgliedsunternehmen zur Ausübung einer seriösen Inkassotätigkeit auferlegt.

Dazu stellt der Branchenverband klar: Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen hat der „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ zu keinem Zeitpunkt die Mitgliedschaft im BDIU angeboten. Derzeit wenden sich zahlreiche Verbraucher mit kritischen Nachfragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ an den BDIU. Diese Nachfragen lassen erhebliche Zweifel erkennen, ob das Unternehmen den strengen Regeln zur ordnungsgemäßen, redlichen und gewissenhaften Berufsausübung nachkommt, die der BDIU seinen Mitgliedsunternehmen auferlegt.
Den letzten Satz kann ich allerdings nicht ganz nachvollziehen.
 
Die virtuelle Welt des Internets tickt doch ganz anders als die reale Welt.

In der realen Welt gibt es Kaufhäuser, in denen die Mitarbeiter per Foto und Namen vorgestellt werden, damit der Kunde weiß, wer ihn bedient.

Ein stadtbekannter Taschendieb hängt in seinen "Revier" eher nicht Poster mit Bild und Namen aus, um seinen "Kunden" mitzuteilen, wer sie "bedient".

Im Internet ist alles anders.

Es ist irreal, wenn ein sattsam bekannter Einschüchterungsfallenbetreiber Zigtausende zur ungewollten "freiwilligen" Zahlung quält und mit der Wahnvorstellung in die Öffentlichkeit drängt, die Abgezogenen seien überwiegend mit dem "Service" zufrieden:

http://www.google.de/#sclient=psy&h...gc.r_pw.&fp=8f21853c6bf7807d&biw=1016&bih=643
 
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,781555,00.html#ref=rss
Online-Abzocke trifft Millionen deutscher Nutzer

Wie viele Onliner werden mit falschen Angeboten abgezockt? Die bisher umfangreichste Umfrage zum Thema liefert viele, teils überraschende Erkenntnisse. Allein mit Abo-Fallen sollen nach der Erhebung des Infas-Instituts binnen zwei Jahren 5,4 Millionen Deutsche hereingelegt worden sein.
Das wissen wir schon seit Jahren.
 
Er hat wohl schon genug! ;)
savonarola.org/2011/08/24/abschaltung-zensierung-kommentarfunktion/

Manchmal fällt es halt schwer, der Wahrheit ins Gesicht zu sehen.
 
Man könnte ja einen savonrola-fuer-netzindiander.org aufmachen ...
... und dort kommentieren ;)
 
http://www.heise.de/newsticker/meld...net-Abzocke-schaerfer-bekaempfen-1329789.html
Bundesregierung will Internet-Abzocke schärfer bekämpfen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein Gesetz "zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" beschlossen. Die Regierung will damit Abo- beziehungsweise Kostenfallen im Internet schärfer bekämpfen. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten müssen die Anbieter demnach künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten von Verträgen sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen.
 
Das ist doch die Praxis.

Bildschirmhöhen von 1400 Pixel, oben ein unscheinbarer Kasten mit harmlosem Fließtext, unten der Button mit Ministernchen für den Kasten oben, den man nicht sehen kann, wenn der Butten unten zu klicken ist, reicht heute aus.
 
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