Illegale und moralisch fragwürdige Arbeitsweisen [Bearbeiten]
Den Inkassounternehmen nicht erlaubt und auch nicht sinnvoll,
[1] auch wenn von unseriösen oder gar illegalen „Mitgliedern“ der Branche damit geworben wird oder wurde,
[2] sind gesetzeswidrige Praktiken wie Erwecken des Eindrucks einer körperlichen Bedrohung
[2] oder sonstige Formen der
Nötigung usw. Durch öffentliche Erregung von Eindrücken, die offensichtlich die Anwendung solcher Praktiken nahelegen sollten, wurde in besonders krasser Weise von dem darüber presse- und medienbekannt
[3] gewordenen und mittlerweile insolventen
[4] Inkasso Team Moskau[2] (ITM) des bereits zuvor insolventen und vorbestraften
[2] ehemaligen CDU-Stadtrats
[2] Werner Hoyer (nicht identisch mit dem FDP-Politiker und derzeitigen Staatsminister Werner Hoyer) für sich geworben. ITM war jedoch trotz entsprechender Tätigkeit tatsächlich gar kein (gesetzeskonformes) Inkassounternehmen und war auch niemals als solches zugelassen.
[2]
Ebenfalls rechtswidrig, im Bereich der „schwarzen Schafe“ der Branche allerdings häufig, sind Praktiken, bei denen absichtlich einschüchternd formulierte Schreiben zur Beitreibung bestrittener Forderungen sowie von Forderungen aus untergeschobenen und unwirksamen Verträgen (
Onlineabzocke) und dergleichen eingesetzt werden. Diese Praktiken bewegen sich häufig ebenfalls am Rande des Tatbestandes der Nötigung und anderer Straftatbestände und darüber hinaus, etwa bei
Kreditgefährdung durch Veranlassung eines
Schufa[5]-Eintrags oder auch nur die bloße Drohung mit einer solchen insbesondere bei Kenntnis des Betreibers von der Strittigkeit einer Forderung oder zur Beitreibung einer offenen schlichten Rechnung (kein Ratenkredit).
[6] Gegen solche Praktiken kann ein angeblicher Schuldner wirksam vorgehen, im letzteren Fall nach aktueller Rechtsprechung auch bei tatsächlich bestehender Forderung sogar mit dem Mittel der einstweiligen Verfügung per Eilantrag gegen die Schufa selbst.
[7]
- Anprangerung: Das private und/oder geschäftliche Umfeld des Schuldners wird mit Absicht – auf direktem oder indirektem Wege – über dessen Schulden informiert. Die daraus folgende Blamage und/oder Rufschädigung (die im Geschäftsleben oft auch eine finanzielle Schädigung bedeutet) soll den Schuldner zur „freiwilligen“ Zahlung bewegen,
- Einschüchterung: Durch Suggerieren massiver juristischer Konsequenzen, mitunter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (Letzteres überschreitet die Grenze zur Illegalität),
- Bedrohung mit dem wirtschaftlichen Ruin: Durch Geltendmachung von Inkasso-„Gebühren“, die mit jedem Schreiben steigen und oft mehrfach höher sind als die zu Recht beanspruchte ursprüngliche Forderung, wird dem Schuldner suggeriert, er könne das wirtschaftliche Aus nur durch sofortige Zahlung vermeiden.
- Es werden vom sachunkundigen Schuldner Inkassogebühren gefordert, die weit über den Beträgen nach RVG bzw. RDG liegen und somit eigentlich nicht vom Schuldner bezahlt werden müssen.[8][9]
- Eintreiben verjährter Forderungen. Hierbei wird auf Unkenntnis der Verjährungsregel, sowie der Notwendigkeit, diese aktiv durch Einrede der Verjährung geltend zu machen, beim angeblichen Schuldner gesetzt.[10][11]
Die Anwender illegaler Methoden fallen offiziell nicht mehr unter den Geschäftsbegriff Inkassobüro. Es handelt sich üblicherweise um Angehörige des kriminellen Milieus oder der
organisierten Kriminalität, wo eine Eintreibung von Schulden auf dem Gerichtsweg nicht möglich ist. Zu den illegalen Methoden gehören:
- Selbstjustiz, beispielsweise „Rückholen“ der Schulden durch Diebstahl am Besitz des Schuldners,
- Gewaltanwendung (Straftaten von Sachbeschädigung bis zum Mord),
- Androhen der Gewaltanwendung gegen den Schuldner oder diesem nahestehende Personen,
- Nötigung, die unter Umständen bereits durch das weiter oben beschriebene „Anprangern“ begangen werden kann.
Auch äußerlich scheinbar legal arbeitende Inkassounternehmen nutzen mitunter den schlechten Ruf der Branche. Dabei wird dem Schuldner suggeriert, das betreffende Inkassobüro oder der Gläubiger verfüge über Verbindungen zum kriminellen Milieu, beispielsweise zu osteuropäischen Mafiaorganisationen. Dies geschieht durch gezielte Äußerungen gegenüber Schuldnern, durch entsprechend gestaltete Internetauftritte (mitunter inklusive des Firmennamens) oder auch durch entsprechend martialisches Auftreten von Mitarbeitern.
Image [Bearbeiten]
Die Inkassobranche hat oftmals einen schlechten Ruf. Ein moralisches Hauptdilemma ist die Profitgenerierung in ohnehin finanzschwachem Milieu. Schon Kleinstbeträge werden oft über Inkassounternehmen eingetrieben, teilweise mit Kosten, die ein Mehrfaches des säumigen Betrags erreichen können.
Insbesondere Branchen mit massenhaftem Waren- oder Dienstleistungsumschlag wie zum Beispiel Versicherungen, Versandhandel, Telekommunikation oder Banken beauftragen Inkassounternehmen, weil zu große Forderungsausfälle die Preisstabilität gefährden und letztlich von den zahlenden Kunden mitgetragen werden müssen.
Ein Indiz dafür, ob ein Inkassounternehmen seriös ist, kann unter anderem die Mitgliedschaft in größeren Interessenverbänden sein, die über die ordnungsgemäße Ausübung der Tätigkeiten ihrer Mitglieder wachen und bei denen man sich gegebenenfalls ebenso wie bei den jeweils zuständigen Zulassungsbehörden beschweren kann. In Deutschland sind dies beispielsweise der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) und der Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände.