Banditentum im Internet

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Banditentum im Internet

AG Mainz, Urteil vom 3. März 2011 - Az. 89 C 284/10 - openJur
Das Gericht geht nach der Gestaltung der Seite der Beklagten davon aus, dass diese die missverständlichen Formulierungen planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens gezielt eine Beschädigung der Nutzer verfolgt. Die Irrtumserregung ist hierbei nicht nur die bloße Folge, sondern Zweck der Handlung der Beklagten (vgl. OLG Frankfurt a.a.O., Rdnr. 44).
Durch diese versuchte Betrugshandlung der Beklagten sind letztlich auch die zur Abwehr dieses Anspruchs angefallenen Rechtsanwaltskosten als adäquat kausaler Schaden im Sinne der §§ 823, 249 BGB entstanden. Denn der Kläger durfte sich zur Abwehr dieses Anspruchs eines Rechtsanwalts bedienen. Dessen Kosten sind mit einer Gebühr in Höhe von 1,3 auch nicht übersetzt.
 
AW: Banditentum im Internet

Schwarze Schafe der Inkassobranche | Pressemitteilung & News
So ging es auch lange Zeit bei den Internetangeboten der nun in Bedrängnis geratenen Firmen, die von den Inkassoanwälten vertreten wurden. Anfangs tolerierten die Gerichte die unauffälligen Hinweise auf die Zahlunsverpflichtung und sahen darin keine kriminelle Handlung. Erst mit der Häufigkeit und der Penetranz des Forderungseinzugs kamen kritische Richterstimmen auf, die schließlich völlig in eine Ablehnung des Vorgehens umschlugen. Es ist für die Inkassokunden wie für die Inkassobetreiber eine ernste Angelegenheit, die Forderung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
 
AW: Banditentum im Internet

Es ist für die Inkassokunden wie für die Inkassobetreiber eine ernste Angelegenheit, die Forderung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Hier sind wir aber immer noch nach deutschem Recht in einer ganz nebligen Grauzone.

Es ist weder im Anwaltsrecht (BRAO) noch im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) irgendwo klar definiert, ob, und wenn ja: wie(?) Rechtsanwälte und Inkassobüros die Forderung eines Mandanten auf Rechtmäßigkeit prüfen müssen.

Selbst dann, wenn der "Schuldner" bei einer verjährten Forderung die Verjährungseinrede erhebt, ist es dem Anwalt oder dem Inkassobüro per Gesetz nicht verboten, trotzdem weiter zu mahnen - auch, wenn eine gerichtliche Durchsetzung selbstverständlich überhaupt nicht beabsichtigt wird.

Es gibt keinerlei verbindlichen Verhaltenskodex für den Forderungseinzug in Deutschland.

Wie oft darf gemahnt werden - auch nach Widerspruch? Nirgends steht es.
Und da es nirgends steht, machen sie es gerade so, wie sie es brauchen.

Selbst bei ganz offenkundigen Betrugshandlungen sind Anwälte oder Inkassobüros in der Vergangenheit immer wieder davongekommen, indem sie die Kenntnis der Betrugshandlung mit kreativem Nichtwissen einfach bestritten haben.

In diesem Zusammenhang sei noch einmal an das schon oft zitierte Beispiel des hessischen Inkasso"dienstleisters" erinnert, der angeblich anonym im Internet per e-Mail(!) einen Inkassoauftrag (wie funktioniert eigentlich eine wirksame Bevollmächtigung "per e-Mail"...? :rolleyes: ) eines nicht existierenden russischen "Mandanten" angenommen haben will. Die Gelder wurden nach Zypern überwiesen. Trotz dieser in jeder Hinsicht dubiosen Umstände konnte sich auch hier der "Dienstleister" mit der in dieser Branche überall üblichen Ausrede des "kreativen Nichtwissens" vor der Anklage retten. Er habe ja "im guten Glauben" an die Rechtmäßigkeit gehandelt.

So absurd diese Ausreden immer wieder sind: in Deutschland kommt man damit als wirtschaftskrimineller Anwalt oder Inkassodienstleister leider immer wieder durch. Das betreffende Inkassobüro in Hessen treibt auch heute noch sein Unwesen, und das Theater geht nun bereits jahrelang so. Das ist wirklich eine Wildwestsituation, und die deutsche Justiz ist ein Esel mit Sherrifstern, der gemütlich strohmampfend an der Krippe vor dem Saloon steht, in dem gerade die wilde Schießerei abgeht.

Who cares...?

Aber dann wundert man sich, wieso extremistische Parteien in Deutschland immer mehr Zulauf bekommen. Und erst dann, wenn irgendwann einmal die Wut überkocht und Steine durch Fensterscheiben von Anwaltskanzleien oder Inkassobüros fliegen (in Frankreich wäre das längst der Fall...), dann hebt ein großes Geschrei an.

Vorher wird aber jede Änderung an der absurden Rechtslage mit allen Mitteln verhindert. Und zwar von derselben Klientel, die davon auch jetzt profitiert. Diejenigen, die diese absurden Gesetze entwerfen und beschließen, sind schließlich fast durch die Bank ebenfalls Juristen. Und die mögen es gar nicht, wenn ihrer eigenen Klientel die Rechte auch nur um ein Semikolon beschnitten werden. Dann fängt gleich das Lamentieren über die "Gängelung des freien Marktes" und über die angebliche "Überregulierung" an.

Diejenigen Leute, die sich jetzt über die Rufschädigung ihres eigenen Berufsstandes beschweren, sind doch dieselben, die sich jahrzehntelang gegen eine vernünftige Regulierung des Forderungseinzugs in Deutschland vehement gesträubt haben. Die haben überhaupt keinen Grund, sich wegen irgend etwas zu mokieren.

Überall sonst in Europa gibt es verbindliche und mit empfindlichen Sanktionen unterfütterte Verhaltensrichtlinien für den Forderungseinzug. Nur in Deutschland herrscht der Wilde Westen, und das ist politisch so gewollt.

Der Leiter des Referats Anwaltsrecht und Rechtsdienstleistungen im Bundesjustizministerium ist auch heute noch der festen Überzeugung, dass die Rechtslage in Deutschland suffizient sei.
 
AW: Banditentum im Internet

Selbst bei ganz offenkundigen Betrugshandlungen sind Anwälte oder Inkassobüros in der Vergangenheit immer wieder davongekommen, indem sie die Kenntnis der Betrugshandlung mit kreativem Nichtwissen einfach bestritten haben.

Hmmm.. wie sagte mein Vater immer zu mir, wenn ich wieder was anstellte und das dann mit nichtwissen des Verbotes deklarierte?

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..."
 
AW: Banditentum im Internet

Wiederholt habe ich bereits den absurden Widerspruch zwischen zwei alltäglichen Fällen skizziert:

Fall 1)
Der hessische Inkassodienstleister überweist ohne Genehmigung der BAFIN Gelder für einen nicht existierenden russischen Mandanten nach Zypern, ohne wirksame Bevollmächtigung für den Inkassoauftrag, und redet sich mit Nichtwissen raus.
Der Inkassodienstleister ist rechtskundig und sollte in Finanz- und Geschäftsführungsdingen nicht unbewandert sein. Trotzdem wird ihm hier ein Spielraum für irrtümliches Nichtwissen zugebilligt.

Fall 2)
Der Arbeitslose, der sich von einem russischen Phisher als Muli anwerben lässt, kriegt demgegenüber die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Er kriegt ein Verfahren wegen Geldwäsche, evtl. wegen Computerbetrug an den Hals. Dieselbe BAFIN, der es wurstegal ist, wenn der Inkassodienstleister aus Fall 1) ohne Genehmigung für Auslandsfakturierung nach KWG irgendwelche Gelder nach Zypern oder sonstwohin transferiert, wird jetzt im Fall 2) ganz plötzlich aktiv und verhängt gegen den Arbeitslosen, der sowieso die Phishing-Gelder zurückerstatten muss und schon ein Strafverfahren anhängig hat, auch noch ein Ordnungsgeldverfahren wegen illegaler Führung von Zahlungstransfers ins Ausland. Da geht es auf einmal... :rolleyes:
Auch den Staatsanwalt interessiert der Einwand, der Arbeitslose als rechtsunkundige und lebensunerfahrene Person habe nicht ahnen können, dass hier ein illegaler Geldtransfer abläuft, in keinster Weise.
Der zumindest angeblich rechtskundige Inkassodienstleister bekommt kreativen Spielraum für kreativen Irrtum zugestanden, der rechtsunkundige Arbeitslose dagegen überhaupt nicht.


Frage:
Wie passt das zusammen? :confused::juggle:

Nun, es mag ja manchmal an Kleinigkeiten liegen. Etwa an Parteibüchern. Oder an der Tatsache, dass man halt leider nicht einer gewissen Standesklientel angehört, oder dass man sich nicht so eloquent artikulieren kann, oder dass man halt einfach nicht frech und dreist genug ist. Oder alles zusammen. Ich weiß es nicht.
 
AW: Banditentum im Internet

Warum verschwinden z.Zt. bei Google sowie in Blogs und Foren massenhaft Einträge über Telomax und die damit verbundenen offen und verborgen handelnden Firmen und Personen?:wink:
 
AW: Banditentum im Internet

Und wieder ein Kreisel-Beutekonto weniger! :wink:
Distanzierung von jeder Art unseriöser Geschäfte

Die Taunus Sparkasse unterstützt keine Betreiber, die im Internet von Verbrauchern als sog. "Internetfallen", "Internetabzocker" oder "Abofalle" bezeichnet werden. Sie distanziert sich klar von jeder Art unseriöser Geschäfte. Dies betrifft auch Unternehmen, die Inkassotätigkeiten für solche internetbasierten Dienstleistungen durchführen.
(Pro Payment GmbH Rodgau = HRB 45263 - AG Offenbach)
 
AW: Banditentum im Internet

gehört das hierher?
Schutz vor Telefonbetrug soll verbessert werden | Arbeitsgemeinschaft Finanzen

Justizministerin will mit Experten über bessere Lösungsmodelle sprechen Doch diese rechtliche Problemsituation soll sich möglichst bald ändern. Zumindest dann, wenn sich die Verbraucherministerin Ilse Aigner in dieser Sache gemeinsam mit den Verbraucherschützern durchsetzen sollte. Beide Parteien sind der Überzeugung, dass es in Deutschland dringend neue Gesetze braucht, mit denen Bürger besser vor dem Betrug per Telefon geschützt werden. Die derzeitige Rechtslage sei nicht ausreichend, um diesen erforderlichen Schutz bieten zu können. Auch das Justizministerium bestätigt die bestehenden Probleme im Gesetzbuch.
Ein Bericht des Bundesjustizministeriums macht deutlich, dass viele Täter straffrei ausgehen, weil sie aus dem Ausland agieren und lediglich mit Postadressen arbeiten. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP will aber nichts überstürzen. Stattdessen will die Politikerin nun Gespräche am Runden Tisch führen, an denen Wirtschaftsvertreter, Verbraucherschützer und andere Experten beteiligt sein sollen. Im Rahmen der Gespräche soll analysiert werden, ob tatsächlich schärfere Gesetze benötigt werden, um den Bürgern den nötigen Schutz gegen Betrüger bieten zu können.
Der Bedarf an schärferen Gesetzen wird vom einen Ministerioum gesehen, aber die FDP-Ministerin will sich erst beraten. Wenn die Frau Ministerin es nicht überstürzen will, ist sie vielleicht schon Ministerin a.D., wenn dann etwas geändert wird.
Ich würde diese Frau keine Sekunde vermissen, sie kann ja nach ihrem Job in einem Callcenter in Pristina jobben. Ein Frankfurter Jungunternehmer soll da so 'nen Laden gegründet haben...
 
AW: Banditentum im Internet

Nuja, über Frau Leutheusser-Schnarrenberger müssen wir uns ja wohl wirklich nicht unterhalten... Dies ist ein Verbraucherschutzforum, da ist die Frau Bla-Bla-Bla quasi off topic ;)
 
AW: Banditentum im Internet

Ermittlungen: Verdacht auf gewerbliche Geldwäsche | Offenbach- Frankfurter Rundschau
Der Hauptbeschuldigte soll ein Netz von Inkassobüros aufgebaut haben, mit dessen Hilfe er Geldforderungen aus angeblichen Gewinnspielen eintrieb. Laut Staatsanwaltschaft entstand dabei ein Schaden von mindestens zwei Millionen Euro.
Ihren Worten nach werde die Auswertung der Durchsuchungsergebnisse einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte sich der Verdacht der Geldwäsche bestätigen, drohen den Verdächtigen bis zu fünf Jahre Haft. Ermittelt wird außerdem gegen fünf Adresshändler, die für das Inkassonetzwerk gearbeitet haben sollen.
 
AW: Banditentum im Internet

Der Begriff Abofalle hat Einzug in Wikipedia gefunden:
Abofalle ? Wikipedia
Abofalle (auch Internetkostenfalle oder Kostenfalle im Internet) bezeichnet umgangssprachlich eine weit verbreitete unseriöse Geschäftspraktik im Internet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen. Es handelt sich dabei um Internetangebote, die so trickreich gestaltet sind, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar ist. Manchmal werden auch die Seiten seriöser Anbieter imitiert.
 
AW: Banditentum im Internet

Runder Tisch gegen Internetabzocke | beck-community
Auch mir reißt langsam der Geduldsfaden. Nachdem die Politik mit ihren eigenartigen Buttongesetzen nicht weiterkommt, versuchen wir vom ITM in der zweiten Hälfte 2011 einen runden Tisch zu organisieren, bei dem Staatsanwaltschaft, Polizei, Verbraucherschützer ... überlegen, was man gezielt tun kann, um das Geschäftsmodell zu unterbinden.

Hier wäre ich jetzt schon von Bloglesern für Ideen dankbar. Spannend war zB der Vorschlag hier im Blog darüber, auch die beteiligten Kreditinstitute in die Diskussion einzubeziehen. Mir ist aber nicht klar, ob und welche Banken von den Abzock-Unternehmen präferiert werden. Auch gilt es abzuwarten, was das LG Frankfurt in dem laufenden Betrugsverfahren entscheiden wird. Geht es hier evtl. sogar um organisierte Kriminalität? Welche Möglichkeiten hat man, die beteiligten Anwälte der Unternehmen an ihre Standespflichten zu "erinnern"? Und: wieso läßt der Staat Inkassounternehmen als Tochtergesellschaften solcher Unternehmer zu?
 
AW: Banditentum im Internet

TH schrieb:
Auch mir reißt langsam der Geduldsfaden.
Dieser Beitrag zeigt, wie weit entfernt auch dieser anderweitige Entscheidungsträger von der Basis ist. Herr Prof. Dr. Hoeren ist, neben seinen Medienauftritten z. B. in Talkshows, in der deutschen Juristerei eine Person der Zeitgeschichte. Hier aber dürfte er sich den Vorwurf des Populismus gefallen lassen müssen.
 
AW: Banditentum im Internet

Er ist nicht so eng dran an der Thematik und hat den Verfall der Nutzlosbranche nicht registriert. Die Initiative ist bezüglich der Inkassobüros trotzdem nicht schlecht, aber das Thema müsste insgesamt breiter aufgestellt sein.
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-hilft-bei-Zerschlagung-von-Scareware-Bande-1266523.html
Im Kampf gegen eine internationale Bande von Internet-Kriminellen hat das Bundeskriminalamt (BKA) für das FBI mehrere Objekte in Deutschland durchsucht. In zwei Wohnobjekten und einem Firmengebäude im Rhein-Main-Gebiet sowie in Rechenzentren unterschiedlicher Provider in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen seien Beweismittel wie Festplatten sichergestellt worden, teilte das BKA am Donnerstag in Wiesbaden mit. Die Durchsuchungen fanden bereits am Dienstagmorgen statt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der US-Kriminalpolizeibehörde FBI wegen gewerbsmäßiger Verbreitung von Schadsoftware. Laut BKA waren elf Staaten in die Aktion eingebunden.
 
http://www.wirtschaftsnachrichten.org/component/content/article/3260-sondermeldung.html
Es scheint kein Kraut gewachsen zu sein gegen die permanente Belästigung durch Telefonwerbung. Ein Vorgehen aller Behörden und der Justiz mit einer einheitlichen Zielrichtung könnte die
Missstände wirksamer bekämpfen.
Da stimme ich zu.

Aber dann wird's lächerlich:
Der klare Kurs der Netzagentur sollte Maßstab für Gesetzgeber und Justiz sein. Die Behörde greift seit Jahren entschlossen durch: Nicht zufällig hat sich die Zahl der Verfahren gegen unseriöse Werber seit 2007 verfünffacht.
Die reden schon von der Wattestäbchenarmee, oder gibt's noch eine Netzagentur?
Da fehlenm mir die Worte. Entschlossenes Durchgreifen? Ist heute erster April???
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben