Banditentum im Internet

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Netterweise öffnet sich beim Besuch des Abzock-Routenplaners der eigentlich kostenlose Routenplaner von Michelin.
Dieser Routenplaner von Michelin ist für die fremde kommerzielle Nutzung ausdrücklich nicht zugelassen.

Der eigene Routenplaner des Stacheldrahtverhau-Bewohners öffnete sich dagegen gar nicht. Ein bedauerliches technisches Problem.
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Naja, die Wahrheit ist für Stacheldrahtmönche ein höchst flexibles Feld.
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Abofalle
Abofalle (auch Internetkostenfalle oder Kostenfalle im Internet) bezeichnet umgangssprachlich eine weit verbreitete unseriöse Geschäftspraktik im Internet, bei der Verbraucher unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen. Es handelt sich dabei um Internetangebote, die so trickreich gestaltet sind, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne weiteres erkennbar ist. Manchmal werden auch die Seiten seriöser Anbieter imitiert.
Bis auf ein winziges aber entscheidendes Detail richtig. Abofallen in der im Wikipediaartikel beschriebenen Form gibt es nur in Deutschland.
Die Gründe dafür werden hier ausführlich erläutert >> http://www.antispam-ev.de/news/?/ar...-ist-ein-Abzockerparadies.-Wie-kommt-das.html
Daran werden auch Placebogesetze wie die sogenannte Button-Vorschrift nichts ändern

Hinzuzufügen ist dabei, das dies auch für andere Gebiete gilt wie z.B Kaffeefahrtenabzocke, in denen Deutschland eine "einmalige" Stellung in der Welt einnimmt.
 
Na mit irgendwas müssen wir doch weltweit unsere Innovationskraft unter Beweis stellen, die dann gefälligst durch Politik und Rechtssystem entsprechend zu schützen tolerieren ist.
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Öhem, was ist denn heute in dem Kaffee hier drin?
:confused:
 
http://verbraucherrecht.at/cms/uploads/media/HG_Wien_20.09.2011_30_Cg_5_11d.pdf
Bestimmungen ungewöhnlichen Inhalts, werden nicht Vertragsbestandteil, wenn sie dem anderen Teil nachteilig sind und er mit ihnen auch nach den Umständen, vor allem nach dem äußeren Erscheinungsbild der Urkunde, nicht zu rechnen brauchte (§ 864a ABGB). Das ist hier gegeben.

Die Klauseln lassen den Verbraucher bei Aufruf der Website www.download-service.de nicht eindeutig erkennen, dass die angebotenen Dienstleistungen kostenpflichtig sind, da lediglich ein kleines Fenster am rechten oberen Bildschirmrand darauf hinweist. Stellt man auf die Branchenüblichkeit ab, wonach derartige Dienstleistungen grundsätzlich kostenlos im Internet zum Download bereit gestellt werden, so ist das eine Bestimmung ungewöhnlichen Inhalts.
Mit diesem Text lassen sich alle Einschüchterungsfalle seit vielen Jahren erschöpfend und rechtskonform charakterisieren, leider zunächst nach österreichischer Lesart.

Die Rumeierei unserer Behörden und Gerichte ist ein Trauerspiel.
 
http://www.mt-online.de/lokales/minden/5086872_Per_Mausklick_in_die_Abo-Falle.html
Die ganz böse Überraschung folgte 14 Tage später. Premiumdownloaden schickte per E-Mail die Benachrichtigung, dass der Verbraucher einen Zwölfmonatszugang für Software angemeldet hätte und wollte dafür 96 Euro kassieren. Zudem war das Anschreiben mit Rechnungs- und Kundennummer versehen. Angegeben war ein Konto bei der Sparkasse Vorpommern, als Empfänger war ein F.S. ausgewiesen.

Hinter der Post steht die Miranavo Content Plus mit Sitz in Kröplin. In Internetforen, Computerzeitschriften und anderen Publikationen ist das Unternehmen längst bekannt. Autoren bezeichnen die Geschäfte als "Abzocke" und "Computerbetrug". Allerdings handelt es sich bei den Kröplinern nur um die Spitze des Eisbergs.
 
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/10/11/post-aus-gammelsdorf/
Falls die Klage eingereicht wird, freue ich mich schon auf die Erwiderung. Ich werde dann etwas näher darlegen, wie Seiten vom Schlage der mitfahrzentrale-24.de ebenfalls dem E-Commerce Probleme bereiten und der Volkswirtschaft schaden. Und dass es unbedingt geboten ist, sich unberechtigten Forderungen – auch Kleinstforderungen – entschieden zu widersetzen.
Der Fall wird wohl nicht eintreten. Die Inkassomafia lebt von der Angsterzeugung bei Rechtsunerfahrenen. Watschen bei Gericht abholen mehrt die erzeugte Angst nicht.
 
http://www.mdr.de/escher/internetfalle100.html
Aber auch die Medien erweisen sich als völlig überfordert und bieten außer den tibetanischen Gebetsmühlenratschlägen seit Jahren nichts von Belang.
Tipps
Muss ich in jedem Fall die hohen Kosten für das ungewollte Abo bezahlen?
....
Falls Sie in eine solche Abo-Falle getappt sind, sollten Sie die unberechtigte Forderung schriftlich – möglichst per Einschreiben – zurückweisen und den Vertrag vorsorglich widerrufen. Sollten die Forderungen dennoch aufrechterhalten werden, sollten Sie mit rechtlichem Beistand ein weiteres Vorgehen abstimmen. Wenn Sie bisherigen Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen sind, sollten Sie spätestens auf den Mahnbescheid eines Amtsgerichts reagieren, um juristische Konsequenzen gegenüber ihrer Person zu vermeiden.
Den Nachweis der Notwendigkeit Brieffreundschaften zu schließen hat noch niemand erbracht. Das Schüren der Mahnbescheidshysterie darf natürlich auch nicht fehlen und wofür anwaltliche Hilfe nötig sein soll um Taschendiebe abzuwehren ist auch nicht ersichtlich.
 
Anstatt immer wieder diese melodramatischen, tibetanisch wiederholten Nahaufnahmen von Rodgauer Stacheldrähten, Videokameras, Abzockertürklinken und nichtssagende Interviews mit Stacheldrahtmönchen zu wiederholen, wären fortgesetzte Interviews mit den Bundesministern für Wirtschaft und Justiz zielführender.

Dabei sollten immer wieder tropfsteinhöhlenartig, wenn es sein muss, 5 Jahre lang, dieselben Fragen wiederholt werden:

  1. Wann bekommt Deutschland endlich eine schlagkräftige Wettbewerbsbehörde, so wie es überall im europäischen (und amerikanischen) Ausland welche gibt?
  2. Wieso gibt es die Nutzlosfallen-Abzocke und andere Arten der Abzocke nur in Deutschland?
  3. Wann gibt es endlich verbindliche Verfahrensrichtlinien für den Forderungseinzug?
  4. Wann wird endlich konsequent gegen organisierte Wirtschaftskriminalität durchgegriffen und damit aufgehört, jahrzehntelang durch eine liberalistische Laissez-Faire-Mentalität Drecksbiotope heranzuzüchten?
Damit wäre uns mehr geholfen als mit dem ewigen Jammer-TV.

Was erwarten die eigentlich von einem Interview mit einem Stacheldrahtmönch? Dass der in Tränen ausbricht, seine Bösartigkeit vor laufenden Kameras gesteht und ein Gelübde ablegt, nach einer Busswallfahrt fortan seinen Lebensunterhalt mit dem Austragen des Sonntagsboten zu bestreiten und jeden Monat an die Heilsarmee zu spenden?
 
Das Bundesuntätigkeitsministerium wirbt bei Google für nichts, aber gegen Bezahlung.
 

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Ne, ne, ne... das musst Du anders sehen.

Pressesprecher im Interview:
"Vielen Dank, dass Sie diesen Punkt angesprochen haben. Mit unserer Werbung auf Google sorgen wir im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags dafür, dass der Verbraucher schnell unsere gezielten Informationen finden kann, die wir bereitgestellt haben, um den Verbraucher zu schützen."

Noch ein Politikerlächeln in die Kamera und weg.
 
Sparkassen müssen für Banditen nicht Helfershelfer zum Geldeinsammeln sein: http://www.lareda.hessenrecht.hesse...E110002939:juris-r01&showdoccase=1&doc.part=L
Vielmehr muss es, der Prognoseentscheidung geschuldet, ausreichen, dass die auf Tatsachen gestützte Möglichkeit besteht, dass das Konto für entsprechende Geschäfte benutzt wird. Dies ergibt sich vorliegend zum einen daraus, dass der für die Klägerin im Handelsregister eingetragene „Gegenstand des Unternehmens“ mit der „Erbringung von Dienstleistungen bei der Führung fremder Unternehmen sowie alle damit verwandten Geschäfte“ derart offen formuliert ist, dass er ohne weiteres Tätigkeiten im Zusammenhang mit den in die Kritik öffentlicher Berichterstattung geratenen Geschäftsmodellen zulässt. Weiter kommt hinzu, dass sich der Firmensitz der Klägerin mit dem Firmensitz eben jener in die Kritik geratenen Gesellschaften deckt und der Klägerin dort unter anderem die logistischen Möglichkeiten zur Führung von Inkassodiensten in automatisierten Massenverfahren zur Verfügung stehen (diesbezüglich wird auf den Akte 20.11 Bericht auf Sat 1 vom 29.03.2011 Bezug genommen). Dort gibt der Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin auch an, „von tiefstem Herzen“ davon überzeugt zu sein, dass sein Geschäftsmodell „anständig und in Ordnung ist“ und wird mit den Worten zitiert, an seinem Geschäftsmodell bis auf weiteres nichts ändern zu wollen. Die Gesamtschau dieser Umstände reicht aus, um die konkrete, auf Tatsachen gestützte Möglichkeit, dass das beantragte Konto zu den genannte Zwecken genutzt, wird zu bejahen. Anders wäre die Frage dann zu beurteilen, wenn Geschäfte im Zusammenhang mit dem in die Kritik geratenen Geschäftsmodell durch den im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand von vornherein ausgeschlossen wären, etwa wenn dieser im Betrieb eines Blumenladens ohne Onlinevertrieb läge.
Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Klägerin selbst in der Berichterstattung bisher nur sehr untergeordnet eine Rolle gespielt hat. Dies ergibt sich daraus, dass auch in der Vergangenheit die hinter den Gesellschaften stehenden Personen, insbesondere die Person des Y. X., im Fokus der Berichterstattung standen und es wegen des beliebigen Austauschs der von ihm und anderen geführten Gesellschaften auf diese der Sache nach nicht ankam. Gerade aus der für den befürchteten Imageschaden maßgeblichen Verbrauchersicht sind die formal im Rechtsverkehr nach außen auftretenden Gesellschaften von untergeordneter Bedeutung.
 
Der juristische Irrsinn geht weiter, dreht aber neue Runden: http://drschmitz.info/anwaltliches-inkasso-fuhrt-zur-gewerbesteuerpflicht.html
Inkassotätigkeit ist nur dann berufstypische anwaltliche Tätigkeit, wenn jede einzelne Forderung in rechtlicher Hinsicht geprüft wird. Vom Rechtsanwalt durchgeführtes Volumeninkasso ist gewerbliche Tätigkeit.
Die Einstufung als gewerbliche Tätigkeit geht in Ordnung. Man könnte noch bandenorganisiert ergänzen.
Der Kläger wurde mit der Inkassotätigkeit durch … nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt beauftragt, damit er sich um die Klärung der rechtlichen Voraussetzungen der einzelnen Forderungseinziehung kümmern konnte. Der Kläger prüfte die ihm zur Einziehung übertragenen Forderungen nicht in rechtlicher Hinsicht. Dies konnte er schon angesichts der Zahl der einzuziehenden Forderungen auch gar nicht leisten. Eine rechtliche Prüfung der einzelnen einzuziehenden Forderungen wurde vom Kläger seitens … zudem nicht erwartet. Dies zeigt sich auch an der zwischen dem Kläger sowie … vereinbarten Vergütung eines festen Betrags pro Kunden, die deutlich unter dem gesetzlichen Gebührensatz lag.
Wenn der Anwalt als Schreckfigur im Kasperle-Inkasso gegen feste Belohnung arbeitet, rechnet er gegenüber den Opfern aber immer rechtsanwaltliche Bezüge zum 1,3-fachen Satz wegen der umfangreichen Fallbearbeitung ab.

Ist der Tatbestand "Betrug" bei Anwälten anders als normal definiert?
 
http://www.kanzlei-richter.com/inte...hes-finanzgericht-packt-ein-geschenk-aus.html
Setzt sich die Auffassung der niedersächsischen Finanzrichter durch, könnte in der Tat nicht nur in München, Osnabrück, Ludwigshafen und anderen schönen Orten dieses Landes, die ausgesprochen liebenswürdige, dem Volumeninkasso frönende Berufskollegen in ihren Stadtmauern beherbergen, ein recht hektisches Rechnen beginnen.

Es ist meiner Einschätzung nach allerdings anzunehmen, dass beim gemeinen Volke ob derartiger Nöte der dem "blinden", einzelfallprüfungsfreien Masseninkasso frönenden Berufskollegen nur sehr wenige Tränen vergossen würden.
 
Ist der Tatbestand "Betrug" bei Anwälten anders als normal definiert?

Natürlich ist das der Fall. Juristen werden in der Strafrechtsverfolgung von Juristen mit Glaceehandschuhen angefasst. Ich erinnere in diesem Zusammenhang immer an die Raubkopierer-Affäre rund um den Münchner Anwalt B.S.
Der konnte die Tat nicht erfolgreich abstreiten, und es hat sich nicht etwa um Bagatellsachen gehandelt, sondern um gewerbsmäßige Raubkopiererei mit Schadenssumme im Millionenbereich. Bei gewerbsmäßig begangener Tat kann hier normalerweise unmöglich ein Strafmaß unter mehreren Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden. Ich bin auch sicher, dass ein Nicht-Jurist in diesem Fall zu einer mindestens 3-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre. § 108a UrhG sieht für solche Fälle eindeutig ein Strafmaß von bis zu 5 Jahren vor. Da hier ganz eindeutig Gewerbsmäßigkeit vorlag und auch die Schadenssumme erheblich war, hätte auch durchaus das obere Strafmaß angesetzt werden können.

Was haben die sanftmütigen bayrischen Richter am LG Mühlhausen aber gemacht? Sie haben den armen, wertgeschätzten Herrn Juristenkollegen lediglich zu 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die obendrein auch noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auf diese Weise war es dem wertgeschätzten Herrn Kollegen möglich, seine Zulassung als Rechtsanwalt zu behalten, die er erst bei einem Strafmaß ab 12 Monaten verloren hätte, weil erst dann laut Rechtspraxis zur BRAO die "persönlichen Voraussetzungen" zur Erfüllung des Anwaltsberufs nicht mehr vorliegen.

Hier wurde eindeutig aus diffusen Gründen eines Standesdünkels heraus ein beispiellos mildes Urteil gefällt. Solche Fälle untergraben in nicht wiedergutzumachender Weise das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Es handelt sich auch beileibe nicht um Einzelfälle.
 
Das funktioniert so in der Art. Davon gehe ich aus.

Wenn die Mahndroherei mit Serienbriefen und Industriedruckern im Massengeschäft eine gewerbliche Tätigkeit ist, gibt es keinen Grund, für eine nicht erfolgte Einzelfalltätigkeit die hohen Gebühren als Rechtsanwalt zu berechnen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug
Des Weiteren fallen unter den Verzugsschaden auch Rechtsverfolgungskosten, die durch den Verzug der Leistung verursacht werden, wie etwa für Mahnungen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten der ersten Mahnung gehören nur dazu, wenn der Schuldner bereits in Verzug ist, nicht jedoch, wenn er durch sie erst in Verzug gesetzt wird.
Die Wirksamkeit der Drohbriefe hat viel mit der Angst vor drastisch steigenden Kosten zu tun. In Wirklichkeit steigen die Kosten kaum. Was berechnet wird, wird ohne Grundlage berechnet.

Gegen die "Keine Zierde des Berufsstands"-Vertreter wurden tausende Strafanzeigen gelocht und abgeheftet.

Das stinkt zum Himmel.
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anklage-wegen-Abzocke-mit-Abofallen-1365351.html
Anklage wegen Abzocke mit Abofallen
Mit Abofallen im Internet soll eine Bande fast 70.000 Nutzer geprellt und mehr als 5,3 Millionen Euro ergaunert haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die acht Beschuldigten – sieben Männer und eine Frau – wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Von Ende Oktober an müssen sie sich vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verantworten, wie Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers der Nachrichtenagentur dpa sagte. "Uns es ist erstmals gelungen, die komplizierten Strukturen hinter diesen Abofallen aufzuhellen."
Was ist da kompliziert?
http://www.heise.de/newsticker/fore...it-dem-Anwalt/forum-214268/msg-20966462/read/
Und was passiert mit dem Anwalt?
Ich hoffe, die zuständige Anwaltskammer wird sich noch den letzten
Rest Berufsehre bewahren und dem Anwalt, der da mitgespielt hat, in
hohem Bogen hinauswerfen
wohl kaum
 
Das hier kann man auch hier hinein verlinken:
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Abo-Fallen-Betreiber angeklagt. Diese haben mit Seiten mit und ohne Kosten-Hinweise eingesetzt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anklage-wegen-Abzocke-mit-Abofallen-1365351.html

.... Auf den Anmeldeseiten mussten die Nutzer ihre persönlichen Daten eingeben. Hier gab es laut Anklage keinerlei Hinweise darauf, dass der spätere Download etwas kostet. Nach der Registrierung wurde dann eine Bestätigungs-E-Mail über einen zwölfmonatigen Abo-Vertrag verschickt – eine Kostenfalle. In dieser Mail wiederum wurde aber auf eine Webseite verlinkt, auf der sich die Kunden angeblich angemeldet hatten, und auf der die Kosten tatsächlich standen. "Damit wurden die Geschädigten getäuscht", sagte Möllers. ....
Die trügerischen Geschäftsmodelle ticken immer ähnlich. Manche tricksen einfach plump. Andere sind anwaltlich durch Komplizen einfach besser beraten. Die Masche bleibt gleich.
 
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