Antiscammer
Sehr inaktiv
AW: Banditentum im Internet
Mit Kammerzulassung, magna cum laude und einem neuen Konto.Hier ist Presseinformation des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes: Sparkasse kann Girokonto für "Abo-Fallen" im Internet verweigern
Schön, dass die Sparkasse an Gesetz und Recht gebunden ist.
Wenn aber "das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll", fragt man sich doch, wie das nun mit dem Organ der Rechtspflege ist. Der ist nicht an Gesetz und Recht gebunden, oder was?
Der macht einfach so weiter? Als Anwalt? Mit Kammerzulassung?