Banditentum im Internet

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Banditentum im Internet

Jäger - AdWords-Hilfe
Google hat bereits schon viele Abzockern-Konten beseitigt und ich möchte Euch vergewissern, dass Google auf gar keinen Fall einen Gewinn mit den Abzocker-Websiten erzielen möchte.

Die Abzocker sind sehr geschickt und es ist oft schwer, diese sofort zu erkennen. Aus diesem Grunde ist uns das Feedback von unseren Kunden (Euch) besonders wichtig. Falls Ihr weitere Hinweise haben solltet, könnt Ihr diese sehr gerne hier auf dem Forum mitteilen.
Das mit dem Hinweis im Google-Forum ist erfüllbar.
 
AW: Banditentum im Internet

Lokal-Anzeiger Hamburg online - Seit 1948 Stadtteilzeitungen - Artikel
Um heute mit Mafiamethoden Geld zu machen, braucht man keine schweren Jungs mit Waffen. Ein wenig Ahnung vom Internet, das Wissen um Gesetzeslücken und jede Menge Internetadressen genügen, um viel Geld zu kassieren. Entsprechend viele Abzocker gibt es, die arglose Nutzer in teure Online-Abofallen locken und anschließend mit Rechnungen und Mahnungen unter Druck setzen. Und das funktioniert: Hunderttausende Opfer haben aus Angst vor Ärger schon bezahlt, der Schaden geht inzwischen in die Millionen.
 
AW: Banditentum im Internet

Inzwischen ist tatsächlich der Rechtsanwalt einer dubiosen Adressbuchfirma (Geschäftssitz: Seychellen :scherzkeks: ...) erfolgreich auf negative Feststellung verklagt worden, weil er die korrekte Aktivlegitimierung seines Gespenstermandanten nicht nachweisen konnte.

Amtsgericht Braunschweig

115 C 2834/09 vom 19.05.2010
Zudem hat der Beklagte nicht schlüssig dargelegt und hierfür Beweis angetreten, dass er zum Zahlungsempfang für die vermeintliche Firma Ucalegon Ltd. berechtigt ist. Hierfür müsste vorgetragen werden, wer den Beklagten aufgrund welcher Vertretungsberechtigung wann entsprechend beauftragt hat.

Der beklagte Anwalt konnte keine schlüssige Bevollmächtigung der Geisterfirma vorlegen. Die anonyme Eintragung auf den Seychellen ließ das Gericht nicht gelten.

Also:

Wenn ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt Forderungen für eine Briefkastenfirma bzw. eine dubiose Offshore-Gesellschaft einzutreiben versucht, dann kann man zur Vorlage der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung inklusive ladungsfähiger Anschrift des Geschäftssitzes auffordern.

Bringt der Anwalt bzw. das Inkassobüro diese Bevollmächtigung dann nicht bei, dann kann man auf negative Feststellung klagen. Und zwar gegen den fordernden Anwalt selbst. Weil dann keine Aktivlegitimierung für den Inkassoauftrag vorliegt und der Anwalt bzw. Inkassierer auf eigene Rechnung handelt, ist er dann auch haftbar für die Rechtskosten und kann sich nicht hinter seinem Mandanten verstecken.

Das wäre ein wichtiges Instrument, mit dem man windige Hinterhofkanzleien davon abbringen könnte, Phantasieforderungen für teilweise völlig frei erfundene oder tatsächlich ganz woanders ansässige Briefkastenmandanten einzutreiben.
 
AW: Banditentum im Internet

Inzwischen ist tatsächlich der Rechtsanwalt einer dubiosen Adressbuchfirma (Geschäftssitz: Seychellen :scherzkeks: ...) erfolgreich auf negative Feststellung verklagt worden, weil er die korrekte Aktivlegitimierung seines Gespenstermandanten nicht nachweisen konnte.

So erfreulich diese Entscheidung ist, darf sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass
es eine zivilrechtliche Einzelentscheidung ohne jeden Grundsatzcharakter ist.

Strafrechtlich wird das anwaltliche "Erwerbsmodell" als solches nicht auf den Prüfstand
gestellt bzw in den Fällen wo es bisher geprüft wurde, wurden Persilscheine verteilt .
Es erfolgen keinerlei Maßnahmen oder Folgerungen aus dem Urteil.
Das Geschäftsmodell Inkassostalking kann also beliebig fortgesetzt werden.
 
AW: Banditentum im Internet

Strafrechtlich wird das anwaltliche "Erwerbsmodell" als solches nicht auf den Prüfstand
gestellt bzw in den Fällen wo es bisher geprüft wurde, wurden Persilscheine verteilt .

Richtig. Und sollte mittlerweile auch hinlänglich bekannt sein. Insofern kann man sich seine Anzeigen bei der Polizei sparen. Der richtige Weg ist Aussitzen - oder vors Zivilgericht.
 
AW: Banditentum im Internet

Sicher wäre es falsch, die Behörden mit Strafanzeigen in unnötiger Zahl zu überschütten. Aber ganz so billig sollte man die m.M.n. auch nicht davonkommen lassen. Es sollte für einen hinreichenden Leidensdruck gesorgt werden, dahingehend, dass die Justiz deutlich zu spüren bekommt, was tatsächlich abgeht. Nur das erzeugt möglicherweise "Handlungsbedarf", den man dann vielleicht nach einem Jahrzehnt in adäquate Maßnahmen umsetzt. Es ist quasi die Demonstration des Bürgers gegen die Zustände in der deutschen Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Und es wird eventuell dann doch auch innerhalb der Juristen eine Diskussion angestossen, zumindest können sie auf Dauer nicht einfach wegschauen, sondern sie sind immer wieder gezwungen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, auch wenn sie es dann aus Larifari-Gründen immer wieder abwimmeln. Aber auch das ist für die unbequem, und auch riskant, denn die öffentliche Diskussion ist ihnen noch mehr unangenehm. Ich lehne es ab, es denen bequem zu machen. Anzeigen in vertretbarer Zahl müssen sein.
 
AW: Banditentum im Internet

Auch sehr interessant, dass unser Einschätzungen voll bestätigt werden:
Unter den uns genannten Fällen ist bislang kein einziger, in denen die Abzocker einen Mahnbescheid beantragt oder gar eine Klage eingereicht haben. Lediglich in Foren finden sich vereinzelt Hinweise auf Anbieter, die dies auch wirklich tun. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid oder einer Klage müssen Sie als Betroffener unbedingt reagieren!
 
AW: Banditentum im Internet

Massenmahndrohmüll günstiger ?

Post rumt Grokunden beim Briefporto hohe Rabatte ein
Die Deutsche Post hat die Gebühren für Gewerbekunden gesenkt. Wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Samstag meldete, kann ein erheblicher Teil der Großversender seit dem 1. Juli deutlich höhere Rabatte in Anspruch nehmen, die bis zu 16 Prozent der bisherigen Kosten ausmachen. Der Standardbrief koste für sie im günstigsten Fall nur noch 34 Cent, während Normalkunden 55 Cent zahlen müssen.
 
AW: Banditentum im Internet

In den Fängen der Falschspieler - Nachrichten welt_print - Finanzen - WELT ONLINE
Dabei sind die Drohungen das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. "Solange es kein echtes gerichtliches Mahnverfahren gibt, muss man nichts tun", sagt Verbraucherschützerin V.. Dann allerdings heißt es Widerspruch einlegen. Soweit gehen aber die Betreiber der Abzock-Seiten meist nicht. Denn das Verfahren würde sie Geld kosten - und offenbar lässt sich mit den Drohungen allein genug verdienen
 
AW: Banditentum im Internet

Soweit gehen aber die Betreiber der Abzock-Seiten meist nicht.
Ist maßlos übertrieben. Es dürften weniger als ein MB pro 10000 Betroffene sein, wobei es auch noch Unterschiede gibt.
Bei einigen "alteingessenen" Aboabzockern kommt es gelegentlich dazu, wobei nach Widerspruch
immer Schluss ist.
Bei den "klassischen" Nutzlosen kommt es so gut wie nie vor.
 
AW: Banditentum im Internet

In all den Berichten der Presse und TV-Sendungen über die
Nutzlosbranche ( denen ja sogar "schlaue" Politiker zum Opfer und angebliche
Internetexperten gefallen sind ) werden vorbeugende Ratschläge so gut wie nie gegeben.

Weder wird auf Googleadsensefallen hingewiesen, noch dass man nie auf Spam
reagieren soll. Der wichtigste von allen wird überhaupt nicht genannt:
Niemals persönliche Daten auf unbekannten Seiten einzugeben und schon gar nicht,
wenn es angeblich kostenlos ist.

Ein Schelm wer da Absicht hinter vermutet.

PS: Politiker, die reinfallen sind per Definition nicht schlau, weil sie diese simpelste Regel
nicht beachtet haben.
 
AW: Banditentum im Internet

Bestätigt: Gewinnabschöpfung bei Abo-Falle | Die Abo-Falle
Bestätigt: Gewinnabschöpfung bei Abo-Falle

Das OLG Frankfurt a.M. (6 U 33/09) hat bestätigt, dass bei einem Abo-Fallen-Betreiber eine Gewinnabschöpfung entsprechend §10 UWG vorgenommen werden kann. Das bedeutet, dass der Betreiber sich darauf einstellen darf, demnächst seinen Gewinn an den Bundeshaushalt abführen zu dürfen.
Der Betreiber hat vorsorglich einen Flickenteppich an Postfachfirmen, Tarnadressen und Strohmännern gelegt. Das aktive Tagesgeschäft ist ohnehin schon umgetarnt. In den alten Postfächern werden die Gewinne vermutlich zufällig nicht auffindbar sein. Bernd der Wecker wird das schon richten.
 
AW: Banditentum im Internet

Jetzt auch bei Heise: heise online - Gericht: Gewinnabschöpfungsanspruch bei Abofallen
Die Beklagten hätten durch vorsätzlich wettbewerbswidriges Verhalten zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt. Insbesondere hätten sie in grober Form und vorsätzlich gegen das Verbot der irreführenden Werbung nach §3 und §5 UWG verstoßen, indem sie die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Dienstleistungen verschleiert haben. Dem Verbraucher werde suggeriert, dass eine Anmeldung kostenlos sei.
Das passt auf alle Einschüchterungsfallen. Da ist noch viel zum Abschöpfen.
 
AW: Banditentum im Internet

Da kommt der Staat aber in ein Dilemma:
Presseschau 2010
Erklärt das weniger als halbherzige Vorgehen gegen Abofallen. Der Staat als Großmitverdiener
der Aboabzocke.
Die " Gewinne" betragen doch fast 100% , denn die Betriebskosten der Abofallen sind marginal.

Ein vermutlich schwacher Trost für die Betroffenen, dass ihr Geld ins Staatssäckel fließt.
Ich vermute, dass die hier angesprochene Gewinnabschöpfung diejenige aus §10 UWG ist. Dort heißt es, dass Gewinnabschöpfung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Justiz fällt.

Damit nun der Staat nennenswert an den Gewinnen partizipieren kann, müsste das Bundesamt für Justiz regelmäßig solche Abschöpfungen veranlassen, also gerade häufig und nicht selten tätig werden. Andernfalls besteht nämlich die Gefahr, dass die Gelder über Firmengeflechte beiseite geschafft werden, wie der zitierte Anwalt am Ende des Golem-Beitrags ja auch bemerkt. Außerdem hat der Staat die Sorgfaltspflicht, er muss sofort bei Kenntnisnahme eines Gesetzesverstoßes tätig werden, um so eventuell weiteren Schaden abzuwenden. Der Staat kann die aus also nicht mästen, sondern muss sie sofort schlachten (Legalitätsprinzip).
 
AW: Banditentum im Internet

Solange wir in Deutschland keine Wettbewerbsbehörde haben, die effektive Sanktionen in solchen Fällen anordnet, wird auch das geltende Recht (UWG) nicht angewendet.
 
AW: Banditentum im Internet

Das Progressive Forum - Das Progressive Zentrum

Noch so ein Dampfplauderer/tibetanischer Gebetsmühlendreher mit absichtlicher oder völliger
Unkenntnis und Ablenkung von den eigentlichen Problemen/Ursachen und Pseudolösungen ala
Aigner/Leutheusser-Schnarrenberger/Vzetten.
Der einzige wirklich wichtige und richtige Rat steht ganz verschämt und klein am Schluss.
Besondere Vorsicht sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher walten lassen, sobald persönliche Daten abgefragt werden.
Inbesondere wenn etwas angeblich kostenlos ist!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben