Banditentum im Internet

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Banditentum im Internet

Illusion und Wahnvorstellung:
Leutheusser-Schnarrenberger: „Als Bundesjustizministerin bin ich verantwortlich für einen guten gesetzlichen Rahmen, der keinen Spielraum für Kostenfallen lässt.

Wirklichkeit:

Abofallen im Internet: Verbraucherschützer fordern Hilfe: computerbetrug.de und dialerschutz.de
"Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher", sagt vzbv-Rechtsexperte Martin Madej. Die Politik müsse endlich einschreiten. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.
Deutlicher kann Wählerverarschung wohl nicht vorgeführt werden.
 
AW: Banditentum im Internet

Es ist eigentlich langsam jedes Wort nur noch zuviel.
Da kann man genauso gut einem Ochsen ins Horn pfetzen.
[nomedia="http://www.youtube.com/watch?v=MssUXc-hDeQ&feature=related"]YouTube- muh[/nomedia]

Vielleicht hilft es ja, wenn wir die Empfehlung aussprechen, künftig alle Nutzlos-Mahnungen mit Aufschrift zu versehen: "Falsch adressiert! Bitte zusenden an: Bundesministerium der Justiz..."
 
AW: Banditentum im Internet

http://www.infranken.de/nc/nachrich...sicht-bei-rechnungen-ueber-96-euro-62392.html
Betrügerische Internetfirmen aus dem Großraum Frankfurt haben jetzt auch Bürger des Landkreises Kronach im Visier. Wer eine Rechnung via E-Mail über 96 Euro für die Nutzung eines Dienstes für ein Jahr erhält, sich darauf aber keinen Reim machen kann, der sollte nicht gleich zahlen, sondern sich Rat bei der Polizei holen.
Die Polizeiinspektionen Kronach und Ludwigsstadt müssen sich jetzt zunehmend mit diesen betrügerischen und im Internet auftretenden Firmen, die dem so genannten "Frankfurter Kreisel" zuzuordnen sind, befassen.

Internetnutzern werden Rechnungen über 96 Euro für einen Einjahresvertrag präsentiert, den sie gar nicht abgeschlossen haben oder nicht abschließen wollten.
Sie drohen mit dem Einschalten von Inkassofirmen, Rechtsanwälten und einer negativen Schufa-Auskunft.

Wer dann immer noch nicht zahlt, der hört von den Betrügerfirmen nichts mehr. Polizeioberkommissar Z.: "Ich kenne keinen Fall, in denen die das bis zum Amtsgericht durchgezogen haben."
 
AW: Banditentum im Internet

: - Legal Tribune ONLINE - Job. Wissen. Leben.
In den noch nicht rechtskräftigen Urteilen des Landgerichts (LG) Hamburg (Urt. v. 08.07.2010, Az. 327 O 634/09 und Urt. v. 17.06.2010, Az. 2-03 O 556/09) hätten sich die Gerichte explizit mit der Frage befasst, wie Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden. Die Richter beschrieben in ihren Urteilen, wie durch geschickt platzierte Werbeanzeigen bei Google oder Yahoo ein verwirrendes Netz um den Verbraucher gesponnen werde. Die Aufmerksamkeit des Verbrauchers werde gezielt auf unwichtige Detailinformationen gelenkt, er verliere den Überblick und übersehe schließlich den versteckten Kostenhinweis.
Momentan geht der vzbv noch gegen die Betreiber der Seiten "Top-Of-Software.de", "routenplaner-service.de" und "routenplaner-power.de" vor.
 
AW: Banditentum im Internet

Der VZBV sagt bereits selbst, dass die Unterlassungsurteile nicht reichen, und dass man den Abzockern immer nur hinterherrennt. Auch hier wird es natürlich wieder so laufen, wie gehabt. Nach dem schönen Unterlassungsurteil wird es heißen: "Die Abzock[alt] Ltd. & Co KG ist tot, es lebe die Abzock[neu] Ltd. & Co KG, Geschäftsführer: [Strohmann_Neu]". Und weiter geht es, als sei nichts gewesen.

Der VZBV fordert zurecht von den Bundesländern, dass endlich Ordnungsgelder wegen der Verstöße gegen die PAngV eingefordert werden. Bisher hat offensichtlich niemand je daran gedacht, dies in Angriff zu nehmen. Auch hier wieder einmal: schönes deutsches Recht auf dem Papier, das aber einfach nicht angewendet wird.

Der VZBV sieht bisher jedoch nicht die Notwendigkeit der Schaffung einer staatlichen Wettbewerbsbehörde, die zumindest gegen in Deutschland ansässige Abzocker (und das sind ja nach wie vor einige...) Zwangsgelder eintreiben könnte. Die Notwendigkeit einer grundlegenden Abkehr vom Unterlassungsklagesystem hin zu einem Sanktionssystem, wie es im Ausland fast überall existiert, wird nicht erkannt.
 
AW: Banditentum im Internet

Internetabzocker lassen Geld auf Konto der Kreissparkasse Eichsfeld überweisen - tlz.de
Internetabzocker lassen Geld auf Konto der Kreissparkasse Eichsfeld überweisen

Die Kreissparkasse Eichsfeld führte oder führt das Konto einer Internetabzockfirma.

Die Kreissparkasse Eichsfeld ist Betrügern auf den Leim gegangen: Internetabzocker haben Kunden, die ein Programm herunterladen wollten, einen Obolus auf ein Konto dieses Bankinstituts überweisen lassen.
In der Kreissparkasse hätte man im Vorfeld der Kontoeröffnung allerdings Kenntnis über das Unternehmen erhalten müssen. Das Geldwäschegesetz, das Kreditwesengesetz und die Abgabenordnung würden alle Mitarbeiter dazu verpflichten, so teilt es die Fachabteilung des Hauses mit, "den Kunden zu identifizieren". Allerdings erfolge kein Abgleich mit anderen Banken.
 
AW: Banditentum im Internet

Verbraucherzentrale Hamburg | World Wide Nepp

Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen: Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen „lohnt“, wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben.

Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören!
Und warnen Sie Ihre Freunde und Bekannten, damit auch die nicht zahlen!

So klare Worte hört man gerne :thumb:
 
AW: Banditentum im Internet

wie Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden. Die Richter beschrieben in ihren Urteilen, wie durch geschickt platzierte Werbeanzeigen bei Google oder Yahoo ein verwirrendes Netz um den Verbraucher gesponnen werde. Die Aufmerksamkeit des Verbrauchers werde gezielt auf unwichtige Detailinformationen gelenkt, er verliere den Überblick und übersehe schließlich den versteckten Kostenhinweis.
Das alles war bereits 2004 bekannt, Stichwort Tunneleffekt bei Dialern.
Die gesetzliche Regelung führte damals zu einer Verschlimmerung der Situation von Verbrauchern. Wie so oft. Ich frage mich, ob das (nur) an der Dummheit der Politiker liegt oder (auch) an deren Unwillen, Verbraucher zu schützen - und ich frage mich auch, was davon schlimmer wäre.

Das wurde ja sogar wissenschaftlich untersucht, aber das geschah, nachdem ich die Frage erst einmal gestellt hatte - 2005!
Sie unterscheiden sich in ihrem Potential, von wichtigen Informationen abzulenken. Von "klare und deutliche Information" über "leicht ablenkend" - eben bis hin zu den Trickserskins, bei denen eine vorhandene Preisangabe oberflächlich die Regeln einhält. Nach meiner Meinung sind sie aber eindeutig auf Irreführung ausgelegt und zwar "objektiv", d.h.: man kann die Mechanismen, mit denen die Irreführung geschieht, benennen.
 
AW: Banditentum im Internet

kurze Frage-muß man unbedingt eine Anzeige machen, wenn man solch einen "Quark":-?bekommt oder kann man es einfach auf sich beruhen lassen?
infranken.de schrieb:
Wer aus dem Kreis Kronach auch mit solchen Rechnungen über 96 Euro belästigt worden ist - und eventuell sogar gezahlt hat -, soll sich mit einer der beiden Polizeiinspektionen in Kronach und Ludwigsstadt, Telefon ...in Verbindung setzen.
Was das für einen Sinn machen soll und vor allem weswegen Anzeige erstattet werden soll,
weiß die Polizei dort vermutlich selber nicht.

Sollten sich mal diesen Aufsatz durchlesen: >>
Deutschland ist ein Abzockerparadies. Wie kommt das? - Antispam e. V.

Dann erübrigen sich solche "Empfehlungen"

Gezahlt wird aus Angst oder Unwissenheit aber nicht weil dazu gezwungen werden könnte.
 
AW: Banditentum im Internet

Gezahlt wird aus Angst oder Unwissenheit aber nicht weil dazu gezwungen werden könnte.
und weil die Banditen das dürfen, wird es gemacht. Auch hier gibt es Ideen - ich vertrete weiterhin die Idee des Rechnungslegungsbetrugs
§263x "Rechnungslegungsbetrug"
Wer durch das Versenden von Rechnungen, Mahnungen oder durch Darlegung in jedweder anderen Kommunikationsform bei einem anderen bewusst (*) fälschlich den Eindruck erweckt, ihm gegenüber einen Zahlungsanspruch zu haben, wird mit einer Geldstrafe belegt, die das Volumen der geforderten beträge deutlich überschreiten muß

§263y "Beihilfe zum Rechnungslegungsbetrug"
Wer einen anderen durch (...) bei der Einforderung nicht bestehender Forderungen unterstützt, macht sich der Beihilfe zum Rechnungslegungsbetrug nach §263x schuldig, wenn er das Nichtbestehen der Forderung durch geschäftsübliche Prüfung erkennen hätte können.

(*) müsste genauer operationalisiert werden
 
AW: Banditentum im Internet

Wenn du eine Sta findest, die das durchzieht, verspreche ich dir für Anzeigenerstattung zu werben. Vorher nicht
Erst muß der Bedarf gesehen werden. Das dürfte kein Problem sein. Wie viele Strafanzeigen wegen Abobanditen gibt es bundesweit? 30.000? Mehr?
Dann müsste das Justizministerium sich dafür interessieren
Justizministerium (zu 0137 u.a.) schrieb:
Seien Sie aber versichert, dass die weitere Entwicklung im Hinblick auf einen evetuellen gesetzgeberischen Handlungsbedarf von hier aus intensiv beobachtet wird
(Schreiben des BMJ, Oktober 2009)

Und unsere Justizministerin intreressiert sich doch auch. Also: Wenn man nicht zum Anzeigen erstatten auffordert, dann bitte wenigstens dazu, Beschwerden an das Justizministerium zu schreiben oder an die zuständigen MdBs bei abgeordnetenwatch.de

Da würden 30,000 Meldungen auffallen - als Strafanzeigen machen sie derzeit - da stimme ich zu - nur unnötige Arbeit. Das ist aber das Problem der Beamten, die diese Arbeit tun. Nicht mein Problem. Warum sollte eine Strafanzeige nur gestellt werden, wenn Aussicht auf eine Verurteilung besteht, wenn doch ru.a. durch Tausende derartiger Anzeigen das Problem "greifbar" wird.

Wir sind uns aber einig, ww, keine Frage. Bei Aboabzocken gibt es derzeit keinen Weg hin zu hartem Eingreifen seitens einer StA - insofern sind Strafanzeigen sinnlos, wenn man das Ziel verfolgt, die Leute bestraft zu sehen.

Komisch bleibt, dass Gerichte durchaus etwas Betrügerisches in den Abofallen sehen - also gibt es da offenbar eine Lücke, die geschlossen werden muß.

Wenn die vzbv-Leute das nicht klar sagen, sind sie halt Schnarchnasen.
 
AW: Banditentum im Internet

Abzocke durch Abofallen im Internet | Was sagen die Gerichte? | Urteile und Rechtsprechung
"Die Klägerin handelte in der Absicht, den Beklagten über die Entgeltlichkeit der Datenbank arglistig zu täuschen. Die Gestaltung des Internetauftritts war bereits durch die kostenhinweisfreie Gestaltung dazu konzipiert, den Beklagten über die Entgeltlichkeit in Ungewissheit zu lassen." (Urteil, Seite 4). Das Gericht sieht die arglistige Täuschung auch aus einem anderen Grund als gegeben an: "Für die Annahme einer arglistigen Täuschung spricht zudem, dass ansonsten das Geschäftskonzept der Klägerin nicht plausibel erscheint.
 
AW: Banditentum im Internet

So geht Täuschen für Fortgeschrittene:
 

Anhänge

  • award_2.gif
    award_2.gif
    12,1 KB · Aufrufe: 259
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben