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AW: Banditentum im Internet
Das, was der Liberale da äußert, stimmt nicht.
Die Abzocke macht tatsächlich genau an der deutschen Grenze Halt.
Es gibt nirgendwo im Ausland eine ähnliche Abzocke wie hier in Deutschland. Die beteiligten Firmen sitzen entweder als dubioses Strohkonstrukt in Deutschland, Geschäftsführer ist dann gern ein privatinsolventer Strohmann. Oder sie werden in Übersee registriert, gern z.B. in einem Briefkasten in Dubai (außerhalb des europäischen Rechts). Ohnehin ist hier bei Verbrauchern aus Deutschland ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Verbraucher im europäischen Ausland sind so gut wie gar nicht betroffen. Die europäische Trompeteninitiative der Deutschen wird wohl im Ausland mit einiger Verwunderung betrachtet werden.
Um die alles entscheidende Frage, warum es denn diese Abzockerszene im europäischen Ausland so überhaupt nicht gibt, drucksen sich unsere Politiker (egal, ob schwarz, gelb, rot oder grün) seit fünf Jahren herum. Man weigert sich konstant, den Müllhaufen vor der eigenen Haustür überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Worin besteht dieser Müllhaufen?
Der besteht doch darin, dass wir hierzulande einen dicken Gesetzeswälzer haben, der sich "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" nennt - dass es aber so gut wie niemanden gibt, der dieses Gesetz effektiv durchsetzt.
Es wird also in Deutschland geltendes Recht nicht effektiv angewendet. Das ist ein zentral deutsches Problem, was es so im Ausland nicht gibt.
In Deutschland überlässt man nämlich traditionell die Kontrolle des fairen Wettbewerbs sogenannten "nichtstaatlichen Organistationen", im wesentlichen sind das private Verbände wie z.B. die Wettbewerbszentrale sowie die Verbraucherzentralen. Diese Verbände haben eine sogenannte "Klagebefugnis gemäß § 13a UKlaG", der Privatverbraucher hat dagegen in Deutschland in den meisten Fällen von vornherein keine Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch gem. UWG durchzusetzen, denn er ist nicht klagebefugt (das gilt zumindest sicher in diesen Fällen der Webseitenabzocke).
Die privaten Organisationen können nun monatelang gegen so eine Kasperfirma klagen, sie können dann ein sogenanntes "Unterlassungsurteil" erwirken. Wohlgemerkt: das ist nur ein Urteil, welches dem Abzocker ab sofort bei Strafandrohung verbietet, dieses oder jenes Geschäftsmodell weiter auszuüben. Es handelt sich hier nicht um eine Strafsanktion, außer Gerichtskosten fallen für den Abzocker hier noch keine Kosten an, auch eine Gewinnabschöpfung gibt es in aller Regel bisher nicht.
Damit der Abzocker nun nicht Gefahr läuft, bei weiterer Rechtsverletzung die angedrohte Strafzahlung leisten zu müssen, lässt er seine Kasperfirma einfach sterben und gründet evtl. über einen Strohmann eine neue.
Das schöne Unterlassungsurteil ist dann völlig wertlos, denn es bezog sich ja nur auf seine alte, jetzt bereits erloschene "Firma".
Gegen die neue "Firma" dürfen die Verbände dann gern erneut von vorn klagen. Das dauert wieder, und die Rechtskosten bezahlt der Abzocker aus der Portokasse.
Merkwürdigerweise hat sich auch noch kein Ordnungsamt gefunden, das etwa mal versucht hätte, ein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen § 1 Abs. 6 PAngV (Preisangabenverordnung) zu verhängen. Dies wäre rechtlich sicher möglich, wird aber bisher nicht angewendet.
Wie ist die Situation im Vergleich dazu im Ausland?
Fast überall im Ausland gibt es staatliche Behörden, die den fairen Wettbewerb überwachen. Im Ausland wird also das dort geltende Wettbewerbsrecht aktiv angewendet, indem bei krassen Verstößen saftige Ordnungsgelder verhängt werden. Und mit "saftig" meine ich nicht fünfstellige "Du, Du, Du!"-Ordnungsgelder wie bei uns, sondern das geht z.B. in England nicht selten gleich in die vollen, und zwar ggf. mit mehreren Millionen Pfund. Es muss also nicht erst mühsam ein Unterlassungsurteil erwirkt werden, sondern die Sanktion wird schon bei Bekanntwerden des Rechtsverstoßes verhängt.
Wenn sich im Ausland der insolvente Strohmann zahlungsunfähig zeigt, fährt er eben ersatzweise in den Bau ein. Deswegen überlegt man es sich im Ausland auch gründlicher als bei uns in Deutschland, für welche Kasperfirma man als Strohmann seinen Namen als zeichnungsberechtigter Gesellschafter hergibt. In Deutschland wird die Strafzahlung (ersatzweise Ordnungshaft) nur bei erneuter Übertretung fällig. Aber, wie gesagt, dazu kommt es erst gar nicht, weil i.d.R. umfirmiert wurde.
Der andere Grund, weshalb es im Ausland diese Abzockerszene nicht gibt, liegt im liberalen deutschen Inkassorecht, wodurch ein sogenanntes "Inkasso-Stalking" ermöglicht wird, wie es in dieser Form überall im Ausland nicht ungestraft stattfinden darf.
In Deutschland haben Inkassobüros und Inkassoanwälte gesetzlich verbriefte und politisch dauerhaft garantierte Narrenfreiheit. Sie können z.B. ungestraft einer alten Oma mit Pfändung der Rente drohen, auch wenn beim aktuellen Verfahrensstand nicht einmal ein Mahnbescheid beantragt ist. Diese nötigenden Drohungen gegenüber Rechtslaien sind z.B. in England explizit untersagt. Der Inkassierer würde unweigerlich seine "licence" verlieren. In Deutschland gehört dieses Verhalten dagegen zum politisch sanktionierten Besitzstand des selbsternannten innovativen Mittelstands. Eine heilige Kuh, die nicht angetastet wird, erst recht nicht von den sogenannten "Liberalen".
Progressives Zentrum schrieb:Gegenwärtig setzt sich die christlich-liberale Bundesregierung für ein europaweites Vorgehen gegen Kostenfallen im Internet ein.
Dies ist meines Erachtens auch sinnvoll, denn die Abzocke macht nicht an der deutschen Grenze Halt. Die Verbraucher in Deutschland surfen im Internet nicht nur in heimischen Gefilden, sondern suchen auch ausländische Internetseiten auf. Die Unternehmen dieser Seiten haben ihre Server im Ausland und sind aufgrund dessen nur schwer oder überhaupt nicht juristisch zu belangen.
Das, was der Liberale da äußert, stimmt nicht.
Die Abzocke macht tatsächlich genau an der deutschen Grenze Halt.
Es gibt nirgendwo im Ausland eine ähnliche Abzocke wie hier in Deutschland. Die beteiligten Firmen sitzen entweder als dubioses Strohkonstrukt in Deutschland, Geschäftsführer ist dann gern ein privatinsolventer Strohmann. Oder sie werden in Übersee registriert, gern z.B. in einem Briefkasten in Dubai (außerhalb des europäischen Rechts). Ohnehin ist hier bei Verbrauchern aus Deutschland ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Verbraucher im europäischen Ausland sind so gut wie gar nicht betroffen. Die europäische Trompeteninitiative der Deutschen wird wohl im Ausland mit einiger Verwunderung betrachtet werden.
Um die alles entscheidende Frage, warum es denn diese Abzockerszene im europäischen Ausland so überhaupt nicht gibt, drucksen sich unsere Politiker (egal, ob schwarz, gelb, rot oder grün) seit fünf Jahren herum. Man weigert sich konstant, den Müllhaufen vor der eigenen Haustür überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Worin besteht dieser Müllhaufen?
Der besteht doch darin, dass wir hierzulande einen dicken Gesetzeswälzer haben, der sich "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" nennt - dass es aber so gut wie niemanden gibt, der dieses Gesetz effektiv durchsetzt.
Es wird also in Deutschland geltendes Recht nicht effektiv angewendet. Das ist ein zentral deutsches Problem, was es so im Ausland nicht gibt.
In Deutschland überlässt man nämlich traditionell die Kontrolle des fairen Wettbewerbs sogenannten "nichtstaatlichen Organistationen", im wesentlichen sind das private Verbände wie z.B. die Wettbewerbszentrale sowie die Verbraucherzentralen. Diese Verbände haben eine sogenannte "Klagebefugnis gemäß § 13a UKlaG", der Privatverbraucher hat dagegen in Deutschland in den meisten Fällen von vornherein keine Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch gem. UWG durchzusetzen, denn er ist nicht klagebefugt (das gilt zumindest sicher in diesen Fällen der Webseitenabzocke).
Die privaten Organisationen können nun monatelang gegen so eine Kasperfirma klagen, sie können dann ein sogenanntes "Unterlassungsurteil" erwirken. Wohlgemerkt: das ist nur ein Urteil, welches dem Abzocker ab sofort bei Strafandrohung verbietet, dieses oder jenes Geschäftsmodell weiter auszuüben. Es handelt sich hier nicht um eine Strafsanktion, außer Gerichtskosten fallen für den Abzocker hier noch keine Kosten an, auch eine Gewinnabschöpfung gibt es in aller Regel bisher nicht.
Damit der Abzocker nun nicht Gefahr läuft, bei weiterer Rechtsverletzung die angedrohte Strafzahlung leisten zu müssen, lässt er seine Kasperfirma einfach sterben und gründet evtl. über einen Strohmann eine neue.
Das schöne Unterlassungsurteil ist dann völlig wertlos, denn es bezog sich ja nur auf seine alte, jetzt bereits erloschene "Firma".
Gegen die neue "Firma" dürfen die Verbände dann gern erneut von vorn klagen. Das dauert wieder, und die Rechtskosten bezahlt der Abzocker aus der Portokasse.
Merkwürdigerweise hat sich auch noch kein Ordnungsamt gefunden, das etwa mal versucht hätte, ein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen § 1 Abs. 6 PAngV (Preisangabenverordnung) zu verhängen. Dies wäre rechtlich sicher möglich, wird aber bisher nicht angewendet.
Wie ist die Situation im Vergleich dazu im Ausland?
Fast überall im Ausland gibt es staatliche Behörden, die den fairen Wettbewerb überwachen. Im Ausland wird also das dort geltende Wettbewerbsrecht aktiv angewendet, indem bei krassen Verstößen saftige Ordnungsgelder verhängt werden. Und mit "saftig" meine ich nicht fünfstellige "Du, Du, Du!"-Ordnungsgelder wie bei uns, sondern das geht z.B. in England nicht selten gleich in die vollen, und zwar ggf. mit mehreren Millionen Pfund. Es muss also nicht erst mühsam ein Unterlassungsurteil erwirkt werden, sondern die Sanktion wird schon bei Bekanntwerden des Rechtsverstoßes verhängt.
Wenn sich im Ausland der insolvente Strohmann zahlungsunfähig zeigt, fährt er eben ersatzweise in den Bau ein. Deswegen überlegt man es sich im Ausland auch gründlicher als bei uns in Deutschland, für welche Kasperfirma man als Strohmann seinen Namen als zeichnungsberechtigter Gesellschafter hergibt. In Deutschland wird die Strafzahlung (ersatzweise Ordnungshaft) nur bei erneuter Übertretung fällig. Aber, wie gesagt, dazu kommt es erst gar nicht, weil i.d.R. umfirmiert wurde.
Der andere Grund, weshalb es im Ausland diese Abzockerszene nicht gibt, liegt im liberalen deutschen Inkassorecht, wodurch ein sogenanntes "Inkasso-Stalking" ermöglicht wird, wie es in dieser Form überall im Ausland nicht ungestraft stattfinden darf.
In Deutschland haben Inkassobüros und Inkassoanwälte gesetzlich verbriefte und politisch dauerhaft garantierte Narrenfreiheit. Sie können z.B. ungestraft einer alten Oma mit Pfändung der Rente drohen, auch wenn beim aktuellen Verfahrensstand nicht einmal ein Mahnbescheid beantragt ist. Diese nötigenden Drohungen gegenüber Rechtslaien sind z.B. in England explizit untersagt. Der Inkassierer würde unweigerlich seine "licence" verlieren. In Deutschland gehört dieses Verhalten dagegen zum politisch sanktionierten Besitzstand des selbsternannten innovativen Mittelstands. Eine heilige Kuh, die nicht angetastet wird, erst recht nicht von den sogenannten "Liberalen".