Banditentum im Internet

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Die Dialerei hat auch kaum 10 Jahre gedauert, bis einige Juristen begriffen haben, wie es funktioniert.

Dann haben die Nutzlosbetreiber ja noch mindestens fünf Jahre Fettlebe vor sich.
(und in der Zwischenzeit wird mit den Abzocknachfolgemodellen gewerkelt,
die auch schon längst im Einsatz sind )
 
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Hier ist die Erkenntnis noch nicht so weit: Abofallen im Internet - ZDF.de
Doch ab wann bei Internetportalen wie "top-of-software.de" betrügerische Absichten auszumachen sind, darüber gibt es laut Oberstaatsanwalt B. K. aus Darmstadt "noch keine festgelegte Rechtsmeinung." So lange werden Olaf Tank und Co. mit immer neuen Geschäftsideen weiter machen können wie bisher.
Wenn Webseiten gezielt so gestaltet werden, dass Verbraucher in großer Zahl seit Jahren den geschickt am Rande des Blickfeldes unscheinbar angebrachten Preishinweis nicht bemerken sollen und dies tatsächlich auch nicht tun, dann kann man lange lamentieren, ob die Drahtzieher ein Bewusstsein über das schändliche Handeln entwickeln konnten.
 
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Doch ab wann bei Internetportalen wie "top-of-software.de" betrügerische Absichten auszumachen sind, darüber gibt es laut Oberstaatsanwalt B. K. aus Darmstadt "noch keine festgelegte Rechtsmeinung."
Warum übergibt er es nicht einfach ordentlichen Gerichten zur Prüfung und Beurteilung?
Seit wann sind Staatsanwaltschaften Ankläger und Richter in einer Person?
 
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Warum übergibt er es nicht einfach ordentlichen Gerichten zur Prüfung und Beurteilung?
Wenn bereits die Staatsanwaltschaft zu der Einsicht kommt, dass eine Anklageerhebung nicht mit der zu einer Verurteilung führenden, hinreichenden Sicherheit ausgeführt wird, darf sie gar nicht anklagen. Unter diesen Umständen ist für die Erhebung einer öffentlichen Klage gegen die Beschuldigte kein Raum.

Kleiner Trost:
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch solche Entscheidungen i. d. R. nicht berührt.
 
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Solche rein formalrechtlichen Einwände/Reinwaschungen sind schlicht albern.

Wenn bereits die Staatsanwaltschaft zu der Einsicht kommt,
Als "Einsicht" kann man das wohl kaum bezeichnen eher als Sehstörung.

Wieso bereits? Würde es den Rechtsstaat aushebeln, es von und vor einem ordentlichen
Gericht prüfen zu lassen? Hab das Gefühl in einem absurden Theaterstück zu sitzen.
( "Deutschland das Paradies der Aboabzocker und Inkassostalker" heißt das wohl )
 
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Abofallen: Katz- und Maus-Spiel um gesperrte Konten - heute.de Nachrichten
Abzockopfer sollten sich deshalb bei der in ihrer Rechnung genannten Bank oder Sparkasse beschweren und eine Kündigung des fraglichen Kontos fordern, raten die Hamburger Verbraucherschützer.

Nur über Beschwerden erhielten die Banken überhaupt Kenntnis von den Abzockern, meinen Abzockgegner. Alle erfolgreichen Kontosperrungen seien bisher auf solche Beschwerden zurückgegangen. "Je mehr sich beschweren, desto besser." Diese Rechnung scheint zunächst auch aufzugehen, wie das Beispiel der Taunus Sparkasse in Bad Homburg zeigt.
 
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LG Köln: Drohen Sie als Anwalt dem Onlinehändler nicht mit der Veröffentlichung einer Strafanzeige! | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich namens meines Mandanten Strafanzeige stellen, Klage erheben und die Strafanzeige im Internet in den entsprechenden Foren veröffentlichen.
http://www.deinding.vzniedersachsen.de/viewtopic.php?p=9899#9899
Durch eine für uns neue technische Möglichkeit zur Herausfindung der Nutzung unseres erotischen Services, werden wir eine Befragung in ihrer Nachbarschaft anhand des von uns gespeicherten Wlan Netzwerkes sowie der MAC Adresse ihre Computers ( Computer Identifikation ) durchführen lassen.
Der Unternehmer zum ersten Link hat die Möglichkeiten einer Gegendarstellung usw. sowie der Verteidigung seiner Rechte mit allen Mitteln.

Die Jugendlichen mit den Nötigungsschreiben gemäß des zweiten Links haben einfach nur panische Angst, die sie zur "freiwilligen" Herausgabe der Erpressungssumme treiben soll.

Jugendliche haben keine Lobby. Die Erpressung von Jugendlichen ist als legaler Betrug etabliert. Das rührt keinen StA.
 
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Jugendliche haben keine Lobby. Die Erpressung von Jugendlichen ist als legaler Betrug etabliert. Das rührt keinen StA.

Und kein Politiker, kein Medium, egal ob Presse oder TV, keine Anwaltskammer und auch keine Verbraucherzentrale thematisiert dies.
Der Persilschein der Sta für die Münchner Mahnwältin und die Freibriefe für den
Osnabrücker Mahnwalt werden schlicht totgeschwiegen.

Es darf spekuliert werden, ob dieses Schweigen aus Unwissenheit, Angst oder eigenem
Profitdenken erfolgt.
Parallelen zur Mafia sind bestimmt nicht rein zufällig.
 
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Aigner droht mit Gesetz gegen Internet-Abzocke
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will Gebührenabzockern im Internet notfalls im Alleingang das Handwerk legen und nicht länger auf eine EU-weite Lösung warten. «Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen», sagte Aigner dem Berliner «Tagesspiegel» (Samstagausgabe) laut Vorabbericht.
Operative Hektik ersetzt geistige Windstille. Von Landingpages und andern
Tricks hat die Dame wohl noch nie etwas gehört.
Browser? was ist noch mal ein Browser :gruebel:

Was man nicht alles vorgaukelt, um ja nicht des Pudels bzw Übels Kern antasten zu müssen:
Inkassostalking und Fallenstellerwerbung in Google
Das würde ja bedeuten sich mit einer übermächtigen Lobby = Inkassobüros und Anwälte anzulegen ...
 
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Die Mitwirkung von Google durch bezahlte Schlepperwerbung richtet sich streng nach der Verfügbarkeit der Zielgruppe für Zahlungserpressung. Am Wochende macht man die beste Beute.

Siehe z.B. Top-of-software.de - Site Info from Alexa
 

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Abzocke: Aigner will gegen Internet-Abofallen vorgehen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
Bei den Verbraucherzentralen entfällt seit mehr als einem Jahrzehnt ein Großteil der Beratungsleistung auf diverse Abzock-Methoden im Internet. In Vor-DSL-Zeiten war die Lieblingsmethode der betrügerischen "Mehrwertdienste", wie diese Verbraucherfallen widersinnigerweise genannt werden, der Betrug mit teuren Dialern, die Internetverbindungen auf kostspielige Sondernummern umlenkten. Heute sind es vor allem Abofallen - sowohl solche, bei denen gar keine Leistung erbracht und einfach eine Rechnung für Nichts gestellt wird, als auch solche, die Trivialleistungen für viel Geld offerieren.
 
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Bei den Verbraucherzentralen entfällt seit mehr als einem Jahrzehnt ein Großteil der Beratungsleistung auf diverse Abzock-Methoden im Internet.
Ist doch ein ganz lohnendes Zusatzgeschäft. Risiken gibt es de facto keine. Juristisch/intellektuell ist die Beratung seit fünf Jahren mit dem Standardsatz "Widerspruch schreiben" ausgelutscht.

Ist das ein Grund, warum man außer Empörung und demselben Schwachsinn ala Aigner nichts
substantielles von den VZetten zum Thema Inkassostalking hört und liest?
( den sämtliche selbsternannten Verbraucherschützer als tibetanische Gebetsmühle täglich
abnudeln)

PS: Anwälte machen als "Retter in Not" auch ein lohnendes Zusatzgeschäft. Auch hier
erhebt sich die Frage, warum wohl von der Anwaltsseite keine einzige öffentliche Kritik am kriminellen
Vorgehen ihrer Berufskollegen kommt ( ups, ist ja nicht kriminell, die Sta stellen ja Persilscheine
am Fliessband aus )
 
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=> Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker <=
Um heute mit Mafiamethoden Geld zu machen, braucht man keine schweren Jungs mit Waffen. Ein wenig Ahnung vom Internet, das Wissen um Gesetzeslücken und jede Menge Internetadressen genügen, um viel Geld zu kassieren. Entsprechend viele Abzocker gibt es, die arglose Nutzer in teure Online-Abofallen locken und anschließend mit Rechnungen und Mahnungen unter Druck setzen. Und das funktioniert: Hunderttausende Opfer haben aus Angst vor Ärger schon bezahlt, der Schaden geht inzwischen in die Millionen.
 
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Und die Abofallen-Gefahr besteht vorerst auch weiterhin, weil die Politiker seit Jahren tatenlos bleiben.
Madame Aigner ist doch jetzt zu Alleingängen bereit :rolleyes:
>> http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/62369-ilse-aigner-im-alleingang-gegen-abzocker.html
. Überlastete Ermittlungsbehörden und rechtliche Schlupflöcher machen es den Betrügern einfach.
na klar, die Stas sind mit Persilscheinen völlig überlastet
>> http://forum.computerbetrug.de/nachrichten/61348-persilschein-fuer-katja-guenther.html
Sind einzelne Internetseiten nicht mehr lukrativ oder aufgeflogen, registrieren die Macher einfach neue Adressen und das Spiel beginnt von vorne.
Ach was..

Aber der eigentliche Dünger der Nutzlosabzocke nämlich das Inkassostalking
wird natürlich auch hier wieder schamhaft verschwiegen.
 
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http://www.evz.de/UNIQ127721196918995/doc1883A.html
Europäisches Verbraucherzentrum schrieb:
Mahnschreiben von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten:
So wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen.
..
Stand: 08.12.2008
ganz nette Info/Zusammenfassung

Auf Inkassostalking geht man explizit nicht ein, sondern mogelt sich wie üblich
permanent und schamhaft daran vorbei. Offene Kritik am Vorgehen von Inkassobüros und
Anwälten wird nicht geübt. Ansonsten wird auch hier trotz der recht eindeutigen Beurteilung
der Unsinnigkeit und der rechtlich nicht haltbaren Forderungen Schreibseln angesagt,
was vor alem in einigen Miniforen noch immer als tibetanische Gebetsmühle heftigts gedreht
und nachgebetet wird. Es können zwar seit fünf Jahren keinerlei Belege dafür vorgelegt
werden, warum dies unbedingt nötig sei: "Aber man kann ja nie wissen" ...
 
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Offene Kritik am Vorgehen von Inkassobüros und
Anwälten wird nicht geübt.
Man enthält sich jeder Kritik und auch Forderungen nach der Unterbindung solcher Praktiken
und geht auch nicht darauf ein, dass es sich um ein spezifisch deutsches Problem handelt.

Was würde wohl die öffentliche Reaktion sein ( von Medien z.B), wenn in Parks Bürger
überfallen und bedroht werden und die einzige offizielle Reaktion darauf die Empfehlung wäre,
Parks zu meiden bzw Selbstverteidigungskurse zu besuchen?
 
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Hier ist Presseinformation des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes: Sparkasse kann Girokonto für "Abo-Fallen" im Internet verweigern
Der Antragsteller hat beantragt, die Sparkasse im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ein Girokonto zu eröffnen. Das Verwaltungsgericht hat diesem Antrag mit Beschluss vom 29. April 2010 - 1 B 9/10 - stattgegeben. Auf die dagegen gerichtete Beschwerde hat der Senat den Beschluss geändert und den Antrag abgelehnt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich gegenüber einer Sparkasse ein Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben kann, wenn kein sachlicher Grund für die Ablehnung einer solchen Geschäftsbeziehung gegeben ist. Ein sachlicher Grund, die Eröffnung eines Kontos zu verweigern, liegt indessen vor, wenn der auf Tatsachen begründete ernste Verdacht besteht, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll, etwa um unberechtigte Forderungen zu einzuziehen. Als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine Sparkasse an Gesetz und Recht gebunden; sie hat deshalb darauf zu achten, dass ihre Kunden die von ihr erbrachten Leistungen nicht für rechtswidrige Handlungen nutzen. Die Sparkasse hat hier hinreichende Tatsachen dargelegt, welche die Annahme stützen, dass die vom Antragsteller im Wege des Inkassos geltend gemachten Forderungen seiner Mandanten rechtlichen Bedenken unterliegen.
Schön, dass die Sparkasse an Gesetz und Recht gebunden ist.

Wenn aber "das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll", fragt man sich doch, wie das nun mit dem Organ der Rechtspflege ist. Der ist nicht an Gesetz und Recht gebunden, oder was?

Der macht einfach so weiter? Als Anwalt? Mit Kammerzulassung?
 
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Hier ist Presseinformation des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes: Sparkasse kann Girokonto für "Abo-Fallen" im Internet verweigern

Schön, dass die Sparkasse an Gesetz und Recht gebunden ist.

Wenn aber "das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden soll", fragt man sich doch, wie das nun mit dem Organ der Rechtspflege ist. Der ist nicht an Gesetz und Recht gebunden, oder was?

Der macht einfach so weiter? Als Anwalt? Mit Kammerzulassung?
Mit Kammerzulassung, magna cum laude und einem neuen Konto.
 
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