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Die überlisteten Nutzer werden fortan mit Rechnungen und bedrohlich klingenden Mahnungen bombardiert. Leider lassen sich immer noch zu viele Konsumenten einschüchtern. Sie bezahlen die Rechnungen der Abzocker aus Angst vor noch höheren Kosten. Und das ist ein großer Fehler, denn solange diese Masche bei einem Teil der Anwender zieht, werden die Betrüger nicht aufhören.
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sie hat nichts kapiert.Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Internet-Abzocke durch Abofallen erschweren. Danach sollen Anbieter von Bezahl-Abonnements verpflichtet werden, einen sichtbaren Warnhinweis auf der Seite zu platzieren. Dieser Hinweis soll deutlich machen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Mahnschreiben von " Tipp House "
Ohne Grundlage keine Zahlung
Magdeburg ( rgm ). Unzählige Mahnschreiben hat in diesen Tagen die Firma Proinkasso GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg nach Sachsen-Anhalt versandt. Das Inkassobüro gibt vor, für einen Gewinnspieleintragungsdienst " Tipp House " eine offene Forderung für eine Anmeldung einzuziehen. Die Gesamtforderung betrage 138, 61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage zu überweisen ist.
Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen, wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge, Bankguthaben und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
Unstreitig handelt es sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können, so dass eine Kostenpflicht fern liegend erscheint. Auf diese Art und Weise wird dem Interessenten suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Beklagten kostenlos erhalten kann. Zum Herunterladen eines solchen unentgeltlichen Programms wird man aber immer zur Anmeldemaske geleitet, wo der angebrachte Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar ist, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird. Dies ergibt sich außer aus dem unstreitigen Bild der Maske auch aus dem unstreitigen Umstand, dass eine sehr große Zahl von Verbrauchern die Kostenpflichtigkeit bei der Anmeldung übersehen haben.
Das bezieht sich auf einen Fall, in dem ein Mahndroherpresster mit anwaltlicher Hilfe ein Ende der Belästigung erreichen wollte.Sie ist auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergibt, dass sie ihre Forderung sofort hat fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat. Bei dieser Sachlage ist von einem fahrlässigen Verhalten der Beklagten auszugehen, so dass der Kläger berechtigt ist, seine der Höhe nach unstreitigen Anwaltskosten ersetzt zu verlangen.
Dort ist zweifelsfrei zu entnehmen, dass bei typischen Einschüchterungsfallen kein wirksamer Vertrag zustande kommt. Weiter wird klar festgestellt, dass die Drahtzieher ein klares Bewusstsein über diese Tatsache haben.
Trotzdem geht die Mahndrohpresserei weiter. Die Drahtzieher haben das vorstehende Urteil vom Gericht zugestellt bekommen. Lesen müssen sie selbst, verstehen, was dort steht, auch. Sie haben ein Organ der Rechtspflege zur Seite, das den Sachverhalt sicher richtig erläutern kann, wenn morgens der Wecker hörbar läutet.
Aber kann man weiter davon ausgehen, sie hätten zufällig nicht gewusst, wie ihr "Geschäft" läuft?
Das ist eine gröbliche Diskriminierung der Narrenzunft. Gerade in der Karnevalszeit kann das nicht unwidersprochen bleiben.Inkassobüros und vor allem Rechtsanwälte geniessen in Deutschland den Status der gesetzlich garantierten Narrenfreiheit.
Es dürfte einfacher und ungefährlicher sein in Indien eine Kuh zu töten als als die GildeDiese Narrenfreiheit auch nur antasten zu wollen, kommt der Verletzung einer heiligen Kuh in Indien gleich.
Bei der Dialerei hat es auch nur knapp 10 Jahre gedauert, bis Gerichte und eine lahmende Aktivität der Politik dem Treiben ein Ende bereitet haben.
http://forum.computerbetrug.de/nach...-dialer-fenster-wird-ab-17-maerz-pflicht.htmlDas war es wohl, was der Dialerei, die schon kräftig geröchelt hat, endgültig den Todesstoß versetzt hat. Kurz nach Durchsetzung dieses Normfensters haben dann die großen, bekannten Dialer-Haie allesamt kurz nacheinander angekündigt, sich aus dem Geschäft zurückzuziehen.
Mehr davon. Da klingelt beim Anwalt nicht nur der Wecker.Münchner Online-Abzocker muss 1,2 Mio. Euro auszahlen
München - Ein Benutzer klickt gegen einen Münchner Online-Abzocker zurück – und bekommt sowohl von Amts- als auch Landgericht Recht. Bringt er jetzt das ganze Imperium zu Fall?
Normalerweise läuft das mit den Internet-Abzockern so: Die Firmen bieten Gewinnspiele online an. Irgendwann sollen die Benutzer ihre Adresse eingeben – etwa, um sich eine mögliche Prämie zuschicken lassen zu können. Im Kleingedruckten steht aber eine Teilnahmegebühr, meist bis zu 50 Euro. Und die treiben die Internetfirmen zusammen mit Abmahn-Anwälten ein.
Doch jetzt klickt ein Benutzer zurück – und bekommt sowohl von Amts- als auch Landgericht Recht! Der Mann fordert seinen Gewinn von einer Million Euro plus Zinsen von rund 200 000 Euro ein. Und bringt damit womöglich ein ganzes Abzocker-Imperium zu Fall!
Adresse im Niemandsland
Die Firma, die S. P. die Rechnungen schickte, ist in England registriert - eine Tochterfirma soll in Hamburg beheimatet sein. Die Adresse liegt im Nirgendwo zwischen Großmarkt und Elbbrücken. In dem heruntergekommenen 50er-Jahre-Bau steht nicht mal der Name am Briefkasten. Andere Firmen in dem Gebäude berichten, dass immer wieder Betrogene vorbeikämen oder anriefen.
Das Betrugs-Geschäft scheine sich zu lohnen, sagt die Verbraucherschützerin V.. Bei einem Anbieter, dessen Konten eingefroren wurden, sollen Forderungen in sechsstelliger Höhe innerhalb weniger Tage aufgelaufen sein. Das sei vielleicht ein Extrembeispiel - aber es gebe ja nicht ohne Grund soviele derartige Seiten im Netz, meint V..
Im grunde geht es darum, unseriöse, zum teil mit schlimmen Mafia-Methoden arbeitende Unternehmen zu stoppen.
Dasselbe gilt leider Gottes auch für die VZetten, die ebenfalls nichts begriffen haben oder begreifen wollenWas will Ministerin ändern?
Das Justizministerium will, dass immer ein "deutlich erkennbares Preisangabefenster" zu sehen ist, wenn etwas Geld kosten soll
Die Aboabzocke gibt dort es nicht wegen irgendwelcher Doppelklickerei, sondern weil es dort keine mafiösen Inkassounternehmen und Inkassoanwälte gibt. bzw Inkassostalking dort mit hohen StrafenEin Schritt in die richtige Richtung sagen die Verbraucherschutzverbände. Außerdem gibt es Erfahrungen aus Frankreich; da gibt es diese so genannten "Doppelklick-Vorschrift" seit einiger Zeit - und dort hat man kaum noch Probleme mit solchen Abo-Fallen.