Banditentum im Internet

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Die wörtliche Übersetzung der englischen Bezeichnung Ransomware paßt übrigens auch recht gut:
ransom <> Lösegeld

Darum geht es den Nutzlosen ja ständig mit absurden Drohungen Lösegeld zu erpressen.
 
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Es scheinen ganze Telekommunikationszweige dahinter zu stehen... kaum zu glauben und die Methoden der Abzocke werden immer ausgeprägter....:(
 
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Es scheinen ganze Telekommunikationszweige dahinter zu stehen...
Wie meinst du das? In den letzten Beiträgen ging es um die Erfurter Net Cromos Inkasso. Das sind die, die z. B. für meinerstesmalvordercam.com (ein angeblich Bukarester Web) Geld haben will. Das Web selbst ist schon gar nicht mehr online.
 
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Die neuen Diskussionsforen des Seniorentreffs im Internet
Sollte es doch passiert sein:

Regel 1: Nicht reagieren -> Lächeln und ab in den Müll
Regel 2: Jeden bestehenden Schriftverkehr sofort abbrechen
Regel 3: Auch wenn Anwälte und Inkassobüros drohen immer ignorieren
Regel 4: Schon gar keine Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbaren
Regel 5: Diese Firmen können keine Schufainträge machen, dazu müssten sie Mitglied der Schufa sein.
Regel 6: Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt ankreuzen:

[X] Forderung wird bestritten


und sofort ans zuständige Gericht zurückschicken
Kompakt, kompetent, klasse.
 
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ots.at: Internetabzocke: Maier warnt vor "Abmahnanwälten" aus Deutschland
"Die Mahnschreiben werden von den Inkasso-Anwälten wie Postwurfsendungen verschickt, diesen gehört die Zulassung als Rechtsanwälte entzogen", so Maier. In Deutschland hat die Justiz reagiert: Das Versenden von derartigen Mahnbriefen durch Rechtsanwälte wurde als Beihilfe zum Betrug qualifiziert und Schadenersatzansprüche der zu Unrecht gemahnten Konsumenten bejaht.

"Als Konsumentenschützer der SPÖ setze ich mich für gesetzliche Regelungen zu mehr Transparenz bei Vertragsabschlüssen im Internet sowie rechtliche Maßnahmen gegen die Praktiken sogenannter Abmahnanwälte ein. Der Abschluss von online abgeschlossenen Verträgen dürfte zum Beispiel nur gültig sein, wenn dieser von den Konsumenten mit einer extra e-mail bestätigt wird. Eine Maßnahme, die auf EU-Ebene ergriffen werden muss. Damit könnte diesem auf Einschüchterung und Abzocke aufgebauten Geschäftsmodell die Grundlage entzogen werden", so Maier abschließend.
 
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FAQ zum Thema Abofallen-Abzocke - AdWords-Hilfe
2. Google filtert aus den allgemeinen Suchergebnissen Internetseiten mit Abofallen recht effektiv heraus. Warum verweisen aber etliche AdWords/AdSense-Einblendungen zu gängigen Suchbegriffen wie Adobe Reader, DivX oder Open Office auf Landing Pages bekannter Abofallen-Betreiber (z.B. Content Services Ltd., Premium Content GmbH, NOM New Online Media Ltd.)?

Wir blocken durch unsere Filter den Großteil der Anzeigen dieser Abzocker-Websites bevor sie live geschaltet werden. Leider nutzen die Anbieter dieser zwielichtigen Praktiken unterschiedlichste Methoden, um diese Filter zu umgehen. Werden wir auf eine Anzeige aufmerksam gemacht, die geschaltet wurde und gegen unsere Richtlinien verstößt, überprüfen und blocken wir sie so schnell wie wir können.
Also, hier melden: http://adwords.google.com/support/aw/bin/request.py?display=form&contact_type=tiaff
 
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Software-Portale locken Kunden in Abofallen - Nachrichten welt_print - Finanzen - WELT ONLINE
Laut Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) belegen Studien, dass schon jeder zweite Verbraucher einmal Opfer von kriminellen Machenschaften im Internet geworden ist. Daher forderte sie im Umfeld des IT-Gipfels vergangene Woche schärfere Gesetze gegen Internetkriminalität. Doch schon jetzt gibt es effektive Möglichkeiten, sich gegen die Abzocke mit untergeschobenen Abos im Internet zu wehren.
 
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...und wieder der übliche Nonsens, den man nur bei seriösen Anbietern anwenden sollte.
"Meiner Ansicht nach sollte man einmal nachweisbar (Einschreiben mit Rückschein und Zeugen, der sieht, welchen Inhalt das Schreiben hat und dass es unter der entsprechenden Einlieferungsnummer bei der Post an die richtige Adresse abgegeben wurde) ein entsprechendes Schreiben an den Anbieter schicken", rät Juristin L.
Wie redet es sich denn vor eine Wand, Frau Juristin?
 
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Noch nie hat irgendeiner der Schreibselfanatiker erklärt oder belegt, warum es nötig sein soll.
Auch die Verbraucherzentralen beten seit vier Jahren bis auf wenige Ausnahmen den Käse nach,
auch ohne den geringsten Beleg dafür zu liefern, warum geschreibselt werden soll
oder Beispiele dafür zu nennen, wo es zum Nachteil gereicht hat nicht zu schreibseln.

"Um auf der sicheren Seite zu sein" ist bestenfalls eine Begründung, ständig mit einem Blitzableiter
auf dem Kopf rumzulaufen :rolleyes:
 
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Zu Weichnachten gibt es viele Internet-Neunutzer, die man trefflich abziehen kann.

Und das ungerührt auf Basis alter gesetzlicher Regelungen, weil die neuen sich nicht zur Zahlungserpressung eignen:

heise online - Neue Widerrufsbelehrung: Online-Anbieter müssen handeln

Warum setzen die Verbraucherzentralen da nicht an?

Die bisherigen Briefkastenanschriften in virtuellen Gefilden scheinen nicht mehr optimal zu sein. Neuerdings werden deutsche GmbHs gegründet. Vielleicht, weil die Banken sonst nicht die Erpressungsbeute einziehen wollen. Dann sollten doch Abmahnungen zustellbar sein.
 

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