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AW: Banditentum im Internet
http://forum.computerbetrug.de/allg...ammler-de-me-too-postings-140.html#post297614
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Das Herunterladen des eigentlich kostenlosen Programms sollte ihn 84 Euro kosten. Ähnlich erging es Bernd H., der ebenfalls über Google nach einer kostenlosen Software gesucht hatte. Das c't magazin.tv hat sich für die morgige Sendung auf die Fährte der Hintermänner dieser dreisten Masche gesetzt.
Wie meinst du das? In den letzten Beiträgen ging es um die Erfurter Net Cromos Inkasso. Das sind die, die z. B. für meinerstesmalvordercam.com (ein angeblich Bukarester Web) Geld haben will. Das Web selbst ist schon gar nicht mehr online.Es scheinen ganze Telekommunikationszweige dahinter zu stehen...
Kompakt, kompetent, klasse.Sollte es doch passiert sein:
Regel 1: Nicht reagieren -> Lächeln und ab in den Müll
Regel 2: Jeden bestehenden Schriftverkehr sofort abbrechen
Regel 3: Auch wenn Anwälte und Inkassobüros drohen immer ignorieren
Regel 4: Schon gar keine Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbaren
Regel 5: Diese Firmen können keine Schufainträge machen, dazu müssten sie Mitglied der Schufa sein.
Regel 6: Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt ankreuzen:
[X] Forderung wird bestritten
und sofort ans zuständige Gericht zurückschicken
"Die Mahnschreiben werden von den Inkasso-Anwälten wie Postwurfsendungen verschickt, diesen gehört die Zulassung als Rechtsanwälte entzogen", so Maier. In Deutschland hat die Justiz reagiert: Das Versenden von derartigen Mahnbriefen durch Rechtsanwälte wurde als Beihilfe zum Betrug qualifiziert und Schadenersatzansprüche der zu Unrecht gemahnten Konsumenten bejaht.
"Als Konsumentenschützer der SPÖ setze ich mich für gesetzliche Regelungen zu mehr Transparenz bei Vertragsabschlüssen im Internet sowie rechtliche Maßnahmen gegen die Praktiken sogenannter Abmahnanwälte ein. Der Abschluss von online abgeschlossenen Verträgen dürfte zum Beispiel nur gültig sein, wenn dieser von den Konsumenten mit einer extra e-mail bestätigt wird. Eine Maßnahme, die auf EU-Ebene ergriffen werden muss. Damit könnte diesem auf Einschüchterung und Abzocke aufgebauten Geschäftsmodell die Grundlage entzogen werden", so Maier abschließend.
Tenor: Wer auf Internetseiten Dienstleistungen anbietet und hierbei verschleiert, dass diese kostenpflichtig sind, handelt nicht nur wettbewerbswidrig und kann abgemahnt und verklagt werden, sondern es kommen auch keine wirksamen Verträge zustande, d.h. der Nutzer ist nicht zur Zahlung des verschleierten Abo-Preises verpflichtet.
Also, hier melden: http://adwords.google.com/support/aw/bin/request.py?display=form&contact_type=tiaff2. Google filtert aus den allgemeinen Suchergebnissen Internetseiten mit Abofallen recht effektiv heraus. Warum verweisen aber etliche AdWords/AdSense-Einblendungen zu gängigen Suchbegriffen wie Adobe Reader, DivX oder Open Office auf Landing Pages bekannter Abofallen-Betreiber (z.B. Content Services Ltd., Premium Content GmbH, NOM New Online Media Ltd.)?
Wir blocken durch unsere Filter den Großteil der Anzeigen dieser Abzocker-Websites bevor sie live geschaltet werden. Leider nutzen die Anbieter dieser zwielichtigen Praktiken unterschiedlichste Methoden, um diese Filter zu umgehen. Werden wir auf eine Anzeige aufmerksam gemacht, die geschaltet wurde und gegen unsere Richtlinien verstößt, überprüfen und blocken wir sie so schnell wie wir können.
Laut Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) belegen Studien, dass schon jeder zweite Verbraucher einmal Opfer von kriminellen Machenschaften im Internet geworden ist. Daher forderte sie im Umfeld des IT-Gipfels vergangene Woche schärfere Gesetze gegen Internetkriminalität. Doch schon jetzt gibt es effektive Möglichkeiten, sich gegen die Abzocke mit untergeschobenen Abos im Internet zu wehren.
Wie redet es sich denn vor eine Wand, Frau Juristin?"Meiner Ansicht nach sollte man einmal nachweisbar (Einschreiben mit Rückschein und Zeugen, der sieht, welchen Inhalt das Schreiben hat und dass es unter der entsprechenden Einlieferungsnummer bei der Post an die richtige Adresse abgegeben wurde) ein entsprechendes Schreiben an den Anbieter schicken", rät Juristin L.
Jurist E. S. beruhigt: "Verbraucher können das Schreiben ignorieren, wenn sie wissentlich keine kostenpflichtigen Verträge abgeschlossen haben."
Der Prix Blamage geht an…
... die Internetabzocker. Das Beobachter-Beratungszentrum hörte 2009 über sie die meisten Klagen. *Damit sind sie stolze *Gewinner der Goldenen Gurke.