Banditentum im Internet

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Falsche Microsoft-Updates - PC-WELT
Die überlisteten Nutzer werden fortan mit Rechnungen und bedrohlich klingenden Mahnungen bombardiert. Leider lassen sich immer noch zu viele Konsumenten einschüchtern. Sie bezahlen die Rechnungen der Abzocker aus Angst vor noch höheren Kosten. Und das ist ein großer Fehler, denn solange diese Masche bei einem Teil der Anwender zieht, werden die Betrüger nicht aufhören.
 
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FAQ zum Thema Abofallen-Abzocke - AdWords-Hilfe
Websites, die Abofallen bewerben, verstoßen gegen unsere AdWords Richtlinie „Inakzeptable Geschäftspraktiken“. Wir haben Maßnahmen getroffen, um diese Anzeigen abzulehnen und unsere Nutzer somit vor diesen Geschäftspraktiken zu bewahren.
Gibt es Beschwerden über unseriöse Werbepartner? Wenn ja, von wem und wie viele?

Wir bitten unsere Nutzer darum, uns zu informieren wenn sie auf unseriöse Werbetreibende stoßen. Unter Contacting Support - AdWords Help können uns Nutzer Feedback zu unserer Werbung geben und nehmen dies auch in Anspruch.
 
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Nein, weil sie sich vermutlich auch nie mit wirklichem Tiefgang mit den Methoden und Mechanismen befasst hat, und weil alle ihre juristischen Berater dies ebenfalls nicht getan haben.
 
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Volksstimme.de
Mahnschreiben von " Tipp House "
Ohne Grundlage keine Zahlung

Magdeburg ( rgm ). Unzählige Mahnschreiben hat in diesen Tagen die Firma Proinkasso GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg nach Sachsen-Anhalt versandt. Das Inkassobüro gibt vor, für einen Gewinnspieleintragungsdienst " Tipp House " eine offene Forderung für eine Anmeldung einzuziehen. Die Gesamtforderung betrage 138, 61 Euro, die innerhalb der nächsten sieben Tage zu überweisen ist.

Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen, wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge, Bankguthaben und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
 
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Verstehe einer die Juristen.

Da gibt es konspirativ vernetzte Banden von Abofallenstellern und kooperierenden Organe der Rechtspflege, die seit Jahren in aller Öffentlichkeit das Internet unsicher machen.

Sie schädigen zigtausendfach das Vermögen ihrer unerfahrenen Mitbürger, indem sie unter einem Vorwand die persönlichen Daten abphischen und diese dann mit einem Mahndröhgetöse zur Herausgabe eines Lösegeldes pressen.

In der realen Welt ist Taschendiebstahl harmloser. Es wechseln zwar Geldbeträge den Besitzer, ohne das der Geschädigte das wollte, aber er muss nicht genötigt und erpresst werden.

Die mafiös organisierten Abofallen-Banden agieren seit Jahren, haben teilweise schon Gewinnabschöpfungs-Verfahren an den Hacken, machen einfach immer neue Postfach-Firmen auf und ebenso einfach weiter mit dem "Geschäft".

Wo ist da bitte das Problem, die Absicht zu beweisen?

Fällige Betrugsanzeigen werden tausendfach gelocht und abgeheftet, weil es angeblich nicht möglich wäre, den Drahtziehern die Absichtlichkeit ihres Handelns zu beweisen.

Wie blöd ist das denn?

Hier erklärt ein Richter am Landgericht das Geschäftsmodell: Urteil Az. 10 S 53/09 des LG Mannheim - openJur
Unstreitig handelt es sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können, so dass eine Kostenpflicht fern liegend erscheint. Auf diese Art und Weise wird dem Interessenten suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Beklagten kostenlos erhalten kann. Zum Herunterladen eines solchen unentgeltlichen Programms wird man aber immer zur Anmeldemaske geleitet, wo der angebrachte Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar ist, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird. Dies ergibt sich außer aus dem unstreitigen Bild der Maske auch aus dem unstreitigen Umstand, dass eine sehr große Zahl von Verbrauchern die Kostenpflichtigkeit bei der Anmeldung übersehen haben.
Sie ist auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergibt, dass sie ihre Forderung sofort hat fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat. Bei dieser Sachlage ist von einem fahrlässigen Verhalten der Beklagten auszugehen, so dass der Kläger berechtigt ist, seine der Höhe nach unstreitigen Anwaltskosten ersetzt zu verlangen.
Das bezieht sich auf einen Fall, in dem ein Mahndroherpresster mit anwaltlicher Hilfe ein Ende der Belästigung erreichen wollte.

Dort ist zweifelsfrei zu entnehmen, dass bei typischen Einschüchterungsfallen kein wirksamer Vertrag zustande kommt. Weiter wird klar festgestellt, dass die Drahtzieher ein klares Bewusstsein über diese Tatsache haben.

Trotzdem geht die Mahndrohpresserei weiter. Die Drahtzieher haben das vorstehende Urteil vom Gericht zugestellt bekommen. Lesen müssen sie selbst, verstehen, was dort steht, auch. Sie haben ein Organ der Rechtspflege zur Seite, das den Sachverhalt sicher richtig erläutern kann, wenn morgens der Wecker hörbar läutet.

Aber kann man weiter davon ausgehen, sie hätten zufällig nicht gewusst, wie ihr "Geschäft" läuft?
 
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Dort ist zweifelsfrei zu entnehmen, dass bei typischen Einschüchterungsfallen kein wirksamer Vertrag zustande kommt. Weiter wird klar festgestellt, dass die Drahtzieher ein klares Bewusstsein über diese Tatsache haben.

Der Beweis des Betrugsvorsatzes ist damit so geführt, dass er für den Querschnitt der informierten Laien plausibel ist, und auch für Zivilrichter, nicht jedoch für deutsche Staatsanwälte. Die verfolgen lieber Ladendiebe und Handtaschenräuber. Da haben sie was greifbares in der Hand.

Trotzdem geht die Mahndrohpresserei weiter. Die Drahtzieher haben das vorstehende Urteil vom Gericht zugestellt bekommen. Lesen müssen sie selbst, verstehen, was dort steht, auch. Sie haben ein Organ der Rechtspflege zur Seite, das den Sachverhalt sicher richtig erläutern kann, wenn morgens der Wecker hörbar läutet.

Solange niemand den Abzocker dazu zwingt, das Urteil zu lesen und auch zu beachten, ist das Urteil nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.

Solange eine aufsichtführende Behörde oder eine Rechtsanwaltskammer es nicht fertigbringen, als gestandene Juristen einem unseriösen Mitglied ihres Berufsstandes den gewerbsmäßigen Betrug nachzuweisen und dann auch die berufsrechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen, wird das so weitergehen.

Aber kann man weiter davon ausgehen, sie hätten zufällig nicht gewusst, wie ihr "Geschäft" läuft?

Der Vorsatz, davon aktiv nichts wissen zu wollen, ist ihnen nicht nachweisbar. :scherzkeks:

Inkassobüros und vor allem Rechtsanwälte geniessen in Deutschland den Status der gesetzlich garantierten Narrenfreiheit. Diese Narrenfreiheit auch nur antasten zu wollen, kommt der Verletzung einer heiligen Kuh in Indien gleich.
 
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Inkassobüros und vor allem Rechtsanwälte geniessen in Deutschland den Status der gesetzlich garantierten Narrenfreiheit.
Das ist eine gröbliche Diskriminierung der Narrenzunft. Gerade in der Karnevalszeit kann das nicht unwidersprochen bleiben.
Narren sind unterhaltsam. Der gesamte Bereich des Internetbanditentums samt seiner inkompetenten
juristischen Dulder ist einfach nur zum Kotzen.

Diese Narrenfreiheit auch nur antasten zu wollen, kommt der Verletzung einer heiligen Kuh in Indien gleich.
Es dürfte einfacher und ungefährlicher sein in Indien eine Kuh zu töten als als die Gilde
deutscher Inkassostalker abzuschiessen.
 
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Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Bei der Dialerei hat es auch nur knapp 10 Jahre gedauert, bis Gerichte und eine lahmende Aktivität der Politik dem Treiben ein Ende bereitet haben.

Im Wirtschaftsministerium träumen einige Irre wohl immer noch davon, dass mit den modernen Formen der Beutelschneiderei irgendwie auch Arbeitsplätze zu schaffen seien.

Bei der Mahndrohpresserei der Einschüchterungsmafia müssen wenigstens noch merkbefreite Banken das Konto kooperativ zur Verfügung stellen. Vielleicht passiert ein Wunder und auch bei Banken sind Menschen beschäftigt, die denken können. Wer weiß?

Oder es spricht sich rum, dass man Mahndrohmüll in den Müll kippt und alles ist gut.

Oder es wird bekannt, dass die Gesetzeslage seit einem halben Jahr geändert ist und die Geneppten einfach ihr Widerrufsrecht noch ausüben können - für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Blitz einschlägt oder so.
 
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Bei der Dialerei hat es auch nur knapp 10 Jahre gedauert, bis Gerichte und eine lahmende Aktivität der Politik dem Treiben ein Ende bereitet haben.


Hat nicht die zunehmende Verbreitung von DSL der Dialerei hauptsächlich den Todesstoß gebracht?

guenni
 
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Wie man es nimmt.
Die zunehmende Verbreitung von DSL hatte die Nahrungsgrundlage für die Dialer bereits stark ausgedünnt. Zu einem Zeitpunkt, als daher das natürliche technische Ende der Dialerei bereits absehbar war, brachte dann die RegTP (jetzt BNETZA) das sogenannte "Dialerfenster", ein genormtes Sichtfenster zur Eingabebestätigung des Preishinweises. Dialer müssen auch registriert sein.

Das war es wohl, was der Dialerei, die schon kräftig geröchelt hat, endgültig den Todesstoß versetzt hat. Kurz nach Durchsetzung dieses Normfensters haben dann die großen, bekannten Dialer-Haie allesamt kurz nacheinander angekündigt, sich aus dem Geschäft zurückzuziehen.

Teilweise wurde umfirmiert in dubiose Zahlungsdienstleister für Pr0n-Abzocke. Teilweise wurde umfirmiert in 0900-Betrügerei, vielleicht auch in Callcenter für Gewinnbimmelanrufe.
 
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Das war es wohl, was der Dialerei, die schon kräftig geröchelt hat, endgültig den Todesstoß versetzt hat. Kurz nach Durchsetzung dieses Normfensters haben dann die großen, bekannten Dialer-Haie allesamt kurz nacheinander angekündigt, sich aus dem Geschäft zurückzuziehen.
http://forum.computerbetrug.de/nach...-dialer-fenster-wird-ab-17-maerz-pflicht.html
Der wohl bekannteste Dialervermarkter aus Berlin hatte seine damals bereits registrierte
neue Dialergeneration nicht mehr zum Einsatz gebracht.
De facto alle Dialerangebote verschwanden praktisch über Nacht.
 
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Gut wäre natürlich auch mal ein Richter, der noch ein wenig mehr durchblickt.

Die mafiös operierenden Einschüchterungsfallenerpresser kassieren das Lösegeld im Erfolgsfall ohne jede Gegenleistung.

Die Dialermafia machte sich wenigstens noch etwas Mühe zum Einsammeln kostenlos vorhandenen "Premium Contents". Heute geht es nur noch um Trittbrettfahrerei bei der Suche nach kostenlos vorhandener Software.

Die späteren Opfer suchen z.B. bei Google nach Programmnamen. Bezahlwerbung von Werbedrücker schleust diese Internetteilnehmer über üble Hinterhofwege zu den Abzockfallen.

Ohne die Bezahlwerbung dieser Banditen würden die Opfer direkt die Links der Originalangebote finden. Das würde viel schneller gehen, weil dort nicht persönliche Daten abgephischt werden müssten.

Also nicht nur keine Leistung, sondern umständlicher. Und das zu Schweinepreisen für nichts. Wofür wurde der Wucherparagraph erfunden?
 
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Der Wucherparagraph wäre eigentlich dazu da, dass er auch angewendet wird. Allerdings würde das die Ausübung kreativer Geschäftsmodelle ... am Wirtschaftsstandort D... behindern.

Problem ist hier (wie so oft im deutschen Recht): der Begriff des "Wuchers" wird nirgends so recht legaldefiniert, alles bleibt im Schwammigen. Aber es traut sich auch kein Richter dazu, einen Präzedenzfall zu setzen. In England oder in den USA wird in der Rechtsprechung weniger mit kasuistisch festgelegten Gesetzen gearbeitet, sondern sehr viel mit Präzedenzfällen. Dort traut man sich auch zu, "den Geist des Gesetzes" in der Rechtsprechung immer wieder zu bestimmen und als Argumentation heranzuziehen.
Bei uns ist dagegen aus historischer (großdeutsch negativ besetzter) Zeit dieser Begriff. "Geist des Gesetzes..." etwas, wovor sich seit WWII die Juristen hüten. Das riecht in Deutschland sofort nach Volksgerichtshof, so etwas nimmt kein Jurist mehr in den Mund - auch wenn es gerechtfertigt und gefordert wäre.

Daher wartet man immer hypsch zu, bis der Leidensdruck so groß wird, dass es ein paar Detailänderungen an den Gesetzen gibt, ein paar Lücken werden dadurch geschlossen, ein paar neue anderswo wieder aufgemacht. Man doktert immer nur an kasuistischen Formulierungen herum und vermeidet tunlichst eine Festlegung in Dingen, die aus dem Gesetzestext nicht wortwörtlich so zu entnehmen sind.

Daraus folgt der schöne deutsche Wahlspruch: "Was nicht explizit verboten ist, das ist erlaubt."
 
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Wenigstens das: Internet-Firma aus München tappt in eigene Abo-Falle - Abzocker muss 1,2 Millionen Euro auszahlen - München - Aktuelles - tz-online.de
Münchner Online-Abzocker muss 1,2 Mio. Euro auszahlen

München - Ein Benutzer klickt gegen einen Münchner Online-Abzocker zurück – und bekommt sowohl von Amts- als auch Landgericht Recht. Bringt er jetzt das ganze Imperium zu Fall?

Normalerweise läuft das mit den Internet-Abzockern so: Die Firmen bieten Gewinnspiele online an. Irgendwann sollen die Benutzer ihre Adresse eingeben – etwa, um sich eine mögliche Prämie zuschicken lassen zu können. Im Kleingedruckten steht aber eine Teilnahmegebühr, meist bis zu 50 Euro. Und die treiben die Internetfirmen zusammen mit Abmahn-Anwälten ein.

Doch jetzt klickt ein Benutzer zurück – und bekommt sowohl von Amts- als auch Landgericht Recht! Der Mann fordert seinen Gewinn von einer Million Euro plus Zinsen von rund 200 000 Euro ein. Und bringt damit womöglich ein ganzes Abzocker-Imperium zu Fall!
Mehr davon. Da klingelt beim Anwalt nicht nur der Wecker.
 
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NDR Info - NDR Info - Programm - Sendungen - Reportage
Adresse im Niemandsland

Die Firma, die S. P. die Rechnungen schickte, ist in England registriert - eine Tochterfirma soll in Hamburg beheimatet sein. Die Adresse liegt im Nirgendwo zwischen Großmarkt und Elbbrücken. In dem heruntergekommenen 50er-Jahre-Bau steht nicht mal der Name am Briefkasten. Andere Firmen in dem Gebäude berichten, dass immer wieder Betrogene vorbeikämen oder anriefen.

Das Betrugs-Geschäft scheine sich zu lohnen, sagt die Verbraucherschützerin V.. Bei einem Anbieter, dessen Konten eingefroren wurden, sollen Forderungen in sechsstelliger Höhe innerhalb weniger Tage aufgelaufen sein. Das sei vielleicht ein Extrembeispiel - aber es gebe ja nicht ohne Grund soviele derartige Seiten im Netz, meint V..
 
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Die Dame wiederholt ständig, das sie nichts aber auch gar nichts von der Methodik der Nutzlosbranche verstanden hat:
Was will Ministerin ändern?
Das Justizministerium will, dass immer ein "deutlich erkennbares Preisangabefenster" zu sehen ist, wenn etwas Geld kosten soll
Dasselbe gilt leider Gottes auch für die VZetten, die ebenfalls nichts begriffen haben oder begreifen wollen
Ein Schritt in die richtige Richtung sagen die Verbraucherschutzverbände. Außerdem gibt es Erfahrungen aus Frankreich; da gibt es diese so genannten "Doppelklick-Vorschrift" seit einiger Zeit - und dort hat man kaum noch Probleme mit solchen Abo-Fallen.
Die Aboabzocke gibt dort es nicht wegen irgendwelcher Doppelklickerei, sondern weil es dort keine mafiösen Inkassounternehmen und Inkassoanwälte gibt. bzw Inkassostalking dort mit hohen Strafen
belegt ist.
Aber an dieses heikle Thema wagt man sich natürlich nicht heran.
 
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In Frankreich gibt es eine staatliche Wettbewerbsbehörde, die solchen Kasperbuden die Hammelbeine langziehen würde.
Eine Preisverschleierung gilt dort als strafbare Werbung und nicht nur als Ordnungswidrigkeit.

In Deutschland gibt es keine staatliche Wettbewerbsbehörde. Die freien Verbände sind zahnlose Tiger.
 
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