AW: Banditentum im Internet
Zum Münchner Freispruch einer Abzockanwältin durch die Staatsanwaltschaft
Am AG Marburg hat der Richter den Fall eines Abzockanwalts zivilrechtlich so gewertet, dass eine "offensichtliche Nichtforderung" vertreten wird.
NJW - Neue Juristische Wochenschrift
Die Staatsanwaltschaft München war dagegen in ihrem Persilschein an eine Münchner Abzockanwältin der Meinung, dass hier keine "offensichtliche Nichtforderung", sondern lediglich eine rechtlich zweifelhafte Forderung eingetrieben wird.
Auch die Tatsache, dass die Anwältin schon beim Widerspruchsschreiben eines Anwalts regelmäßig sofort auf die Forderung verzichtet, hat die Staatsanwaltschaft München nicht dazu bewegen können, diese ausgeübte Praxis als offensichtliches Vertreten einer Nichtforderung zu werten.
Die Staatsanwaltschaft München hat alle erdenklichen juristischen Klimmzüge gemacht, um die Anwältin aus dem Betrugsvorwurf herauszuholen. Das aber wäre meines Erachtens nicht mehr die originäre Aufgabe eines Staatsanwalts gewesen, Klimmzüge in einem hier vorliegenden Umfang anzustellen, nur um alle eventuell irgendwie begründbaren Entlastungen für einen Beschuldigten heranzuziehen. Diese Aufgabe hätte er dem Richter sowie der Verteidigung überlassen können und auch sollen. Und dann hätte man ja gesehen, ob die Klage zugelassen worden wäre oder nicht, und ob im Strafprozess der Richter das auch so beurteilt hätte. Jedenfalls wäre es dann kein Freispruch durch die Staatsanwaltschaft mehr gewesen. Der Staatsanwalt hat hier in einem großen Teilbereich die Aufgaben eines Richters übernommen.
Die Zeit, die in diese Klimmzüge investiert wurde, wäre in eine vernünftige, strafrechtlich stichhaltig begründete Argumentationskette für den Betrugsvorsatz zu investieren gewesen, und nicht im krampfhaften Aufsuchen entlastender Momente.
Es wird noch irgendwann die Zeit kommen, wo man als Wirtschaftskrimineller in Deutschland keinen Verteidiger mehr braucht. Denn die qualifizierte Verteidigung nach allen Regeln der Kunst besorgt dann der Staatsanwalt. Auf Kosten des Staates.
Angeklagt werden dann nur noch Frikadellendiebe sowie Müllfahrer, die einen weggeworfenen Kinderwagen (="Gemeindeeigentum" :scherzkeks

mitgehen lassen.