Banditentum im Internet

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Schön: http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteRecht/DatenklauGeldklau.htm
„Mein Geld kriegt ihr nicht!“

Wer Daten klaut, will sie zu Geld machen. Darauf weisen wir aus Anlass des „Safer Internet Day“ am 9. Februar 2010 hin.

[...]

Wer gegen Datenmissbrauch vorgehen will, muss der Spur des Geldes folgen. Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, dass den Datengaunern das Geschäft vermiest wird, wirkt besser als der Appell an die Verbraucher, sparsam mit ihren Daten umzugehen. Adressdaten, Telefonnummern und Kontodaten sind nicht geheim. Sie können auch kaum geheim gehalten werden und dienen im Übrigen der Kommunikation untereinander.
 
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Wer Daten klaut, will sie zu Geld machen
Das gilt aber auch für die Daten, die Verbrauchern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen "aus der
Rippe geleiert" werden, z.B durch Anmeldezwang bei angeblich kostenlosen Seiten oder dubiosen Gewinnspielen.

Warum so viele Verbraucher derart leichtfertig mit ihren Daten umgehen, wird immer ein Rätsel bleiben.
 
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Vielleicht kommt man noch dahin, dass die Nutzlosen demnächst Western-Union-Transfer verlangen müssen - wie die 419-Nigeria-Betrüger.
 
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Gratis-Angebote im Netz nicht selten Kostenfallen - sueddeutsche.de
Gratis-Angebote im Netz nicht selten Kostenfallen
- Ob Kochrezepte, Dokumentvorlagen, Gedichte oder Horoskope: Das Netz scheint zwar eine unerschöpfliche Quelle für kostenlose Angebote zu sein. Doch bei der Registrierung schließen Verbraucher manchmal ungewollt einen Abo-Vertrag ab.
Nach vier Jahren hat man es auch bei der Süddeutschen mitbekommen, aber auch jetzt noch
nicht verstanden, sondern plappert nur nach. Verbraucher schließen keine Verträge auf Nutzlosseiten ab.
wenn bei Anmeldung nach Name und Adresse gefragt wird», rät E. C. von der Verbraucherzentrale. Dann sollten Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Kleingedruckte hinsichtlich versteckter Angebotspreise genau durchlesen.
Warum wird dann von Gerichten klipp und klar entschieden, dass solche versteckten Preisangaben
unwirksam sind?
Es ist nicht Aufgabe von Verbrauchern in virtuellen Kellerregalen nach Preisangaben Blinde Kuh
zu spielen.
 
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Internet-Abzocke: Kostenlos kann teuer werden - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

Reißerischer Titel:
Kostenlos kann teuer werden
der erst ganz zum Schluss relativiert wird
S. warnt davor, die Rechnung aus der Abzock-Falle zu bezahlen. Die Verträge seien unwirksam. Von Mahnungen, Inkasso-Schreiben, Forderungen von Rechtsanwälten oder Drohungen mit Schufa-Einträgen sollten sich Verbraucher nicht verunsichern lassen. "Man wird mindestens ein Jahr mit Schreiben bombardiert", so die Verbraucherschützerin.
Dann die übliche schwachsinnige Schreibselempfehlung:
Internetnutzer sollten Widerspruch gegen die Forderungen einlegen. Musterschreiben und weitere Informationen gebe es bei den Verbraucherzentralen.
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

law blog Archiv Bloß nicht diskutieren
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
Und natürlich der Ruf nach der Gesetzesänderung an der völlig falschen Stelle.
Um Internetsurfer besser vor der Abzocke zu schützen, forderte S. Gesetzesänderungen. So solle es verpflichtend werden, vor dem Abschluss eines Vertrags noch einmal ausdrücklich auf die Kosten hinzuweisen. Dies sei zum Beispiel in Frankreich der Fall, wo es fast keine Probleme mit versteckten Gebühren gebe.
Frankreich hat kein Problem damit, weil es dort kein Inkassostalking gibt, aber an das heise Eisen wagt man sich natürlich nicht.

Jeder Betroffene kann selber etwas tun:
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofalleHandwerklegen.htm
 
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http://www.blick-punkt.com/side76.html?nid=2919
Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft München aufgrund der Vielzahl an Strafanzeigen ein größeres Ermittlungsverfahren gegen die abgebrühte Münchnerin ein. Das Rosenheimer Geldinstitut kündigte das eingerichtete Konto unverzüglich.

Die Abzockerin steht also momentan ohne Bankverbindung da – ein Problem insofern, da die als Inkasso-Anwältin für mehrere Abo-Fallen tätige Juristin zur Abwicklung ihrer Dienstleistungen ein Konto braucht, dieses sogar Grundvoraussetzung für ihre freie Berufsausübung ist. Das Beispiel zeigt deutlich, dass die Bankverbindung also die Schwachstelle von unseriös arbeitenden Abo-Fallen und deren Geldeintreibern ist.
 
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Angebliche Internetnutzung ? wenn Inkassobüros mahnen | MDR.DE
Die Folge ist, dass es ein Dutzend Beschwerden täglich gibt, die beim zuständigen Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingehen. Es kann die Vollmacht jedoch nur entziehen, lässt das Gericht schriftlich mitteilen:

" ... wenn begründete Tatsachen die Annahme dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden … rechtfertigen. Auch unseriöses Beitreibungsgebaren kann eine mangelhafte Qualifikation begründen."

Schriftliche Äußerung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
Zu gut deutsch:

Wer einen Jagdschein macht, muss wenigstens einige Kenntnisse nachweisen, z.B. wann Schonzeiten sind oder was einen Hasen von einem Hirschen unterscheidet.

Die Inkassolizenz gibt es einfach so ohne Voraussetzungen.

Je blöder man ist, desto besser.

Missbräuchliches Beitreiben nicht bestehender Forderungen sind endlos zulässig, solange man die Zahlungserpresserei mit lernresistenter Blödheit erklären kann.

Klasse.
 
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Härtere Gangart: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein : Der Eine von der Tankstelle
Gleichzeitig soll er aber auf eine Vielzahl seiner Rechte zu verzichten bzw. diese an Herrn Tank abtreten. So verlangt er zur Absicherung seiner Forderung von den Betroffenen die Sicherungsübereignung von Autos oder sonstigen Wertgegenständen bzw. gleich die Abtretung des pfändbaren Teils des Einkommens.

Herr Tank schlägt aus einer solchen Vereinbarung einen schönen Profit. Denn neben den üblichen Gebühren setzt dieser auch gleich eine Einigungsgebühr mit auf die Rechnung.

Der Verbraucher sollte sich von den aktuellen Schreiben aus dem Hause Tank nicht beeindrucken lassen.
 
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http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf
Stand: Gerichtlich abgeschlossen: Rechtskräftiges Unterlassungsurteil des Landgerichts Frankfurt a.M. gegen den Geschäftsführer der NetContent Ltd.
Wirkung: Seiten werden mittlerweile von der Online Content Ltd. betrieben.
So sieht das aus.

Der alte Geschäftsführer macht mit neuen Tarnadressen natürlich in gleicher Weise weiter.

Und Geschädigte erstatten wieder tausende Strafanzeigen. Die werden gelocht und abgeheftet.

Weil die Staatsanwälte unsicher sind, ob die Drahtzieher vorsätzlich handeln oder wissen können, was sie tun ...
 
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Weil die Staatsanwälte unsicher sind, ob die Drahtzieher vorsätzlich handeln oder wissen können, was sie tun ...
Die mildesten Interpretationen für diese Verhaltensweise sind grauer Star im fortgeschrittenem
Stadium, Faulheit und/oder völlige Ignoranz.

Weitergehende Deutungen müssen aus rechtlichen Gründen unterbleiben...
 
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Neue OZ online: Die Handlanger der Internet-Abzocker
Gerissene Geschäftemacher füllen sich mit zweifelhaften Internetangeboten die Taschen. Doch die Raffzähne können sich in dieser rechtlichen Grauzone sicher fühlen.
Zahlt der angebliche Nutzer nicht, ist die Zeit der Rechtsanwälte und Inkassobüros gekommen. Branchenführer ist der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank. Dessen Drohschreiben beeindrucken offenbar viele Kunden. Sie zahlen, obwohl sie es gar nicht müssten. Nach einer Umfrage der Verbraucherzentralen von 2007 fallen vor allem Jugendliche darauf herein. Jeder Zehnte, der eine Rechnung erhielt, überwies die geforderte Summe.
 
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Zum Münchner Freispruch einer Abzockanwältin durch die Staatsanwaltschaft

Am AG Marburg hat der Richter den Fall eines Abzockanwalts zivilrechtlich so gewertet, dass eine "offensichtliche Nichtforderung" vertreten wird.
NJW - Neue Juristische Wochenschrift

Die Staatsanwaltschaft München war dagegen in ihrem Persilschein an eine Münchner Abzockanwältin der Meinung, dass hier keine "offensichtliche Nichtforderung", sondern lediglich eine rechtlich zweifelhafte Forderung eingetrieben wird.

Auch die Tatsache, dass die Anwältin schon beim Widerspruchsschreiben eines Anwalts regelmäßig sofort auf die Forderung verzichtet, hat die Staatsanwaltschaft München nicht dazu bewegen können, diese ausgeübte Praxis als offensichtliches Vertreten einer Nichtforderung zu werten.

Die Staatsanwaltschaft München hat alle erdenklichen juristischen Klimmzüge gemacht, um die Anwältin aus dem Betrugsvorwurf herauszuholen. Das aber wäre meines Erachtens nicht mehr die originäre Aufgabe eines Staatsanwalts gewesen, Klimmzüge in einem hier vorliegenden Umfang anzustellen, nur um alle eventuell irgendwie begründbaren Entlastungen für einen Beschuldigten heranzuziehen. Diese Aufgabe hätte er dem Richter sowie der Verteidigung überlassen können und auch sollen. Und dann hätte man ja gesehen, ob die Klage zugelassen worden wäre oder nicht, und ob im Strafprozess der Richter das auch so beurteilt hätte. Jedenfalls wäre es dann kein Freispruch durch die Staatsanwaltschaft mehr gewesen. Der Staatsanwalt hat hier in einem großen Teilbereich die Aufgaben eines Richters übernommen.

Die Zeit, die in diese Klimmzüge investiert wurde, wäre in eine vernünftige, strafrechtlich stichhaltig begründete Argumentationskette für den Betrugsvorsatz zu investieren gewesen, und nicht im krampfhaften Aufsuchen entlastender Momente.

Es wird noch irgendwann die Zeit kommen, wo man als Wirtschaftskrimineller in Deutschland keinen Verteidiger mehr braucht. Denn die qualifizierte Verteidigung nach allen Regeln der Kunst besorgt dann der Staatsanwalt. Auf Kosten des Staates.

Angeklagt werden dann nur noch Frikadellendiebe sowie Müllfahrer, die einen weggeworfenen Kinderwagen (="Gemeindeeigentum" :scherzkeks:) mitgehen lassen.
 
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Die unwürdige Eierei um den heißen Brei, um alles ganz normal zu finden, ist schon schräg, wenn man sieht, was Gerichte tatsächlich entscheiden:

Abo-Fallen: Inkasso-Anwältin muss Schadensersatz zahlen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Nachdem die Münchner Inkasso-Rechtsanwältin trotzdem versuchte, bei dem Opfer Geld einzutreiben, machte sie sich, so das Amtsgericht (Urteil v. 12.08.2009 - Az. 9 O 93/09), der "Beihilfe zu einem versuchten Betrug" schuldig. Sie müsse dem Betroffenen also Schadensersatz bezahlen - nämlich die Kosten für seinen Rechtsanwalt. Auch die Prozesskosten in Höhe von rund 150 Euro wurden der Inkasso-Anwältin vom Gericht auferlegt.
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_10-2010.pdf
Das Gericht sieht in der Aufmachung des Internetportals, der Beklagten zu 1), www.opendownload.de und der Art und Weise wie der Interessent auf die dargebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Unverständlich, warum man so viele Worte macht, um ein anderes Ergebnis "herbeizureden".
 
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Noch ein Gericht, das durchblickt: Urteil Az. 10 S 53/09 des LG Mannheim - openJur
Unstreitig handelt es sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können, so dass eine Kostenpflicht fern liegend erscheint. Auf diese Art und Weise wird dem Interessenten suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Beklagten kostenlos erhalten kann. Zum Herunterladen eines solchen unentgeltlichen Programms wird man aber immer zur Anmeldemaske geleitet, wo der angebrachte Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar ist, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird. Dies ergibt sich außer aus dem unstreitigen Bild der Maske auch aus dem unstreitigen Umstand, dass eine sehr große Zahl von Verbrauchern die Kostenpflichtigkeit bei der Anmeldung übersehen haben.
Sie ist auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergibt, dass sie ihre Forderung sofort hat fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat.
 
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http://www.mz-web.de/servlet/Conten...lledPageId=1012902958626&listid=1121028317620
Abzocke im Netz
Ungewollt Abonnent für 192,00 Euro - Antassia bittet zur Kasse
http://www.neue-oz.de/preexport_startseite/20100316_Endlich__Klatsche_f__r_Internet-Abzocker.html
Endlich: Klatsche für Osnabrücker Internet-Abzocker
Das Amtsgericht Marburg hat dem Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank in die Suppe gespuckt. Tank macht sich der Beihilfe zu einem versuchten Betrug schuldig, wenn er Opfern von Abzocker-Seiten im Internet das Geld abknöpft.
Eines der wenigen weiteren Medienechos
Weitere Einzelheiten zum Abo-Fallen-Urteil - teltarif.de News
Weitere Einzelheiten zum Abo-Fallen-Urteil
Wer bekanntermaßen kostenfreie Software lädt, muss kein Bezahl-Abo erwarten 17.03.2010 11:52
 
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