Sparkassen können nicht verpflichtet werden, für zwielichtige Firmen Konten einzurichten und zu führen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt im Fall eines Inkasso-Büros aus dem Kreis Offenbach entschieden.
Das Inkasso-Büro ist für mutmaßliche Internet-Abzocker tätig, die ihre Kunden mit versteckten Preishinweisen in sogenannte Abo-Fallen locken. Die Frankfurter Sparkasse unterliege zwar der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Gleichbehandlung und könne daher Konto- Eröffnungsanträge nur aus wichtigen Gründen ablehnen, führten die Richter in der am Montag veröffentlichten Entscheidung aus.
Dies sei aber im vorliegenden Fall gegeben, weil das Inkasso-Büro über das Gebaren seiner Auftraggeber informiert gewesen sei und so selbst an gezielten Verbrauchertäuschungen mitwirke. Das rechtfertige die Ablehnung einer Kontoeröffnung (Az.: 1 K 1711/10).