Banditentum im Internet

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Betrug im Internet: Abzocke auf Sexseiten? - Stuttgarter Zeitung online - Stuttgart, Region & Land - Stuttgart & Region
Der Anwalt vermutet, dass eine gängige Betrugsmasche hinter den Mahnungen steht, mit denen nach seinen Angaben die ganze Republik überzogen werde. Die Schweizer Firma stelle die Rechnungen für Erotikwebsites, ohne Grundlage, denn Einzelheiten würden nicht genannt. [...] "Und viele Männer bezahlen wahrscheinlich, damit es Ruhe gibt." Das müsse sich ein Bürger aber nicht bieten lassen.
 
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Das müsse sich ein Bürger aber nicht bieten lassen.

Doch, das muss sich der Bürger in Deutschland bieten lassen. Weil er infolge der Umsetzung einer liberalistischen politischen Doktrin keine Klagebefugnis nach UWG hat, weil die Pflichten eines Inkassobüros in Deutschland nirgends verbindlich niedergelegt sind, weil es in Deutschland keine Wettbewerbsbehörde gibt, die Sanktionen verhängen könnte.

Der Bürger braucht zwar nicht zu zahlen. Sofern er seine Rechte kennt, weiß er, dass er die Drohkulisse ignorieren darf.
Jedoch hat er die frechen, dreisten Belästigungen widerspruchslos zu erdulden. Das ist politisch so gewollt.

Bereits während der Beratungen zum RDG wurde in der Bundestagsdrucksache der Wille der politischen Gremien fixiert, dass Inkassobüros in Deutschland für die Durchführung des Forderungseinzugs keinerlei ordnungsrechtlichen Bestimmungen unterliegen sollen. Das sei angeblich aufgrund eines europäischen Harmonisierungsbedürfnisses so erforderlich.
Auch der Referatsleiter im Bundesjustizministerium, zuständig für Anwaltsrecht und Rechtsdienstleistungen, ist nach wie vor der Meinung, dass unsere Rechtsnormen völlig ausreichend seien.
 
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Skandal-Anwalt Olaf Tank muss Kosten erstatten - Lokale Nachrichten aus Osnabrück und Umgebung und dem Emsland | noz.de
Der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank muss einem Internetnutzer Schadensersatz von 46 Euro zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Osnabrück aus dem Oktober ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht heute mitteilte.

Bei den 46 Euro handelt es sich um die Kosten für einen Rechtsanwalt, den der Internetnutzer zur Abwehr unberechtigter Forderungen eingeschaltet hatte. Als die Forderungen fallen gelassen wurden, forderte der Kläger Schadensersatz. Er bekam Recht.
 
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Pressemitteilungen
Amtsgericht Osnabrück schrieb:
Das Amtsgericht entschied dahin, dass die für das Jahresabo erhobene Forderung nicht bestanden habe, was sowohl dem beklagten Rechtsanwalt als auch der von ihm vertretenen Firma bekannt gewesen sei. Letztlich habe der Beklagte Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet (vgl. auch die Pressemitteilung 3/10 vom 21. Oktober 2010).
Das Urteil: http://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/download/52336
 
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Abofallen und die Haftung ihres Rechtsanwalts | Betrug, Anwaltshaftung, Abofalle | Rechtslupe
Das Amtsgericht Osnabrück hat übrigens trotz Nichterreichens der Berufungssumme die Berufung zugelassen und mit einer deutlichen Aufforderung an andere Geschädigte versehen: “Der Streit um die Frage, ob das in zahlreichen Fällen wie hier verwendete Anmeldeverfahren zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Nutzer und dem Internetbetreiber führt, bedarf zumindest im Gerichtsbezirk Osnabrück einer einheitlichen Beurteilung. Der Beklagte ist hier als Rechtsanwalt tätig und vertritt in identischer Weise vorgehende Internetfirmen.”
Dann doch lieber für schlappe 40 Euro verurteilen lassen, weiterhin "zumindest Beihilfe gem. § 27 StGB zu dem betrügerischen Vorgehen" (Zitat des AG Osnabrück) leisten und schön weiter abkassieren.

Die Absicht kann schließlich nicht nachgewiesen werden ...
 
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Olaf Tank bei Anwaltskammer angezeigt - Lokale Nachrichten aus Osnabrück und Umgebung und dem Emsland | noz.de
Die Rechtsanwaltskammer prüft ein Verfahren gegen den Osnabrücker Anwalt Olaf Tank. Ihm wird vorgeworfen, gegen die „allgemeinen Berufspflichten“ vorstoßen zu haben. Tank ist als Inkassoanwalt für zweifelhafte Internetfirmen bekannt.
und prüft und prüft und prüft ....
Die Sanktionsmöglichkeiten der Kammer sind aber begrenzt: Möglich sind ein Hinweis, eine Rüge und als schärfste Waffe eine Verwarnung.
O.T. wird vor Angst kaum noch schlafen können...
 
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Er müsste in den letzten Jahren genug Kohle gescheffelt haben, um sich irgendwo auf eine Karibikinsel zur Ruhe setzen zu können.
 
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Er müsste in den letzten Jahren genug Kohle gescheffelt haben, um sich irgendwo auf eine Karibikinsel zur Ruhe setzen zu können.
Sehe ich auch so! Und für seine über alle Maßen verwöhnte Gattin dürfte die Kohle auch noch reichen!

Es ist übrigens die Wahrheit - inzwischen erhielten mehrere Betroffene gleichlautende Nachrichten.
 
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Olaf Tank beendet Abzockmandate | law blog
Erst vor kurzem wurden immer mehr Urteile bekannt, die Tank persönlich zur Übernahme von Anwaltskosten der Abzockopfer verurteilten. Die Gerichte gingen dabei davon aus, dass der Jurist sehr gut weiß, dass die Abofallenabzocker keinen juristisch durchsetzbaren Anspruch auf ihre angebliche Vergütung haben. Dies sei Beihilfe zum Betrug, so dass der Jurist selbst neben seinen Mandanten schadensersatzpflichtig ist.

Gegen Tank sollen außerdem etliche hundert Strafanzeigen vorliegen.
 
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http://www.anwaltverein.de/download...df?PHPSESSID=5e7604e489a1ab5f5d1a2bbde8e377a1
Strafrechtlich ist im Hinblick auf § 263 StGB ein Vollzugsdefizit zu beobachten (vgl. auch Buchmann/Majer, K&R 2010, 635 ff.).
Der BGH hat dazu m.E eine eindeutige Richtlinie vorgegeben

BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR 439/00
cc) Diese Grundsätze haben auch Bedeutung für den Täuschungsbegriff des Betrugstatbestandes. Allerdings gehört es nicht zum vom Betrugstatbestand geschützten Rechtsgut, sorglose Menschen gegen die Folgen ihrer eigenen Sorglosigkeit zu schützen (BGHSt 3, 99, 103; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 35 a; jew. zum Vermögensschaden).
Dies wird in den Einstellungsverfahren der Sta dem Sinne nach als Begründung angegeben
 
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heise online - Mozilla gewinnt Klage gegen Abzockfallenbetreiber
Mozilla gewinnt Klage gegen Abzockfallenbetreiber

Einen Erfolg im Kampf gegen die Betreiber sogenannter Abofallen meldet die Mozilla Foundation. Vor dem Landgericht Hamburg setzte sie durch, dass der kostenlose Webbrowser Firefox und das E-Mail-Programm Thunderbird nicht mehr kostenpflichtig vertrieben werden dürfen.
Wenigstens ein Anbieter, der sich gegen das Pack wehrt.
 
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Auch schön:
Das Landgericht legte fest, dass die Abofallenbetreiber alle mit den Downloads zusammenhängenden Informationen offenlegen müssen, etwa die komplette Liste aller verwendeten URLs, die für diese Seiten geschaltete Werbung, die Zahl der Downloads sowie die Zahl der erfolgten und bezahlten Registrierungen. Anhand dieser Informationen lässt sich dann die Höhe des Schadenersatzes ermitteln, den die Mozilla Foundation geltend machen könnte.
Hoffentlich hängen sich andere Anbieter an das gute Beispiel dran.
 
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Ein Aussteiger berichtet: Die Tricks der Abofallen-Betreiber - Panorama | STERN.DE Mobile
Aussteiger packt aus Um die Quote der Zahler zu erhöhen, habe er zunächst dafür gesorgt, dass die Kunden bei der Anmeldung auf den Seiten keine Telefonnummer mehr angeben mussten. Denn das habe viele abgeschreckt. "Seit wir das Feld 'Telefonnummer' weglassen haben, meldeten sich fast doppelt so viele Leute an." Ein großer Erfolg für die Firma. Denn: "Wenn Sie beispielsweise 1000 Rechnungen schreiben, zahlen 50 Empfänger sofort. Ohne Nachfrage oder Beschwerde", berichtet der Aussteiger. "Weitere fünf Prozent zahlen nach der ersten Mahnung. Durch die zweite Mahnung mit Androhung einer Klage kommen wieder fünf bis sieben Prozent dazu. Und in Telefongesprächen erreichen Sie noch ein paar Prozent."
Das Geschäftsmodell heißt Erpressung.
 
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