rolf76
Winkel-Abokat
AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3
:respekt::thumb:
Hut ab vor den Klägern, die sich offenbar ohne Rechtsbeistand erfolgreich durchgesetzt haben.
Kleine Ergänzung: Die Anwaltsgebühren sind bei einem Streitwert von 30,00 EUR so niedrig wie bei einem Streitwert von 300,00 EUR. Wenn man gewinnt, erhält man für den eigenen Anwalt für das Gerichtsverfahren und die Vertretung in der mündlichen Verhandlung etwa EUR 62,50 (zuzüglich Steuern, Fahrtkosten und einer Nebenkostenpauschale): Die Spezialisierung auf Rückzahlungsansprüche ist somit keine Goldgrube für Anwälte (anders könnte es bei einer Spezialisierung auf die Abwehr solcher Ansprüche sein...)
http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-Avanio-Internetzugang/1591819/1591819/1593014/Abgeschlossen ist das Verfahren damit immer noch nicht. Das Landgericht in Dresden muss noch über die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Befangenheitsantrags entscheiden. Außerdem hat Rechtsanwalt W. bereits angekündigt: Die Funsurf24 GmbH werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Ärgerlich für B. S. und seine Familie: Sie müssen nunmehr einen Rechtsanwalt einschalten. Der ist vor dem Landgericht Pflicht. Dadurch entstehen weitere Kosten. Zu allem Überfluss ist es schwierig, für den Fall einen tüchtigen Anwalt zu finden. Grund: Bei einem Streitwert von nur gut 30 Euro sind die Anwalts-Honorare gering.
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Hut ab vor den Klägern, die sich offenbar ohne Rechtsbeistand erfolgreich durchgesetzt haben.
Kleine Ergänzung: Die Anwaltsgebühren sind bei einem Streitwert von 30,00 EUR so niedrig wie bei einem Streitwert von 300,00 EUR. Wenn man gewinnt, erhält man für den eigenen Anwalt für das Gerichtsverfahren und die Vertretung in der mündlichen Verhandlung etwa EUR 62,50 (zuzüglich Steuern, Fahrtkosten und einer Nebenkostenpauschale): Die Spezialisierung auf Rückzahlungsansprüche ist somit keine Goldgrube für Anwälte (anders könnte es bei einer Spezialisierung auf die Abwehr solcher Ansprüche sein...)