Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

Abgeschlossen ist das Verfahren damit immer noch nicht. Das Landgericht in Dresden muss noch über die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Befangenheitsantrags entscheiden. Außerdem hat Rechtsanwalt W. bereits angekündigt: Die Funsurf24 GmbH werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Ärgerlich für B. S. und seine Familie: Sie müssen nunmehr einen Rechtsanwalt einschalten. Der ist vor dem Landgericht Pflicht. Dadurch entstehen weitere Kosten. Zu allem Überfluss ist es schwierig, für den Fall einen tüchtigen Anwalt zu finden. Grund: Bei einem Streitwert von nur gut 30 Euro sind die Anwalts-Honorare gering.
http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-Avanio-Internetzugang/1591819/1591819/1593014/

:respekt::thumb:
Hut ab vor den Klägern, die sich offenbar ohne Rechtsbeistand erfolgreich durchgesetzt haben.

Kleine Ergänzung: Die Anwaltsgebühren sind bei einem Streitwert von 30,00 EUR so niedrig wie bei einem Streitwert von 300,00 EUR. Wenn man gewinnt, erhält man für den eigenen Anwalt für das Gerichtsverfahren und die Vertretung in der mündlichen Verhandlung etwa EUR 62,50 (zuzüglich Steuern, Fahrtkosten und einer Nebenkostenpauschale): Die Spezialisierung auf Rückzahlungsansprüche ist somit keine Goldgrube für Anwälte (anders könnte es bei einer Spezialisierung auf die Abwehr solcher Ansprüche sein...) :wink:
 
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Das Landgericht in Dresden muss noch über die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Befangenheitsantrags entscheiden. Außerdem hat Rechtsanwalt W. bereits angekündigt: Die Funsurf24 GmbH werde gegen das Urteil Berufung einlegen. [...]
Dadurch entstehen weitere Kosten.

AUSGANG VON PROZESSEN ZU ,AVANIO’ SPRICHT FÜR
FUNSURF24 GMBH
Betreiberin von kostengünstigen Internetzugängen wehrt sich erfolgreich gegen Klagen wegen ihres Geschäftsmodells

Sehr erfolgreich! Wenn man es mit ALLEN MITTELN darauf anlegt, daß die Kläger aufgeben!
 
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Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" beantragt der Anwalt wohl grundsätzlich vorsorglich, die Berufung zuzulassen.
So im Fall "Az. 113 C 0683/06" und einem weiteren mir bekannten Fall.

Das ist ja der Trick, daß die Kläger dann irgendwann aufgeben!
 
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Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" beantragt der Anwalt wohl grundsätzlich vorsorglich, die Berufung zuzulassen.

Das Amtsgericht muss auch ohne Antrag über die Zulassung der Berufung entscheiden, der Antrag der unterlegenen Partei ist lediglich eine Anregung und bindet das Gericht nicht. Gegen die Nichtzulassung gibt es kein Rechtsmittel.
 
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Welcher Anwalt wäre bereit, mich zivilrechtlich gegen die funsurf 24 GmbH zu vertreten ?
Es geht um ca. 100 Euro. Aber eigentlich geht es um ganz was anderes. Nämlich diese [...] anzuprangern und diesen [...] an unserer Gesellschaft das Handwerk zu legen. Bitte melden unter [...]

[Mailadresse und Ausdrücke entfernt. Bitte die NUBs beachten. (bh)]
 
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Nicht unterkriegen lassen.Die wissen natürlich genau, dass sie hochgradig im Unrecht sind und dass das Unternehmen zusammenbricht, wenn vermehrt geklagt wird. Deswegen unbedingt weitermachen.
Strafanzeige stellen beim Gericht in Dresden bzw. Pirna wegen Verdacht des Betruges und der arglistigen Täuschung und Zivilklage einreichen. Suche noch einen Anwalt.
Ich werde auch als Kunde und Aktionär der Deutschen Telekom AG an den Vorstand schreiben,und die Frage stellen, warum sie sich für das Inkasso für so ein Unternehmen hergeben und dabei den eigenen Namen in Verruf bringen. Evtl. bringe ich das in die nächste Hauptversammlung ein. Schreiben an alle großen Fernsehsender sind unterwegs, um zu erreichen, dass das Thema noch mal aufgegriffen wird.
Wenn noch nicht gemacht, dann die Lastschriften zurückgeben; unproblematisch innerhalb von sechs Wochen.
 
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[insiderjoke]Früher hätte man so eine Erklärung als infogenial bezeichnet[/insiderjoke]
By the way: wer ist eigentlich Gesellschafter der funsurf24? (bitte PN, wenn es jmd weiß)
 
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Seligenstädter Kreisel revisited. Aber die Angaben, die das erläutern, gibt es nirgendwo öffentlich. Ich weiß, wovon ich rede, aber auch, dass mir keiner zuhört. Wer kann, möge sich mal die Handelsregistereinträge und Gesellschafterlisten aller beteiligten Firmen genauer ansehen.

Ach ja:
By the way: wer ist eigentlich Gesellschafter der funsurf24? (bitte PN, wenn es jmd weiß)
und damit ziehe ich mich wieder aus dem Thema zurück, von dem ich in der Sache keine Ahnung habe.

P.S.: Ach so! Funsurf24 GmbH = HRB 23834 = avanio Beteiligungsgesellschaft, das ist der Gesellschafter der avanio GmbH & Co. KG (HRA 5933 Dresden), zumindest war das so. Ich glaube, die HRB 23834 müsste so im Januar 2007 umbenannt worden sein (steht sicher im Dresdener handelsregister). Ursprünglich war die funsurf24 GmbH also die Münchner HRB 156067.
Man suchte damals auch Personal
für unser junges Team in Seligenstadt
(angegeben als Kontaktnummer war die Anfang 2007 zurück gegebene 0800-Hotline der avanio. Aus "Bratislava, Deutschland" kommt vielleicht der Herr D*G*, war der nicht aus CZ/SK?)
Sag ich doch. Sorry, nach zwei Jahren hab ich das nicht mehr alles gleich beieinander.
 
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Sehe ich das richtig, daß es vor dem 2.8.2005 Avanio garnicht gegeben hat?
Bei wem haben wir uns dann im Juni/Juli eingewählt?
Wurden wir verschoben?
Oder verkauft?
 
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Sehe ich das richtig, daß es vor dem 2.8.2005 Avanio garnicht gegeben hat?
Bei wem haben wir uns dann im Juni/Juli eingewählt?
Wurden wir verschoben?
Oder verkauft?
das wurde längst alles hier gefragt!
http://forum.computerbetrug.de/show...ht=avanio+beteiligungsgesellschaft#post113951

Am 2.8.05 wurde das eingetragen - gegründet war die Firma offenbar bereits vorher (als Münchner Vorratsgesellschaft "Magnet 79." im Auftrag einer Berliner Vorratsfirmen-Firma im März 2005 gegründet. Dann am 2.8. in München gelöscht, umbenannt und als avanio am 3.8.05 in Dresden eingetragen). Ich kenne mich mit Gesellschaftsrecht nicht aus.

Im Juni/Juli konnte sich keiner bei avanio eingewählt haben - das war ja bereits damals Thema. Offenbar aber doch, wenn der Gesellschaftervertrag schon unterzeichnet war oder so (frage einen experten oder suche das hier im Forum raus)

Offenbar klappte das Einwählen bei den Leuten schneller als deren Eintragung ins Handelsregister...

am 2.8. startete offebar die "avanio community"
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=114483#post114483
 
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