Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

Müsstest bei der Dienstelle nachfragen, wo du die Anzeige aufgegeben hast. Könnte ja sein, dass sie noch auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft ist und dort noch nicht gelesen wurde. Soll ja vorkommen, dass so etwas ein Jahr dauert.
... oder auch mehr - wie bei mir - mehr als 1 1/2 Jahre: im Jan. 2006 Anzeige bei der Staatanwaltschaft Dresden ... keine Reaktion ... im Okt. 2007 zu meinem großen Erstaunen die schon erwähnte Einladung zur Zeugenbefragung.

Sollte sich aber Franziskas Fall tatsächlich mit demjenigen decken, für den zur Zeit ermittelt wird, kann sie sich doch mit ihren Angaben auch an den bestehenden Fall "dranhängen", oder?

(Wenn jemand Interesse an den Angaben und dem Schreiben hat, kann er mir ja eine PM schicken ...)

Dupe
 
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Ich will mich nirgendwo "dranhängen".
Ich wollte nur sagen, daß mit einer Entscheidung wohl noch lange nicht zu rechnen ist.
 
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Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen habe ich.
Das wars dann.
Dann hast Du mehr, als ich hatte, bis der Fragebogen kam.
... oder auch mehr - wie bei mir - mehr als 1 1/2 Jahre: im Jan. 2006 Anzeige bei der Staatanwaltschaft Dresden ... keine Reaktion ... im Okt. 2007 zu meinem großen Erstaunen die schon erwähnte Einladung zur Zeugenbefragung.
Das ist bei mir länger her, knapp zwei Jahre.
 
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Es ist schon so viel zu dem Thema geschrieben worden. Deswegen nur das Aktuelle:
Bei der Staatsanwaltschaft in Pirna sind schon hunderte von Anzeigen gegen funsurf/avanio eingegangen. Deswegen ist es auch bisher noch nicht zu einer Anklage gekommen.
Allerdings werden jetzt wohl zunächst die Anzeigen, die im Jahr 2005 erstattet worden sind, abgeschlossen. Und damit kann dann wohl Anklage erhoben werden.
Auch jetzt gehen noch laufend Anzeigen in Pirna ein. Übrigens kann auch auf jeder Polizeidienststelle Anzeige erstattet werden. Dann sollte man den Hinweis auf Pirna geben.
Anschrift: Staatsanwaltschaft Pirna, Schloßstr. 7, 01796 Pirna,03501/ 765-201
zuständig ist Staatsanwalt V. , Telefon Nr. 03501 / 765 - ***
 
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Langsam würde mich aber interessieren, ob die Staatsanwaltschaften Pirna und Dresden denn nun wegen desselben Vorwurfs ermitteln oder nicht.

Nachdem ich jetzt auch Anhänge posten darf :-), lade ich mal das an mich ergangene Schreiben aus Dresden hoch, in dem zu Beginn auch der Sachverhalt erläutert wird.

Dupe
 

Anhänge

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Merkwürdiger "Sachverhalt".

Vanio.flexi "mit Registrierungspflicht" .

Ich glaube, daß man da den Angaben von Avanio auf den Leim geht.
Das ist der doch Tarif mit dem wir alle reingelegt wurden!
CALL BY CALL und VOR dem 2.8.2005
 
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Für Dupe:
Also ich gehe davon aus, dass nur die Staatsanwaltschaft Pirna zuständig ist. Die Polizei ist da
evtl.nur Ermittlungsbehörde. Am besten in Pirna anrufen; die sind da sehr nett und hilfsbereit.
Nochmals Telefonnummer 03501/76 52 01. Jede Anzeige erhält wohl ein eigenes Aktenzeichen.
Für Franziska:
Du triffst wohl den Nagel auf den Kopf. Ich bin nie eine Regstrierung bei funsurf24/avanio.net
eingegangen. Aber ich habe in meiner Telefonabrechnung vom Juli 2005 gefunden, dass mir von der callando Telecom GmbH, Wiesbaden 75 cent plus MWSt. für einen Internet by Call Services
über 01935 1515 abgezogen wurden. Das war wohl der Zugang über den Smartserver von web.de, den ich damals genutzt habe. Hinter der Nummer verbirgt sich wohl dann die ominöse funsurf24 GmbH aus Dresden, die diesen einmaligen Zugang als Abschluss einer Mitgliedschaft betrachten. Ab September 2005 werden mir seitdem immer mal wieder Euro 4,50 plus MWst.
also Euro 5,22 abgebucht. Leider habe ich es jetzt erst bemerkt. Ich habe denen eine Frist bis Anfang November gesetzt, das rechtswidrig einbehaltene Geld wieder zurück zu überweisen.
Ich gehe davon aus, dass nichts erfolgt. Dann gehe ich zivilrechtlich gegen die vor. Dank einer Rechtsschutzversicherung sehe ich der Sache ruhig entgegen. Parallel prüfe ich, ob ich nicht einfach die per Lastschrift eingezogenen Beträge zurückbuchen lasse.
 
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Oleco hat mir mehrfach bestätigt, daß nur der Tarif Vanio.flexi für das ominöse Abo infrage kommt, in der Regel bei einer Einwahl vor Bekanntgabe der NEUEN AGB.
 
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Wer bitte schön ist denn Oleco ? Habe ich noch nie gehört. Wenn ich nicht über den Smartsurfer zu der tollen Mitgliedschaft gekommen bin, sollte/muss mir bzw. allen Betroffenen
funsurf nachweisen, dass eine Registrierung erfolgt ist. Das werden sie aber nicht können.
 
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Merkwürdiger "Sachverhalt".
Vanio.flexi "mit Registrierungspflicht" .
Ich glaube, daß man da den Angaben von Avanio auf den Leim geht.
Das ist der doch Tarif mit dem wir alle reingelegt wurden!
Nein, im Schreiben der Polizei werden nur die Angaben von Avanio zitiert!

Also ich gehe davon aus, dass nur die Staatsanwaltschaft Pirna zuständig ist.
Du hast (fast) Recht - Lesen bildet halt manchmal doch -: "Staatanwaltschaft Dresden, Zweigstelle Pirna" heißt es in dem Schreiben an mich ...

Dupe
 
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[Oleco] wurde als betroffener LCR-Anbieter auch in diesem Thread mehrfach erwähnt.
smartsurfer war/ist aber bei weitem mehr betroffen
Ich hatte immer den Eindruck, dass Oleco und smartsurfer im Grunde dasselbe Programm waren, nur mit anderen "Chassis". Die smartsurfer-Version war nur dank web.de weiter verbreitet.
 
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Soweit mir bekannt, schildert den Sachverhalt der Anzeigende,
nicht der Angezeigte.
Ich denke, im Schreiben an mich macht der Dresdner Kommissar hinlänglich deutlich, dass er den Sachverhalt, wie er sich der ermittelnden Behörde darstellt, neutral zu schildern versucht. Begriffe wie "Registrierungspflicht" wurden dabei offensichtlich bewusst als Zitate von avanio in Anführungszeichen gesetzt, um zu dokumentieren, dass es sich hier um eine Meinung (der Beschuldigten) handelt.
 
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Danke für die Links! Dort gefunden:

Stiftung Warentest berichtet auf ihrer Seite test.de über ein Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 26. September 2007 (Aktenzeichen: 104 C 2202/07) gegen den Betreiber von Avanio auf Rückzahlung abgebuchter Beiträge.

Hier gibt es bei test.de auch Einzelheiten zum Verfahren:

Stiftung Warentest schrieb:
Avanio-Internetzugang
Der Prozess
24.10.2007

(...)
Die Funsurf24 GmbH muss die fehlenden 31,32 Euro zurückzahlen und die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Wesentlicher Grund: Die Einwahl in den Vanio.flexi-Tarif über den Smartsurfer durfte FunSurf24 nicht als Einverständnis verstehen, feste monatliche Beiträge zu zahlen.

Dass Rückzahlungsklagen aufgrund der Darlegungs- und Beweislast für denjenigen, der als Kläger etwas zurückhaben will, im Detail nicht ganz einfach sein können, zeigen jedoch auch die dort genannten Beispiele nicht erfolgreicher Rückzahlungsklagen:

Amtsgericht Dresden, Urteile vom 15. August und 19. September 2007
Aktenzeichen: 106 C 2202/07 und 106 C 1126/07

[off-topic]
Guter Name übrigens, ganz nach meinem Geschmack! [/off-topic]
 
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