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Unregistriert
AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3
Der einzige Gesellschafter der f. GmbH ist seit geraumer Zeit ein schweizerisches Unternehmen. Herr G. ist ebenfalls Schweizer.
Die sogenannte Umfimierung (durch Gesellschafterbeschluss hätte ein Formwechsel von einer KG in eine GmbH beschlossen werden können, das hat man nicht gemacht) hatte m. E. nur
den Zweck, dass ein an der a. GmbH & Co. KG Beteiligter nicht mehr namentlich genannt wird. Bei der a. GmbH & Co. KG war Herr R. von der c. GmbH Kommanditist, also Teilhafter. Die Beteiligung lag zwar bei lediglich EUR 45,- zudem hat ein Teilhafter KEINEN Einfluss auf die Firmenpolitik, aber der Name taucht i. Zsh. mit der f. GmbH nun nicht mehr auf.
Gruss
Ralf64
das wurde längst alles hier gefragt!
http://forum.computerbetrug.de/show...ht=avanio+beteiligungsgesellschaft#post113951
Am 2.8.05 wurde das eingetragen - gegründet war die Firma offenbar bereits vorher (als Münchner Vorratsgesellschaft "Magnet 79." im Auftrag einer Berliner Vorratsfirmen-Firma im März 2005 gegründet. Dann am 2.8. in München gelöscht, umbenannt und als avanio am 3.8.05 in Dresden eingetragen). Ich kenne mich mit Gesellschaftsrecht nicht aus.
Im Juni/Juli konnte sich keiner bei avanio eingewählt haben - das war ja bereits damals Thema. Offenbar aber doch, wenn der Gesellschaftervertrag schon unterzeichnet war oder so (frage einen experten oder suche das hier im Forum raus)
Offenbar klappte das Einwählen bei den Leuten schneller als deren Eintragung ins Handelsregister...
am 2.8. startete offebar die "avanio community"
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=114483#post114483
Der einzige Gesellschafter der f. GmbH ist seit geraumer Zeit ein schweizerisches Unternehmen. Herr G. ist ebenfalls Schweizer.
Die sogenannte Umfimierung (durch Gesellschafterbeschluss hätte ein Formwechsel von einer KG in eine GmbH beschlossen werden können, das hat man nicht gemacht) hatte m. E. nur
den Zweck, dass ein an der a. GmbH & Co. KG Beteiligter nicht mehr namentlich genannt wird. Bei der a. GmbH & Co. KG war Herr R. von der c. GmbH Kommanditist, also Teilhafter. Die Beteiligung lag zwar bei lediglich EUR 45,- zudem hat ein Teilhafter KEINEN Einfluss auf die Firmenpolitik, aber der Name taucht i. Zsh. mit der f. GmbH nun nicht mehr auf.
Gruss
Ralf64