Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

Wie es weitergehen soll, prüft jetzt die Staatsanwaltschaft. In den nächsten Wochen will sie entscheiden, ob sie Anklage tatsächlich zurücknimmt und nunmehr beim Landgericht erhebt oder ob sie auf dem Verfahren beim Amtsgericht besteht.
Alea iacta est - aber was 'raus kommt, weiß man nicht.
 
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Oh doch, wenn die Anklage zugelassen wird, ist der Fall eigentlich schon so gut wie entschieden - zum Nachteil des/der Beschuldigten.
Aber genau das ist ja noch nicht entschieden, wenn ich das richtig verstanden habe. Und selbst wenn: Eine Bewährungsstrafe für den tschechischen Schweizer? Der lacht sich doch kaputt. Und das Geld haben die in S***stadt in der Portokasse. Der Depp könnte der andere sein, wenn es derjenige ist, den ich vermute. Aufgrund seiner Vorgeschichte (ich erinnere mal ans call****portal...) wäre er nicht wirklich zu bedauern.
Wenn wirklich der DG vor Gericht erscheint, würde ich einen Tag Urlaub erwägen... Und diese Geschichte mit dem Portal grabe ich bis dahin noch einmal aus...
 
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Lies doch mal selber - man hat mir das Zitat hioer gekürzt :)
test.de - Avanio-Internet-Abzocke - Meldungen - Steuern + Recht - Tests + Themen - Stiftung Warentest

Das AG will das nicht machen, jetzt muß die Staatsanwaltschaft sehen, was sie tun.
Jahrelang ermittelt ein Staatsanwalt in der Pirnaer Außenstelle der Dresdner Strafverfolgungsbehörde. (...) Am Ende entscheidet der Beamte, die heute 27 und 32 Jahre alten Avanio-Verantwortlichen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 416 Fällen beim Amtsgericht Dresden anzuklagen. Zuständig ist dort ein Strafrichter. (...) Die Avanio-Aktenberge sind für sein Dezernat eine gewaltige Belastung. Nach einer ersten Prüfung der Anklage schickt er die Akten zurück. Die Staatsanwaltschaft soll Anklage beim Landgericht erheben, findet er. (...) Wie es weitergehen soll, prüft jetzt die Staatsanwaltschaft. In den nächsten Wochen will sie entscheiden, ob sie Anklage tatsächlich zurücknimmt und nunmehr beim Landgericht erhebt oder ob sie auf dem Verfahren beim Amtsgericht besteht.
Ich hoffe, dies ist jetzt als Zitat ok, sonst kann ich Dir das Lesen des Artikels nicht ersparen ;)
 
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Hallöchen - dann gesell ich mal in den Kreis der Geschädigten...
Ich habe heute vormittag erst so allmählich mitbekommen, dass was nicht stimmt, als ich nach nunmehr erfolgter Kündigung bei der Telekom überraschenderweise wieder eine Rechnung erhielt, in der bei den Call-by-call-Anbietern jemand bis 5.1.09 was berechnete, obwohl seit dem 19.12.08 schon keine DFÜ-Verbindung mehr bestand...Ich rief dort an, erfuhr von dem hier diskutierten "rechmäßigen" Vertrag - die Fuzzies dort in der sogenannten Kundenhotline waren höchst unfreundlich, ließen mich teilweise nicht einmal zu Wort kommen, boten "kulanterweise" eine "Kündigung per sofort" an, eine Kulanzgutschrift von 15 EUR lehnte ich ab, da bei mir bereits seit 2005 abgebucht wird !!! Risiko, aber ich erhoffe mit eine höhere Erstattung !
Sobald sie im Gespräch nicht weiterkamen, bzw. ich weiterdiskutierte, beendeten sie das Gespräch - Namen hab ich mir alle notiert !
Im Übrigen habe ich mit dem Abrechnungsunternehmen Telecom GmbH eher positve Erfahrung gesammelt - diese sind wohl nur für die Abrechnung beauftragt - sie war sehr verständnisvoll und gab mir sogar von sich aus die zuständige Postfachadresse ! (werde trotzdem per FAX mit Sendenachweis schicken!)
Verbraucherzentrale suche ich morgen auf, Anzeige werde ich definitiv auch erstatten ! Und dann bin ich mal gespannt auf den Ausgang des Urteils am 21.1.09 !!!
Die Textempfehlung unter der test.de-Seite ist hoffentlich erstmal ausreichend um mich für die Zukunft abzusichern- eine Rückerstattung zu einem guten Prozentsatz wäre hier optimal. Auf den Rest würde ich verzichten -das halten meine Nerven nicht aus...
Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich die aktuellen Beträge sperren lassen soll von der Telekom - würden die auch tun -die waren im Übrigen auch sehr
hilfreich ! Nur sind sie wohl leider gemäß Bundesnetzagentur verpflichtet, selbst derartige Unternehmen weiterhin als "Mitabbucher" zuzulassen !! Für mich nicht nachvollziehbar !
Hat jemand Erfahrungen mit "weiteren Schritten" von avanio ? Mahnungen ? Inkassoversuche ? Mahnbescheid ?
 
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....da bei mir bereits seit 2005 abgebucht wird
Anzeige werde ich definitiv auch erstatten !
....für eine Sache, die schon über drei Jahre auf dem Buckel hat? Hier kann man ganz klar empfehlen - lass den Unsinn! Konzentriere dich besser auf die zivile Streitsache, Polizei und StA werden weder dir noch den Verantwortlichen des betr. Unternehmens beihelfen können. Erschwerend für dich kommt ohnehin dazu, dass du anscheinend deine Rechnungen selbst über drei Jahre hinweg nicht hinreichend geprüft hattest.
 
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dem muss ich mal klar widersprechen...ich prüfe sehr wohl meine Abrechnung, ich vergleiche sie aber nicht ! Ich habe mich bis 19.12. jahrelang über Call-by-call eingewählt und mindestens 5-10 verschiedene Teilbeträge auf meiner Telekomabrechnung gehabt - ich habe geprüft, ob die Einzelbeträge bzw. die Summe plausibel ist - mehr geht doch gar nicht ! Und da der Betrag von avanio immer eine krumme Zahl war und im niedrigen Bereich angesiedelt war, war es ok. Hätte ich die Rechnungen verglichen, wäre es unter Umständen aufgefallen ! Zumal aber auch bei avanio mal für einen, mal für 2 Monate (anderer Betrag) und vor der MwSt-Änderung auch eine anderer Betrag war ! M.e.ist es hier sehr schwer festzustellen, dass genau dieser Anbieter sich als schwarzes Schaf unter die anderen gesellt hat !

Erschwerend kommt hinzu, dass die Tarifnamen aus dem Smart Surfer nicht unbedingt identisch mit den Abrechnungsunternehmen sind bzw. meist nicht aufgeführt werden - es ist echt kaum prüfbar !

Oder wie hätte ich das feststellen sollen ?
 
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Nee, das ist ja schon klar - sind ja schließlich auch 2 verschiedene Dinge - zivil-und strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Ich dachte nur, es wäre besser, die vorhandene Klage evtl. mit zu stützen, zumal ich sämtliche Unterlagen im Original noch habe...(3 Jahre Verjährungsfrist bei Forderungen, ich weiß) - viele trauen sich ja auch nicht, meinte die Dame der Verbraucherzentrale...aber wenn man nicht zumindest versucht, denen das Handwerk zu legen, ist das doch ein Freibrief !...

Ich habe erstmal ein Schreiben aufgesetzt - mal gucken, was kommt...

hat denn nun jemand Erfahrungen, wie weit avanio und Konsorten mit Mahnverfahren, Drohungen oä gehen ?
 
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Funsurf24 GmbH (avanio GmbH ) verpflichtet sich zur Rückzahlung [Recht für Verbraucher von J. Geburtig]
Die Verbraucherzentrale ist gegen diese Form der unerwünschten Mitgliedschaft gerichtlich vorgegangen und hat die Funsurf24 GmbH im Dezember 2007 auf Unterlassung verklagt.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat sich die Funsurf24 GmbH vor dem Landgericht Dresden am 21.01.2009 dazu verpflichtet, bei Verbrauchern - die den Tarif "vanio.flexi" im Juni 2005 über den "Smartsurfer" genutzt haben - in der Zukunft keine Gebühren mehr einzuziehen und für die Vergangenheit bei Vorlage der entsprechenden Belege die Hälfte der bereits eingezogenen Gebühren zu erstatten.

Die Verbraucherzentrale rät allen Verbrauchern, die im Juni 2005 den "Smartsurfer" von web.de genutzt haben, ihre Telefonrechnung zu überprüfen und zu schauen, ob dort ein "avanio Internetzugang" abgerechnet wird.
 
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Ich weiss nicht, ob man sich über den Vergleich freuen oder ärgern sollte. Zumal der Vergleich nur die Verbraucher berücksichtigt, die sich in der Zeit vom 10.06. bis 20.06.2005 in den Tarif vanio.flexi eingewählt haben. Daraus ergibt sich für mich die Frage, warum dieses kleine Zeitfenster gewählt wurde, obwohl es erst mit dem 01.08.2005 zur Umstellung der AGB und damit verbunden zur Einführung einer Grundgebühr kam. Also hätten doch eigentlich alle Nutzer, die sich bis Ende Juli 2005 über einen Low-Cost-Router in den Tarif “vanio.flexi” eingewählt haben, im Vergleich berücksichtigt werden müssen?
 
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Die Tricks der Telefonanbieter - Kölner Stadt-Anzeiger
Spotbillige Lockangebote können für Verbraucher zum Reinfall werden. Viele Anbieter erhöhen die Preise über Nacht ohne Vorankündigung um ein Vielfaches.
....
Denn unseriöse Anbieter verteuern die Preise plötzlich drastisch und ohne Vorwarnung. 0,3 Cent pro Surfminute - so warb die Firma Avivo Internet GmbH vor einiger Zeit für ihren Tarif 1-2 Online Spezial. Im Preisvergleich von Europas größtem Fachblatt „Computerbild“ landete das Angebot ganz vorne. Wer die Einwahlnummer 01919-3561 als Netzwerkverbindung auf seinem Computer einrichtete, kam supergünstig ins weltweite Datennetz. Doch über Nacht setzte Avivo den Tarif auf fast fünf Cent pro Minute hoch - eine Preissteigerung um mehr als 1500 Prozent.
sonderlich aktuell ist der Bericht nicht. Das Thema beginnt hier bereits im Jahr 2005...
 
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Habe heute ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Dresden erhalten.
im Ermttlungsverfahren 148 Js 56303/05 wurde gegen die verantwortlichen der Firma Avanio (jetzt funsurf24)
Anklage zum Amtsgericht Dresden wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben.

Ein weiteres Verfahren wurde vorläufig eingestellt.
 
Klage von NEXNET erhalten ( Benutzernamenänderung Callando, Zeugen gesucht)

Guten Tag,

ich gehöre zu den Callando geschädigten Usern. Ich habe im Jahr 2007 von April bis Mitte Juni Internet by Call der Callando Internet GmbH (01075 Telecom) genutzt. Mit den sicherlich bekannten Folgen. Bei mir standen anstatt der üblichen 15,- bis 20,- Euro Internetkosten plötzlich 250,- und dann noch einmal 64,- Euro auf der Telefonrechnung.

Da ich den Betrag natürlich nicht bezahlt habe, lief das üblich Prozedere ab. Ich habe jetzt eine Klage der Firma NEXNET, vertreten durch die Rechtsanwälte Bussek & Mendgede,
am Hals.

Für einen gerichtsfesten Nachweiß der Vorgehensweise der Callando Internet GmbH suche ich nun Zeugen, die mich in meiner Verteidigung unterstützen können. Im speziellen geht es um den Nachweiß, dass die Benutzernamenänderung des gültigen Tarifes vor dem Ablauf
der Preisgarantie stattfand.

In meinem Fall handelte es sich um den Tarif CallandoNET Five mit dem Benutzernamen netfive, der vor Ablauf der Preisgarantie in netfive5 geändert wurde. Gleiches passierte auch mit den Tarifen CallandoNET Two und CallandoNET Three.

Es geht mir wie gesagt nur um eine schriftliche Betätigung, dass der Benutzername vor Ablauf der Preisgarantie erfolgte (in meinem Fall bis 30. Juni). Des weiteren wäre es gut, wenn mir jemand noch einmal die vorgefertigten E-Mail von Callando zukommen lassen kann, die von besagter Firma nach dem Widerspruch gegen die Rechnung verschickt wur-
de. Ich kann mich noch an eine Mail erinnern, in der mir mitgeteilt wurde, dass der Tarif CallandoNET Five an Kimsurf.de verkauft wurde. Leider habe ich meinen kompletten
E-Mailverkehr aus dem Jahr 2007 durch eine dumme Sache verloren.

Der Prozesse findet beim Amtsgericht in 15517 Fürstenwalde statt. Das liegt östlich von Berlin. Da zuerst ein schriftliches Verfahren nach § 495a ZPO angestrebt wird, reicht eine schriftliche Aussage. Wie genau die Aussehen sollte, werde ich noch recherchieren. Evt. anfallende Kosten werde ich nach Absprache übernehmen.

Alles weiter – Hilfe, Ratschläge oder die Bereitschaft mir als Zeuge zu Verfügung zu stehen
Bitte unter.

****

Vielen Dank für eure Hilfe, Mathias
 
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Da meine angegebene E-Mail Adresse gelöscht wurde, bitte ein kurze Mitteilung per PM.

Gruß, Mathias
 
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Ich habe jetzt eine Klage der Firma NEXNET, vertreten durch die Rechtsanwälte Bussek & Mendgede, am Hals
Da bist Du nicht der Einzige, die scheinen mehrere Schaufeln "Callandoumstellung" anhängig gemacht zu haben. Zu dem Thema gibt es ja viele Berichte im Internet, die man dem gericht zur Einstimmung präsentieren könnte z.B. hier:
Warnung: Abzocke bei Internet-Tarif von Callando.net - News - COMPUTER BILD
Für einen gerichtsfesten Nachweiß der Vorgehensweise der Callando Internet GmbH suche ich nun Zeugen, die mich in meiner Verteidigung unterstützen können. Im speziellen geht es um den Nachweiß, dass die Benutzernamenänderung des gültigen Tarifes vor dem Ablauf
der Preisgarantie stattfand.
Wie ist der Tarif denn überhapt Vertragsinhalt geworden, wenn die Einwahlnummer von mehreren Anbietern genutzt wurde? Nen Anscheinsbeweis gibt es ja nicht, wenn der Tarif vom Anbieter frei festgelegt werden kann.

Statt einem Zeugen zu suchen solltest Du lieber einen Anwalt der sich in solchen Sachen auskennt beauftragen. Wenn Du gewinnst bekommst Du die Kosten erstattet, wenn Du unterliegst kommt es auf die paar Euro mehr auch nicht mehr an.


Hier noch die Presseerklärungen von Callando zum Tarif
http://www.computerbild.de/artikel/...e-beim-Tarif-_Callando.Net-Five_-1336410.html
 
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Bei wievielen Anwälten bist Du mit der Sache schon abgeblitzt?
Klar bei ca 130,- wird keiner begeistert "Hier" schreien, aber können Dir die Verbraucherzentralen keinen "Überzeugungstäter"vermitteln?

Bis wann musst Du gegenüber dem Gericht reagiert haben?
 
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