Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

AW: Avanio, Callando und die 019351515 Teil 3

Der Jurist schrieb:
Dupe schrieb:
Und: An wen richte ich den Entschädigungsantrag denn nun in unserem Dresdner avanio-Fall? (In dem Schreiben der PD Dresden steht ja nicht, wo der Fall verhandelt wird.)
Soweit ist es noch nicht. Erst muss Anklage erhoben werden. Wenn das Gericht die Anklage zulässt und verhandelt, dann muss bei diesem Gericht der Antrag gestellt werden.
Erfährt man als einfacher Zeuge denn automatisch davon, wann die Verhandlung wo beginnt?

Dupe
 
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Danke für die Links!

Verstehe ich die §§ recht, dass ich keinen Anwalt benötige?

Und: An wen richte ich den Entschädigungsantrag denn nun in unserem Dresdner avanio-Fall? (In dem Schreiben der PD Dresden steht ja nicht, wo der Fall verhandelt wird.)

Ich würde mir da keine zu großen Hoffnungen machen. Die Strafgerichte sind zu einer Entscheidung über die vermögensrechtlichen Ansprüche nicht verpflichtet und hatten in der Vergangenheit häufig "keine Lust".
 
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Erfährt man als einfacher Zeuge denn automatisch davon, wann die Verhandlung wo beginnt?

Nein. Möglicherweise wird man vom Strafgericht jedoch als Zeuge geladen, wenn das Gericht die Aussage für entscheidend erachtet.

Der Antrag auf Entscheidung über die aus der Straftat erwachsenden Ansprüche kann aber bereits vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden (§ 404 Abs. 3 StPO), nämlich bei der Staatsanwaltschaft. In diesem Fall wird man von Ort und Zeit der Hauptverhandlung benachrichtigt.
 
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rolf76 schrieb:
Der Antrag auf Entscheidung über die aus der Straftat erwachsenden Ansprüche kann aber bereits vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden (§ 404 Abs. 3 StPO), nämlich bei der Staatsanwaltschaft. In diesem Fall wird man von Ort und Zeit der Hauptverhandlung benachrichtigt.
Danke, rolf76, das ist ja eine gute (da einfach umzusetzende) Nachricht!

Dupe
 
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Ich würde mir da keine zu großen Hoffnungen machen. Die Strafgerichte sind zu einer Entscheidung über die vermögensrechtlichen Ansprüche nicht verpflichtet und hatten in der Vergangenheit häufig "keine Lust".
Sowas hatte ich auch schon mal gehört. :(

Allerdings verstehe ich (als chronischer Gutmensch ;)) nicht, was einen Strafrichter davon abhält, einen Betrüger dazu zu verpflichten, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen, in unserem Fall: zumindest die illegal eingezogenen "Mitgliedsbeiträge" zurückzuerstatten.

Wie dem auch sei: Ich werde den Antrag jedenfalls mal stellen - verlieren kann ich dabei ja nix.
 
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einfach umzusetzende) Nachricht!

Form und Inhalt des Antrags müssen aber den Erfordernissen der Zivilklage (vgl. § 253 ZPO) entsprechen. Somit sind die Parteien zu bezeichnen. Außerdem muss der Gegenstand bestimmt bezeichnet werden, eine Geldforderung muss beziffert werden. Wie das im jeweiligen Einzelfall zu formulieren wäre, darf hier aber nicht vorgekaut werden.
 
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Kurz gefasst: Theoretisch geht es ohne Rechtsanwalt, praktisch eigentlich nicht.
Was bedeutet: Wenn das Strafgericht sich nicht dazu herablässt, sich im Rahmen des Prozesses mit meinen Ansprüchen zu befassen, muss ich im Anschluss einen eigenen Zivilprozess durchziehen oder ich bleibe auf meinen Anwaltskosten (die alleine schon für den "Antrag auf Entscheidung über die aus der Straftat erwachsenden Ansprüche" (rolf76) angefallen sein dürften) sitzen. :(

Oder?
 
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Nobody ever told you, life would be fair - und falls doch, hat er sich eben getäuscht. In anderen Foren habe ich gelesen, dass es User gibt, die den Zivilrechtsweg einschlagen, allerdings ist damit zu rechnen, dass das zu einem Hauen und Stechen führt, weil stattgebende Urteil eine ernsthafte Bedrohung für das Geschäftsmodell darstellen...
 
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@Fipps: Bin ganz deiner Meinung! Um so besch...eidener ist es, dass sich die Strafrichter offensichtlich allzu häufig aus ihrer Verantwortung stehlen. :-(
 
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Hallo! Es gibt schon sehr viel zu dem Thema, so dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll zu lesen. Stehe im Moment extrem unter Prüfungsstress und habe auch nicht wirklich Zeit, um wirklich alles zu lesen.

Problem: Vor Jahren (2005) durch den Smart-Surfer wohl in die Falle getappt, Eltern haben in der Rechnung lange nichts gemerkt, da sie noch lange kein Breitbandinternet hatten und ich mich über Oleco/Smartsurfer eingewählt habe. Es standen in der Rechnung früher immer so viele Beiträge, so dass es wohl nicht aufgefallen ist und sie haben immer weiter bezahlt. Seit einiger Zeit haben sie nun doch 1&1-DSL und jetzt ist es aufgefallen, dass immer noch etwas für ne Internetverbindung abgebucht wird. Ich habe daraufhin im IUnternet schon einiges entdeckt und fand das am übersichtlichsten: http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-Avanio-Internetzugang/1499789/1499789/
Ich habe jetzt einen Brief verfasst nach den dort beschriebenen Schritten und will den heute oder morgen per Einschreiben mit Rückschein an Avanio senden.


Was ich mich jetzt noch frage: Kann man tatsächlich das ganze Geld zurück bekommen? Ist es schon mal passiert? Ich glaube eigentlich nicht wirklich daran.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten und sorry, falls ich mich wiederhole - wie gesagt ich kann es mir nicht leisten nur für die eine Frage stundenlang alles zu lesen :(
 
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Was ich mich jetzt noch frage: Kann man tatsächlich das ganze Geld zurück bekommen? Ist es schon mal passiert?
Die Frage ist immer, ob die Anbieter bereit sind, das Geld außergerichtlich zurückzuzahlen. Nach meiner Einschätzung nicht. Dann bliebe nur der Weg über die Zivilgerichte, der allerdings eine Investition von Geld und Zeit bedeutet. Bei avan** ist mir persönlich ist bislang kein Fall einer erfolgreichen Rückzahlungsklage noch einer Abweisung einer solchen Klage bekannt.
 
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... wie gesagt ich kann es mir nicht leisten nur für die eine Frage stundenlang alles zu lesen :(
... um so bemerkenswerter, dass sich in Foren wie diesen Menschen tummeln, die es sich immer wieder auf Neue "leisten", häufig wiederkehrende Fragen stets aufs Neue geduldig zu beantworten ... ;)
 
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Ich habe bis heute keinen Fragebogen erhalten. (Anzeige Febr. 2007)
Wenn du dich beteiligen willst, kannst du ja mal in Dresden nachhören (und uns berichten :)). In meinem Beitrag habe ich Aktenzeichen und Kontaktadresse bei der Dresdner Polizei genannt. Wie ich allerdings sehe, ist die Befragungsfrist offiziell gestern abgelaufen.

Franziska schrieb:
Auf http://www.infojungs.de/2005/10/30/zur-sache-mit-avanio/#54 meldet jemand, daß das Verfahren "zurückgestellt" wurde.
Dort wird aber ein anderes Aktenzeichen genannt!

Dupe
 
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