Der Jurist
Teammitglied
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Gast schrieb:Tips für ein Schreiben an ein Inkassobüro, das eine unberechtigte Forderung über eine Grundgebühr geltend macht, habe ich hier gesehen:
http://www.Verbraucherschutz-Forum.de/?show=ygmK
lp900 schrieb:Auf mein Schreiben vom 22.10. an Nexnet:
„Mahnung wegen Telefongebühren, Ihre Kd.Nr. ……………..…………..
Werte Damen und Herren,
die im Betreff angegebene Forderung habe ich gegenüber der Fa. Callando durch Widerspruch bestritten. Die Fa. Callando hat die von mir geforderten Nachweise nach § 16 TKV noch nicht vorgelegt. Bis zum Eingang dieser Unterlagen mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich unter diesen Voraussetzungen keinerlei Mahn- oder Inkassokosten übernehmen kann.
Mit verbindlicher Empfehlung“
bekam ich heute die folgende Antwort:
„Sehr geehrte. …………………… Berlin, 27. Oktober 2005
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Oktober 2005.
Die Beantwortung Ihres Schreibens erfolgt durch die NEXNET GmbH, da wir als neutrales Abrechnungshaus für verschiedene Verbindungsnetzbetreiber, u. a. die Callando Telecom GmbH das Forderungsmanagement übernommen haben.
Unabhängig von Ihrer Rechnungsreklamation bei der callando Telecom GmbH befinden sie sich gegenüber der NEXNET GmbH in der Zahlungspflicht. Es besteht keine Veranlassung, das Mahnverfahren auszusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschriftsaufdruck
Ihr Customer Service Team
Der NEXNET GmbH“
Voraussetzung dafür ist, dass eine Forderung besteht.Die Beantwortung Ihres Schreibens erfolgt durch die NEXNET GmbH, da wir als neutrales Abrechnungshaus für verschiedene Verbindungsnetzbetreiber, u. a. die Callando Telecom GmbH das Forderungsmanagement übernommen haben.
Unabhängig von Ihrer Rechnungsreklamation bei der callando Telecom GmbH befinden sie sich gegenüber der NEXNET GmbH in der Zahlungspflicht.
Reine Einschüchterungs- und Verwirrtaktik. Meine Meinung zu den Einwendungen gegenüber demjenigen, der eine eigene oder fremde Forderung einzieht, habe ich weiter oben dargelegt und nochmal erklärt.lp900 schrieb:„Die Beantwortung Ihres Schreibens erfolgt durch die NEXNET GmbH, da wir als neutrales Abrechnungshaus für verschiedene Verbindungsnetzbetreiber, u. a. die Callando Telecom GmbH das Forderungsmanagement übernommen haben....Unabhängig von Ihrer Rechnungsreklamation bei der callando Telecom GmbH befinden sie sich gegenüber der NEXNET GmbH in der Zahlungspflicht."
Der Jurist schrieb:Nexnet ist unbelehrbar:
Voraussetzung dafür ist, dass eine Forderung besteht. Besteht keine Forderung, dann ist das völliger Unfug:Die Beantwortung Ihres Schreibens erfolgt durch die NEXNET GmbH, da wir als neutrales Abrechnungshaus für verschiedene Verbindungsnetzbetreiber, u. a. die Callando Telecom GmbH das Forderungsmanagement übernommen haben.
Unabhängig von Ihrer Rechnungsreklamation bei der callando Telecom GmbH befinden sie sich gegenüber der NEXNET GmbH in der Zahlungspflicht.
Es kann nur dann eine Zahlungspflicht bestehen, wenn eine Forderung besteht.
[...]
Allerdings ernster ist die Frage, ob nicht mit solchen völlig falschen Aussagen bereits ein versuchter Betrug vorliegt.
Stelle anheim zu beantragen,Beamer schrieb:Und genau deshalb werde ich dieses Antwortverwalten von NexNet in einer Strafanzeige gegen Avanio/Callando mit beschreiben, damit die Staatsanwaltschaft nötigenfalls ihre Schlüsse daraus ziehen kann.
sascha schrieb:Was meinen denn die (Hobby?)-Juristen dazu???
Dass sie hier keinerlei individuelle Rechtsberatung leisten wollen, meinen sie.
Im Übrigen wird es hier demnächst eine [...] Zusammenfassung der bisherigen Abläufe geben. Samt Tipps für Betroffene.
Nicht Schema, sondern "Instanzenweg". Aber lass mal gut sein, war eh´ OT.Anonymous schrieb:Ich glaube nicht, dass die ein festes Schema haben und es ist wohl auch müßig, darüber zu diskutieren.
Anonymous schrieb:Allerdings scheint der Magenta-Riese durch die ganzen Rechnungsstornierungen und Gutschriftzurückweisungen jetzt etwas durcheinander gekommen zu sein:
Ich habe heute eine Mahnung bekommen (von der Telekom, nicht vom nexnet!), wonach noch ca 30 € ausstehen würden. Ein Anruf brachte dann auch nicht mehr Klarheit, außer, dass der Fehlbetrag im Gegenteil ein Guthaben sein könnte (!!!), aber Genaueres könnten die im Moment nicht sagen ...
Sag' mal, Hochsauerländer, das ganze muss sich ja wohl mindestens über ein halbes Jahr hingezogen haben, wenn nicht sogar länger. Hast du auf jedes dieser Schreiben auch geantwortet, oder hast du sie einfach ignoriert? Wär' für mich (und andere) schon mal interessant zu wissen. Und wie hoch war denn die ursprüngliche Forderung?Hochsauerländer schrieb:Lasst mich mal spekulieren, ob die "Nexnette Mahnkette" noch passt.
[...]
Dies soll keine Aufforderung sein, dass Ganze "auszusitzen". Ist nur eine Spekulation, wie es laufen könnte (und bei mir vor einiger Zeit gelaufen ist).
... Und wann und wo war das denn genau und wie heißt Du eigentlich und welche Telefon- oder Kundennummer hattest Du denn damals?tarifcontrolator schrieb:Sag' mal, Hochsauerländer, das ganze muss sich ja wohl mindestens über ein halbes Jahr hingezogen haben, wenn nicht sogar länger. Hast du auf jedes dieser Schreiben auch geantwortet, oder hast du sie einfach ignoriert? Wär' für mich (und andere) schon mal interessant zu wissen. Und wie hoch war denn die ursprüngliche Forderung?