Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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Avanio

Hat schon mal einer von Euch einfach gekuendigt? Frist ist ja ein Monat. Ist man die dann los?
 
Outen

GAST möge sich doch mal outen, anonym kann jeder......!

Rosa Parks hat der Welt jedenfalls bewiesen, dass direkte, zielgerichtete Aktionen auch ohne Gewalt auskommen.

In diesem Sinne fasse ich die "Pflicht zum Widerstand" auf. Deshalb Widerstand gegen Unrecht, gegen jedes Unrecht!

Anonymous schrieb:
@Ip900

"Aufstehen, indem man sitzenbleibt!!!"

Rosa Parks zum Gedächtnis
 
Captain Picard schrieb:
welche Auswirkungen soll das haben? Dass deine Nachbarn dich schief angucken? was Schufa betrifft :
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=11504
Wer lesen kann ist klar im Vorteil , verstehen muß man schon selber, sonst solltest du einen Anwalt
konsultieren, individuelle Rechtsberatung gibt´s hier nicht.

cp

PS: was du mit "schleißen" meinst, versteh ich nicht: "verschleißen" ?

dat sollte "schließen" heißen!
wer will denn hier eine individuelle Rechtsberatung?! darf man denn hier nicht nach Meinungen fragen?
Jeder kann doch eine andere Erfahrung oder Meinung zum Thema haben haben...
 
stdin schrieb:
wer will denn hier eine individuelle Rechtsberatung?! darf man denn hier nicht nach Meinungen fragen?
Jeder kann doch eine andere Erfahrung oder Meinung zum Thema haben haben...

Das Problem mit unserer Gesetzgebung ist folgendes:
Jeder darf zwar zu jedem Thema eine Meinung haben, aber bei manchen Themen braucht man eine Lizenz (muß Anwalt oder anerkannte Verbraucherschutzstelle sein) um diese Meinung auch öffentlich kund zu tun.

Klingt scheiße, ist aber so. :cry:

MfG
L.
 
@Ip900

Cool down, brother!!! Gegen mich hast Du in Wirklichkeit nichts! Bei meinem spontanen und grundehrlich gemeinten Lob auf Deinen Beitrag war Null (!!!) Sarkasmus im Spiel. Ich schwöre! Ich gebe täglich X-Euro für irgendwelchen Unsinn aus, trotzdem platzt mir schier der Hals, wenn sich so eine "Geschäftsidee" aufgrund irgendwelcher Gesetzeslücken einfach so durchsetzen sollte. Wir gehen in die gleiche Richtung oder bleiben auch mal sitzen, wenn das Gegenteil von uns verlangt wird. D'accord, mon frère?

Um mal etwas Kreatives beizutragen ohne Paragraphen durchzuwälzen:
Wir sollten soetwas wie eine Fragebogenankreuzaktion hier im Forum installieren, damit man als Betroffener einen Überblick darüber bekommt, wer wie seit wann in diesen Schlammassel hineingeraten ist, was er bisher dagegen getan hat, welche Satzbausteine er zugeschickt bekommen hat, wieviel Zeit und Geld er bisher investiert hat.
Z.B.:
Wie hast Du erfahren, dass Du "Community-Mitglied" geworden bist?
Antwort bekommen Ja/Nein - von wem?
Welche Versprechungen?
Angezeigt Ja/Nein - bei welcher Polizeidienststelle?

nochmal @Ip900:
Anonym ist doch geil: Soweit ich mich erinnere, kann man auch anonym per einmaliger Einwahl nur mit seiner Telefonnummer ein "Vertragsmitglied" werden. Wir z.B., Du und ich, sind unfreiwillig Vereinskameraden. Ich hätte theoretisch vor acht Wochen sterben können, ohne dass meine Frau nacher irgendwelche schriftlichen Unterlagen über meine Dauermitgliedschaft in diesem "Club" gefunden hätte. Sowas kann einfach nicht seriös sein.
 
"Kulanzkündigung" am 19.10. - Nächste Forderung am 29.10.

Nachdem avanio mir am 19.10. den Standardschrieb mit der Kulanzkündigung gesendet hat (ohne Angabe von Fristen o.ä.), kam dann heute die T-Com-Rechnung mit dem nächsten "Monatsbeitrag"...
Geld bekommen die natürlich nach wie vor nicht von mir.
 
@joachim
Das war vorherzusehen. Vorhersehbar ist auch, dass Du demnächst eine erste Mahnung von nexnet bekommen wirst, egal ob und wie oft Du bei callando, avanio oder bei der Fleischerei Hurzl und Söhne in Aurich anrufst oder Dich schriftlich äußerst.
Gehe mal ein paar Seiten in diesem Forum zurück, dann findest Du schlaue Kommentare von Juristen, auf deren (vielleicht auch gutgemeinte) Ansichten Du nix geben brauchst.

@community
Was ist schon das BGB gegen eine absolut vollignorante unterbezahlte Halbtagskraft von c..a...nn..., welche die Anordnungen des Chefs gnadenlos bis zum Ende durchsetzt, indem sie skrupel- und/oder hirnlos Standardschreiben für die "Kunden" zusammenkopiert, und am Telefon alles jedem alles verspricht?
Schon in diesem Forum unter lauter Betroffenen scheitert es daran, dass dieses äußerst zweifelhafte Verhalten von callando/avanio/nexnet nicht explizit im Zentrum ALLER Beiträge steht. Hier wird juristisch über Dinge onaniert, die an Absurdität nicht zu überbieten sind.
Ob ich wohl wegen meiner einmaligen Einwahl Anfang Juni 05 die Novemberabrechnung für den avanio Internetzugang in Höhe von 4,50 begleichen soll? Soll ich von wegen der Schufa oder soll ich nicht? Hu-ha, ich bin mir doch so unsicher! Ob es sich bei den lustigen und offensichtlich fiktiven "interessanten Zusatzangeboten" von avanio.net um "Mehrwert" handelt oder nicht, "frag' ich gleich das Licht", wird hier allen Ernstes juristisch disputiert.

Ich fühle mich in diesem Forum in etwa so, wie ein Opfer einer kollektiven Geiselnahme, in derem Kreise mehrere Juristen ernsthaft über die Zukunftsaussichten der Geiselnehmer diskutieren und warum sie eventuell Recht haben könnten.

shut up and dance
P.
 
Re:Für alle Unfreiwilligen

lp900 schrieb:
Einfacher gesagt, Nexnet ist nach Mahnungsversand jetzt also der alleinige Ansprechpartner!
rolf76 schrieb:
In jedem dieser Fälle kann aber der (angebliche) Schuldner dem Zessionar (Factoring oder Inkassozession) oder Ermächtigten (Einziehungsermächtigung) alle gegen den Zedenten (also den ehemaligen Gläubiger nach einem Factoring oder einer Inkassozession) oder Gläubiger (bei einer Einziehungsermächtigung) zustehenden Einwendungen (z.B. das Nichtbestehen des Vertrages) geltend machen.
Nein! Bei der bloßen Einziehungsermächtigung bleibt der bisherige Gläubiger Inhaber der Forderung und damit Ansprechpartner. Die Einwendungen gegen die Forderung können aber auch dem Einziehenden entgegengehalten werden. Bevor man sich mit dem Einziehenden vertieft auseinandersetzt, sollte der Einziehende aber erst seine Berechtigung zur Einziehung nachweisen.
Sollte eine Abtretung (Factoring, Inkassozession) erfolgt sein, kann sich der Schuldner weiterhin an den bisherigen Gläubiger halten, solange er die Abtretung nicht kennt. Um Unklarheiten zu vermeiden, kann man auch in diesem Fall einen Nachweis verlangen.
 
mahnbescheid

tarifkontrollierer schrieb:
Mich wundert es, welch ein Vertrauen hier so manche in das deutsche Rechtssystem haben. Glaubt ihr wirklich, dass der Richter, der den Mahnbescheid unterschreiben wird, von "IbC", "Smartsurfer", "LCR's" etc. auch nur im entferntesten eine Ahnung hat? Nein! Er wird genau, dass tun, was er in so einem Fall schon immer getan hat: Den Schriftsatz des Rechtsanwalts in seine Urteilsbegründung übernehmen, der für ihn am besten klingt. Und ratet mal, wer den besseren RA haben wird? Ihr oder nexnet?
Der Richter wird überhaupt keinen Schriftsatz in die Begründung des Mahnbescheids übernehmen! Denn der Mahnbescheid wird ohne Prüfung der Schlüssigkeit des behaupteten Anspruchs erlassen. Voraussetzung ist nur, dass es sich um eine Geldforderung handelt.

Erst nach einem (innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung einzulegenden) Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird es zu einer gerichtlichen Prüfung der Rechtslage kommen. Leider vor einem Amtsrichter, der so viele Fälle zu bearbeiten hat, dass er kein Interesse an einem langwierigen Einarbeiten in einen komplizierten Computerhintergrund zeigen wird. Bessere Chancen hat da derjenige, der sich bereits eine knappe, nachvollziehbare und auch für einen Amtsrichter verständliche Argumentation überlegt hat. Deshalb befürworte ich, die juristischen Argumente hier zu diskutieren. Das bringt jedenfalls denen etwas, die den Mut aufbringen, die Sache bis zum Ende auszukämpfen und nicht auf dem Weg dorthin sich von dem möglicherweise geplanten Gewirr aus avanio, callando und nexnet einschüchtern oder entmutigen lassen.
 
Avanio/callando/N[]

Nachstehendes ist keine Rechtsberatung, sondern eine öffentlich zugängliche Information der IHK Frankfurt am Main.

Für all diejenigen, die wissen wollen, wie es weitergehen könnte.

Das Mahnverfahren
- ist ein zivilgerichtliches Spezialverfahren ohne mündliche Verhandlung, ausführliche Klageschrift und Beweiserhebung. Es ist neben der Erhebung einer normalen Zivilklage eine einfache Möglichkeit, gegen säumige Schuldner vorzugehen.
- ist billiger als eine Klage.
können Sie ohne fremde Hilfe betreiben. Sie brauchen keinen Rechtsanwalt.
- ist nur möglich, wenn es um Geldforderungen geht.

Das Mahnverfahren ist in erster Linie auf den "faulen Zahler" zugeschnitten, der voraussichtlich gegen den Anspruch keine Einwände vorbringen wird. Nur in diesem Fall ist es ein relativ schnelles und wirksames Mittel gegenüber säumigen Schuldnern.

Das Mahnverfahren ist dann nicht der schnellste Weg, einen gerichtlichen Titel für die Zwangsvollstreckung zu erhalten, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner den Mahnbescheid nicht widerspruchslos hinnimmt.

Denn sobald der Schuldner gegen den ihm zugestellten Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch einlegt, verwandelt sich das Mahnverfahren in ein normales Zivilprozessverfahren mit eingehend zu begründender Klageschrift und mündlicher Verhandlung.

Voraussetzung eines erfolgreichen Mahnverfahrens ist, dass sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet. Erste Voraussetzung für den Verzug ist nach § 286 BGB, dass die Leistung des Schuldners fällig ist.
Die Fälligkeit ergibt sich aus den zwischen Gläubiger und Schuldner getroffenen Absprachen, seien es vertragliche Vereinbarungen oder vom Vertragspartner akzeptierte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch erheben (§ 692 Nr. 4 ZPO). Damit geht das Mahnverfahren in ein normales (das ordentliche oder streitige) Gerichtsverfahren über. In diesem Verfahren kann sich der Antragsgegner gegen den behaupteten Anspruch sachlich zur Wehr setzen.

Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist vom Antragsgegner schriftlich zu erheben. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung empfiehlt sich hierbei die Verwendung des Widerspruchsvordrucks. Anerkannt sind aber auch die Einlegung durch Telebrief, Telefax oder Fernschreiben, sowie der zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Amtsgerichts erklärte Widerspruch.

Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Die Widerspruchsfrist beträgt
- zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids
- einen Monat bei zulässiger Auslandszustellung.
Ein später eingehender Widerspruch ist aber auch noch wirksam, wenn noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen worden ist.

Der rechtzeitig eingelegte Widerspruch verhindert die Fortsetzung des Mahnverfahrens und führt in ein normales Gerichtsverfahren, das sog. streitige Verfahren. Die Überleitung in das streitige Verfahren beginnt mit der Abgabe des Rechtsstreits durch das Amtsgericht ........ an das Gericht, das der Antragsteller in seinem Mahnantrag als das sachlich und örtlich zuständige Gericht angegeben hat.



Das sich an den Widerspruch anschließende Streitverfahren folgt den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses. Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wurde, fordert den Antragsteller unverzüglich auf, seinen Anspruch binnen zwei Wochen zu begründen, § 697 ZPO.

Geht die Anspruchsbegründung durch den Antragsteller nicht rechtzeitig bei Gericht ein, so wird - allerdings nur auf Antrag des Antragsgegners - ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Dabei setzt das Gericht eine erneute Frist für die Anspruchsbegründung.


(Ouelle IHK Frankfurt/Main)

h…://w.. .frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/


Da bei Widerspruch des Schuldners gegen den gerichtlichen Mahnbescheid, die Berechtigung des Bestehens der Forderung von einem Gericht geprüft wird, wird nur für Forderungen ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden, die auch beweisbar gegen den Schuldner bestehen.

Wenn sich diese vor Gericht jedoch nicht beweisen lassen, gelten sie als nicht berechtigt. In diesem Fall trägt die Kosten für das Gerichts- und Mahnverfahren der Antragsteller des Mahnbescheides.

Warten wir also mal gelassen ab, wie weit der/die Gläubiger hier gehen werden. :D

[Virenscanner: Ein Wort entfernt]
 
Kein vanio:flexi Kunde

John Doe schrieb:
Hallo,

was mich mal interessieren würde ist, ob jemand der sich nie über den vanio:flexi-Tarif eingewählt hat, sondern einen anderen Tarif der über die 019351515 ging z. B. den Aktiv 1 von Callando bzw. Quickdial nutzte, auch in diese ominöse Community aufgenommen wurde. [vermutung] Wenn dem so wäre, könnte es doch sein, dass Callando da mit drin steckt, denn dann hätten Sie die Verbindungsdaten weitergeben müssen. [/vermutung]

Ja, ich bin solch ein Fall. Hatte am 25.06.05 eine Verbindung mittels Smartsurfer. In der Rechnung (Juli) steht:
Callando Telecom GmbH
...
Internet by Call Services
über 01935 1515

sonst (bis auf die ominösen 4,50 Euro) keine Einträge von Avanio in meinen Telefonrechnungen.

Ende Juli habe ich dann auf DSL umgestellt, hatte aber interessanterweise im August auch den CallandoFON-Tarif mittels Call-by-Call (nicht Internet-by-Call !) genutzt (über die Vorwahl 01075). In der selben Rechnung tauchte dann nämlich auch der avanio Internetzugang auf. Vielleicht bin ich auch darüber erfaßt worden?!
 
Re: Geld zurückholen

Revilok schrieb:
Das sehe ich anders - der eigene Netzbetreiber (T-Com) wird sich die Gebühren doch sicherlich bei dem Verursacher wiederholen...

Auf jeden Fall hatte ich bei der T-Com in keiner Weise den Eindruck, dass die Rückbuchung irgendwie als problematisch gesehen wurde.

Bei mir hat die Telekom 3,95 Euro für die Rücklastschrift und 1,00 Euro Mahnkosten verlangt. Nach einem Anruf verzichten die immerhin auf die Mahnkosten (hatte den Restbetrag gleichzeitig mit der Rücklastschrift überwiesen).

Rief doch am Freitag glatt ein Mitarbeiter der T-Com bei mir an, daß mir die 3,95 Kosten für die Rücklastschrift zurückerstattet werden.
Außerdem wollte er wissen, was mit den 4 Cent passieren sollen, die ich zuviel überwiesen hätte. Ich wies ihn darauf hin, daß die eigentlich an Callando hätten überwiesen werden sollen, was er jetzt bitte machen solle (die berechtigten 4 Cent waren Entgelte für Call-by-Call über Callando).

Vielleicht zeigt sich die T-Com jetzt so kulant, nachdem die die [ edit] von callando/avanio/nexgo und damit die Berechtigung meines Einspruches kennen.

aus rechtlichen Gründen editiert modaction
 
Re: Geld zurückholen

Revilok schrieb:
Rief doch am Freitag glatt ein Mitarbeiter der T-Com bei mir an, daß mir die 3,95 Kosten für die Rücklastschrift zurückerstattet werden.
...
Vielleicht zeigt sich die T-Com jetzt so kulant, nachdem die die [ edit] von callando/avanio/nexgo und damit die Berechtigung meines Einspruches kennen.

Mir wurden die Gebühren erst gar nicht berechnet, da ich telefonisch freundlich aber bestimmt klargestellt hatte, dass ich den Fehler hier bei callando sehe und ein in-Rechnung-stellen nichts nützen würde, da ich diese Gebühren ja nicht zu verantworten hätte. Man möge sich doch gleich an callando halten...
Übrigens hat die T-Com aufgrund des Gespräches (bislang) das Lastschriftverfahren auch nicht gekündigt, was bei einer Rücklastschrift ansonsten normalerweise geschehen würde.
 
avanio

Ich erhielt heute die Telefonrechnungen für die letzten zwei Monate von meiner Mitbewohnerin und bin über 4,50 Euro Abrechnung unter avanio sehr verwundert. Meine Frage: Wird das in Zukunft so weitergehen? Wenn ja, was kann ich dagegen tun? Wäre super, wenn mir jemand eine schnelle Antwort schickt, damit ich mich wehren kann.

Danke, danke...

Kascha
 
Re: avanio

Kascha schrieb:
Ich erhielt heute die Telefonrechnungen für die letzten zwei Monate von meiner Mitbewohnerin und bin über 4,50 Euro Abrechnung unter avanio sehr verwundert. Meine Frage: Wird das in Zukunft so weitergehen? Wenn ja, was kann ich dagegen tun? Wäre super, wenn mir jemand eine schnelle Antwort schickt, damit ich mich wehren kann.

Danke, danke...

Kascha

Na wie wär's einfach mal die vorherigen (45) Seiten zu lesen. Sonst müssen wir das für jeden Neuen hier immer wieder wiederholen.
 
Hallo.

Habe an callando einen Widerspruch geschickt, den ich hier aus dem Forum (Danke dafür) kopiert habe.
An Nextnet habe ich ebenfalls so ein Musterbrief geschrieben, der von hier stammt.

Meine Frage nun:

Da ich an avanio nichts geschickt habe, muss ich hier befürchten im Unrecht zu sein?
Ich sehe ganz klar callando als meinen Ansprechpartner, da meine letze Einwahl im Juni war und callando auch auf der Rechnung der T-Com auftauchte.
Da ich seit Juli DSL nutze, war ich seither auch nicht mehr mit einen cbc Verbindung online.
Mittlerweile ist natürlich die Standardabage von Callando gekommen, dass sie damit nichts mehr zu tun hätten.
NN hat die zweite Mahnung mit jetzt schon 9,22.
Zahlen werde ich denen (Ausdruck lassen wir lieber mal) auf keinen Fall etwas, aber wie gesagt, habe ich einen Fehler gemacht, indem ich avanio nichts geschickt habe?

Auf weiteren Briefverkehr möchte ich auch verzichten, sollen Sie doch in Kosten stürzen, wenn Sie unberechtigterweise mein Geld wollen.

Wäre für eine Einschätzung eurerseits dankbar und hoffe auf einen Tip, was ich noch machen muss/kann.

Gruss und Danke
 
Avanio pp

Nachstehend der Beweis aus einem Nexnet Auszug, daß Callando und Avanio zu einer Familie gehören:

3875920xxx 019351515 avanio Internetgeb¨uhr
16.06.05 11:16:50 00:00:43 0,0050
3875920xxx 019351515 avanio Internetgeb¨uhr
16.06.05 13:23:06 00:00:41 0,0047
3875920xxx 019351515 avanio Internetgeb¨uhr
16.06.05 17:45:11 00:00:32 0,0037
3875920xxx 019351515 Internet by Call Services callando Internet GmbH
28.06.05 16:42:41 00:00:41 0,0071
3875920xxx 019351515 Internet by Call Services callando Internet GmbH
28.06.05 18:18:08 00:01:44 0,0142


Was brauchts noch mehr. Zwei Firmen, die nichts miteinander zu tun haben wollen, nutzen ein und dieselbe Zugangsnummer. Ich finds einfach "geil" :D
 
Avanio pp

Nein, siehe meinen Beitrag von gestern! Forderung kommt von Callando, die sind auf der Telekomrechnung auch als Ansprechpartner genannt.

karacho schrieb:
Hallo.

Habe an callando einen Widerspruch geschickt, den ich hier aus dem Forum (Danke dafür) kopiert habe.
An Nextnet habe ich ebenfalls so ein Musterbrief geschrieben, der von hier stammt.

Meine Frage nun:

Da ich an avanio nichts geschickt habe, muss ich hier befürchten im Unrecht zu sein?
Ich sehe ganz klar callando als meinen Ansprechpartner, da meine letze Einwahl im Juni war und callando auch auf der Rechnung der T-Com auftauchte.
Da ich seit Juli DSL nutze, war ich seither auch nicht mehr mit einen cbc Verbindung online.
Mittlerweile ist natürlich die Standardabage von Callando gekommen, dass sie damit nichts mehr zu tun hätten.
NN hat die zweite Mahnung mit jetzt schon 9,22.
Zahlen werde ich denen (Ausdruck lassen wir lieber mal) auf keinen Fall etwas, aber wie gesagt, habe ich einen Fehler gemacht, indem ich avanio nichts geschickt habe?

Auf weiteren Briefverkehr möchte ich auch verzichten, sollen Sie doch in Kosten stürzen, wenn Sie unberechtigterweise mein Geld wollen.

Wäre für eine Einschätzung eurerseits dankbar und hoffe auf einen Tip, was ich noch machen muss/kann.

Gruss und Danke
 
@karacho
das ist sogar die beste Vorgehensweise gegen deren offensichtliche Verwirr- und Vernebelungsstrategie. Widerspruch einzig und allein an callando (ggf. mit der Bitte um Weiterleitung) und gut is ...
Wenn nexnet da irgendwelche Rechte erworben hat, sollen sie es klar und verständlich samt entsprechenden Dokumentnachweis in einem Schreiben mitteilen. Ansonsten werden sie einfach ignoriert.
Die juristischen Auseinandersetzungen und Papierkriege überlasse ich besser den Experten ...

Weiß eigentlich jemand sicher, ob avanio noch existiert? Die letzten Mitteilungen und Antwortschreiben machen auf mich eher den Eindruck, als hätten die inzwischen außer einer billigen Aushilfskraft - wenn überhaupt - mittlerweile nur noch verbrannte Erde hinterlassen ...
 
Danke Euch.

Werde dann getrost warten bis wieder Post kommt.
Hab heute zusätzlich bei T-Com den Einzug der Rechnung umstellen lassen, falls nochmal was kommen sollte.
Der MA war sehr freundlich und wusste gleich Bescheid und nannte noch eine Firma, glaube myway oder so ähnlich, die auch solche Geschichten treibt.

Hoffe das der Ärger bald aufhört und dann werde ich meine Auslagen in Rechnung stellen :wink:
 
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