A
Anonymous
Avanio
Hat schon mal einer von Euch einfach gekuendigt? Frist ist ja ein Monat. Ist man die dann los?
Hat schon mal einer von Euch einfach gekuendigt? Frist ist ja ein Monat. Ist man die dann los?
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Anonymous schrieb:@Ip900
"Aufstehen, indem man sitzenbleibt!!!"
Rosa Parks zum Gedächtnis
Captain Picard schrieb:welche Auswirkungen soll das haben? Dass deine Nachbarn dich schief angucken? was Schufa betrifft :
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=11504
Wer lesen kann ist klar im Vorteil , verstehen muß man schon selber, sonst solltest du einen Anwalt
konsultieren, individuelle Rechtsberatung gibt´s hier nicht.
cp
PS: was du mit "schleißen" meinst, versteh ich nicht: "verschleißen" ?
stdin schrieb:wer will denn hier eine individuelle Rechtsberatung?! darf man denn hier nicht nach Meinungen fragen?
Jeder kann doch eine andere Erfahrung oder Meinung zum Thema haben haben...
Nein! Bei der bloßen Einziehungsermächtigung bleibt der bisherige Gläubiger Inhaber der Forderung und damit Ansprechpartner. Die Einwendungen gegen die Forderung können aber auch dem Einziehenden entgegengehalten werden. Bevor man sich mit dem Einziehenden vertieft auseinandersetzt, sollte der Einziehende aber erst seine Berechtigung zur Einziehung nachweisen.lp900 schrieb:Einfacher gesagt, Nexnet ist nach Mahnungsversand jetzt also der alleinige Ansprechpartner!
rolf76 schrieb:In jedem dieser Fälle kann aber der (angebliche) Schuldner dem Zessionar (Factoring oder Inkassozession) oder Ermächtigten (Einziehungsermächtigung) alle gegen den Zedenten (also den ehemaligen Gläubiger nach einem Factoring oder einer Inkassozession) oder Gläubiger (bei einer Einziehungsermächtigung) zustehenden Einwendungen (z.B. das Nichtbestehen des Vertrages) geltend machen.
Der Richter wird überhaupt keinen Schriftsatz in die Begründung des Mahnbescheids übernehmen! Denn der Mahnbescheid wird ohne Prüfung der Schlüssigkeit des behaupteten Anspruchs erlassen. Voraussetzung ist nur, dass es sich um eine Geldforderung handelt.tarifkontrollierer schrieb:Mich wundert es, welch ein Vertrauen hier so manche in das deutsche Rechtssystem haben. Glaubt ihr wirklich, dass der Richter, der den Mahnbescheid unterschreiben wird, von "IbC", "Smartsurfer", "LCR's" etc. auch nur im entferntesten eine Ahnung hat? Nein! Er wird genau, dass tun, was er in so einem Fall schon immer getan hat: Den Schriftsatz des Rechtsanwalts in seine Urteilsbegründung übernehmen, der für ihn am besten klingt. Und ratet mal, wer den besseren RA haben wird? Ihr oder nexnet?
John Doe schrieb:Hallo,
was mich mal interessieren würde ist, ob jemand der sich nie über den vanio:flexi-Tarif eingewählt hat, sondern einen anderen Tarif der über die 019351515 ging z. B. den Aktiv 1 von Callando bzw. Quickdial nutzte, auch in diese ominöse Community aufgenommen wurde. [vermutung] Wenn dem so wäre, könnte es doch sein, dass Callando da mit drin steckt, denn dann hätten Sie die Verbindungsdaten weitergeben müssen. [/vermutung]
Revilok schrieb:Das sehe ich anders - der eigene Netzbetreiber (T-Com) wird sich die Gebühren doch sicherlich bei dem Verursacher wiederholen...
Auf jeden Fall hatte ich bei der T-Com in keiner Weise den Eindruck, dass die Rückbuchung irgendwie als problematisch gesehen wurde.
Bei mir hat die Telekom 3,95 Euro für die Rücklastschrift und 1,00 Euro Mahnkosten verlangt. Nach einem Anruf verzichten die immerhin auf die Mahnkosten (hatte den Restbetrag gleichzeitig mit der Rücklastschrift überwiesen).
Revilok schrieb:Rief doch am Freitag glatt ein Mitarbeiter der T-Com bei mir an, daß mir die 3,95 Kosten für die Rücklastschrift zurückerstattet werden.
...
Vielleicht zeigt sich die T-Com jetzt so kulant, nachdem die die [ edit] von callando/avanio/nexgo und damit die Berechtigung meines Einspruches kennen.
Kascha schrieb:Ich erhielt heute die Telefonrechnungen für die letzten zwei Monate von meiner Mitbewohnerin und bin über 4,50 Euro Abrechnung unter avanio sehr verwundert. Meine Frage: Wird das in Zukunft so weitergehen? Wenn ja, was kann ich dagegen tun? Wäre super, wenn mir jemand eine schnelle Antwort schickt, damit ich mich wehren kann.
Danke, danke...
Kascha
karacho schrieb:Hallo.
Habe an callando einen Widerspruch geschickt, den ich hier aus dem Forum (Danke dafür) kopiert habe.
An Nextnet habe ich ebenfalls so ein Musterbrief geschrieben, der von hier stammt.
Meine Frage nun:
Da ich an avanio nichts geschickt habe, muss ich hier befürchten im Unrecht zu sein?
Ich sehe ganz klar callando als meinen Ansprechpartner, da meine letze Einwahl im Juni war und callando auch auf der Rechnung der T-Com auftauchte.
Da ich seit Juli DSL nutze, war ich seither auch nicht mehr mit einen cbc Verbindung online.
Mittlerweile ist natürlich die Standardabage von Callando gekommen, dass sie damit nichts mehr zu tun hätten.
NN hat die zweite Mahnung mit jetzt schon 9,22.
Zahlen werde ich denen (Ausdruck lassen wir lieber mal) auf keinen Fall etwas, aber wie gesagt, habe ich einen Fehler gemacht, indem ich avanio nichts geschickt habe?
Auf weiteren Briefverkehr möchte ich auch verzichten, sollen Sie doch in Kosten stürzen, wenn Sie unberechtigterweise mein Geld wollen.
Wäre für eine Einschätzung eurerseits dankbar und hoffe auf einen Tip, was ich noch machen muss/kann.
Gruss und Danke