A
Anonymous
Oh, eine WELTVERSCHWÖRUNG !!!
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Die sind Dein Netzanbieter und stellen die Rechnung für alle Gespräche, die über Deinen Anschluss laufen, auch die der "anderen Anbieter". Nach der Rechnung der T-Com kann man der strittigen Einzelposition lapidar, telefonisch widersprechen (Einwand setzen), bis die Lastschrift abgebucht wird. Das wäre eine Situation, für andere solltest du präzise Fragen stellen.Kalando schrieb:Welche Rolle spielt dabei die Telekom?
MS schrieb:Soeben habe ich mal bei Nexnet angerufen, man sagte mir, Widersprüche auf Mahnungen seien rechtlich nicht möglich und blieben seitens Nexnet unbeachtet.
...
Ich werde auch weiterhin nicht zahlen. Die angebliche Gutschrift auf der T-Com-Rechnung war im November immer noch nicht drauf...
Ich habe mir mal ein paar (nicht alle!) Downloadstatistiken angesehen:Catman schrieb:Wenn ich mal von einer geschätzten Zahl von ca. 60.000 SmartSurfer Usern ausgehe, von denen die Hälfte (also ca. 30.000) gar nicht gemerkt hat, dass sie "Mitglieder" sind, fließen also jeden Monat mindestens ca. 135.000 EUR in die Kassen von avanio (oder sollte ich sagen callando?).
Reducal schrieb:für andere solltest du präzise Fragen stellen.
In dem Fall geht es nicht mehr, den Einwand zu setzen. Aber Du hast trotzdem noch ein paar Tage (wenn ich mich nicht töusche 4 Wochen) die Möglichkeit der Forderung des "anderen Anbieters" zu widersprechen. In dem Fall geht das dann nur schriftlich und man erhält eine Gutschrift mit der Folgerechnung. Danach kommt dann anscheinend Post, direkt von NexNet.Anonymous schrieb:Reducal schrieb:für andere solltest du präzise Fragen stellen.
... nun. War eigentlich präzise. Ich wollt wissen, ob jemand den geforderten Betrag bezahlt hat (weil er den Posten Avanio auf der Rechnung übersehen hat- wie ich) und einen Versuch gestartet hat das Geld zurückzuholen.
Kann man nicht innerhalb von 6 Wochen eine Abbuchung über seine Bank rückgängig machen und (vielleicht schon vorher) den Rechnungsbetrag abzüglich avanio an die Dt. Telekom überweisen mit dem Hinweis "abzüglich callando (avanio Internetzugang)" und dem weiteren Hinweis, dass die Kosten für das Zurückholen der Abbuchung callando in Rechnung gestellt werden soll? Genau das habe ich nämlich vor, wenn meine zur Rückzahlung gesetzten Fristen (vermutlich ohne Rückzahlung) verstrichen sind.Reducal schrieb:In dem Fall geht es nicht mehr, den Einwand zu setzen. Aber Du hast trotzdem noch ein paar Tage (wenn ich mich nicht töusche 4 Wochen) die Möglichkeit der Forderung des "anderen Anbieters" zu widersprechen. In dem Fall geht das dann nur schriftlich und man erhält eine Gutschrift mit der Folgerechnung. Danach kommt dann anscheinend Post, direkt von NexNet.
Sollte auch dieses Widerspruchszeit bei der T-Com verstrichen sein, dann kann man sich nur noch direkt an den Anbieter wenden - der Meinung bin ich zumindest.
http://www.bafin.de/faq/zahlungsverkehr.htm#p11 schrieb:Frage:
Was versteht man unter "Lastschriftverfahren"?
Die Kontoführung ist wesentlich bequemer geworden, seit sich das Lastschriftverfahren oder Bankeinzugsverfahren eingebürgert hat. Bei regelmäßig wiederkehrenden, jedoch unterschiedlich hohen Zahlungen kann der Kontoinhaber den Zahlungsempfänger schriftlich ermächtigen, einen fälligen Betrag von seinem Konto abzurufen. Beispiele sind Strom- und Telefonrechnungen. Ebenso werden Verpflichtungen in fester Höhe, wie Versicherungs- und Krankenkassenbeiträge, in dieses Verfahren einbezogen. Da der Schuldner als Beleg entweder die Lastschrift erhält oder zumindest eine Information auf seinem Kontoauszug findet, weiß er, für welche Leistung sein Konto wann und von wem belastet wurde.
Frage:
Wie bin ich vor unberechtigten Belastungen beim Einzugsermächtigungsverfahren geschützt?
Die Banken prüfen vor Zulassung der Zahlungsempfänger deren Seriosität und Bonität. Sie könnten für etwaige Schäden, die aus der Zulassung unseriöser Unternehmen entstehen könnten, haften.
Sind Sie mit der Belastung Ihres Kontos nicht einverstanden, können Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch einlegen und den Betrag zurückfordern.
Dafür darf die Bank Ihnen keinerlei Gebühren in Rechnung stellen.
Frage:
Was ist beim Abbuchungsverfahren zu beachten?
Beim Abbuchungsverfahren ermächtigt der Schuldner seine Bank, bestimmte Summen einem Dritten zu überweisen. Ein Widerspruch gegen eine ausgeführte Abbuchung ist nicht möglich.
Das ist zwar richtig, bringt aber u. U. unbeabsichtigte Probleme mit der T-Com nach sich. Dort nimmt man i. d. R. die Rücklastschrift persönlich und brummt der nächsten Rechnung 4 € Rücklastschriftgebühr auf. Also sollte man sich in solchen strittigen Fällen unbedingt zuerst mal mit der T-Com über die Abwicklung einigen.rolf76 schrieb:Kann man nicht innerhalb von 6 Wochen eine Abbuchung über seine Bank rückgängig machen ...
rolf76 schrieb:Kann man nicht innerhalb von 6 Wochen eine Abbuchung über seine Bank rückgängig machen und (vielleicht schon vorher) den Rechnungsbetrag abzüglich avanio an die Dt. Telekom überweisen mit dem Hinweis "abzüglich callando (avanio Internetzugang)" und dem weiteren Hinweis, dass die Kosten für das Zurückholen der Abbuchung callando in Rechnung gestellt werden soll.
seltsam und ich dachte immer in meinem naiven Kinderglauben dort würdeReducal schrieb:Dort nimmt man i. d. R. die Rücklastschrift persönlich
Reducal schrieb:Das ist zwar richtig, bringt aber u. U. unbeabsichtigte Probleme mit der T-Com nach sich. Dort nimmt man i. d. R. die Rücklastschrift persönlich und brummt der nächsten Rechnung 4 € Rücklastschriftgebühr auf. Also sollte man sich in solchen strittigen Fällen unbedingt zuerst mal mit der T-Com über die Abwicklung einigen.
Eben, es gibt nicht nur regionale Unterschiede sondern auch abweichende persönliche Betreuung der Endkunden, kommt ganz auf die Erfahrung des BO-Mitarbeiters an, der den Fall bearbeitet.rolf76 schrieb:seiner Erfahrung nach
Dann wird ja alles gut...MS schrieb:Er meinte, dass die Gutschrift im Normalfall auf der übernächsten Rechnung stehen müsste. Sollte das nicht der Fall sein, soll ich mich doch nochmal bei ihm melden.
Guterrat schrieb:die Rücklastschrift betrifft natürlich auch die Forderungen der T-Com, bei denen man dann nach deren Bedingungen in Verzug gerät. Und die T-Com wird dann zu recht wegen der vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift ihre 5 Euro oder was berechnen.
Kostenmäßig sinnvoller erscheint mir da, der T-Com klare Anweisungen bezüglich der Verbuchung der eingezogenen Beträge zu machen. Das heißt, man weist die T-Com an, den Entgeltanteil für xy nicht auszukehren, sondern als Guthaben auf dem Kundenkonto bei der T-Com zu verbuchen.
Ob das stimmt, was der anonyme Poster berichtet sei dahingestellt, auf jeden Fall hatMS schrieb:Ich habe dann nochmal nachgefragt wo ich rausgekommen bin, er meinte in Dresden,
das sei der Firmensitz, bereits seit August. Der Service sei nie in Wiesbaden gewesen, die Medien würden ja nur Blödsinn berichten...