Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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Hallo,

bin nun auch wach geworden und hab, nachdem es im Bekanntenkreis „avanio-Einschläge“ gegeben hat, mal meine Telekom-Rechnungen geprüft und siehe da…..

Ich hab bereits in der September Rechnung einen Betrag von 9,38 €!!! Oktober und November dann die üblichen 4,50 €.

Hab mich jetzt schon nen ganzes Weilchen durch die Foren geklickt hab aber noch keinen Artikel gefunden bei dem jemand die Rechnung bezahlt hat und seine weitere Vorgehensweise beschreibt.

Gibt es überhaupt die theoretische Möglichkeit das Geld zurückzufordern? Welche Rolle spielt dabei die Telekom? Oder hab ich Pech und seh zu das ich meine „Mitgliedschaft“ bei avanio kündige?
Meine letzte und Einzige Einwahl mit Avanio war übrigens Mitte Juli.
Güße
 
Kalando schrieb:
Welche Rolle spielt dabei die Telekom?
Die sind Dein Netzanbieter und stellen die Rechnung für alle Gespräche, die über Deinen Anschluss laufen, auch die der "anderen Anbieter". Nach der Rechnung der T-Com kann man der strittigen Einzelposition lapidar, telefonisch widersprechen (Einwand setzen), bis die Lastschrift abgebucht wird. Das wäre eine Situation, für andere solltest du präzise Fragen stellen.
 
Nexnet

Mittlerweile habe ich die zweite Mahnung von Nexnet erhalten (9,22 €), obwohl nach der ersten Mahnung gleich Widerspruch eingelegt...

Soeben habe ich mal bei Nexnet angerufen, man sagte mir, Widersprüche auf Mahnungen seien rechtlich nicht möglich und blieben seitens Nexnet unbeachtet. Der Mahnlauf läuft deshalb weiter.
Ca. 14 Tage nach der zweiten Mahnung wird die Forderung dann an ein Inkassobüro abgegeben, welches sich dann mit mir in Verbindung setzt. Ich dachte eigentlich Nexnet sei das Inkassobüro ??? Man sagte mir, für die Callando Telecom übernimmt Nexnet nur das Mahnwesen.

Am Ende hat der Nexnet-Mitarbeiter noch einen "guten Tipp" für mich parat, ich möchte doch bitte umgehend zahlen um weiteren Ärger zu ersparen.

Na, besten Dank auch!

Ich werde auch weiterhin nicht zahlen. Die angebliche Gutschrift auf der T-Com-Rechnung war im November immer noch nicht drauf...
 
Re: Nexnet

MS schrieb:
Soeben habe ich mal bei Nexnet angerufen, man sagte mir, Widersprüche auf Mahnungen seien rechtlich nicht möglich und blieben seitens Nexnet unbeachtet.
...
Ich werde auch weiterhin nicht zahlen. Die angebliche Gutschrift auf der T-Com-Rechnung war im November immer noch nicht drauf...

Einfach nur Kopfschüttel über Nexnet ...

Werde meine Rechnungen auch nicht zahlen (habe mich nach meinen Unterlagen nie über Avanio eingewählt (nur über Callando), aber trotzdem Avanio mit 4,50 drauf.

Daß da keine Gutschrift kommt, habe ich mir fast gedacht (ist auch etwas schwer aus der Karibik :wink: )
 
Re: Die Geldfrage

Catman schrieb:
Wenn ich mal von einer geschätzten Zahl von ca. 60.000 SmartSurfer Usern ausgehe, von denen die Hälfte (also ca. 30.000) gar nicht gemerkt hat, dass sie "Mitglieder" sind, fließen also jeden Monat mindestens ca. 135.000 EUR in die Kassen von avanio (oder sollte ich sagen callando?).
Ich habe mir mal ein paar (nicht alle!) Downloadstatistiken angesehen:

smartsurfer 3.0:
Web.de : Keine Angaben.
Download-tipp.de: 442.574 Downloads
das-download-archiv.de: 49.111 Downloads
pc-welt.de: 15.713 Downloads
geizkragen.de: 6.288 Klicks zum Anbieter
download-archiv.at: 49.126 Downloads
wintotal.de: keine Angaben
freeware-download.com: 658 Downloads
internet-magazin.de: "Counter"(?): 4.908
freeware-tipp.de: 2.290 Download


smartsurfer 3.1:
Web.de : Keine Angaben.
freewarepage.de: 2.367 Downloads
zdnet : keine Angaben
softonic.de: 1.144
soft-ware.net: 29.445
winload.de: 7.158 Downloads

Aus diesen Zahlen lässt sich jedoch nicht entnehmen, wer im Zeitraum Juni-August 2005 mit dem smartsurfer tatsächlich Verbindungen mit den "vanio"-Tarifen aufgebaut hat.
 
Nach meiner Meinung unterstützt jeder, der bei so offensichtlich unberechtigten Forderungen zahlt das rechtlich und moralisch problematische System der betroffenen Firmen.

Natürlich ist der Zeit- und Geldaufwand ärgerlich und auch in meinem Fall oft höher als die eigentliche Forderung. Aber wo kommen wir denn hin, wenn wir künftig einfach aus Bequemlichkeit auch unberechtigte Forderungen einfach bezahlen? Für mich ist hier Widerstand einfach eine Bürgerpflicht. Dazu kommt, daß solche Geschäftspraktiken sich einfach daran orientieren, ob sie Erfolg - also Profit - bringen.

Was Nexnet angeht, so habe ich nach der zweiten Mahnung und mehreren Versuchen meinserseits die Erkenntnis gewonnen, daß NN Argumenten gegenüber absolut nicht zugänglich ist. Das hatte ich nach den Erfahrungen von anderen zwar schon vermutet, aber manche Erfahrungen muß man eben selbst machen.

Auch wenn sich avanio jetzt aus meinen Telekomrechnungen anscheinend verabschiedet hat, ist von den versprochenen Gutschriften weit und breit nichts zu finden. Das stört mich zwar nicht weiter, da ich eh nichts bezahlt habe, was unbestritten wäre, bestärtkt mich aber in meinem Tun. Bei dem Gedanken, daß ich gegen avanio oder callando klagen müsste, um meine unberechtigt bezahlten Euros zurückzubekommen, wäre mir schon ein wenig flau im Magen.

Da warte ich doch lieber auf die nächste Mahnung oder gerne auch auf den Mahnbescheid.

Gruß Reiner
 
Reducal schrieb:
für andere solltest du präzise Fragen stellen.

... nun. War eigentlich präzise. Ich wollt wissen, ob jemand den geforderten Betrag bezahlt hat (weil er den Posten Avanio auf der Rechnung übersehen hat- wie ich) und einen Versuch gestartet hat das Geld zurückzuholen.
 
Re: Nexnet

Am Ende hat der Nexnet-Mitarbeiter noch einen "guten Tipp" für mich parat, ich möchte doch bitte umgehend zahlen um weiteren Ärger zu ersparen.


Na der Tipp ist doch super: umgehend zahlen um weiteren Ärger zu ersparen.

Wem eigentlich? Nexnet?
 
Anonymous schrieb:
Reducal schrieb:
für andere solltest du präzise Fragen stellen.

... nun. War eigentlich präzise. Ich wollt wissen, ob jemand den geforderten Betrag bezahlt hat (weil er den Posten Avanio auf der Rechnung übersehen hat- wie ich) und einen Versuch gestartet hat das Geld zurückzuholen.
In dem Fall geht es nicht mehr, den Einwand zu setzen. Aber Du hast trotzdem noch ein paar Tage (wenn ich mich nicht töusche 4 Wochen) die Möglichkeit der Forderung des "anderen Anbieters" zu widersprechen. In dem Fall geht das dann nur schriftlich und man erhält eine Gutschrift mit der Folgerechnung. Danach kommt dann anscheinend Post, direkt von NexNet.
Sollte auch dieses Widerspruchszeit bei der T-Com verstrichen sein, dann kann man sich nur noch direkt an den Anbieter wenden - der Meinung bin ich zumindest. Wozu das allerdings führt kann man sich ja vorstellen, wenn man den Firmenwirrwar hier verfolgt.
 
Reducal schrieb:
In dem Fall geht es nicht mehr, den Einwand zu setzen. Aber Du hast trotzdem noch ein paar Tage (wenn ich mich nicht töusche 4 Wochen) die Möglichkeit der Forderung des "anderen Anbieters" zu widersprechen. In dem Fall geht das dann nur schriftlich und man erhält eine Gutschrift mit der Folgerechnung. Danach kommt dann anscheinend Post, direkt von NexNet.
Sollte auch dieses Widerspruchszeit bei der T-Com verstrichen sein, dann kann man sich nur noch direkt an den Anbieter wenden - der Meinung bin ich zumindest.
Kann man nicht innerhalb von 6 Wochen eine Abbuchung über seine Bank rückgängig machen und (vielleicht schon vorher) den Rechnungsbetrag abzüglich avanio an die Dt. Telekom überweisen mit dem Hinweis "abzüglich callando (avanio Internetzugang)" und dem weiteren Hinweis, dass die Kosten für das Zurückholen der Abbuchung callando in Rechnung gestellt werden soll? Genau das habe ich nämlich vor, wenn meine zur Rückzahlung gesetzten Fristen (vermutlich ohne Rückzahlung) verstrichen sind.

http://www.bafin.de/faq/zahlungsverkehr.htm#p11 schrieb:
Frage:
Was versteht man unter "Lastschriftverfahren"?

Die Kontoführung ist wesentlich bequemer geworden, seit sich das Lastschriftverfahren oder Bankeinzugsverfahren eingebürgert hat. Bei regelmäßig wiederkehrenden, jedoch unterschiedlich hohen Zahlungen kann der Kontoinhaber den Zahlungsempfänger schriftlich ermächtigen, einen fälligen Betrag von seinem Konto abzurufen. Beispiele sind Strom- und Telefonrechnungen. Ebenso werden Verpflichtungen in fester Höhe, wie Versicherungs- und Krankenkassenbeiträge, in dieses Verfahren einbezogen. Da der Schuldner als Beleg entweder die Lastschrift erhält oder zumindest eine Information auf seinem Kontoauszug findet, weiß er, für welche Leistung sein Konto wann und von wem belastet wurde.

Frage:
Wie bin ich vor unberechtigten Belastungen beim Einzugsermächtigungsverfahren geschützt?

Die Banken prüfen vor Zulassung der Zahlungsempfänger deren Seriosität und Bonität. Sie könnten für etwaige Schäden, die aus der Zulassung unseriöser Unternehmen entstehen könnten, haften.

Sind Sie mit der Belastung Ihres Kontos nicht einverstanden, können Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch einlegen und den Betrag zurückfordern.
Dafür darf die Bank Ihnen keinerlei Gebühren in Rechnung stellen.

Frage:
Was ist beim Abbuchungsverfahren zu beachten?

Beim Abbuchungsverfahren ermächtigt der Schuldner seine Bank, bestimmte Summen einem Dritten zu überweisen. Ein Widerspruch gegen eine ausgeführte Abbuchung ist nicht möglich.
 
rolf76 schrieb:
Kann man nicht innerhalb von 6 Wochen eine Abbuchung über seine Bank rückgängig machen ...
Das ist zwar richtig, bringt aber u. U. unbeabsichtigte Probleme mit der T-Com nach sich. Dort nimmt man i. d. R. die Rücklastschrift persönlich und brummt der nächsten Rechnung 4 € Rücklastschriftgebühr auf. Also sollte man sich in solchen strittigen Fällen unbedingt zuerst mal mit der T-Com über die Abwicklung einigen.
 
rolf76 schrieb:
Kann man nicht innerhalb von 6 Wochen eine Abbuchung über seine Bank rückgängig machen und (vielleicht schon vorher) den Rechnungsbetrag abzüglich avanio an die Dt. Telekom überweisen mit dem Hinweis "abzüglich callando (avanio Internetzugang)" und dem weiteren Hinweis, dass die Kosten für das Zurückholen der Abbuchung callando in Rechnung gestellt werden soll.

siehe http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=41489#41489
analoge Vorgehensweise wie bei Dialern

Rückbuchung innerhalb 6 Wochen grundsätzlich möglich, ggf. sogar länger

cp

PS:
Reducal schrieb:
Dort nimmt man i. d. R. die Rücklastschrift persönlich
seltsam und ich dachte immer in meinem naiven Kinderglauben dort würde
professionell gearbeitet und nicht emotional...
 
die Lastschrift kann in der Regel bis sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses (dieser meist zum Quartalsende) widerrufen werden. Maßgeblich sind die AGB der Bank, also bitte nachlesen.

die Rücklastschrift betrifft natürlich auch die Forderungen der T-Com, bei denen man dann nach deren Bedingungen in Verzug gerät. Und die T-Com wird dann zu recht wegen der vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift ihre 5 Euro oder was berechnen.

Kostenmäßig sinnvoller erscheint mir da, der T-Com klare Anweisungen bezüglich der Verbuchung der eingezogenen Beträge zu machen. Das heißt, man weist die T-Com an, den Entgeltanteil für xy nicht auszukehren, sondern als Guthaben auf dem Kundenkonto bei der T-Com zu verbuchen.

Ob das üblich ist und reibungslos funktioniert weiss ich nicht, mir fällt jedoch kein Grund ein, warum die T-Com die Buchungsanweisung eines Kunden ignorieren könnte oder dürfte.

alles Gute,

guterrat
 
Danke, guterrat - das war das, was ich auch zuvor schon meinte.

Und was das professionelle Arbeiten der T-Com betrifft, so bin ich davon überzeugt, wenngleich es regionale Unterschiede zu geben scheint. Nähere Erläuterungen dazu sind jedoch mühsig und die Diskussion sicher nichts wert.
 
Reducal schrieb:
Das ist zwar richtig, bringt aber u. U. unbeabsichtigte Probleme mit der T-Com nach sich. Dort nimmt man i. d. R. die Rücklastschrift persönlich und brummt der nächsten Rechnung 4 € Rücklastschriftgebühr auf. Also sollte man sich in solchen strittigen Fällen unbedingt zuerst mal mit der T-Com über die Abwicklung einigen.

Wollte ich auf jeden Fall vorher abstimmen. Ein Mitarbeiter der Verbraucherzentrale NRW hat mir jedoch letzte Woche telefonisch mitgeteilt, dass seiner Erfahrung nach die Dt. Telekom hierfür keine Kosten in Rechnung stelle.
 
Avanio

Unter der im Avanio-Impressum angegebenen 0800-Rufnummer ("KEIN SUPPORT!") erreicht man doch jetzt tatsächlich einen Avanio-Mitarbeiter. Nach drei Mal Klingeln ging ein Mann dran, meldete sich mit Avanio ... - keine Bandansage, Warteschleife oder ähnliches.

Ich habe mal nachgefragt wie ist mit der Erstattung aussieht, ob die wirklich kommt und wann... Er meinte, dass die Gutschrift im Normalfall auf der übernächsten Rechnung stehen müsste. Sollte das nicht der Fall sein, soll ich mich doch nochmal bei ihm melden.
Ich sprach ihn auf Nexnet an, er fing an mit lachen und "verkneift sich jetzt mal jeglichen Kommentar".
Auf die Vorgehensweise zwischen Callando und Nexnet habe er keinen Einfluss.

Ich habe dann nochmal nachgefragt wo ich rausgekommen bin, er meinte in Dresden, das sei der Firmensitz, bereits seit August. Der Service sei nie in Wiesbaden gewesen, die Medien würden ja nur Blödsinn berichten...

Ich weiß nicht was ich von der ganzen Sache nun halten soll ...


Übrigens, auch Nexnet ist über eine 0800-Nummer erreichbar, zu finden ist diese z.B. im 0180-Telefonbuch von ...ww.tk-anbieter.de
 
Re: Avanio

MS schrieb:
Er meinte, dass die Gutschrift im Normalfall auf der übernächsten Rechnung stehen müsste. Sollte das nicht der Fall sein, soll ich mich doch nochmal bei ihm melden.
Dann wird ja alles gut...

Guterrat schrieb:
die Rücklastschrift betrifft natürlich auch die Forderungen der T-Com, bei denen man dann nach deren Bedingungen in Verzug gerät. Und die T-Com wird dann zu recht wegen der vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift ihre 5 Euro oder was berechnen.

Kostenmäßig sinnvoller erscheint mir da, der T-Com klare Anweisungen bezüglich der Verbuchung der eingezogenen Beträge zu machen. Das heißt, man weist die T-Com an, den Entgeltanteil für xy nicht auszukehren, sondern als Guthaben auf dem Kundenkonto bei der T-Com zu verbuchen.

Ich vermute, dass die Telekom den bereits vor einigen Wochen abgebuchten Betrag bereits an callando ausgekehrt hat.

Dann schicke ich eben meinen ersten Mahnbescheid an avanio (Wie aufregend!). Dann brauche ich auch nicht diese ganzen nexnet-Mahnungen und Mahnungen der danach offenbar aktiv werdenden Inkassounternehmen und Anwälte über mich ergehen lassen, bevor eine gerichtliche Klärung in Sicht kommt.
 
Re: Avanio

MS schrieb:
Ich habe dann nochmal nachgefragt wo ich rausgekommen bin, er meinte in Dresden,
das sei der Firmensitz, bereits seit August. Der Service sei nie in Wiesbaden gewesen, die Medien würden ja nur Blödsinn berichten...
Ob das stimmt, was der anonyme Poster berichtet sei dahingestellt, auf jeden Fall hat
keins der Medien berichtet , dass in Wiesbaden der "Service" säße , sondern lediglich, dass das
Abrechnungsprocedere bei Callando in Wiesbaden stattfände (laut eigener Aussage Avanio)
Der "Mitarbeiter" sollte mal genauer lesen und zuschauen, falls er überhaupt was weiß oder wissen will...

cp
 
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