rolf76
Winkel-Abokat
Rücklastschrift
Nochmal zum Verfahren bei einer Rücklastschrift der Telekom-Abbuchung bei gleichzeitiger Bezahlung des unstreitigen Beitrags:
Gerade hat mich eine Telekom-Mitarbeiterin angerufen, mit der ich auch über die callando/avanio-Geschichte gesprochen habe. Nach ihrer Auskunft verhält es sich so:
Nach Abbuchung des Gesamtbetrags der Telekomrechnung werden die Teilbeträge tagesgleich oder spätestens einen Tag später an die einzelnen Anbieter ausgekehrt. (Die von guterrat vorgeschlagene Anweisung an die Telekom, den abgebuchten Betrag nicht auszukehren, dürfte daher meistens zu spät kommen.)
Durch eine Rücklastschrift des abgebuchten Betrags wird der Telekom von der Bank eine Gebühr in Rechnung gestellt. Diese Rücklastgebühr kann die Telekom offenbar nicht dem anderen Anbieter in Rechnung stellen. Sie steht dann vor der Wahl, aus Kulanz auf dieser Gebühr sitzen zu bleiben oder die Gebühr ihrem Kunden in Rechnung zu stellen. Dies ist dann wohl die oft zitierte "unterschiedliche Praxis" der Callcenter.
(Ein OT-Vermerk: Die Dt. Telekom führt Aufzeichnungen, mit welchem ihrer Mitarbeiter man wann und wegen was telefoniert hat.)
Nochmal zum Verfahren bei einer Rücklastschrift der Telekom-Abbuchung bei gleichzeitiger Bezahlung des unstreitigen Beitrags:
Gerade hat mich eine Telekom-Mitarbeiterin angerufen, mit der ich auch über die callando/avanio-Geschichte gesprochen habe. Nach ihrer Auskunft verhält es sich so:
Nach Abbuchung des Gesamtbetrags der Telekomrechnung werden die Teilbeträge tagesgleich oder spätestens einen Tag später an die einzelnen Anbieter ausgekehrt. (Die von guterrat vorgeschlagene Anweisung an die Telekom, den abgebuchten Betrag nicht auszukehren, dürfte daher meistens zu spät kommen.)
Durch eine Rücklastschrift des abgebuchten Betrags wird der Telekom von der Bank eine Gebühr in Rechnung gestellt. Diese Rücklastgebühr kann die Telekom offenbar nicht dem anderen Anbieter in Rechnung stellen. Sie steht dann vor der Wahl, aus Kulanz auf dieser Gebühr sitzen zu bleiben oder die Gebühr ihrem Kunden in Rechnung zu stellen. Dies ist dann wohl die oft zitierte "unterschiedliche Praxis" der Callcenter.
(Ein OT-Vermerk: Die Dt. Telekom führt Aufzeichnungen, mit welchem ihrer Mitarbeiter man wann und wegen was telefoniert hat.)