Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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Kann es jetzt nicht sagen, wo der ist.
Aber wenn ich so nachdenke, kann es auch sein, dass ich den aus einem anderen Forum kopiert habe :oops:
 
karacho schrieb:
Kann es jetzt nicht sagen, wo der ist.
Aber wenn ich so nachdenke, kann es auch sein, dass ich den aus einem anderen Forum kopiert habe :oops:

Könntest du da mal netter weise den Brief hier rein posten?
Da gibt es nämlich ne ganze Menge Leute die Probleme mit diesem laden haben und sich darüber freuen würden.
 
Huhn schrieb:
karacho schrieb:
Kann es jetzt nicht sagen, wo der ist.
Aber wenn ich so nachdenke, kann es auch sein, dass ich den aus einem anderen Forum kopiert habe :oops:

Könntest du da mal netter weise den Brief hier rein posten?
Da gibt es nämlich ne ganze Menge Leute die Probleme mit diesem laden haben und sich darüber freuen würden.
Den Brief darf man ja hier nicht posten, aber es gibt ja noch andere Foren -->
geizkragen.de
 
(Standar)Antwort von Callando ist da

meint Ihr es reicht, wenn ich nachfolgenden Text auf deren Antwortschreiben zurückschicke und dann alles kommende Ignoriere (bis auf "Mahnbescheid")?

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Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihr Antwortschreiben auf meine Reklamation vom 13.10.2005.

Wie Sie mir in Ihrem Schreiben mitteilen, beziehet sich die mir entgegengehaltene Forderung auf einen avanio.net Community-Tarif welcher seit August 2005 bei Nutzung mit einer Grundgebühr belegt wird. Ferner teilen Sie mir mit, dass bei der Überprüfung der beanstandeten Rechnung keine Fehler festgestellt werden konnten.

Eine Einwahl hat seit Juli 2005, somit insbesondere nicht ab dem von Ihnen benannten Stichtag 01.08.2005, meinerseits nicht mehr stattgefunden.

Ich fordere Sie hierdurch auf, mir
1. einen kostenlosen Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie
2. das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung zu übermitteln.

Erneut lege ich bzgl. Der Forderung i.H.v. EUR 3,96 netto / 4,59 brutto Widerspruch ein, da meinerseits zu keiner Zeit ein Vertrag über eine Community-Mitgliedschaft geschlossen wurde.

Ich setze Sie des weiteren davon in Kenntnis, dass Sie laut Telekomrechnung als Rechnungssteller ebenfalls als primärer Ansprechpartner in Abrechnungsfragen zu den von Ihnen auf der Telekomrechnung aufgeführten Positionen fungieren. Den in Ihrem Schreiben enthaltenen Verweis auf die avanio GmbH als Ansprechpartner für weitere Fragen zur Abrechnungsposition betrachte ich somit als Gegenstandslos.

Vorsorglich bestreite ich, dass mit avanio ein Dauervertragsverhältnis rechtswirksam begründet worden ist. Es besteht kein Vertrag über die sogenannte 'avanio.net Community' oder ähnliche Dauervertragsverhältnisse und deshalb auch keine Zahlungsverpflichtung. Hilfsweise, ohne Präjudiz, kündige ich den (angeblichen) Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Die Kündigung wird nur vorsorglich erklärt und damit insbesondere kein angebliches (Abonnement-) Dauervertragsverhältnis anerkannt."

Rechtliche Schritte vorbehalten

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Ich freu mich auf Eue Antworten und den weiteren "Kampf" gegen diese dubiose Firma
 
Ich fürchte, unsere Aussichten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden nicht so gut sein, wie einige hier das vermuten lassen.
Es ist im Telekommunikationswesen nichts außergewöhnliches, mit einer einzigen Einwahl, ein Dauerschuldverhältnis ("Club", "Abo", etc.) einzugehen.
Denkt doch nur mal an die zahlreichen Möglichkeiten im Handy-Bereich, also Klingeltöne, Logos etc. im Abo (z. B. "... im J*mba-Sparabo", "schicke 'Furz' an xxxxx", usw.). Viele fallen immer wieder auf solche Werbespots rein und merken nicht, dass sie ein Abo abgeschlossen haben. Das ist rechtlich gesehen also ein völlig normales Vorgehen.
Was meinen denn die (Hobby?)-Juristen dazu???
 
anonymer "tarifkontrollierer" schrieb:
Es ist im Telekommunikationswesen nichts außergewöhnliches, mit einer einzigen Einwahl, ein Dauerschuldverhältnis ("Club", "Abo", etc.) einzugehen.
Wie oft soll dieser Blödsinn eigentlich noch wiederholt werden? Getretener Quark wird breit nicht stark.
Man bekommt den Eindruck, dass hier ein" Agent Provocateur" am Werk ist,
der die Leser verunsichern soll/will

cp

PS: bezeichnend, was ihm spontan als "Leistung" einfällt....
anonymer "tarifkontrollierer" schrieb:
"schicke 'Furz' an xxxxx"
 
tarifkontrollierer schrieb:
Es ist im Telekommunikationswesen nichts außergewöhnliches, mit einer einzigen Einwahl, ein Dauerschuldverhältnis ("Club", "Abo", etc.) einzugehen.
Es ist auch nichts Außergewöhnliches, dass Missbrauch getrieben wird, Dialeregistrierungen zurückgenommen werden, Handyabo-Gebühren wegen Missbrauchs zurückgezahlt werden usw. usf..

Wir kennen auch diverse Versuche, hier durch sinnlose Verwirrpostings Unsicherheit verbreiten zu wollen. Bisher war das erfolglos und wird in diesem Fall auch so bleiben. Das müsste schon irgendwie geschickter laufen.

Dietmar Vill
 
Was meinen denn die (Hobby?)-Juristen dazu???

Dass sie hier keinerlei individuelle Rechtsberatung leisten wollen, meinen sie.

Im Übrigen wird es hier demnächst eine - so hoffe ich - lesenswerte Zusammenfassung der bisherigen Abläufe geben. Samt Tipps für Betroffene. Nachschieben werden wir dann eine qualifizierte Stellungnahme der Bundesnetzagentur. Deren Juristen knobeln bereits, wie uns mitgeteilt wurde.
 
Ich denke "tarifkontrollierer" hat mit seinem Beitrag nicht ganz Unrecht.
Freilich muss man überlegen wie man am Besten gegen solche Firmen vorgeht.
Aber es nützt doch nichts, wenn wir uns hier gegenseitig steif und fest einreden, dass wir nichts zu befürchten hätten. Ich denke mir halt, dass die Leute von avanio auch nicht ganz blöd sind und ihr "Geschäftsmodell" einigermäßen juristisch wasserdicht gestaltet haben.
Und es muss doch wohl erlaubt sein auf diverse Prozessrisiken hinzuweisen ohne dass man gleich als versteckter avanio Mitarbeiter verdächtigt wird :roll:
 
Hmm, "wasserdichte Geschäftsmodelle"? Als Stammleser haben ich mir da meine ganz eigene Meinung gebildet. Ohne hier natürlich irgendeinen Zusammenhang herstellen zu wollen. Nur ganz generell...
 
Anonymous schrieb:
Und es muss doch wohl erlaubt sein auf diverse Prozessrisiken hinzuweisen ohne dass man gleich als versteckter avanio Mitarbeiter verdächtigt wird :roll:
Auf Risiken hinweisen, geht in Ordnung. Aber, wenn manche meinen nexnet habe die besseren Rechtsanwälte, da kann ich nur berichten, da ist keiner aufgetreten in meinem Fall und das Unternehmen hatte auf die negative Feststellungsklage die Erwiderungsfrist schlicht verballert. Also bange machen, gilt nicht. Die kochen auch nur mit Wasser. Zweifel? siehe: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4164
 
Das sind mir entschieden zu viele "Gäste" hier. Sowas macht das hier etwas unübersichtlich. Wenn schon Gast, dann bitte bitte vielleicht unter einem eigenem Benutzernamen, damit man euch alle noch unterscheiden kann ...

Und "wasserdichte Geschäftsmodelle" ?!?!? Ich glaube nicht, dass ein Geschäftsmodell "wasserdicht" ist, bei dem ich Mitglied in einem "Club" werden kann, der bei einem angeblichen "Vertragsabschluss" schlicht noch nicht vorhanden war. Das ist einfach krank!!!
 
tarifkontrollierer-fan oder er selbst schrieb:
... und ihr "Geschäftsmodell" einigermäßen juristisch wasserdicht gestaltet haben.
Die Erfahrungswerte hier im Forum sind anders. Geschäftsmodelle, die hier zu massiven Beschwerden führen, waren fast immer unkorrekt. Ob wir jetzt eine Ausnahme hiervon erleben, wissen wir noch nicht.

Die Hin- und Herschieberei der angeblichen Zuständigkeit zwischen zwei Geschäftspartnern spricht eher für nicht so ganz geklärte Abläufe.

Dietmar Vill
 
Keine Angst vor avanio!

Anonymous schrieb:
Freilich muss man überlegen wie man am Besten gegen solche Firmen vorgeht.
Aber es nützt doch nichts, wenn wir uns hier gegenseitig steif und fest einreden, dass wir nichts zu befürchten hätten. Ich denke mir halt, dass die Leute von avanio auch nicht ganz blöd sind und ihr "Geschäftsmodell" einigermäßen juristisch wasserdicht gestaltet haben.
Wer tatsächlich noch unsicher ist, ob er durch eine Einwahl über einen LCR-Router ein Dauerschuldverhältnis mit avanio geschlossen hat: Ein Anruf bei der Verbraucherzentrale NRW (sind am Fall bereits dran) oder der Verbraucherzentrale Sachsen dürfte beruhigen.

Die Grundgebühren-Geschäftsidee funktioniert nicht dadurch, dass die AGBs wasserdicht sind, sondern dadurch, dass ein großer Teil der Betroffenen die Grundgebühr zunächst nicht bemerkt und sich später mit einer "ordentlichen Kündigung" zufrieden gibt oder weiterhin "Kunde" "bleibt", um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Die angeblich vor August geltenden AGBs, in denen die "zunächst kostenlose und ab August grundgebührpflichtige Mitgliedschaft" geregelt sein soll, sind nicht mehr auffindbar. Weder werden die AGBs von avanio oder callando zur Verfügung gestellt (trotz mehrfacher Aufforderung per email, Einschreiben, Fax und Telefon) (Telefon nur callando...). Im Amtsblatt der Bundesnetzagentur waren solche AGBs nach Auskunft der Bundesnetzagentur vor August überhaupt nicht veröffentlicht (zu den formellen Folgen weiter oben) und der Cache von Google und anderen Suchmaschinen ist insoweit (wieder) leer. Wenn hier ein sauberes Geschäftsmodell oder wenigstens ein halbwegs wasserdichtes Vertragswerk vorliegen würde, müsste mit den AGBs kein Versteckspiel getrieben werden...

Anonymous schrieb:
Und es muss doch wohl erlaubt sein auf diverse Prozessrisiken hinzuweisen ohne dass man gleich als versteckter avanio Mitarbeiter verdächtigt wird :roll:
Wer hat denn auf "diverse Prozessrisiken" hingewiesen? Für mich hat das eher so ausgesehen, als sollten "diverse Prozessängste" geschürt werden! Wer erstmal unter Vorbehalt zahlen und abwarten möchte, ob vielleicht andere Geschädigte einen Prozess gewinnen: Es wird möglicherweise keine zivilgerichtliche Auseinandersetzung geben. Durch das beachtliche Medieninteresse und den Multiplikatoreffekt der sehr engagierten Foren wäre ein verlorener Prozess für avanio ein erheblich größeres Risiko als für den einzelnen Geschädigten.

Und wer wirklich so viel Angst vor einem eigenen Prozess hat und sich trotzdem ärgert: Selbst wenn man brav bezahlt, kann man eine Strafanzeige bei der am Geschädigten-Wohnsitz zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten. Wenn man nur wahrheitsgemäße Angaben macht, kann sich die Anzeigeerstattung nicht negativ für den Anzeigeerstatter auswirken.
 
Zusammenfassung

sascha schrieb:
Im Übrigen wird es hier demnächst eine - so hoffe ich - lesenswerte Zusammenfassung der bisherigen Abläufe geben. Samt Tipps für Betroffene. Nachschieben werden wir dann eine qualifizierte Stellungnahme der Bundesnetzagentur. Deren Juristen knobeln bereits, wie uns mitgeteilt wurde.

Eine Zusammenfassung wäre wirklich vonnöten!
 
Avanio

Dann zahl doch, vermeide weitere Beiträge im Forum, damit nicht jeder merkt, wie tief der Kupferbolzen hängt.

Manche Beiträge sind wirklich unerträglich, weil von mangelndem Sachverstand geprägt.

tarifkontrollierer schrieb:
Ich fürchte, unsere Aussichten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden nicht so gut sein, wie einige hier das vermuten lassen.
Es ist im Telekommunikationswesen nichts außergewöhnliches, mit einer einzigen Einwahl, ein Dauerschuldverhältnis ("Club", "Abo", etc.) einzugehen.
Denkt doch nur mal an die zahlreichen Möglichkeiten im Handy-Bereich, also Klingeltöne, Logos etc. im Abo (z. B. "... im J*mba-Sparabo", "schicke 'Furz' an xxxxx", usw.). Viele fallen immer wieder auf solche Werbespots rein und merken nicht, dass sie ein Abo abgeschlossen haben. Das ist rechtlich gesehen also ein völlig normales Vorgehen.
Was meinen denn die (Hobby?)-Juristen dazu???
 
sascha schrieb:
Was meinen denn die (Hobby?)-Juristen dazu???

Dass sie hier keinerlei individuelle Rechtsberatung leisten wollen, meinen sie.
Die Auseinandersetzung mit der Frage, ob man vermittels einer Einwahl beim ISP ein Dauerschuldverhältnis eingehen kann, ist keine individuelle Rechtsberatung. Das Rechtsberatungsgesetz ist antiquiert und in der Entstehung anrüchig. Die Diskussion juristischer Fragestellungen verbietet es jedoch keineswegs.

Was die als Beispiel angesprochenen Fälle angeblicher Dauerschuldverhältnisse angeht (Jamba und Co.), so ist bisher m. E. vor allem der Aspekt diskutiert worden, dass Kinder solche Verträge nicht abschliessen können. Das liegt an der Zielgruppe, die diese Anbieter ja sehr gezielt bewerben. Es ist fraglich, ob das Geschäftsmodell den Erfolg gehabt hätte, wäre Eltern mehrheitlich bekannt, dass entsprechende Vereinbarungen schwebend unwirksam sind. Ob in anderen Fällen die AGB des Anbieters tatsächlich rechtswirksame Grundlage einer Vertragsbeziehung werden können, wenn es lediglich eine Einwahl oder SMS gab, kann man vermutlich auch bezweifeln. Ich persönlich sehe keinen Grund, warum beim Abschluss eines Vertrages für ein Dauerschuldverhältnis die Erleichterungen zur Einbeziehung der AGB gelten sollen, die im CbC-Bereich für jedes einzelne Gespräch gelten. Es ist aber denkbar, dass dies von Gerichten anders gesehen wird. Bislang gibt es dazu aber wohl keine Urteile.

M. Boettcher
 
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