Bei den Nutzlosen gab es die Bedrohung der "Zechpreller" unter den unfreiwilligen "Kunden" mit dem Schufa-Eintrag.
Es war nur die Drohung zur Unterstützung der Erpressung einer "freiwilligen", konkret nicht durchsetzbaren Geldforderung, aber einzelne Opfer nahmen das ernst. Die erwirkten einstweilige Verfügungen gegen die Drohenden. Der Schufa-Eintrag wäre ohne das aber auch nicht erfolgt.
Bei Porno-Pranger sieht es zunächst so aus, dass die Anwälte die Namensveröffentlichung ohne Ankündigung und ohne "Erlaubnis" der Genannten machen könnten, wenn die Rechtslage das wirklich hergäbe.
Sie sind angeblich sicher hierüber. Warum veröffentlichen die nicht einfach?
Wenn man dies den Zahlungsunwilligen unter den Abgemahnten als empfindliches Übel androht und gegen Zahlung der geforderten Abmahngebühr davon absehen will, das empfindliche Übel in die Welt zu setzen, dann ist man nicht an dem Übel, sondern an dem Geld interessiert.
Im herangezogenen Urteil (1 BvR 1625/06), welches die Veröffentlichung von Gegnerlisten unter irgendwelchen Randbedigungen zulässt, wird nach meiner Kenntnis und Lesart das Recht zur Veröffentlichung unabhängig von Ausgang der Auseinandersetzung und von Bezahlstatus der Anwaltsrechnungen gewährt. Die Gegner werden z.B. nicht nach Gewinner und Verlierer unterschieden.
Google-Cache vom 24.8.12 schrieb:
Voraussichtlich ab dem 01.09.2012 finden Sie nachstehend eine Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit.
Wenn die Liste die Interpretation zulässt, diese Personen haben die Anwaltsrechnung noch nicht bezahlt und die Namen stehen hier, solange sie die Zahlung verweigern, ist die Funktion der Liste eine ganz andere.
Es ist ungewöhnlich, wenn Anwälte Informationen zu offenen Streitigkeiten aus betreuten Mandaten außerhalb der gerichtlichen Klärung in die Öffentlichkeit bringen wollen, um den Verlauf der Streitigkeit günstig in eigenen Geldinteresse zu beeinflussen.
Man kennt das Problem bei Gastronomen, dass die Pizzeria abbrennen könnte oder auch nicht. Manche bezahlen privatorganisierte Sicherheitsdienste, um die Wahrscheinlichkeit des Abbrennens zu verkleinern.
Da weiß man nie so richtig, wie viel das wirklich hilft und wie der Sicherheitsdienst arbeitet.