Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Ich denke, dem Post von Reducal ist nicht viel hinzuzufügen, nur dieses: ich werde weder Dir, noch einem anderen sagen, was Du tun solltest. Ich kann höchstens Handlungsalternativen aufzeigen. Die Entscheidung für eine, muss jeder mit sich selbst ausmachen.
Es gibt Fälle, da haben Leute garnicht auf eine Abmahnung reagiert und es ist nichts passiert. Das hat aber eher was mit Zufall als mit "richtigem Vorgehen" zu tun.
Fakt ist jedenfalls: Du spielst mit dem Feuer. Das kann gutgehen, muss aber nicht.
 
Das sind halt die üblichen Reaktionen.

1 Gar nicht reagieren
2 Unterlassungserklärung (ggf modifiziert) abgeben und nicht zahlen
3 Unterlassungserklärung (ggf modifiziert) abgeben und zahlen (ggf nach Vergleichsverhandungen)

Erstere ist absolut brandgefährlich. Welchen weiteren Weg man dann geht ist halt vom persönlichen Glauben an Statistik und Wahrscheinlichkeit und den Besonderheiten des Falles abhängig. Die Klagequote scheint jedenfalls gering zu sein. Wenn man Zweifel hat , ab zum Anwalt.
 
Am 30.08.2010 habe ich eine Abmahnung von U+C Regensburg bekommen. Habe gleich einen Rechtsanwalt, der fachlich solche Angelegenheiten bearbeitet. Seit dem war Ruhe. Nun habe ich wieder ein Schreiben nachrichtlich von meinen Anwalt bekommen, wo U+C abermals Forderungen stellt. In der Anlage hat mir mein Anwalt diese Forderung geschickt.
Ich hänge mal diese Forderung hier an. Es schaut aus als würde man wieder Abmahnopfer wieder ausgraben und versucht es erneut. Die geben anscheinend keine Ruhe.
Mein Anwalt rät mir nichts zu unternehmen ohne Absprache mit ihm. Schriftverkehr geht nur über seine Kanzlei.
 

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wir erwarten daher bis spätestens... den Zahlungseingang, so der letzte Satz einer Forderung...

Meine Antwort war immer:

und ich warte noch länger auf weitere Belustigungsschreiben ;-)
 
wir erwarten daher bis spätestens... den Zahlungseingang, so der letzte Satz einer Forderung...

Meine Antwort war immer:

und ich warte noch länger auf weitere Belustigungsschreiben ;)

Ich finde diese Schreiben rein garnicht als Belustigung, wenn man nicht einen Anwalt
als Vertreter hat. Denn dann kommen diese "Belustigungsschreiben" erst garnicht zu mir,
sondern landen beim Anwalt.
 
...es ist aber auch nicht wirklich lustig, dass über deinen Internetanschluss 2010 urheberrechtlich geschütztes Material im Internet angeboten wurde - egal, ob du davon weißt oder nicht!
 
über deinen Internetanschluss ... urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wurde
Was noch zu beweisen wäre...
Das ist aller Wahrscheinlichkeit nach bereits mit einem Feststellungsbeschluss (evtl. vom AG Köln) bewiesen, sonst würden die Anwälte nicht weiter über die Korrespondenzkanzlei fordern. Wir unterhalten uns bereits per PN über das Thema und ich nehme mal an, dass die Problematik dort hinreichend geklärt worden ist. Es geht dabei insbesondere um die Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers, die 100-€-Deckelung wegen der Nichtgewerbsmäßigkeit und dem Unterlassungsanspruch. Fakt ist jedenfalls eines:
...ist bekannt, dass die Anwälte nur selten vor Gericht ziehen - selten heißt aber nicht, dass sie es gar nicht tun!
 
Mal ein kleines Update von mir dazu.
Mein Anwalt hat dem Gegner wiederholt auf seine Schreiben widersprochen und abgelehnt und auf Präzedenzfälle verwiesen, bei denen die ursprünglichen Forderungen auf ein Minum reduziert wurden. Raff und Gier waren aber uneinsichtig.
Jedenfalls kam es im Sinne des Prozederes bisher zu keiner Einigung über die Höhe der Zahlung.
Ich musste bisher nichts bezahlen (nichtmal meinen Anwalt - normal wäre bei dem aber pro Schreiben 200 eus netto fällig).

Zum Schluss wollten die 6300 euro wegen aufgelaufener Kosten!
Das hat mein Anwalt natürlich gemäß irgendwelcher Vergleichsurteile abgewiegelt, mehr als 400 eus hätten die eh nicht bekommen.

Dann war ein halbes Jahr Ruhe. Bis ein Brief vom Inkassobüro kam!
Soll heißen die haben jetzt ihre Forderungen an ein Inkassobüro verkauft.
Das hat die Datensätze bekommen, schreibt jetzt erneut die Opfer an und macht bei ggfs. hohen Beträgen sogar Hausbesuche.
Mal sehen was daraus noch wird.

Mein Anwalt meint, ich soll ihm jedes Schreiben vom Inkassobüro zuschicken und bloss nicht zahlen.
Und ich soll vorsichtig sein, die stellen gern mal den Fuss in die Tür. Seitdem hab ich ein Pfefferspray in der Hand wenn ich die Tür öffne.
Das seien gängige Maschen, wenn Raff und Gier ihre "Ziele" erreicht haben (Erfolgsquote pro Serienbrief-Serie 75%), dann verkaufen sie die Daten der restlichen Nichtzahler an Inkassobüros.
Ob die Forderungen gerechtfertigt sind hin oder her, an der Legalität scheiterts anscheinend nicht, wo kein Kläger da kein Richter.

Mal sehen was mein Anwalt daraus macht.
Ist ein renomiertes Büro, das schon den einen oder anderen prominenten Fall bearbeitet hat.
 
Die Anwälte haben wohl kein Bock mehr sich mit dem Mist,einem nervenden Nichtzahler,rumzuärgern und geben die Sache an eine Inkassokasperbude am. Die haben keine Sonderrechte oder sonstige Vollmachten
 
Weitere 7 Monate sind um.. und noch immer haben Sie mich nicht vor's Gericht gezogen. Auch habe ich bis jetzt kein Inkasso schreiben wie die anderen bekommen.

Was ich lustig finde ist, das das Inkassobüro zur Zeit scheinbar Briefe verschickt, wo man freiwillig ein Angebot machen kann, was man bereit ist zu zahlen.

Zeitgleich geben die Anwälte bekannt, das Sie in Erwägung ziehen, die Liste der Abgemahnten am 01.09.2012 im Internet zu veröffendlichen.

Frage... dürfen die so eine Liste im Internet veröffendlichen?

Gruß
 
Das wär ´ne Steilvorlage für einen Riesensatz Rennschellen ...
... wenn sich da einer hinstellt und dagegen anginge.
Denk mal für fünf Cent weiter - wenn Du nicht mal (als Nichtpolizei) einen Fahndungsaufruf in FB einstellen darfst - meinst daß es dann legal ist einen vermuteten Verstoß gegen das Urheberrecht auf den Pranger zu stellen?
Leider ist das auch wieder nur ein weiterer Mahnpups ohne jeglichen geistigen Nährwert
http://www.computerbetrug.de/2012/0...dungsaufrufe-bei-facebook-sind-verboten-6096/
 
Zeitgleich geben die Anwälte bekannt, das Sie in Erwägung ziehen, die Liste der Abgemahnten am 01.09.2012 im Internet zu veröffendlichen.

Frage... dürfen die so eine Liste im Internet veröffendlichen?
Nein, das wäre so was wie ein Internetpranger und der ist wegen dem Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten unrechtmäßig. Hier gilt nicht, was nicht explizit verboten ist, sei erlaubt.

Wo steht das, was die Anwälte da bekannt geben? Immerhin, androhen dürfen die das nur umsetzten halt nicht.
 
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