Antiscammer
Sehr aktiv
Du weißt hoffentlich schon, dass die Verjährungsfrist 3+1 Jahre beträgt.
Also: nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Forderung entstanden ist, + 3 volle Kalenderjahre.
Forderungen aus dem Jahr 2011 verjähren also zum 01.01.2015 00:00h. Bis dahin hat die Gegenseite Zeit, Klage oder Mahnbescheid zu beantragen. Nach 1,5 Jahren wird das zwar zunehmend weniger wahrscheinlich, möglich ist es aber.
Also: nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Forderung entstanden ist, + 3 volle Kalenderjahre.
Forderungen aus dem Jahr 2011 verjähren also zum 01.01.2015 00:00h. Bis dahin hat die Gegenseite Zeit, Klage oder Mahnbescheid zu beantragen. Nach 1,5 Jahren wird das zwar zunehmend weniger wahrscheinlich, möglich ist es aber.