Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Du weißt hoffentlich schon, dass die Verjährungsfrist 3+1 Jahre beträgt.
Also: nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Forderung entstanden ist, + 3 volle Kalenderjahre.
Forderungen aus dem Jahr 2011 verjähren also zum 01.01.2015 00:00h. Bis dahin hat die Gegenseite Zeit, Klage oder Mahnbescheid zu beantragen. Nach 1,5 Jahren wird das zwar zunehmend weniger wahrscheinlich, möglich ist es aber.
 
@ Vermeer76, du wiegst dich womöglich in falscher Sicherheit. Auch wenn es Werbung ist, lies mal z. B. > HIER <nach:
abmahnhelfer.de schrieb:
Lohnt sich bei einer Abmahnung der Rechtsanwälte U + C Urmann und Collegen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes?

Wer vom Absender Rechtsanwälte U + C Urmann und Collegen Post erhält wird sich fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ob die Einschaltung die Sache am Ende noch teurer macht. Um es vorwegzunehmen: Bisher konnten wir in allen Fällen durch Reduzierung oder komplette Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres pauschalen Honorars reduzieren.


Kann ich selber eine Unterlassungserklärung basteln und einfach 100 Euro zahlen?

Nein. Unterlassungserklärungen von Verbraucherzentralen und Rechtsschutzversicherungen können Ihre Lage verschlimmern. Gleiches gilt für die Übernahme von Unterlassungserklärungen aus Internet-Foren. Auch die Zahlung von 100 EUR ist in vielen Fällen die falsche Lösung.


Ich habe lediglich per Fax und Einschreiben eine modifizierte UE denen geschickt und ihnen nach
§ 97a die 100 Euro angeboten.
Da geht der Unsinn ja schon los! Wer bereit ist, 100 € zu zahlen, der muss ein schlechtes Gewissen haben - so könnte man dich aufs Glatteis führen.
 
Mir ist ein Fall bekannt (lfd.Verfahren) da ist Klage eingereicht worden, allerdings andere "Branche" nicht Musik und wesentlich schneller.
Die haben sich nicht auf die modifizierte Unterlassungserklärung + 100.- eingelassen sondern die klagen
 
Ja, ich weis das ich noch bis zum 01.01.2014 "Angst" haben muss... Forderung war 07/2010 .... aber es steht ja auch offen, ob die vor Gericht gewinnen würden. Zumal es in meinen Fall sich um nur eine Datei handelt und es mein erstes Vergehen ist.

Und ob es sich für einen Anwalt lohnt dann nach §97a .. ganze 100 Euro Honnorar zu bekommen ... ist ebenfalls sehr fraglich.
Denn der angesetzte Streitwert von 15.000 - 25.000 Euro ist eh reichlich überzogen. Habe schon mehrfach im Internet gelesen, das Gerichte einen Streitwert von max 1.300 Euro bei einer Filmdatei und erstem Vergehen angesetzt haben. Und wenn man auf diesen Streitwert dann die Anwaltsgebühren berechnet .. bleibt nicht viel übrig für den Anwalt. :)

@Kunz: Ich habe ja mit der modifizierten UE zugegben das ich die Datei habe, und die 100 Euro habe ich ja nur wegen den $97A angeboten.... damit sich für mich der Fall erledigt hat. Was sie aber nicht angenommen haben. Statt dessen haben sie weitere "Drohungen" ausgesprochen... aber man sollte sich nicht einschüchtern lassen.. oder?
 
... aber man sollte sich nicht einschüchtern lassen.. oder?
Was wir hier immer wieder empfehlen ist es, von Einlassungen abzusehen. Du hast den Anwälten geschrieben, dass du die Datei hast. Subsumiert man das mit dem Vorhalt, dann hast du definitiv (wenn auch evtl. grob fahrlässig) die Datei zur Verfügung gestellt, denn die Techniker der Anwälten haben sie ja von deinem Rechner saugen können und du hast die Tatsache mit deinem Schreiben auch noch bestätigt. Somit gehörst du der Katz!
Jetzt geht es nur noch darum, ob du die Gewerbsmäßigkeit, die dir vorgeworfen wird, entkräften kannst. Dein Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie man den Anwälten als Forderungsgegner uneigennützig zuspielt.

Vielleicht hast du letztlich Glück! Meiner bescheidenen Meinung nach ist das Eigentor aber schon gefallen.
 
Nun ja, wenn mein Fall doch so eindeutig ist, warum haben die dann mich noch immer nicht verklagt? Also wenn mir etwas rechtmässig zusteht, dann warte ich keine 1,5 Jahre ..... oder haben die etwas zu verschenken? ;)

Was genau heist Gewerbsmäßig? ... also verkauft habe ich den Film nicht....
 
..... oder haben die etwas zu verschenken?
Das ist ein Massengeschäft, deine Akte liegt womöglich auf Wiedervorlage in 2012, eine von vielen tausend Nichtzahlern! Und da die Anwälte noch drei Jahre Zeit haben, ihre Forderung durchzusetzen, ist deiner noch ein recht "junger" Fall.


Was genau heist Gewerbsmäßig? ... also verkauft habe ich den Film nicht....
Siehe hier: http://www.kanzleischroeder-kiel.de...-vom-2-september-2009-aktenzeichen-2-o-22109/
Filesharing – Keine Gewerbsmäßigkeit bei nur einem Album – Landgericht Kiel, Beschluß vom 2. September 2009, Aktenzeichen 2 O 221/09
Die Anwälte sehen das aber wahrscheinlich anders.
 
Habe schon mehrfach im Internet gelesen, das Gerichte einen Streitwert von max 1.300 Euro bei einer Filmdatei und erstem Vergehen angesetzt haben.
1300 ist sehr niedrig. In einem Fall den ich kenne hat das Gericht den Streitwert für ein aktuelles (ausländisches) Filmwerk auf 10.000 angesetzt.
 
Guten morgen zusammen,

nein ich meine wirklich den Streitwert der auf 1.200 angesetzt wurde:

Das Amtsgericht Halle hat mit Urteil vom 24.11.2009 - AZ 95 C 3258/09 - den Streitwert für eine Abmahnung im Bereich des Filesharings (1 Film) auf 1.200,- EUR festgesetzt.

Somit sind die angesetzten Streitwerte von den beiden Anwälten von 15.000 - 25.000 weit überzogen und halten bei keinem Gericht bestand. Und wenn auf diesem Streitwert die Anwaltsgebühren berechnet werden, bekommen die beiden Herrschaften nicht wirklich viel....

MFG

P.S.: Vor allem ein Film, der 20 Euro kostet, wie kann dieser einen Schaden von 25.000 verursachen? Dazu müsste ich den Film bei meiner 6.000 Leitung wieviel Jahre online stellen zum hochladen?
 
Das Amtsgericht Halle hat mit Urteil vom 24.11.2009 - AZ 95 C 3258/09 - den Streitwert für eine Abmahnung im Bereich des Filesharings (1 Film) auf 1.200,- EUR festgesetzt.
Erfreulich realistische Einschätzung in Halle.
Somit sind die angesetzten Streitwerte von den beiden Anwälten von 15.000 - 25.000 weit überzogen und halten bei keinem Gericht bestand.
Bei keinem Gericht ist leider unzutreffend. LG München setzte z.B. 10.000,- an (statt der von Seiten der Anwälte vorgeschlagenen 30.000). Das Hauptproblem ist der sog fliegende Gerichtsstand. Der Verletzte kann sich aussuchen wo er klagt, ich denke in Halle werden die Rechteinhaber nicht mehr klagen.
P.S.: Vor allem ein Film, der 20 Euro kostet, wie kann dieser einen Schaden von 25.000 verursachen? Dazu müsste ich den Film bei meiner 6.000 Leitung wieviel Jahre online stellen zum hochladen?
Diese absurden Streitwerte gibt leider überall im Bereich Abmahnung. Die Gerichte schätzen halt großzügig den vermuteten Schaden mit der durch weitere Uploads derjenigen entsteht die den bei Dir runtergeladenen haben.
 
Zum Streitwert gibts viel im Netz zu lesen, z. B. das hier: http://anwaltniemeyer.de/artikel/218/2010
RA Jens-Christof Niemeyer · 12.03.2010 (Update: 02.11.2011) schrieb:
Die Streitwerte in Gerichtsverfahren wegen Urheberrechtsverstößen im Zusammenhang mit Tauschbörsen reichen von 275 € bis 695.000 €.
Die Frage, welcher Streitwert dem Unterlassungsinteresse in urheberrechtlichen Streitigkeiten wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von geschützten Werken über Tauschbörsen zugrunde zu legen ist, wird von der Rechtsprechung sehr unterschiedlich beantwortet.
Empfehlenswert auch der Streitwertkatalog auf der Seite des Herrn RA.
 
Denn der angesetzte Streitwert von 15.000 - 25.000 Euro ist eh reichlich überzogen. Habe schon mehrfach im Internet gelesen, das Gerichte einen Streitwert von max 1.300 Euro bei einer Filmdatei und erstem Vergehen angesetzt haben.

Es gibt Gerichte, die gehen bis ca. 10.000 EUR pro Lied mit beim Streitwert. Wie Du da auf 1.300 pro Film kommst ist mir rätselhaft.
 
Wie gesagt, nach wie vor ist mir kein Fall bekannt wo diese beiden RA vor Gericht gezogen sind und gewonnen haben.
Und diese RA betreiben diesen "Sport" ja nicht erst seit gestern.... ;) ... noch bin ich der einzigste der sich weigert zu zahlen....
 
Wie gesagt, nach wie vor ist mir kein Fall bekannt wo diese beiden RA vor Gericht gezogen sind und gewonnen haben.
Und diese RA betreiben diesen "Sport" ja nicht erst seit gestern.... ;) ... noch bin ich der einzigste der sich weigert zu zahlen....
Diese Einstellung ist grundsätzlich nicht zu empfehlen. Abhängig von der persönlichen Risikoneigung muss das aber jeder mit sich selbst ausmachen. Taktisch ist das jedenfalls hochgradig unklug.
 
@Heiko: Was ist an dieser Einstellung unklug? Nach deren zweiten Brief mit der erhöhten Forderung habe ich nichts mehr von denen gehört.
Also ist es doch normal das ich abwarte ob die mich vor Gericht ziehen. Und dann kann ich mir immer noch nen Anwalt nehmen.

Ich habe somit im moment doch kein Risiko... oder welches Risiko meinst du?
 
Ich versuchs mal so zu erklären: es gibt Leute, die fallen aus Flugzeugen und schlagen unten unverletzt auf. Das wäre für mich kein Grund anzunehmen, dass das immer so sein muss und dass ich keinen Fallschirm brauche. Das wäre nämlich Deine Schlußfolgerung.
 
Also sollte ich mir deiner Meinung nach jetzt einen Anwalt nehmen, welcher mich Geld kostet um einen Vergleich auszuhandeln, welcher mich ebenfalls Geld kostet.... wobei sehr fraglich ist, ob die mich vor Gericht ziehen, bei denen Sie evtl. noch Gefahr laufen auf Ihre Kosten gröstenteils sitzen zu bleiben? Und ich evtl nie was zahlen muss.. da diese Anwälte bis jetzt noch keinen vor Gericht gezogen haben und mit Ihren Forderungen durchgekommen sind?
 
Ich glaube, wir drehen uns hier wie die Katze um den Schwanz.

@Vermeer76, ich nehme mal an, dass du volljährig bist. Damit bist du voll geschäftsfähig und strafmündig. Es ist allein deine Sache, wie du mit dem Problem umgehst. Was wir hier erklären wollen ist nur die Tatsache, dass man diese Problematik nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Mach, was du willst und verunsichere mit deiner "unklugen" Strategie nicht auch noch andere Betroffene. Du geizt selbstsicher an der falschen Stelle und das ist nicht nachahmenswert und bist dabei auch noch in der irrtümlichen Annahme, der einzige Zahlungsverweigerer zu sein und behauptest, dass es angeblich die Einschaltung eines Gerichtes nicht geben soll. Ich werde dir keine Aktenzeichen nennen aber deine Einstellung ist von Grund auf falsch!

Da ich Herrn RA U. schon persönlich kennen gelernt habe, bin ich mal so frei, ihn oder einen Supportler aus der Kanzlei zu Diskussion hier zu gewinnen. Eventuell kann ja das Forum mit deren Argumentation bereichert werden, wenn sie sich hier blicken lassen.
 
Zurück
Oben