Reducal
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Echt prima ist aber in dem Zusammenhang diese Tatsache:
focus.de schrieb:....verliert er seine Zulassung als Anwalt.
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focus.de schrieb:....verliert er seine Zulassung als Anwalt.
Echt prima ist aber in dem Zusammenhang diese Tatsache:
.... dass er reuig, schuldeinsichtig und geständig war."
Handelsregister schrieb:Amtsgericht Regensburg Aktenzeichen: HRB 12406 Bekannt gemacht am: 06.11.2014 02:00 Uhr
In ( ).
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
05.11.2014
HRB 12406:U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Regensburg, Zeißstr. 9, 93053 Regensburg.Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Z9 Verwaltungs-GmbH. Zweigniederlassung aufgehoben: 22765 Hamburg, Geschäftsanschrift: Elbchaussee 54, 22765 Hamburg. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens.
Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens...
Wie bekannt wurde, hat die Kölner Staatsanwaltschaft bereits im November 2014 mehrere Objekte durchsucht – darunter auch eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei.
Das Software-Gutachten und die eidesstattliche Versicherung, mit der die Anwälte die Herausgabe der Telekom-Kundendaten erreicht hatten, sind nun Gegenstand von Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft, wie die Zeitung "Die Welt" berichtet. So sei ein beteiligter Berliner Anwalt Beschuldigter in dem nun laufenden Strafverfahren.
http://www.welt.de/wirtschaft/artic...tiz-im-Redtube-Fall-um-ihren-Ruf-kaempft.htmlErst nach der Durchsuchung sei der Anwalt vom Zeugen zum Beschuldigten geworden. Insgesamt habe die Polizei drei Objekte durchsucht. Noch hat die Staatsanwaltschaft allerdings keine Anklage erhoben.
Laut "Welt"-Bericht ging die Täuschung der Richter weiter, als nur ein irreführendes technisches Gutachten vorgelegt zu haben. So seien womöglich gefälschte Cover-Abbildungen der angeblich illegal heruntergeladenen Porno-Filme eingereicht worden – die Strichcodes auf den Packungen passten demnach nicht zu Porno Filmen, sondern stammten von einer Modemarke.
Die Ermittlungen wegen Zehntausender unberechtigter Porno-Abmahnungen gehen weiter. Die Staatsanwaltschaft Köln verdächtigt nun einen Anwalt, vor Gericht falsche Angaben gemacht zu haben.
Nachdem Kölner Richter die Auskunftsersuchen der Massenabmahner allzu unkritisch durchgewunken hatten, hat die Justizposse um angeblich rechtsverletzende Porno-Streamings von Redtube nun auch ein Nachspiel für die Beteiligten. Wie bekannt wurde, hat die Kölner Staatsanwaltschaft bereits im November 2014 mehrere Objekte durchsucht – darunter auch eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei.
http://www.heise.de/newsticker/meld...Durchsuchung-bei-Berliner-Anwalt-2513707.htmlWie bekannt wurde, hat die Kölner Staatsanwaltschaft bereits im November 2014 mehrere Objekte durchsucht – darunter auch eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei.
Z9 Verwaltungs-GmbH muss Schadensersatz zahlen
Ex-Rechtsanwalt Th. U. nach RedTube-Streaming-Abmahnung zum Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung verurteilt (AG Regensburg, Versäumnisurteil vom 20.03.2015, Az. 3 C 451/14; nicht rechtskräftig).
SHAB: 087 / 2015 vom 07.05.2015
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Aufforderungen gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Gesellschaften weisen keine Geschäftstätigkeit mehr auf und haben keine verwertbaren Aktiven mehr. Das oberste Leitungs-oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder dem Handelsregisteramt des Kantons Zürich schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll.
Das Amtsgericht Regensburg hat jetzt in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass Rechtsanwalt Thomas Urman neben der Kanzlei Urmann + Collegen Schadensersatz an einen Abgemahnten leisten muss.
Das Amtsgericht Regensburg entschied mit Urteil vom 08.12.2015 (Az. 3 C 451/14), dass es das erlassene Versäumnisurteil gegen den früheren Rechtsanwalt Thomas Urmann im Wesentlichen aufrecht erhält. Das bedeutet, dass diese die dem abgemahnten Kläger unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung nach § 823 BGB sowie der vorsätzlichen rechtswidrigen Schädigung nach § 826 BGB die Rechtsanwaltskosten erstatten muss. Ihm musste als Jurist klar sein, dass infolge der rechtswidrig erschlichenen Daten ein Beweiserhebungsverbot bestand und deshalb die Abmahnungen rechtswidrig gewesen sind. Er braucht allerdings nur für die Kosten einer pflichtgemäßen Verteidigung aufzukommen.