Guten Abend zusammen,
ich hoffe ich eröffne dieses Anliegen im richtigen Thread. Wenn nicht, bitte verschieben... danke.
Ich habe heute eine Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann + Collegen bekommen. (Absendedatum von denen 05.07.2010) Angekommen bei mir: 07.07.2010.
In diesem Schreiben geben sie mir genau bekannt das ich am Tag XY den Film XY heruntergeladen habe und diesen auch angeboten habe. (es geht um ein Film)
Auch haben die mir ein Landesgericht genannt, mit Aktenzeichen, wo Sie eine Anordnung erwirkt haben.
Anhand meiner IP, haben diese dann eine Anordnung beim Landgericht veranlasst, so das mein Provider angeblich Ihnen meine Adresse herrausgegeben hat.
Nun fordern diese von mir eine von Ihnen angefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Zahlung von 650 Euro. Und das ganze bis zum 12.07.2010.
Ich habe mich schon teilweise etwas im Internet schlau gelesen, habe aber trozdem folgende Fragen:
1.) Ist die Frist, welche diese mir gesetzt haben, rechtens? (5 Tage... wobei das Wochenende dazwischen liegt)? Wenn nein, kann man diese Frist ignorieren?
2.) Der Brief kam normal mit der Post.... kann ich erstmal behaupten, der Brief ist nicht angekommen, um damit etwas Zeit zu sparen? (muss so ein Brief nicht per Einschreiben kommen?)
3.) Ich soll 650 Euro dafür bezahlen, ich habe jedoch gelesen, das bei erstmaligen Verstoss max. 100 Euro zulässig sind. Stimmt dies? Wenn ja, kann mir jemanden den passenden Paragrafen schicken?
4.) Es wird davor gewarnt, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hat jemand eine modivizierte Unterlassungserklärung, welche man statt dessen verwenden sollte?
Ich danke allen die mir antworten und helfen...
Gruss Vermeer
ich hoffe ich eröffne dieses Anliegen im richtigen Thread. Wenn nicht, bitte verschieben... danke.
Ich habe heute eine Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann + Collegen bekommen. (Absendedatum von denen 05.07.2010) Angekommen bei mir: 07.07.2010.
In diesem Schreiben geben sie mir genau bekannt das ich am Tag XY den Film XY heruntergeladen habe und diesen auch angeboten habe. (es geht um ein Film)
Auch haben die mir ein Landesgericht genannt, mit Aktenzeichen, wo Sie eine Anordnung erwirkt haben.
Anhand meiner IP, haben diese dann eine Anordnung beim Landgericht veranlasst, so das mein Provider angeblich Ihnen meine Adresse herrausgegeben hat.
Nun fordern diese von mir eine von Ihnen angefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Zahlung von 650 Euro. Und das ganze bis zum 12.07.2010.
Ich habe mich schon teilweise etwas im Internet schlau gelesen, habe aber trozdem folgende Fragen:
1.) Ist die Frist, welche diese mir gesetzt haben, rechtens? (5 Tage... wobei das Wochenende dazwischen liegt)? Wenn nein, kann man diese Frist ignorieren?
2.) Der Brief kam normal mit der Post.... kann ich erstmal behaupten, der Brief ist nicht angekommen, um damit etwas Zeit zu sparen? (muss so ein Brief nicht per Einschreiben kommen?)
3.) Ich soll 650 Euro dafür bezahlen, ich habe jedoch gelesen, das bei erstmaligen Verstoss max. 100 Euro zulässig sind. Stimmt dies? Wenn ja, kann mir jemanden den passenden Paragrafen schicken?
4.) Es wird davor gewarnt, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hat jemand eine modivizierte Unterlassungserklärung, welche man statt dessen verwenden sollte?
Ich danke allen die mir antworten und helfen...
Gruss Vermeer