Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Vermeer76

Frisch registriert
Guten Abend zusammen,

ich hoffe ich eröffne dieses Anliegen im richtigen Thread. Wenn nicht, bitte verschieben... danke.

Ich habe heute eine Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann + Collegen bekommen. (Absendedatum von denen 05.07.2010) Angekommen bei mir: 07.07.2010.

In diesem Schreiben geben sie mir genau bekannt das ich am Tag XY den Film XY heruntergeladen habe und diesen auch angeboten habe. (es geht um ein Film)

Auch haben die mir ein Landesgericht genannt, mit Aktenzeichen, wo Sie eine Anordnung erwirkt haben.

Anhand meiner IP, haben diese dann eine Anordnung beim Landgericht veranlasst, so das mein Provider angeblich Ihnen meine Adresse herrausgegeben hat.

Nun fordern diese von mir eine von Ihnen angefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Zahlung von 650 Euro. Und das ganze bis zum 12.07.2010.

Ich habe mich schon teilweise etwas im Internet schlau gelesen, habe aber trozdem folgende Fragen:

1.) Ist die Frist, welche diese mir gesetzt haben, rechtens? (5 Tage... wobei das Wochenende dazwischen liegt)? Wenn nein, kann man diese Frist ignorieren?

2.) Der Brief kam normal mit der Post.... kann ich erstmal behaupten, der Brief ist nicht angekommen, um damit etwas Zeit zu sparen? (muss so ein Brief nicht per Einschreiben kommen?)

3.) Ich soll 650 Euro dafür bezahlen, ich habe jedoch gelesen, das bei erstmaligen Verstoss max. 100 Euro zulässig sind. Stimmt dies? Wenn ja, kann mir jemanden den passenden Paragrafen schicken?

4.) Es wird davor gewarnt, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Hat jemand eine modivizierte Unterlassungserklärung, welche man statt dessen verwenden sollte?

Ich danke allen die mir antworten und helfen...

Gruss Vermeer
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Gehts da nur um den einen Film oder um mehr?
Kannst Du mir das mal irgendwie zukommen lassen (Scan und Mail oder Fax)? Dann schauen wir mal...
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Es geht um exaxt einen Film.... und dafür wollen die 650 Euro.

Hab leider keinen Scanner... aber alle relewanten Daten habe ich hier geschrieben....

mfg
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

1.) Ist die Frist, welche diese mir gesetzt haben, rechtens? (5 Tage... wobei das Wochenende dazwischen liegt)?
Das ist sportlich zu sehen. Das kann jeder machen, wie er will.
2.) Der Brief kam normal mit der Post.... kann ich erstmal behaupten, der Brief ist nicht angekommen, um damit etwas Zeit zu sparen?
...das schiebt die Problematik nur auf, denn das behaupten irgendwie zuerst mal alle! Denkanstoß: woher willst du wissen, dass ein Brief kommen sollte, wenn doch (geschwindelt) keiner da war?
3.) Ich soll 650 Euro dafür bezahlen, ich habe jedoch gelesen, das bei erstmaligen Verstoss max. 100 Euro zulässig sind. Stimmt dies?
Ja! Nur haben die Abmahnanwälte da regelmäßig eine andere Rechtsmeinung.
Internetrecht - 100-euro-abmahnung
Neu: Abmahnkosten maximal 100 Euro
Neu ist allerdings, dass der Gesetzgeber diesen Kostenerstattungsanspruch summenmäßig begrenzt (§ 97a Absatz 2). So können für eine erstmalige Abmahnung einer Privatperson in einem einfach gelagerten Fall mit einer unerheblichen Rechtsverletzung maximal 100,00 Euro- gefordert werden - also einschließlich Mehrwertsteuer und Auslagen. In einem früheren Beitrag haben wir bereits Stellung dazu genommen, dass diese Vorschrift weder dem Urheber bei der Durchsetzung seiner Rechte nutzt, noch alle private Abgemahnte vor hohen Abmahnkosten schützt.

Denn, zum einen ist nicht geregelt, was ein "einfach gelagerter Fall" und was "eine nur unerhebliche Rechtsverletzung" ist. Diese sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffe sind letztlich von den Gerichten auszufüllen. Bis zum ersten Musterprozess, in dem diese Fragen beantwortet werden, wird noch einige Zeit vergehen. Bis dahin werden sich die Abmahner darauf berufen, dass die Richter bisher Urheberrechtsverletzungen im Internet grundsätzlich als komplexe und schwierige Rechtsmaterie gewertet haben und werden die bisherigen Gebühren in Rechnung stellen.

Zum anderen regelt die Vorschrift nur, was der Rechteinhaber vom Verletzer ersetzt verlangen kann. Wie viel der Rechteinhaber jedoch an seinen eigenen Rechtsanwalt zu leisten hat, ist nicht normiert. In der Praxis wird es daher so aussehen, dass der Rechteinhaber zunächst die volle Gebühr an seinen Anwalt entrichtet und dann 100,00 Euro zuzüglich Schadensersatz vom Gegner zurück erhält. Damit bleibt letztlich der Urheber auf einem Großteil der Anwaltskosten sicher sitzen oder begleicht diese mit dem Schadensersatz.

Daraus wird deutlich, dass mit der Gesetzesänderung auch der Schadensersatzanspruch für den Rechteinhaber nahezu wertlos geworden ist. Der ein oder andere Urheber wird sich überlegen, ob er sich das überhaupt leisten kann, seine Rechte mit Hilfe von Anwälten wirkungsvoll durchzusetzen, oder ob er der weiteren Verletzung seiner Rechte tatenlos zusehen muss. Von einer besseren Durchsetzung der Rechte der Urheber kann wohl keine Rede sein. Wie in unserem früheren Beitrag ausgeführt, dürfte diese Deckelung des Kostenerstattungsanspruches des Urhebers einem enteignungsgleichen Eingriff gleich kommen. Auch dürfte es klar gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz verstoßen, dass der Inhaber eines Patentes, einer Marke oder eines Geschmacksmusters ihre Abmahnkosten voll vom Gegner ersetzt verlangen können, der Urheber aber nicht. Die ist nicht zu erklären, auch nicht mit dem verständlichen Schutz der Privathaushalte vor hohen Anwaltskosten.


So scheint es zu sein, sicher wäre ich mir dabei aber nicht. Wenn man einmal so einen Schriftsatz von den Anwälten bekommen hat, dann wird einem schon etwas anders. Das hat ein ganz anderes Niveau als bei den Inkassofritzen der Nutzlosbranche.

Siehe dazu auch hier: Abgemahnt - was tun. Ein Ratgeber (Checkliste) mit ersten Tipps
3. Was passiert, wenn ich auf die Abmahnung nicht reagiere?
Wenn die Abmahnung unberechtigt war, eventuell gar nichts. Wenn sie dagegen berechtigt war, oder wenn der Abmahner besonders mutig oder gehässig ist (es gibt einige Serienabmahner im Internet, die selbst aussichtsloseste Fälle durch sämtliche Instanzen durchpeitschen), kann schon nach wenigen Tagen eine einstweilige Verfügung ins Haus schneien. Dies ist eine kostenpflichtige gerichtliche Anordnung, die noch deutlich teurer ist als die (außergerichtliche) Abmahnung.

Reagieren muss man also in jedem Fall, entweder, indem man zumindest eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt (siehe Punkt 5), oder indem man zum Anwalt geht und eventuell eine Gegenklage einreicht.

und hier: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung*Urheberrecht*
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Ist die Frist, welche diese mir gesetzt haben, rechtens? (5 Tage... wobei das Wochenende dazwischen liegt)?
Solange Wiederholungsgefahr bezüglich des Urheberrechtsverstosses besteht ist die Sache eilbedürftig. Wenns brennt sind auch kurze Fristen OK. Und Wiederholungsgefahr besteht solange wie keine Unterlassungserklärung in der Welt ist.
Der Brief kam normal mit der Post.... kann ich erstmal behaupten, der Brief ist nicht angekommen, um damit etwas Zeit zu sparen?
Die Gegenseite muss nicht beweisen, dass eine Abmahnung zugegangen ist. Kommt keine Reaktion können die auch direkt zu Gericht. Wenn der Brief also nicht ankommt ist das Dein Nachteil, weil Du keine Gelegenheit mehr hast eine (kostensparende) Unterlassungserklärung abzugeben.
Ich soll 650 Euro dafür bezahlen, ich habe jedoch gelesen, das bei erstmaligen Verstoss max. 100 Euro zulässig sind. Stimmt dies?
Die 100 Euro beziehen sich allein auf die Anwaltsgebühren in einfachen Fällen. Ich vermute in den 650,- ist noch der (im Wege der Lizenzanalogie berechnete) Schadenersatz für den Upload sowie die Ermittlungskosten enthalten.
Hat jemand eine modivizierte Unterlassungserklärung, welche man statt dessen verwenden sollte?
Modifizierung bedeutet , dass die Erklärung an Deinen konkreten Fall angepasst werden muss.

Wenn Du mit den allgemeinen Infos im Internet zu dem Problem nicht klarkommst solltest Du dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen anstatt eine Unterlassungserklärung selbst zu basteln. Vorher nach Preisen für Beratung/Vertretung fragen.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Hallo Vermeer76!

Ein eigener Anwalt ist bei Filesharing Abmahnungen nicht so teuer, rechne mit ca. 100 bis 200 Euro. Einige Anwälte haben Gegerlisten oder Berichte zu bestimmten Abmahnfirmen oder -anwälten ins Internet gestellt. Diese Anwälte haben dann meistens fertige Textbausteine und können preiswert und kompetent arbeiten. Also frage Google und suche einen Anwalt, der Dir qualifiziert erscheint. So etwas läßt sich problemlos über das Telefon regeln. Falsch ist es einen Anwalt zu wählen, nur weil er "um die Ecke" sitzt oder verwand mit Dir ist. Der Anwalt muß mit den Gegnern vertraut sein, bei den niedrigen Honoraren kann man kein Einlesen in die Materie erwarten.

Nebelwolf
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Dankeschön für Eure Antworten.. habe soeben mit meiner Rechtsschutz und einem Anwalt telefoniert.

Diese haben mir zu einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten, und das ich mich bei bei deren Mandanten und ihnen endschuldige und verspreche dies nie wieder zu tun. Das es mein erstes Vergehen ist.. und den §97A genannt, und ich bereit bin diese 100 Euro einmalig und sofort zu bezahlen, wenn sie damit einverstanden sind um einen kostenpflichtigen und langen Prozess zu umgehen.

Habe dies gerade per Fax dem Anwalt zugeschickt und schicke es mit der Post per Einschreiben morgen ab.

Mal schauen ob sie gnade mit mir haben...

MFG Vermeer
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Diese haben mir zu einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten,
Welche konkreten Modifikationen haben die Dir denn angeraten? Hattest Du die Dir vorgeschlagene Erklärung denen zur Prüfung gegeben?
und das ich mich bei bei deren Mandanten und ihnen endschuldige
Spannender Ansatz, entschuldigen statt Schadenersatz zahlen.Ob das wohl klappt?
und verspreche dies nie wieder zu tun.
Wozu das nochmal? Das Versprechen ist doch Teil der Unterlassungserklärung


Ich hoffe mal Du hast Deinen Rechner von allem Tauschbörsenkrempel befreit als Du die Erklärung abgegeben hast. Jetzt noch den Anshluss ummelden auf nen Verwandten um aus der Schusslinie zu kommen.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

...um aus der Schusslinie zu kommen.
Es scheint wohl ein offenes Geheimnis zu sein, dass dort wo die einen kassieren, auch noch andere hin langen. Nicht selten bekommen User nach Abmahnungen der einen Anwälte urplötzlich auch Abmahnungen von anderen Kanzleien mit dem selben Geschäftszweck.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Es scheint wohl ein offenes Geheimnis zu sein, dass dort wo die einen kassieren, auch noch andere hin langen. Nicht selten bekommen User nach Abmahnungen der einen Anwälte urplötzlich auch Abmahnungen von anderen Kanzleien mit dem selben Geschäftszweck.

Macht mir keine Angst... ich habe nach dem Brief sofort die demendsprechende Software gelöscht. Also kann ja eigendlich nichts mehr kommen....

Bin nur gespannt, ob die mit meinen Vorgeschlagenen 100 Euro einverstanden sind. Wie kommen die eigendlich darauf, das der Streitwert von einer Filmdatei 25.000 euro sind.... und somit gebühren in Höhe von 650 euro endstehen?

Das sind doch willkürliche Zahlen.... oder?

MFG
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Hallo zusammen,

ist das eigendlich normal das die Anwälte die mich abgemahnt haben, seit meinem letzten Brief vor einem Monat, und meinen Vorschlag auf eine freiwillige Zahlung von 100 Euro sich nicht mehr melden?

Habe in der zwischenzeit noch rausbekommen das in meinem Fall der Streitwert auf max 1.200 Euro gesetzt werden kann.. und somit es unter "bagatell Fall" zählt und somit der Paragraf 97A anzuwenden ist. *freu* Von wegen 25.000 Euro und somit kosten von 650 Euro..... *lach*

Gruss Vermeer
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Wir wissen, dass sich die Abmahnanwälte in solchen Fällen einfach nicht mehr melden. Die wollen ihre Kosten minimieren, außerdem wollen sie sich immer noch ein Adventskalender-Kläppchen offenhalten.

Egal.
3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist, ist die Sache verjährt, wenn der Anwalt bis dahin nicht geklagt hat.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Habe ich auch schon gehört, das die sich nicht mehr melden, weil die nur darauf spekuliert haben, das man ohne sich zu wehren die 650 Euro schnell überweist. Was ich ja nicht getan habe. :)

Aber sie hätten schnelle 100 Euro von mir haben können... die habe ich ihnen ja angeboten. Aber wenn sie nicht wollen... selber schuld. ;)

Habe den Film eh schon gelöscht.... von da aus sind mir die 3 Jahre schnuppe.

Da sie mich dieses Jahr (2010) gemahrnt haben... läuft die Frist dann bis ende 2013?

Gruss
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Regelverjährung nach BGB: => 3 abgelaufene volle Kalenderjahr nach dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

D.h.: Alle Forderungen aus dem Jahr 2010 verjähren mit dem Silvestergongschlag zum 01.01.2014 um 00:00. Wenn der Forderungssteller bis dahin keinen Mahnbescheid beantragt bzw. Klage vor Gericht eingereicht hat, tritt die Verjährung ein.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Dankeschön... dann haben die ja noch viel Zeit.

Aber komisch finde ich es schon, das die nicht auf mein Angebot eingehen... bzw nen gegenangebot machen....

Aber glück für mich :)
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Dankeschön... dann haben die ja noch viel Zeit.

Aber komisch finde ich es schon, das die nicht auf mein Angebot eingehen... bzw nen gegenangebot machen....

Aber glück für mich :)

Hallo Vermeer76,

in einem ähnlichen Zeitraum habe ich bei einem Freund/-in das auch ähnlich erlebt. Aus Datenschutzgründen möchte ich nicht schreiben um welche Art von Abmahnung es sich bei ihm/ihr gehandelt hat, bzw. wie genau er/sie dagegen vorgegangen ist.

Denn der Feind kann ja mitlesen und Schlüsse auf die Person /Verlauf finden.

Nun aber zum eigentlichen Thema zurück:

Nach einem netten Schreiben hat er/sie auch keine Antwort mehr erhalten. Wie schon die anderen berichtet haben, sind die Herrschaften mit Ihren Konzept daran interessiert, kosten extrem zu Minimieren, deshalb z.B. auch keine Unterschrift sondern ein netter Serienbrief.

Man lässt einmal einen Anwalt ein "Einschüchterungs"schreiben aufsetzen und viele werden hierbei gleich umkippen um zum Schutz o.ä. sofort den Betrag zu zahlen. Selbst wenn von allen Abgemahnten nur 1 % oder mehr zahlen ist doch bis zum Jahresende eine nette Summe zusammengekommen. Wieso soll man auf Schreiben antworten, wenn sich eine Person wehrt??? Gar nicht, denn so entstehen kosten und dieses schmälert den Gewinn doch erheblich.

In vielen Foren haben wir uns "schlau" gelesen. Doch dieses war bisher das interessanteste.

Ich bin aber wirklich gespannt, wie es in diesem Fall bei meinem/er Freund/-in weiter geht.

Bitte halte uns auch auf dem laufenden, wie es weiter geht.

Hoffentlich wird diesen Widerlichen Methoden bald ein Riegel vorgeschoben, denn so etwas ist wirklich eine Sauerei!!!

Nur wenn dieses Wirtschaftlich betrachtet wird, erkennt man das nichts dagegen getan wird, denn hier steckt doch ein riesen Gewinnbringendes Apparat dahinter.

Bin auf eure Erfahrungen gespannt.
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Regelverjährung nach BGB: => 3 abgelaufene volle Kalenderjahr nach dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

D.h.: Alle Forderungen aus dem Jahr 2010 verjähren mit dem Silvestergongschlag zum 01.01.2014 um 00:00. Wenn der Forderungssteller bis dahin keinen Mahnbescheid beantragt bzw. Klage vor Gericht eingereicht hat, tritt die Verjährung ein.

Hat hier jemand Erfahrungswerte wen man Anwaltlich vorgegangen ist?! Das überhaupt was noch kam oder die abmahnet doch kamen und was wollten?!

---------- Artikel hinzugefügt um 23:11:19 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 23:07:51 ----------

Jetzt noch den Anshluss ummelden auf nen Verwandten um aus der Schusslinie zu kommen.

Wieso den Anschluss ummelden?! Stecken die Provider auch dahinter?! Oder was kann ich darunter verstehen?!
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Hallo zusammen,

ist das eigendlich normal das die Anwälte die mich abgemahnt haben, seit meinem letzten Brief vor einem Monat, und meinen Vorschlag auf eine freiwillige Zahlung von 100 Euro sich nicht mehr melden?

Habe in der zwischenzeit noch rausbekommen das in meinem Fall der Streitwert auf max 1.200 Euro gesetzt werden kann.. und somit es unter "bagatell Fall" zählt und somit der Paragraf 97A anzuwenden ist. *freu* Von wegen 25.000 Euro und somit kosten von 650 Euro..... *lach*

Gruss Vermeer
hallo hättest du noch dieses schreiben habe auch son brief von dene bekommen mit der forderung von 650€ danke
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Hallo, habe auch eine Abmahnung von U+C Rechtsanwälte bekommen!

Anscheinend soll ich am 30.07.2010 ein film heruntergeladen haben.
ich soll 650€ zahlen und die zahlungsfrist ist der 20.08.2010

Allerdings war ich in der zeit im urlaub und bin erst heute(gestern) den 19.08.2010 wieder daheim angekommen. ausserdem lade ich nie irgendetwas illegas herunter.

Jetzt die Frage: da ich ja eigentlich beweisen kann das ich in der zeit wo ich angeblich den film heruntergeladen haben soll, gar nicht in deutschland war, dennoch die strafe zahlen muss?
Ich gehe davon aus das einer meiner kinder oder andere die zugang zu meinem internet hatten den film herunter geladen haben. keiner gibt es natürlich freiwillig zu.

wie kann ich denn jetzt vorgehen?
Ich habe jetzt mittlerweile seit 3h in foren gelesen, manche raten gar nichts zu tun, die anderen widerum raten die modifizierte unterlassungserklärung abzuschicken, na toll, ich hab nur 1tag zeit!!!

@Vermeer76: kannst du vielleicht dein mod. unterlassungserk. hier rein posten?
 
AW: Abmahnung U+C Regensburg

Das ist nätürlich die Frage aber selbst wenn es eine deiner kinder war zählt selbst das. Urlaub ist kein ausschluss (Störerhaftung)


ich in meinen fall werd erstmal abwarten bis die 2. mahnung kommt habe schon von vielen gehört das sich keiner mehr gemeldet hat
 
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