AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH
Hallo, freunde,
es handelt sich nicht um ein OLG, sondern um das OVG für NRW in Münster, das am 28. 01. 10 in einem eilverfahren entschieden hat, dass die abschaltung von bestimmten festnetznummern durch die Bundesnetzagentur rechtmäßig ist.
die rede ist von einem anbieter, der 72 euro !! gefordert hat, wenn ein verbraucher eine bestimmte festnetznr. angerufen hat.
Fällt euch bei den 72 Euro was oder wer auf ??!!
ich finde, eine sehr gute nachricht!
danke und mfg butterblume:-D