Vision Bill , Vision Communication GmbH

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Offenbar sinken die Zahlerquoten bei dem "Geschäftsmodell", und jetzt macht man wohl die Mottenkiste auf und kramt angegammelte Forderungen nochmal raus.

Diese Marotte, auch nach einem Jahr doch nochmal anzumahnen, nachdem man schon beim bisherigen Kasperletheater geblieben und nicht vor Gericht gezogen ist, kennen wir auch von anderen Abzockern. Auch hier wird es erfahrungsgemäß bei heißer Luft bleiben, es wird vielleicht noch 3-4 böse Briefe geben, aber es ist nicht unbedingt zu erwarten, dass mehr Papier verschwendet wird. (Papier und Porto kosten schließlich auch Geld, und irgendwann gibt es auch der merkbefreiteste Inkassokasper einfach auf.)

Warum diskutierst Du überhaupt mit der Inkassotante? Was da gesagt wurde, spielt eh keine übergeordnete Rolle. Die einzige richtige Antwort wäre gewesen: "Ich zahle nicht, Sie können mich gern verklagen." Und dann auflegen. Glaubst Du, die verklagen Dich? Dann hätten die das längst getan und nicht ein Jahr Theater aufgeführt.

Wenn Du behauptest, keine Rechnungen bekommen zu haben, können die Dir ohnehin nicht das Gegenteil nachweisen. Und die können Dir auch nicht nachweisen, dass bei dem Anruf auf die dubiose Nummer ein Vertrag zustandegekommen ist.
 
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Ja so hab ich mir des auch schon fast gedacht, das sie es einfach nochmal versuchen.
Aber da beisen die bei mir auf Granit, und wenn sie es noch zehn Jahre versuchen :-)
Danke mal für dein rasches Statement.
 
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Hallo erst mal und ein sehr schönes neues Jahr.

Mein letztes Anschreiben dieses dubiosen Dienstleisters und seiner Helferleins, liegt bei mir jetzt ca. 1 Jahr zurück.

Heute kam dann ein Anruf, den meine Frau angenommen hat und mir das Telefon weiterreichte und mir übergab.
Das Herunterleiern von Name und Firma konnt ich leider durch Nebengeräusche und die hohe Zutextgeschwindigkeit nicht verstehen.
Man informierte mich aber dann sehr genau, das ich angeblich ein Abo per Telefonanruf zu dem und dem Zeitpunkt abgeschlossen habe. Der anstehende Betrag (Höhe ist nicht von Interesse) sei noch offen und man gebe mir die möglichkeit das Ganze doch noch außergerichtlich zu regeln.
Da ich doch schon etwas überrascht war, viel mir als erstes ein, der Dame mitzuteilen, das es keine Forderungen gegen mich gebe und das damit das Verfahren von deren Seite erledigt wäre. Auf die Frage ob es sich um ein Inkassounternehmen handelt, antwortete sie mit ja. Dann teilte ich dieser Person mit, dass sie damit das Verfahren einstellen kann, da es keine Forderungen gibt und wollte von ihr noch mal den Namen, Vornamen und Adresse haben, um gegen sie vorzugehen.
Da war sie es leid und legte unhöflicher weise einfach auf.
Ich hätte doch noch so gerne mir ihr geplaudert.

Ich weiß es ja, man soll nicht so viel mit ihnen komunizieren. Aber wenn sie doch so ein hohes Mitteilungsbedürfnis haben.

Ich werde definitv nicht bezahlen. Jetzt bin ich mal gespannt, ob sie sich schriftlich melden. Es ist einfach eine lächerliche Nummer die da abgezogen wird.
Es gibt keinen ABO oder Vertrag und den wird es auch nicht geben, selbst wenn wir wieder Zeiten bekommen würden wo das Wünschen noch half.

Gruß an alle.
 
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hallo, moderator ;
vielen dank für den m. E. sehr nützlichen hinweis auf die negative feststellungsklage; sie ist auch dann zulässig und angeraten, wenn man noch nicht gezahlt hat und somit noch nicht zu den geschädigten gehört.
leider fehlt bei dem link jeder hinweis auf das verhalten gegenüber den "lästigen Rechtsanwälten" die neben den "lästigen inkassobüros" auch noch tätig werden, und zwar durch massive drohungen, wie hier schon oft berichtet wurde.
( ich habe einen brief dieses hier gut bekannten RA M. W. ungeöffnet und ungelesen zurückgeschickt mit dem vermerk : annahme verweigert -- ).
ohne rechtsberatung hierzu folgendes :
Zusätzlich habe ich persönlich die rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Sache der Arbeitsweise des M. W. ( massive Bedrohungen -- ohne klage -- wg. einer unberechtigten Forderung ). angeschrieben. die ermitteln.
Wie ihr euch verhaltet, muss jeder selbst wissen, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass 20 oder 50 eingaben dort wirkungsvoller sind als eine !!
Bei der staatsanwaltschaft Düsseldorf sind es schon berge von anzeigen, die ermitteln in jedem einzelfall gegen richard dean, ergebnisse noch offen.
danke und für heute mfg Butterblume:-D
 
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leider fehlt bei dem link jeder hinweis auf das verhalten gegenüber den "lästigen Rechtsanwälten" die neben den "lästigen inkassobüros" auch noch tätig werden, und zwar durch massive drohungen, wie hier schon oft berichtet wurde.
Die bekannten Inkassobutzen und RA-Büttel sind nur bezahlte Schreiberlinge
ohne jede Sondervollmacht, die gegen Bezahlung Inkassostalking betreiben.

Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Da es aber nicht ihre eigenen Forderungen sind, macht auch IMHO die Unterlassungsklage gegen
diese keinen Sinn. In einem hypothetischen Prozess der Betreibers müßte er klagen und nicht
Inkasso oder RA. Daher müßte sich die Unterlassungsklage auch gegen den Betreiber=Forderungssteller richten.

Die geeignete Ablage für Mahndrohmüll ist und bleibt Spamfilter bzw Wertstofftonne.
 
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Rechtsanwälte, die im Forderungseinzug tätig sind, haben in Deutschland fast Narrenfreiheit. Solange man ihnen nicht direkt eine Beteiligung am gewerbsmäßigen Betrug nachweisen kann, sind sie außen vor. Sie können immer vorbringen, lediglich "im guten Glauben" an die Rechtmäßigkeit der Forderung gehandelt zu haben.

Auch die Rechtsanwaltskammern stört es in der Regel nicht, wenn ein Rechtsanwalt mit drohenden und nötigenden Methoden arbeitet, wenn er z.B. einen Schufa-Eintrag androht, obwohl die Forderung bestritten wurde, wenn er gleich mit Pfändung droht, obwohl nicht einmal ein Mahnbescheid eingereicht wurde etc.pp.
Das alles gehört zu den standesrechtlich und gesetzlich garantierten Berufsfreiheiten der Rechtsanwälte, die in Deutschland den Status einer heiligen Kuh besitzen und politisch nicht angetastet werden.
 
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Das alles gehört zu den standesrechtlich und gesetzlich garantierten Berufsfreiheiten der Rechtsanwälte, die in Deutschland den Status einer heiligen Kuh besitzen und politisch nicht angetastet werden.
Warum wohl? Man sehe sich nur mal die Berufe der Entscheidungsträger der Regierungen und Parlamente an...

Es gibt so ein Sprichwort, das von schwarzen Vögeln und Sehorganen handelt...
 
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Die beiden letzten beiträge sind einfach spitze und mit genuss zu lesen.
Seit ich weis, dass ca 130 rechtsanwälte im Bundestag sitzen, und seit ich weis, dass nach meinung des BMJ ca. 40 000 rechtsanwälte zuviel in deutschland sind, und seit ich weis, dass sich ihre zahl in wenigen jahren verdoppelt hat ( jetzt 150 000 oder schon 160 000 ? ) und seit ich weis,
"was das alles für gründe und was für folgen" hat, ist bei schreiben dieser leute größte vorsicht geboten !! Die müssen ja alle auch geld verdienen.
Die stellungnahme der RAK düsseldorf bleibt abzuwarten, aber sicher ist meine meinung nicht ganz falsch, dass 30 oder 50 beschwerden über M. W. besser sind als eine beschwerde.
interessant ist auch die tatsache, dass der RA gem. Berufsordnung ein
"Organ der Rechtspflege" ist; d. h. , er ist dazu da, "das recht zu pflegen" !!
Für heute danke und mfg butterblume:-D
 
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ha, ha, ha,.... ja, das recht, oder das unrecht ?
kann er auch bei tausenden von sehr massiven drohbriefen im laufe der jahre -- ohne auch nur eine einzige klage vor gericht -- gutgläubig behaupten, dass er an die Rechtmäßigkeit und Begründetheit der Forderung glaubt ?

Warum denn nicht eine einzige klage ?

im falle des obsiegens könnte es doch freudestrahlend das urteil mitsamt der Rechnung präsentieren.

in wirklichkeit fürchtet er und die firma doch ein gerichtsverfahren wie der teufel das weihwasser ? !

3 klagen hat es ja von ähnlichen firmen und deren rechtsanwälten gegeben; alle 3 natürlich eindeutig zugunsten der beklagten Bürger !!
das sagt doch alles.
so, für heute danke und mfg butterblume:-D
 
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Bundesnetzagentur schaltet Ortsnetznummern für Telefonerotik-Offline-Billing ab.

Urteil: Bundesnetzagentur darf Ortsnetzrufnummern abschalten - teltarif.de News

Aufgrund von Beschwerden wurde die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam, dass zahlreiche Verbraucher Rechnungen für angebliche Telefonerotikdienstleistungen über Ortsnetzrufnummern erhalten hatten. Die Verbraucher sollten für die angebliche Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen bis zu 72 Euro zahlen. Inhaltlich entsprachen die abgerechneten Dienste jedoch den üblicherweise über 0900-Rufnummern erbrachten Telefonerotikdiensten und mithin einem Premium-Dienst im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Also: alle Betroffenen sollten diese Nummern der Bundesnetzagentur melden.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7662.pdf
 
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Hallo, freunde, eine gute nachricht, freue mich.
ich hab auch noch was für euch.

Der stellvertretene vorsitzende der Bundesrechtsanwaltskammer und vorsitzende der Rechtsanwaltskammer münchen, He. RA Dr. [...], hat am
13. 12. 09 im Fernsehen -- Sat 1 - Planetobia - erklärt ( in bezug auf anwälte im zusammenhang mit computerberug und Abzocke im internet. - ) :

"Der Anwalt, der positive kenntnis davon hat, dass Forderungen geltend gemacht werden, die rechtlich keinen Bestand haben, läuft gefahr, dass er sich im zweifel des Tatbestandes des Betruges schuldig macht".

das ist doch eine gute aussage aus kompetentem mund.

ich finde, wenn ein RA, wie He. [...], jahrelang übelste drohbriefe
schreibt, ohne eine einzige klage gegen die "nichtzahler" , gibt damit zu erkennen, dass die forderungen keinen rechtlichen bestand haben !
Wer zeigt he. [...] wegen beruges an ??
muß das ein geschädigter sein oder kann das jeder machen ?

für heute danke und mfg Butterblume:smile:

[Namen entfernt. (bh)]
 
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Egal, um welchen Anwalt es hier geht - solche, die sich mit Mandanten der Nutzlosbranche tummeln werden am laufenden Band angezeigt, insbesondere von Geschädigten. Auf eine "Meldung" eines un- oder beteiligten mehr oder weniger kommt es da nicht an.
 
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hallo, es geht hier nicht um eine meldung, sondern um eine strafanzeige; das ist etwas anderes.
ich selbst bin nichtzahler und damit persönlich nicht geschädigt.
werde weiter berichten.:-p
danke und mfg butterblume
 
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hallo, freunde,
habe soeben erfahren, dass jeder, geschädigt oder nicht, Anzeige gegen M. W. wegen betruges erstatten kann.

Bei der staatsanwaltschaft liegen schon etliche anzeigen wg. betrugs gegen ihn vor.

es wird in jedem einzelfall ermittelt und die ergebnisse bleiben abzuwarten.
danke und mfg butterblume:-D
 
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Das Problem dabei ist aber immer nur: man kann den Forderungsanwälten in aller Regel nicht die aktive Kenntnis nachweisen, dass sie Forderungen eintreiben, die keinen Bestand haben. Der Anwalt wird behaupten, er habe "im guten Glauben" für seinen Mandanten die Forderung vertreten, und sein Mandant habe ihm versichert, dass die Verbraucher allesamt die Leistungen wirksam bestellt und auch in Anspruch genommen hätten.

sonstige_89.gif
 
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hallo, da ist sicher was dran.
der staatsanwalt hat schon etliche anzeigen gegen m. w. auf dem tisch.
ich würde an seiner stelle bei diesem sachstand, -- seit jahren immer nur drohbriefe und keine klage -- irgendwann mal anklage erheben und abwarten, ob der richter ihm die behauptung der "gutgläubigkeit" auch tatsächlich abnimmt.
warten wir die entwicklung ab.:-D
mfg butterblume
 
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Also ich denke Antiscammer hat recht.
Die Beweislage ist nicht eindeutig.
Selbst wenn jemand erfolglos längere Zeit Mahnungen im Namen seiner Mandanten versendet hat und diese keinen Erfolg zeigen, bedeutet das noch lange nicht, dass dieser den Tatbestand des Betruges erfüllt.
Ein Anwalt, der alle seine Fälle verliert wird im schlimmsten Falle keine Mandanten mehr bekommen.
Meiner Meinung nach ist der Begriff "im guten Glauben" zu handeln sehr flexibel.
Jedoch entzieht es sich meiner Kenntnis, ob ein Anwalt verplichtet ist den Sachverhalt (hier die Rechtsgültigkeit von Forderungen) seiner Mandanten genauer zu prüfen. Ich vermute, dass Mandanten ihren Rechtsanwälten in so mancher Situation nicht umfänglich die Wahrheit mitteilen. Dennoch wird niemand einen Rechtsanwalt anschließend für eine Falschaussage seines Mandanten zur Rechenschaft ziehen. (Hier bitte ich um eine Korrektur, wenn meine Aussage ein völlig falsches Bild darstellt.)
Meiner Meinug nach müsste man dem betreffenden, im Forum öfter genannten, RA nachweisen, dass er wissentlich auch wegen unberündeter Forderungen Mahnungen versendet hat und somit billigend in kauf genommen hat, dass unberechtigte Forderungen eingeholt wurden.
Ich bin selber mehrmals angeschrieben worden 2xMahnung, 2xRA und ein Anruf Inkasso.
Also grundlegend müssen Gesetzte zum Verbraucherschutz geändert oder konsequenter angewendet werden. Bis dahin bleibt nur folgendes:
Danke an diese klasse Forum!
Bloß nicht bezahlen.
Lächle und sei froh........

Gruß Wyron
 
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Hallo Leute brauche eure Meinung!
Meine Neffe 11 Jahre alt war der Meinung nachts aufzustehen und irgendwo anzurufen.Habe eine Rechnung von Vision Bill erhalten.Angeblich habe ich einem Chat Abo im Wert von 59,40€ zugestimmt. Habe sofort ein Vordruck im Internet gefunden und denen per Einschreiben mit Rückschein geschickt.In dem steht drin:ich bestreite, dass ein Vertragsverhältnis steht.
Es dauerte nicht lang, da bekam ich erneut die Rechnung. Vor kurzem jetzt ein Anwaltschreiben, ich soll sofort bezahlen.Jetzt ist der Gesamtbetrag 106,65€.
Verbraucherschutz sagte mir am Telefon heute, ich soll nicht reagieren.
Ich will mein Neffen nicht irgendwo reinziehen, deswegen habe ich keine Strafanzeige gestellt. Er ist so schockiert darüber, dass er sowas nie wieder machen wird.
Was sagt ihr?Was kommt noch auf mich zu? Wie soll ich mich verhalten?:cry:
 
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