Vision Bill , Vision Communication GmbH

AW: Vision Bill

Pleiten, Pech und Pannen gehören zum Erwachsenwerden dazu.
Ihr habt aber Recht: lasst Euch die Geburtstagsfeier nicht vermiesen. Dazu gibt es nicht den mindesten Anlass.
Im übrigen: nicht Ihr habt ein Problem. Sondern Vision Bill hat ein Problem mit Euch. Weil die von Euch keine Knete bekommen werden. :sun:
Und weil sie diesbezüglich nichts wirksames in der Hand haben - allem Euch bevorstehenden Droh- und Inkassogeschwätz zum Trotz.
Die Entscheidung, dem Filius eine Prepaid-Karte zu geben, war übrigens goldrichtig.
 
AW: Vision Bill

Die von unserem Sohn via Prepaidkarte gewählte Rufnummer lautete 01805 8067006.
Der von ihm getätigte Anruf (46 Sekunden - er sagte uns, als er hörte, dass man 18 Jahre alt sein müsse, habe er gleich aufgelegt) war am 25.06.08.
Der verantwortliche Geschäftsführer hat Forenmitgliedern gegenüber erklärt, dass seine faire und transparente Firma sehr kulant sei, besonders bei Minderjährigen und kurzen Anrufen. 46 Sek. liegt knapp über der (angeblich gültigen) 40-Sek-Grenze. Der britische Geschäftsmann aus Düsseldorf liest ja hier auch hin und wieder mit - was ist da nun mit Kulanz?

PS:
01805 8067006 - woher hat er die Nummer? Die klingt eher wie eine der Nummern eines Berliner Anbieters, der - wie auch immer - mit Vision Bill kooperiert. Die sind derzeit erstaunlicherweise offline. Auf deren Webseite war klar und eindeutug irreführende Werbung vorhanden. Schreib doch auch eine kurze Meldung an die Bundesnetzagentur (rufnummernmissbrauch(at)bnetza.de) über den Vorfall und bitte gleich um Bekanntgabe des Inhabers der 01805-Nummer.
 
AW: Vision Bill

...und werde damit am Montag per Einschreiben widerrufen...
Vorsicht!
Der angeblich bestehende Vertrag wurde von meinem minderjährigen Sohn/meiner minderjährigen Tochter abgeschlossen. Ich habe aber nicht in den Abschluss des Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrages eingewilligt und würde/werde ihn auch nicht nachträglich genehmigen.

Nach meiner Überzeugung wurde auch unabhängig davon kein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen. Dennoch widerrufe ich zusätzlich vorsorglich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Auch erkläre ich vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Warum ich aus dem Musterschreiben Dinge hervorgehoben habe, bleibt mein Geheimnis ;)

Eventuell werden wir vor dem Absenden des Einschreibens am Montagmorgen noch kurz die Familienrechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und kurz einen Anwalt konsultieren.
Mmmmja. Bringt das Musterschreiben mit.
Für unser Geburtstagskind war das aber wohl (hoffentlich) ein recht heilsamer Schock!!
Alles Gute!
Nun werden wir das Thema für heute wohl mal besser schweigend übergehen, damit die geplante Feier nicht noch dadurch leidet
Eltern, die sich schlau machen und nicht gleich die erzieherische Keule auspacken, sind mir sehr sympathisch :)
 
AW: Vision Bill

Moin moin Ihrs, Hallo Aka Aka

Hier nochmals eine aktualisierte Telefonliste, mit deren Nummer diese Firmen arbeiten.


01805 788 744
01805 090 950
01805 110 710
01805 807 474
01805 080 680
01805 603 703
01805 010 960
01805 010 946
01805 601 401
01805 806 700 6
01805 806 700 7
01805 806 700 8


030 3064 1265

040 189 826 20

089 374 121 18

069 460 990 16



Ich übernehme keine Garantie das diese Nummer zu 100% stimmen, da sie mir auch aus anderen Foren so übermittelt wurden. Auch sich Schreibfehler und Zahlendreher nicht auszuschließen.

EX-T

P.S.: Richard D aus D: ich freue mich auf deinen nächsten Brief und einen Anruf von dir damit ich dich endlich wegen Belästigung und Nötigung belangen kann.
 
AW: Vision Bill

021517670935
021159827813
08937414886
08937414887
03032591138
03032591139
021159827814
04018071052
04018033219
06997690397
06997690398
021513250912
Quelle: gratis-telefons*x.net

Bewerbung siehe screenshots unten.
 
AW: Vision Bill

Laut Liste der Bundesnetzagentur sind die Ortsnetznummern allesamt an Arcor vergeben.
 
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Die im folgenden dokumentierten Preishinweise sind eigentlich keiner weiteren Diskussion bedürftig...

Herr R*D*, ihr englischer Akzent mag ja in Verbindung mit ihrer zweifelsfrei vorhandenen Eloquenz ganz sympathisch wirken - aber wenn Sie der Auffassung sind, dass hier eine legale Bewerbung vorliegt stehen Sie damit wohl vor Gericht auf verlorenem Posten bzw. mit 'nem Leck im Schlauchboot auf hoher See...
Und: bitte belegen Sie mir auch, welche Verbraucherschutzzentrale dies als ausreichend angesehen haben soll. Die von Osttimor vielleicht? (das gilt, um Ihren möglichen Einwand von vorneherein zu entkräften, auch für die dort geschaltete telefonische Ansage).

Ich wiederhole noch einmal das Zitat aus der Studie, die beim Ministerium nachzulesen ist (und mit der man das Ministerium mal vor der Kamera konfrontieren sollte):
Teilweise sind Preisangaben wie „2x4,99 €/SMS“ zu beobachten. Dies steht mit dem Grundsatz der Preisklarheit nach § 1 Abs. 6 S. 1 PAngV nicht in Einklang. Dieser gebietet, dass der angesprochene Verbraucher in die Lage versetzt werden muss, den angegebenen Preis sofort und ohne weiteres Nachdenken oder Nachlesen, sozusagen auf einen Blick, richtig verstehen zu können.
(Quelle: Der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern zulasten der Verbraucher)

Da besteht, wenn man sich diesen Bandwurmsatz bei R*D* anhört oder die irreführenden Angaben mit Sternchen im Nirwana auf den Internetseiten anschaut, aus meiner Sicht kein Diskussionsbedarf. Juristen sei als Quelle Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig(-Völker), UWG (2004) § 1 PAngV Rn. 53 genannt. Vielleicht hat das ja sogar einer der Juristen hier zuhause rumfliegen.


Mir ist das Thema inzwischen zu doof! Offenbar tun die meisten Betroffenen ja auch nicht viel mehr, als in Foren zu jammern. Abwehrmaßnahmen gegen unberechtigte Forderungen gibt es an jeder Ecke des Netzes. Weitergehende Maßnahmen müssten die Betroffenen schon selbst initiieren. Da hier offenbar keine strafrechtlich relevanten Dinge vorliegen, ist es für mich zu wenig effektiv, weitere Zeit zu investieren. Soll einer mal gratis-telefons*x.net dokumentieren und die zuständigen Stellen informieren. Von nichts passiert da nichts. Auch sollte man Medien und das Ministerium parallel informieren. Im Ministerium ist das Thema längst bekannt, aber man hält es nicht für nötig, etwas zu tun.

zu den screenshots: Links steht, weit unten auf der Seite, die Erklärung zu dem * im rechten screenshot. Im rechten screenshot steht links "3cts/min" ohne Sternchen. Allein das reicht, um die Preisgestaltung als unseriös zu belegen. In UK würden sie den R*D* damit auslachen.
 

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ich habe doch noch einmal ein Stündchen investiert und eine Sammelmail an die Kollegen in Österreich geschickt. Österreichischer Konsumentenschutz ist ja im Vergleich zum deutschen Verbraucherschutz ernst gemeint ;)
 
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Hallo Aka Aka

Danke für die Infos. Von der Nummer hatte ich noch nichts gehört, werde die aber noch aufnehmen. Danke auch für den Hinweis, das R*D* mit diesen Bildern Werbung und (illegale) Geschäfte betreibt.

Ist hier denn keiner, der mit der Presse in Verbindung steht? Ein Reporter der B**D Zeitung aus Frankfurt würde sich liebend gerne um solche Dinge kümmern, hat er schon in Sachen Datenmissbrauch bei I-Bääh gemacht. Der sticht wohl gern in Wespennester.:wink:

Vielleicht finde ich die Adresse ja wieder von dem Herrn K.... R..... !

Greetz EX-T

Zu Nicko: Antwort: Nein, nicht wirklich
 
AW: Vision Bill

Danke auch für den Hinweis, das R*D* mit diesen Bildern Werbung und (illegale) Geschäfte betreibt.
Nicht er direkt - aber der Bezug ist leicht darzustellen. Steht nicht nur in den AGB...
Ein Reporter der B**D Zeitung aus Frankfurt würde sich liebend gerne um solche Dinge kümmern
Häh? Ausgerechnet die mit den 4 Buchstaben? Schau mal in deren Telefonsexwerbeblock. Jedes Mal, wenn ich dieses "Zeitung" genannte Druckerzeugnis in die Finger kriege, werfe ich schaudernd einen Blick auf die Werbungsseite... da wird man als Verbraucherschützer immer fündig. Aber: Probier's, gerne. Ich halte da aber öffentlich-rechtliche Programme für unabhängiger - nur passt da dann das Klientel weniger, wenn es "Wiso" für die korrekte Schreibweise von "wieso" hält ;)

PS: Ich vertrete auch die Auffassung, dass die Mehrheit derer, die dort anrufen, trotz der unzureichenden Preisangaben durchaus kapieren könnten, auf was sie sich da einlassen (ein Angebot für Telefonsex für 3cts/Minute ist unrealistisch). Wer das Angebot in informed consent wissentlich und willentlich wahrnimmt, sollte bezahlen. Nur dass das auch mal wieder hier steht. Die für tatsächlich Betroffene gegebenen Hinweise können missbraucht werden, das ist Fakt - nur ist das dann halt das Risiko der Anbieter. Wenn das Verbraucherministerium schon die "unternehmerische Freiheit" über alles hängt, müssen diese freien Unternehmer halt auch mit mangelnden Skrupeln derer leben, die solche Angebote wissentlich wahrnehmen und dann nicht zahlen wollen und z.B. Minderjährige vorschieben. Solche Auswüchse dürfen nicht dazu führen, dass Eltern von Minderjährigen in eine absurde Beweislast gedrängt werden, sondern sie müssen - oder besser gesagt: müssten - vielmehr dazu führen, dass sich die Anbieter etwas zu ihrem Schutz überlegen. Nur: Offenbar rechnet sich das Modell ja relativ unabhängig von der Quote der Nichtzahler. Diese Quote der Nichtzahler bei denen zu maximieren, die ausgetrickst wurden oder minderjährig sind, das ist der Sinn dieses Forums und da können Medien offenbar wegen der Nichtexistenz verbraucherschützerischer Aktivitäten seitens der Politik noch am ehesten helfen... Ein Beitrag über diese Uraltmasche ohne ausführliches Interview mit Verbraucherminister Seehofer ist IMHO relativ überflüssig...
 
AW: Vision Bill

ich suche leute die sich gegebenfalls als zeuge opfern würden.
habe auch das problem mit VB und einem düsseldorfer anwalt. werde anzeige gegen beide erstatten und bei der anwaltskammer beschwerde einlegen.
 
AW: Vision Bill

werde anzeige gegen beide erstatten
Und wegen was? Die wollen Geld (wahrscheinlich) von dir und müssen beweisen, dass du deren Leistung in Anspruch genommen hattest und dass der Vertragsschluss hinreichend im Sinne des BGB erfolg war. Das ist Zivilrecht, eine Strafanzeige heilt das Problem nicht!
 
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Hallo Ihrs

Strafantrag wegen Betruges, Unlauteren Wettbewerbs, Irreführung durch Werbung, Missachtung des Jugendschutzes, Vorteilsnahme im Amt (der RA´s) usw. Gründe den Haufen vor den Kadi zu zerren gibt es viele, leider stecken wohl unsere Großen Jura Bosse auch mit drin. (§5GG).
Man sollte sich mal die Seite des sauberen Herren der Kanzlei Aus Meerbusch ansehen, dann mit dem Namen etwas googlen und siehe da: Dreck am Stecken, aber keiner Offizieller will was gegen die unternehmen.

Solange wie solche Unternehmen ihre Kommunalabgaben in der richtigen Höhe zahlen, werden die Gerichte nicht einschreiten.

Alles nur nach § 5 Grund Gesetz.

Greetz
 
AW: Vision Bill

Strafantrag wegen Betruges
Quatsch
Unlauteren Wettbewerbs, Irreführung durch Werbung
zivil
Missachtung des Jugendschutzes
Missachtung ist keine Straftat, da muss schon mehr kommen (am Telefon etwa?)
Vorteilsnahme im Amt (der RA´s)
Käse, RA sind keine "Amtsträger". Denen könnte man allenfalls in Sachen Geldwäsche ans Leder doch dafür braucht es die erwiesene Grundstraftat, die ich eingangs mit "Quatsch" abgetan habe.
 
AW: Vision Bill

Stimmt, aber du siehst ein, das es einige Leute eine ganze Zeit beschäftigen kann.....

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. :wink:



Nachtrag: Ich kann den Herren der Firma V:B jetzt schon rechtlich ans Leder, wegen Nötigung, Beleidigung, Verleumdung und Belästigung, nach seinen unzähligen Anrufen bei meinen Familienangehörigen.
Solltes du einer der Gruppe sein, so hüte dich vor dem Zorn des snftmütigen Mannes.
 
AW: Vision Bill

Hallo Forum,

ich wollte mich wieder melden (obwohl sich's eigtl. genauso abgespielt hat wie bei allen anderen :). Ich hatte mir damals einen Anwalt genommen, der mir ein Widerrufsschreiben aufgesetzt hat. Dieses habe ich per Einschreiben an VB geschickt. Danach kamen noch 2 "Zahlungserinnerungen" mit Mahngebühren. Mittlerweile auch die "Anwaltliche Zahlungsaufforderung" der Rechtsanwaltskanzlei [ edit] aus D-Dorf (103,25€ (die ich natürlich nicht zahlen werde) - fällig in 4 Tagen) mit "Androhung" des Mahnverfahrens, Zwangsvollstreckung etc. Bin gespannt wie das weiter geht ;)

Langer Rede kurzer Sinn: ich hab' gerade die Telefonnummer entdeckt, die damals angerufen wurde ... 018054919143

Danke für die Hilfe,
kF
 
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